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auslaufendes Leasing und lange Lieferzeiten des neuen Leasingfahrzeuges

Themenstarteram 20. November 2021 um 15:03

Schwierig ne Überschrift für dieses Thema zu finden, weshalb ich hoffe das mir bei der Frage jemand helfen kann.

 

Folgendes Szenario: Mein Cupra Leon soll nächstes Jahr vom Cupra Ateca abgelöst werden.

Leasingvertrag Leon läuft 12/22 aus. Ateca hat ne voraussichtliche Lieferzeit von ca. 44 Wochen. Neuwagen soll wieder geleast werden.

Kann man den Wagen jetzt schon bestellen? Man weiß ja nie wie lange die Lieferung dann wirklich dauert.

Aber was passiert zum Beispiel wenn die Lieferzeit drastisch unterschritten wird und der Wagen dann schon im Oktober zur Abholung bereitstehen würde? Muss ich dann kurzzeitig 2 Fahrzeuge verhalten? Oder ist das Verhandlungssache mit dem Händler?

Punktgenau kann man ja zur jetzigen Zeit nicht bestellen. Ich denke 1-2 Wochen werden da nie ein Problem sein, aber was ist mit 1-2 oder gar 3 Monaten?

Als Beispiel nehme ich mal den Cupra Leon oder Formentor: normal waren da mal max. 3 Monate, momentan ist alles zwischen 6-12 Monaten realistisch.

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14 Antworten

Ich würde auf jeden Fall bereits jetzt bestellen, denn die Lieferzeiten werden aller Voraussicht nach grundsätzlich eher noch länger als kürzer werden. Und alles Weitere musst du mit dem Händler besprechen, der wird da wohl eine für beide Seiten passende Lösung finden.

Themenstarteram 20. November 2021 um 19:07

Danke für die schnelle Antwort.

 

Mir ging es aber auch darum, ob jemand so nen ähnlichen Fall schonmal selbst durchgemacht hat.

Z.B. Ich gehe zum Händler und sage "den dort hinten hätte ich gerne, jedoch läuft mein Leasing oder meine Finanzierung noch 2 Monate". Wird der Wagen dann reserviert oder besteht da eher keine Chance das der Händler *so lange* wartet?

Ich meine, er könnte ihn ja vielleicht in der Zwischenzeit auch verkauft bekommen...

Unser MB Bestellfahrzeug ist nach meinem Wunsch geliefert worden

Möglich wäre Dezember gewesen, ich wollte ihn aber erst im April

Es sollte kein Problem sein den Wagen frühzeitig in die Produktion zum gewünschten Termin einzuplanen

Bei Lagerwagen wird das bestimmt schwieriger. Bei den Lieferzeiten wird die Auswahl sowieso sehr eingeschränkt sein.

Ich kann mir vorstellen das ein Verkäufer das nicht so gerne macht

Das war zwar kurz vor Corona, aber so gehts auch:

Hab meinen Neuen statt im Mai 20 im Januar übernommen. Alles kein Problem, der Alte wurde einfach vorfristig abgelöst. War natürlich der gleiche Händler.

Also so zeitig wie möglich bestellen. Sollte er eher kommen, kann der Händler normalerweise einiges drehen… Das Problem bei diesen langfristigen Bestellungen wird eher die Modellpflege sein. Also dass es dann Pakete oder Optionen nicht mehr gibt oder anders kombiniert werden. Und / oder, dass sich die Preise ändern.

Themenstarteram 20. November 2021 um 19:26

Vorzeitig ist bei mir nicht möglich da der Leon ein geförderter PHEV ist und länger als 23 Monate auf mich zugelassen sein muss. Ansonsten muss anteilig die Förderung zurück ans Bafa gezahlt werden.

am 20. November 2021 um 19:47

Ob es die Förderung 2022 überhaupt noch in bisheriger Höhe gibt, ist ja auch unsicher.

https://www.motor-talk.de/.../...-nun-in-2021-oder-nicht-t7166695.html

Themenstarteram 20. November 2021 um 19:50

Zitat:

@motor_talking schrieb am 20. November 2021 um 20:47:55 Uhr:

Ob es die Förderung 2022 überhaupt noch in bisheriger Höhe gibt, ist ja auch unsicher.

https://www.motor-talk.de/.../...-nun-in-2021-oder-nicht-t7166695.html

Deine Antwort hat leider rein garnix mit meiner Frage zu tun.

Meinen Hybrid habe ich bereits ein Jahr und er wurde gefördert. Der zukünftige Ateca ist nicht förderfähig.

Aber das war auch garnicht die Frage!

am 20. November 2021 um 20:04

Zitat:

Deine Antwort hat leider rein garnix mit meiner Frage zu tun.

Stimmt. Ich war davon ausgegangen, dass der Nachfolger eines Hybriden natürlich wieder ein Hybrid wird, aber das ist ja nicht selbstverständlich.

Neben dem unsicheren Timing können bei 44 Wochen Lieferzeit für den Neuen in der Zwischenzeit auch noch Preiserhöhungen drohen.

Dann bestelle doch jetzt mit Zielliefertermin 12/22. Zu früh bestellen gibt es so nicht, nur zu spät.

Themenstarteram 20. November 2021 um 22:30

Zitat:

@motor_talking schrieb am 20. November 2021 um 21:04:23 Uhr:

Zitat:

Deine Antwort hat leider rein garnix mit meiner Frage zu tun.

Stimmt. Ich war davon ausgegangen, dass der Nachfolger eines Hybriden natürlich wieder ein Hybrid wird, aber das ist ja nicht selbstverständlich.

Neben dem unsicheren Timing können bei 44 Wochen Lieferzeit für den Neuen in der Zwischenzeit auch noch Preiserhöhungen drohen.

Was interessiert mich ne Preiserhöhung wenn ich heute nen Vertrag mit fester Rate/Laufzeit unterschreibe? Der Wagen wird ja für mich bestellt und das passiert erst nach verbindlicher Unterschrift. Und in diesem Vertrag steht Summe X.

Wenn ich heute ein IPhone für 1300€ bestelle und es erst im Februar geliefert wird juckt mich doch ne zwischenzeitliche Preiserhöhung auch nicht.

Der Preis bei Zustandekommen des Vertrags und der Unterschrift ist bindend.

Denkst du... da würd ich den Vertrag vorher genau lesen, wenn dir das so wichtig ist. Bei meinem BMW's stand´s immer so drin (beim jetzigen Benz hab ich gar nich geschaut):

II. Preise

Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise

sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und

vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen

und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis

ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis

entsprechend der Änderung anpassen.

https://www.bmw-arnold.com/.../...agenverkaufsbedingungenbmwi-2017.pdf

Die Frage ist dann ob der Hersteller das so umsetzt...

Ich hatte einmal den Fall einer Preiserhöhung seitens BMW, da hat aber der Händler die Erhöhung geschluckt.

Wenn man diesem davor schon die Unterhose ausgezogen hat, wirds natürlich schwer für ihn noch irgendwas zu deichseln :D

Aber vielleicht gibts diesen Passus ja bei Seat überhaupt nicht und wir reden um Nichts.

Auch im VW-Konzern sind derartige Klausel üblich und in den Verträgen enthalten.

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