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Ausländischen KFZ Brief verloren - wie zulassen ?
Hallo !
Mein Onkel hat vor Jahren mal einen Camaro aus Österreich mitgebracht (denke Baujahr 76 oder sowas). Er stand jetzt Jahre rum, nun wollte er ihn mal fertig machen und anmelden. Der Camaro hatte damals englische Papiere dabei, in Östereich war er nicht zugelassen.
Leider hat er dieses englische Dokumenten-Dings nicht mehr - und den Kaufvertrag findet er auch nicht mehr.
Jetzt die Frage:
Ist es überhaupt notwendig die englischen Papiere zu haben ?
Mein Kumpel hat mal vor Jahren nen alten Käfer aus der Scheune gezogen, da gab´s auch garnichts an Papieren mehr dazu.
Er hat dann eine Anfrage an das KBA gesendet, die haben dann nach einer Wartezeit bestätigt dass der Käfer nicht als gestohlen gemeldet ist.
Mit dem Zettel ist er dann zum TÜV und zur Zulassungsstelle - und fertig war der Käfer (zumindest Zulassungstechnisch...).
Ist es hier sinnvoll einfach zu sagen man hat die Papiere verloren hat (ohne den Hinweis das es englische Papiere waren...). Denke das würde jede Menge Arbeit sparen, da ein deutscher Beamter bei sowas bestimmt die Panik bekommt.
Beim Käfer damals kannte ja auch keiner die Vorgeschichte, vielleicht war der vorher ja auch im Ausland zugelassen ?
Hat zumindest damals keiner gefragt - und selbst wenn- woher hätte es mein Kumpel wissen sollen ? Die Scheune sollte abgerissen werden und niemand was genaues über den Käfer.
Ich bitte um Ratschläge wie man das am einfachsten bewerkstelligen könnte, ohne hier eine Horde Amtschimmel aufzuscheuchen.
Danke & Gruß
Kababus
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28 Antworten
Gute Frage, ich denke mal, im I-net ist alles zu lesen. Für jeden. Auch für "Amts-Schimmel".
Scherz beiseite, ich würde mit dem Thema "Papiere nicht mehr zu beschaffen, da durch die Umstände verloren gegangen" beginnen. Alles besser als die Auskunft, erstmal eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung aus UK anfordern zu müssen. Welche notfalls auch noch (aus eigener Tasche) zu beglaubigen sei. ( § 28; Abs I; LBG : Amtssprache ist Deutsch) Kein Witz, leider
Dir viel Glück, wirst es brauchen,
Bronx.
Zitat:
Original geschrieben von Kababus
... Er hat dann eine Anfrage an das KBA gesendet, die haben dann nach einer Wartezeit bestätigt dass der Käfer nicht als gestohlen gemeldet ist.
Mit dem Zettel ist er dann zum TÜV und zur Zulassungsstelle - und fertig war der Käfer (zumindest Zulassungstechnisch...).
Ist es hier sinnvoll einfach zu sagen man hat die Papiere verloren hat (ohne den Hinweis das es englische Papiere waren...). Denke das würde jede Menge Arbeit sparen, da ein deutscher Beamter bei sowas bestimmt die Panik bekommt.
Moin,
ich würde es genau so probieren, es ist ja nicht mal gelogen. Lustig wird´s allerdings, wenn der Wagen ein Rechtslenker ist und das jemand merkt.
Gruß, Erik.
Hi !
Lenkrad ist links !
auf welcher Seite das Lenkrad ist ,ist völlig egal für eine zulassung in Deutschland!!!
Am günstigsten stehst du dir,wenn du ein komplettes Datenblatt vom Hersteller besorgen kannst.Es ist in der Tat so,das sich einige Tüvstellen fürchterlich anstellen,weil es nun etwas spezieller ist als eine normale Abnahme.......Haben wir grad mit einem englischen 10 Tonner LKW durch.Dekra sah unüberwindbare Hürden.......der Tüv Nord ging an die Arbeit und hat nach 14 Tagen die Papiere für unter 200 Euro inkl. Bremsenuntersuchung fertig gehabt.Einige Tüvstellen sammeln auch Daten über solch spezielle Fahrzeuge.......müsstest du mal in Amiforen suchen wenn du kein Datenblatt vom Hersteller bekommen kannst.Ansonsten mal den Tüv Augsburg kontaktieren.....die sollen einen grossen Bestand an Daten haben für Amis und Engländer.
Hallo,
ich weiß nicht ob meine Frage thematisch hier im Forum genau richtig ist, aber ich versuche es trotzdem mal.
Ich habe mir vor einigen Wochen einen alten Volvo BJ 1983 aus den Niederlanden nach Deutschland geholt - das Auto möchte ich in den kommenden Monaten etwas herrichten und nächstes Jahr als Saisonfahrzeug nutzen.
Frage: Wie bekomme ich einen deutschen KFZ-Brief ?
Das Auto hat ja momentan noch Niederländische Papiere.
Wie muss ich vorgehen um einen deutschen KFZ-Brief für den Wagen zu erhalten ?
Muss ich dafür VORAB eine Vollabnahme beim TÜV durchführen lassen ?
Oder ist es so, dass ich mit den NL-Papieren zur Zulassungsstelle gehen kann und diese mir
dann einen deutschen KFZ-Brief ausstellt ?
Ich möchte den Wagen momentan NOCH NICHT zulassen, mir geht es erstmal nur um den KFZ-Brief.
Frage: Wie kann ich danach eine H-Zulassung beantragen ?
Ich gehe davon aus, dass ein deutscher KFZ-Brief Grundvoraussetzung für das "Projekt H-Zulassung" ist ?
