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Ausgebremst und jetzt die 'Arschkarte'
Was passiert ist, sieht man auf der angehängten Skizze: so ein Harley Fahrer, der stellt sich nicht hinten an, den interessieren durchgezogenen Linien nicht und Überholen lässt der sich gleich gar nicht. Vorgeschriebenen Beleuchtung wie Bremslicht ist was für Dosenfahrer.
Da wird dann ohne Blinker rübergezogen und mal die Bremse getestet, dass er selbst fast über den Lenker geht.
Bremslicht hat nicht aufgeleuchtet oder ich habe es nicht gesehen, weil der so dicht vor mir war.
Leider bin ich dem dann doch nocht knapp drauf gefahren, sieht man am linken Auspuff von seiner Karre.
Der sagt: wer auffährt ist immer Schuld. Das sagt erstaunlicherweise auch die Polizei und das Ordnungamt. Spurwechsel, durchgezogene Linie, Ausbremsen, kein Licht ist alles egal. Wenn ich keine besseren Zeugen als meine Beifaherin hätte - die lügt ja sowieso - dann hätte ich eben die 'Arschkarte' - wörtlich von der Bußgeldstelle.
Wer erkennt die Rücklichter von der Karre?
Ich verweise mal kurz dazu auf die StVZO: Motorrad darf nur EIN Bremslicht haben, Blinker müssen mindestens 240mm auseinander sein, Blinker müssen gut sichtbar und mindestens 350mm über der Fahrbahn sein - auch mit Fahrer drauf, Rückstrahler muss vorhanden sein und das alles mit Prüfzeichen.
Staatsanwaltschaft habe ich eingeschaltet, wegen Verdacht auf 315b StGB.
Wer hat noch einen Tipp, was ich hier machen kann? Die Euro 35 will ich auf keinen Fall zahlen.
Scheinbar gibt es auch ein Bußgeldverfahren gegen den Harley Fahrer. Das reicht mir aber nicht.
Mein Tipp auf jeden Fall: NIE mehr ohne Dashcam, egal ob erlaubt oder nicht.
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59 Antworten
Zitat:
@Koi-Karpfen schrieb am 12. August 2023 um 12:03:10 Uhr:
[Rücksichtsloser Motorradfahrer]
Bremslicht hat nicht aufgeleuchtet oder ich habe es nicht gesehen, weil der so dicht vor mir war.
Leider bin ich dem dann doch nocht knapp drauf gefahren, sieht man am linken Auspuff von seiner Karre.
Der sagt: wer auffährt ist immer Schuld. [...]
Wer erkennt die Rücklichter von der Karre?
[...]
Wer hat noch einen Tipp, was ich hier machen kann? Die Euro 35 will ich auf keinen Fall zahlen.
Scheinbar gibt es auch ein Bußgeldverfahren gegen den Harley Fahrer. Das reicht mir aber nicht.
Mein Tipp auf jeden Fall: NIE mehr ohne Dashcam, egal ob erlaubt oder nicht.
Deiner Versicherung die Situation schildern, wenn er irgendwelche Forderungen stellt. Es gibt ja immer wieder Leute, die gezielt Unfälle provizieren (riskieren dabei oft auch ihre Gesundheit) um andere Versicherungen abzuzocken, also Versicherungsbetrug. Leider heißt es wenn solche Betrüger gesundheitl. Schäden bei sowas erleiden dann meist, dass die Strafe reduziert wird, weil ja der arme arme Betrüger (bzw. Assi) bei seinem Betrug(sversuch) bzw. Assi-Aktion gesundheitl. Schäden erlitten hat
notting
Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du dich wehren. Was das Strafgericht dann glauben wird, das musst du dann abwarten. Deinen eigenen Schaden kannst du von der Versicherung des Mopeds verlangen. Aber die können abwinken, weil du von vorsätzlicher Tatbegehung sprichst. Der Mopedfahrer wird sich wegen des evtl. illegalen Auspuffs an deine Versicherung wenden. Da musst du es denen überlassen ob und was sie regulieren und was sie ablehnen. Am Ende geht es dann um die Rückstufung der HP-Versicherung. Alles ein bisschen viel für jemanden ohne eigene Fachkenntnisse.
@Koi-Karpfen Du hast die wesentliche Antwort schon selbst gegeben: Dashcam.
Ansonsten: Schaden der Versicherung melden und abwarten. Hält der Versicherer die Forderung für nicht gerechtfertigt, lehnt sie sie ab und prozessiert auch für Dich, wenn sie es für erfolgversprechend hält.
Zu den Erfolgsaussichten, gegen das Ticket vorzugehen mag ich mich nicht äußern ...
