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Auslaender in D Auto kaufen, zulassen, versichern.

Themenstarteram 25. Januar 2013 um 8:41

Hallo

Folgende Situation:

1. Ich bin Oesterreicher mit Hauptwohnsitz ausserhalb der EU

2. Ich habe vor in der Zukunft zwischen 3-6 Monaten in Oe zu verbringen (ab 6 Monaten pro Jahr wuerde als Hauptwohnsitz gelten und daher steuerpflichtig in Oe)

3. Ich moechte mir ein Fahrzeug zulegen, auf Grund der Ersparnisse aber in Deutschland

Die Frage ist nun folgende:

Welche Voraussetzungen gibt es damit ich rechtlich und legal in D ein Auto zulassen und versichern kann?

In Oe. darf ich als Person mit Hauptwohnsitz ausserhalb Oesterreichs bis zu 1 Jahr mit auslaendischen Kennzeichen fahren. Damit ist das Fahren in Oe. schon mal rechtlich.

Welche Moeglichkeiten habe ich also um ein Fahrzeug in Deutschland zulassen und versichern zu können? Ich weiss, dass ich eine Meldebestaetigung benoetige um das KFZ auf meinen Namen zulassen zu können. Muss ich mir dazu z.B. eine Wohunng mieten oder Zimmer in einer WG? Es spricht ja eigentlich nichts dagegen, selbst wenn ich nur 1 Nacht pro Jahr dort verbringe, oder?

Eure Meinung dazu wäre mir sehr willkommen.

Vielen Dank

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15 Antworten

Hallo,

die Fragen solltest Du mit der Zulassungsstelle des Kreises besprechen, in dem Du das Fahrzeug zulassen willst und ebenso mit der Versicherungsgesellschaft Deiner Wahl.

Gib bei Google den Suchbegriff "Kreis/Stadt XYZ Zulassungsstelle" ein und Du wirst dort viele Onlineinformationen finden und auch einen Ansprechpartner den Du anrufen kannst.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 25. Januar 2013 um 9:57

Hallo Herbert

Danke fuer die Information.

Macht es eigentlich einen Unterschied in welchen Bundesland man das Auto zulässt oder versichert oder ist das ganz egal?

am 25. Januar 2013 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von Riddlers99

Macht es eigentlich einen Unterschied in welchen Bundesland man das Auto zulässt oder versichert oder ist das ganz egal?

Es gibt Regionalklassen in D, die Einfluss auf die Versicherungsprämie haben.

http://www.gdv.de/regionalklassen-abfrage/

 

Themenstarteram 25. Januar 2013 um 11:48

Sehr interessant. Ich nehme an ausschlaggebend ist also die Meldebestaetigung. Werde wohl eine Meldestelle anrufen, die Situation scheint ja recht geradlinig zu sein.

Wohnung - anmelden - Auto kaufen - versichern - zulassen - freuen

Moin,

 

so viel mir bekannt ist, kann in D nur ein KFZ zugelassen werden, wenn eine gültige Meldeadresse in D vorhanden ist.

 

Wie das jetzt mit einem Zollkennzeichen ist, kann ich nicht sagen, einfach mal googlen.

 

Themenstarteram 25. Januar 2013 um 20:40

Ein Zollkennzeichen ist ja nicht notwendig, ich moechte das Auto ja nicht überstellen sondern in D zulassen und dann einfach damit herumfahren wo es mir Spass macht, egal ob das D, Oe oder CH ist.

am 25. Januar 2013 um 23:16

Zitat:

Original geschrieben von Riddlers99

 

Wohnung - anmelden - Auto kaufen - versichern - zulassen - freuen

und spätestens nach 183 tagen der wohnsitznahme bist du in der bundesrepublik steuerpflichtig. :D alternative: in cz, sk, pl gewerbe anmelden (geht in der bundesrepublik ohne wohnsitz ebenfalls nicht) und einen firmenwagen draus machen.

Themenstarteram 26. Januar 2013 um 15:19

So lange bleib ich ja sowieso nicht durchgehend in einem Land, steuerpflicht in Europa ist daher fuer mich, erfreulicherweise, ein Fremdwort :)

kurz und knapp - geht nicht ohne Meldeadresse in D

am 28. Januar 2013 um 2:54

Zitat:

Original geschrieben von Riddlers99

So lange bleib ich ja sowieso nicht durchgehend in einem Land, steuerpflicht in Europa ist daher fuer mich, erfreulicherweise, ein Fremdwort :)

es geht dabei nicht darum, wo du dich aufhälst, sondern wo bzw. ob du einen "lebensmittelpunkt" in der brd registriert hast. hast du das, wollen die dafür kohle haben. wenn du keinen hast, sind es oftmals überzogene sicherheitsleistungen, selbst bei vermeintlichen verstössen. der unterschied: nicht gerechtfertigte sicherheitsleistungen gibt es zurück, bereits entrichtete steuern - nie und nimmer. und dafür, dass du anhand deines reisepasses deinen tatsächlichen aufenthalt ausserhalb der eu nachweisen kannst, interessiert sich kein brd-finanzamt dieser welt - schliesslich können die grenzstempel ja auch gefälscht sein und du noch 2-3 weitere staatsangehörigkeiten (mit dem entsprechenden schengen-visum, falls benötigt) haben, so dass du deine abwesenheit nur vortäuschst. nebenbei angemerkt - in der ost-eu sind haftpflicht-, und kaskoversicherungen, sowie die kfz-steuer in der regel spürbar günstiger.