Oder kann ich mit meinen niederländischen Papieren auch zu DEKRA und Co. gehen und sagen, macht bitte eine Vollabnahme, checkt die Möglichkeit einer H-Zulassung und ANSCHLIESSEND gehe ich dann zur Zulassungsstelle und lasse mir für das Fahrzeug die deutschen Papiere ausstellen ?
Vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich, wie ich in der Sache am besten vorzugehen habe.
Danke :=)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto aus NL in D zulassen / eventl. H-Kennzeichen / Vorgehensweise' überführt.]
Tante google sagt : http://www.tuev-nord.de/de/auto/oldtimer-2747.htm
Und http://amt24.sachsen.de/.../verfahren.do?...
Ist nicht so schwer
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto aus NL in D zulassen / eventl. H-Kennzeichen / Vorgehensweise' überführt.]
Zitat:
@Schweinepriester1 [url=http://www.motor-talk.de/forum/auto-aus-nl-in-d-zulassen-eventl-h-...
...
Das Auto hat ja momentan noch Niederländische Papiere.
...
Dir ist aber schon klar, dass du mit den NL-Papieren hier nicht fahren darfst, ohne gegen deutsche Bestimmungen zu verstoßen.
Ansonsten empfehle ich dir beim TÜV etc. nachzufragen, welche Voraussetzungen für dein spezielles Fahrzeug erfüllt werden müssen, um eine Zulassung in D zu bekommen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto aus NL in D zulassen / eventl. H-Kennzeichen / Vorgehensweise' überführt.]
haste denn schon die Papiere von der RDW abstempeln lassen,sprich ausfuhrgenehmigung.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto aus NL in D zulassen / eventl. H-Kennzeichen / Vorgehensweise' überführt.]
Einmal der Reihe nach:
Einen Fahrzeugbrief bekommt man nur, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt bzw. im gleichen Atemzug erteilt wird.
Also muss vor der Beantragung des Fahrzeugbriefs ein Gutachten nach §21 StVZO (Vollabnahme) gemacht werden.
Die Begutachtung für die Einstufung als Oldtimer sollte zusammen damit gemacht werden, weil es da viele Überschneidungen gibt, die sonst doppelt zu bezahlen sind.
Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, vorher noch bei der zuständigen Zulassungsstelle nach dem genauen Prozedere nachzufragen, da die Vorschriften bisweilen örtlich unterschiedlich ausgelegt werden...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto aus NL in D zulassen / eventl. H-Kennzeichen / Vorgehensweise' überführt.]
Ok, vielen Dank für eure Infos, jetzt habe ich schon mal ungefähr einen Plan.
Also der Wagen ist offiziell aus den Niederlanden ausgeführt - ich habe abgestempelte Papiere vom RDW.
Das Auto war zudem bis 2008 sogar in Deutschland zugelassen - habe sogar einen alten (ungültigen) KFZ Brief aus Deutschland.
Ich werde die Tage mal zur Dekra fahren mit den ganzen Papieren und dort die Sache absprechen.
Klar - ohne TÜV-Unterlagen kann die Zulassungsstelle nicht arbeiten, bzw. einen neuen deutschen Brief ausstellen - das leuchtet mir ein.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto aus NL in D zulassen / eventl. H-Kennzeichen / Vorgehensweise' überführt.]
Hi,
da haben mal wider grundlegende Info´s gefehlt
Wenn du einen deutschen Brief hast erleichtert das die Sache enorm. Um eine vollabnahme kommst du wahrscheinlich trotzdem nicht rum aber die kommt dich evtl. etwas billiger wenn der Prüfer nicht alle Daten zusammensuchen muß sondern noch die alten deutschen Papiere hat.
Gruß Tobias
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto aus NL in D zulassen / eventl. H-Kennzeichen / Vorgehensweise' überführt.]
Das verändert die Sache natürlich völlig:
Wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine nationale Einzel-BE hat, ist eine Vollabnahme unzulässig (§21 Absatz 1a StVZO).
Du solltest mit der Zulassungsstelle reden, ob denen (zusätzlich zu den holländischen Papieren) der alte Brief in Verbindung mit einer ganz normalen HU (bzw. einem §23-Gutachten) ausreicht. Meiner Meinung nach müsste es das, aber ich würde nicht all zu viel darauf verwetten, dass alle Zulassungsstellen im Bundesgebiet die gleiche Meinung haben wie ich ;-)
Ob sie dir den Brief auch ohne §29/§23 Untersuchung ausstellen kannst du natürlich auch mal fragen, vielleicht hast du Glück. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie erstmal die Bestätigung haben wollen, dass da Fahrzeug auch noch in dem genehmigten Zustand ist.
ahja, und:
Möglicherweise ist der normale Sachbearbeiter mit solchen Fragestellungen überfordert; ggf. kann es besser sein, die Komplexität des Anliegens vorher anzukündigen und direkt einen Termin mit dem Hauptsachbearbeiter o.ä. zu vereinbaren.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto aus NL in D zulassen / eventl. H-Kennzeichen / Vorgehensweise' überführt.]
Hi
Braucht man nicht immer eine vollabnahme wenn ein wagen viele Jahre abgemeldet oder eben im Ausland war?
Könnte sich hier aber noch ausgehen waren glaub ich 7 Jahre.
Dann würde eine normale HU reichen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto aus NL in D zulassen / eventl. H-Kennzeichen / Vorgehensweise' überführt.]
Nein, diese Regelung gibt es nicht mehr.
Seit dem 01.03.2007, ist also noch ganz frisch die Änderung
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