Also was sagt und das, immer Abstand halten, auch bei einem "Verrückten",der vielleicht auch noch verkehrswidrig überholt.
... aber eine Beifahrerin, wenn auch Ehefrau od. Verlobte od. andere Person, ist natürlich Zeuge des Geschehens !
Nur was nützt das, Du bist aufgefahren, obwohl der Motorradfahrer verkehrswidrig überholt hat.
Sollte dieses tatsächlich so sein, muß auch er bestraft werden und das nicht zu knapp.
Zitat:
@Koi-Karpfen schrieb am 12. August 2023 um 12:03:10 Uhr:
Ich verweise mal kurz dazu auf die StVZO: Motorrad darf nur EIN Bremslicht haben,
Da wird es ausnahmen geben. Sonst würde eine serienmäßige BMW GS 1250 gegen die Vorschriften verstoßen. Hat die Polizei geprüft, ob das Bremslicht funktioniert?
Zitat:
@Koi-Karpfen schrieb am 12. August 2023 um 12:03:10 Uhr:
Ich verweise mal kurz dazu auf die StVZO: Motorrad darf nur EIN Bremslicht haben, Blinker müssen mindestens 240mm auseinander sein, Blinker müssen gut sichtbar und mindestens 350mm über der Fahrbahn sein - auch mit Fahrer drauf, Rückstrahler muss vorhanden sein und das alles mit Prüfzeichen.
Nur spielt die StVZO hier vermutlich keine Rolle mehr da das Motorrad, denke ich, schon nach EU Recht geprüft sein wird und damit anderen Richtlinien unterliegt. Dort sind auch mehrere Bremslichter zulässig.
Blinkerhersteller wie z.B. Kellermann bieten ja auch Blinker mit integrierten Bremsleuchten und E-Zulassung an, diese könnte man dann ja sonst nie legitim angebaut werden.
Zitat:
Staatsanwaltschaft habe ich eingeschaltet, wegen Verdacht auf 315b StGB.
Wer hat noch einen Tipp, was ich hier machen kann? Die Euro 35 will ich auf keinen Fall zahlen.
Scheinbar gibt es auch ein Bußgeldverfahren gegen den Harley Fahrer. Das reicht mir aber nicht.
Mein Tipp auf jeden Fall: NIE mehr ohne Dashcam, egal ob erlaubt oder nicht.
Kann man machen, ist aber in den seltensten Fällen wirklich 315b StGB, da dieser eher bei eingriffen von Außerhalb in den Straßenverkehr angewandt wird.
Viel mehr als Deiner Versicherung mitzuteilen das er Dich Deiner Meinung nach bewußt ausgebremst hat um den Crash zu provozieren kannst Du nicht machen. Welche STVO Verfehlungen der vorher begangen hat sind ja für den Crash irrelevant, das Du die alle beobachten konntest heißt ja auch das Du ganz genau gewußt hast wo er in welchen Stil fährt.
Zitat:
Da wird es ausnahmen geben. Sonst würde eine serienmäßige BMW GS 1250 gegen die Vorschriften verstoßen. Hat die Polizei geprüft, ob das Bremslicht funktioniert?
Dann muss das in den Papieren stehen. Nach meinem Rechtsverständnis gilt hier nun einmal die aktuelle, deutsche StVZO. Wenn es abweichendes, europäisches Recht geben sollte und das noch nicht hier ratifiziert wurde, dann ist das Pech für die mit den zwei Bremsleuchten. Die können dann ja den deutschen Gesetzgeber vor ein europäisches Gericht zerren und Ratifizierung fordern. Solange gilt: nur EINE Bremsleuchte.
Auf die StVZO muss man sich als Verkehrsteilnehmer verlassen können. Es gibt keine andere Rechtsquelle. Obendrein gilt: lex specialis derogat legi generali.
Leider kam es nicht zu einer Unfallaufnahme vor Ort, da der Typ sich verkrümeln wollte und als er merkte, dass ich dran bin und das Kennzeichen haben könnte, auf der linken Spur einer Autobahn angehalten hatte. Da ich an meinem Leben hänge, habe ich da nicht angehalten und bin zur nächsten Wache.
Der Polizei habe ich später das schöne Foto zur Verfügung gestellt und die Zulässigkeit bezweifelt. Das fand die POKin auch komisch und hat das Foto zur Begutachtung an eine Prüforganisation gesendet. Die haben übermenschliche Fähigkeiten und konnten anhand des Fotos feststellen: alles in Ordnung. Das ist natürlich großer BS. Das habe ich der POKin deutlich gemacht: niemand kann auf den Fotos erkennen, was da und ob es überhaupt leuchtet und ein Prüfzeichen vorhanden ist. Etwas genervt meinte sie dann: "Dann muss ich da wohl mal hinfahren." Ja, was denn sonst? Was ist denn das für eine Ermittlungsarbeit?