Themenstarteram 3. Februar 2013 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

Zitat:

Original geschrieben von Riddlers99

So lange bleib ich ja sowieso nicht durchgehend in einem Land, steuerpflicht in Europa ist daher fuer mich, erfreulicherweise, ein Fremdwort :)

es geht dabei nicht darum, wo du dich aufhälst, sondern wo bzw. ob du einen "lebensmittelpunkt" in der brd registriert hast. hast du das, wollen die dafür kohle haben. wenn du keinen hast, sind es oftmals überzogene sicherheitsleistungen, selbst bei vermeintlichen verstössen. der unterschied: nicht gerechtfertigte sicherheitsleistungen gibt es zurück, bereits entrichtete steuern - nie und nimmer. und dafür, dass du anhand deines reisepasses deinen tatsächlichen aufenthalt ausserhalb der eu nachweisen kannst, interessiert sich kein brd-finanzamt dieser welt - schliesslich können die grenzstempel ja auch gefälscht sein und du noch 2-3 weitere staatsangehörigkeiten (mit dem entsprechenden schengen-visum, falls benötigt) haben, so dass du deine abwesenheit nur vortäuschst. nebenbei angemerkt - in der ost-eu sind haftpflicht-, und kaskoversicherungen, sowie die kfz-steuer in der regel spürbar günstiger.

Das ist so nicht ganz korrekt. Wenn ich nur 1 Wohnsitz in D habe ist dies mein Hauptwohnsitz innerhalb der BRD, selbst wenn ich diesen nur 3 Monate pro Jahr in Anspruch nehme. 3 monatiger Aufentalt in D macht mich aber nicht steuerpflichtig, ganz besonders nicht wenn ich keiner beruflichen Taetigkeit nachgehe. Steuerpflichtig bin ich in dem Land das fuer mich als gewoehnlicher Aufenthaltsort gilt, in diesem Fall Südafrika.

Ich werde mich mal schlau machen bez. Osteuropa.

am 20. Juli 2013 um 4:55

Zitat:

Original geschrieben von Riddlers99

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

 

es geht dabei nicht darum, wo du dich aufhälst, sondern wo bzw. ob du einen "lebensmittelpunkt" in der brd registriert hast. hast du das, wollen die dafür kohle haben. wenn du keinen hast, sind es oftmals überzogene sicherheitsleistungen, selbst bei vermeintlichen verstössen. der unterschied: nicht gerechtfertigte sicherheitsleistungen gibt es zurück, bereits entrichtete steuern - nie und nimmer. und dafür, dass du anhand deines reisepasses deinen tatsächlichen aufenthalt ausserhalb der eu nachweisen kannst, interessiert sich kein brd-finanzamt dieser welt - schliesslich können die grenzstempel ja auch gefälscht sein und du noch 2-3 weitere staatsangehörigkeiten (mit dem entsprechenden schengen-visum, falls benötigt) haben, so dass du deine abwesenheit nur vortäuschst. nebenbei angemerkt - in der ost-eu sind haftpflicht-, und kaskoversicherungen, sowie die kfz-steuer in der regel spürbar günstiger.

Das ist so nicht ganz korrekt. Wenn ich nur 1 Wohnsitz in D habe ist dies mein Hauptwohnsitz innerhalb der BRD, selbst wenn ich diesen nur 3 Monate pro Jahr in Anspruch nehme. 3 monatiger Aufentalt in D macht mich aber nicht steuerpflichtig, ganz besonders nicht wenn ich keiner beruflichen Taetigkeit nachgehe. Steuerpflichtig bin ich in dem Land das fuer mich als gewoehnlicher Aufenthaltsort gilt, in diesem Fall Südafrika.

Ich werde mich mal schlau machen bez. Osteuropa.

Ich hab die gleiche Frage, bin allerdings in Singapur. Das mit den Steuern ist ja kein Problem, Lebensmittelpunkt hast Du ja dort nicht, Doppelsteuerabkommen klärt somit auch die Besteuerung in D.

Was hat sich denn bei Dir ergeben?

am 20. Juli 2013 um 9:41

euch ist es wohl wichtig, ein "westeuropäisches" kennzeichen zu bekommen, was? prestige hat aber auch seinen preis - die notwendigen versicherungen und steuern sind wesentlich höher. weicht meinetwegen auf A, benelux oder FR aus - dort kann man wenigstens gewerbeanmeldungen durchführen ohne wohnhaft zu sein...

ist ja nur in der brd so, dass ohne wohnsitz überhaupt nichts geht. möge sich jeder selbst seine gedanken darüber machen, warum.

am 20. Juli 2013 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

euch ist es wohl wichtig, ein "westeuropäisches" kennzeichen zu bekommen, was? prestige hat aber auch seinen preis - die notwendigen versicherungen und steuern sind wesentlich höher. weicht meinetwegen auf A, benelux oder FR aus - dort kann man wenigstens gewerbeanmeldungen durchführen ohne wohnhaft zu sein...

ist ja nur in der brd so, dass ohne wohnsitz überhaupt nichts geht. möge sich jeder selbst seine gedanken darüber machen, warum.

Was für ein Blödsinn...

Wenn man als Deutscher im Ausland lebt, kommt man eben dann auch wieder mal gelegentlich heim...wir sind ja nicht aus Deutschland geflohen...warum soll ich dann bitte einen Wagen in Frankreich an melden?

Es hat auch weder was mit Steuern noch Versicherungen zu tun, sondern lediglich mit der Abwicklung.

 

 

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