Was Anbieter an kleinen Funzeln anbieten, ist noch lange nicht legal - auch mit Prüfzeichen. Man kann die als Begrenzungsleuchten zusätzlich verbauen, da hat keiner was dagegen. Als einzige Beleuchtung ist das mindestens fragwürdig, da man es tagsüber nicht sieht.
Da es keine unterschiedlichen Anforderungen an Rücklichter gibt, könnte doch jeder an seinen 40-Tonner diese Funzeln als einzige Beleuchtung schrauben und es wäre ok.
Laut Skizze müsste es doch noch mehr Zeugen gegeben haben.
Und:
Hätte ein StVZO-konformer Zustand irgend etwas am Unfallgeschehen geändert? Laut Deiner Schilderung doch eher nicht.
"Dann muss das in den Papieren stehen. Nach meinem Rechtsverständnis gilt hier nun einmal die aktuelle, deutsche StVZO."
Und du glaubst, dein Rechtsverständnis sei für die Zulassung von Fahrzeugen entscheidend? Irrtum, entscheidend ist, wie die Dinger ihre Betriebserlaubnis erhalten habe. In den Papieren steht dann nur die Nummer der EG-Betriebserlaubnis oder ABE (Buchstabe K der ZB I).
"...da der Typ sich verkrümeln wollte..."
"...um den Crash zu provozieren..."
Frechheit, erst einen Crash provozieren und dann abhauen? Welchen Sinn macht dann der Crash? Dazu sind Motorradfahrer, die einen Crash provozieren, selten und eine aussterbende Gattung.
Die Skizze finde ich echt toll. Wie man so das Fahrverhalten beobachtet, quer über mehrere Fahrspuren hinweg. Und der muss ja regelrecht einen Haken geschlagen haben, um unmittelbar vor dem Auto ohne jeglichen Abstand einzuscheren. Nur ist eine Harley kein Hase, funktioniert also nicht. Und vor dem Motorrad ist alles frei, dahinter aber jede Menge "Dosenfahrer"?
Zitat:
@Koi-Karpfen schrieb am 12. August 2023 um 13:27:10 Uhr:
Nach meinem Rechtsverständnis gilt hier nun einmal die aktuelle, deutsche StVZO.
Dein Rechtsverständnis ist (vorsichtig formuliert...) unvollständig.
Schon die StVZO verweist in vielen Punkten auf EU-Recht oder UNECE-Regelungen. Nimm dir zum Beispiel den §41 (Bremsen): Da kannst du dir 17 Absätze lang alle möglichen Vorschriften für Bremsanlagen durchlesen, und erfährst dann in den Absätzen 18, 19 und 20 dass diese für die meisten auf der Straße anzutreffenden Fahrzeuge überhaupt nicht anzuwenden sind.
Konkret steht in §19(1) StVZO, dass für die Genehmigung von Krafträdern (und Artverwandten) ebenfalls die Vorschriften der Verordnung (EU) 168/2013 anwendbar sind.
Zitat:
Wenn es abweichendes, europäisches Recht geben sollte und das noch nicht hier ratifiziert wurde, dann ist das Pech für die mit den zwei Bremsleuchten.
nicht unbedingt: EU-Verordnungen entfalten in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Rechtswirkung.
Zitat:
Auf die StVZO muss man sich als Verkehrsteilnehmer verlassen können. Es gibt keine andere Rechtsquelle.
Der normale Verkehrsteilnehmer ist doch überhaupt nicht in der Lage, die Vorschriften der StVZO und ihre Verweisungen wirklich zu überschauen. Du bist ein gutes Beispiel dafür.
Zitat:
Da es keine unterschiedlichen Anforderungen an Rücklichter gibt, könnte doch jeder an seinen 40-Tonner diese Funzeln als einzige Beleuchtung schrauben und es wäre ok.
Die Beleuchtung von Krafträdern richtet sich heute nach der UNECE-Regelung Nr. 53, wobei die technische Ausführung in der Regelung Nr. 50 definiert ist.
Der 40-Tonner muss eine Beleuchtung nach der Regelung Nr. 48 haben, die im Hinblick auf die Schlussleuchten auf die Regelung Nr. 7 verweist.
Eine Schlussleuchte für Krafträder darf also nicht an einem LKW (bzw. -Anhänger) verwendet werden.
Deiner Versicherung sagen was passiert ist und wie du es und deine Zeugin sieht.
Zu der Skizze: Da gibt es bessere Kuenstler https://www.gettyimages.ch/fotos/kinder-zeichnung