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Ausnahme: Kinder über 23 J.dürfen auch......

Hallo,

 

habe bei der Provinzial eine Kfz- Vers. mit Vollkasko 300,-€ SB.

Als Fahrer habe ich meine Frau und mich eintragen lassen.

 

Auf der Police steht jetzt aber: Versicherungsnehmer und Ehefrau und ausnahmsweise die Kinder des VN ab dem 23. Lebensjahr. ( wurde von mir nicht beantragt! )

 

Im Kleingedrucken steht hierzu nichts näheres.

 

Ich habe mal angerufen ob meine Kinder > 23 J. jezt auch mit dem Auto fahren dürfen und mir wurde gesagt:

 

Nur in Ausnahmefällen...........14 Tage damit in Urlaub fahren dürfen die damit nicht.

 

Wie seht ihr das?....Was sind Ausnahmen?.....Ich denke die Sachbearbeiterin hat keine Ahnung und die Kinder dürfen fahren wann sie wollen!.....oder?

 

 

 

Gruss

 

QQ 777

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Ihr seid so lustig. Wie das die jeweilige Versicherung handhabt muss ganz klar geregelt sein und ist es auch - nur von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich durch Vorstandsentscheidungen oder Abteilungsanweisungen.

Ohne zu wissen um welche Gesellschaft es hier genau geht spekuliert ihr lustig drauf los...

Grandios.

:confused::confused::confused:...lustig bist du;), weiter oben steht doch Provinzial- Vers. und lese mal was du darauf geantwortet hast;)

Gruss

QQ 777

P.S. kann es sein das ich dich ( dein Auto ) vor kurzem bei BMW - Wiesmann gesehen habe?

Also ich kenne mindestens 3 verschiedene Provinzial Versicherungen, aber das scheint ja keinen zu interessieren, auch wenn das 3 unterschiedliche Unternehmen sind... Für trotzdem interessierte: www.provinzial.de - die haben alle 3 schon unterschiedliche KFZ Tarife...

Bei den Wiesmännern bin ich öfter mal.

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Bei "welcher" Provinzial ist denn der Vertrag? Nord, Westfalen, Rheinland?

Es dürfen nur die damit fahren, die als Fahrer eingetragen sind, aber wenn die Kinder, solange sie über 23 sind, gelegentlich mal fahren, dann geht das auch ohne die als Fahrer einzutragen.

Moin,

 

ich sehe das so: Ein "Ausnahmefall" ist Auslegungssache. Wenn also der Hamster Deines Nachbarn Junge bekommt und Deine Kinder müssen deswegen schnell nach Hause, so ist das sicher ein Ausnahmefall. Ausschlaggebend ist wohl, wenn es deswegen zu einem Streitfall kommen sollte, immer die Begründung, bzw. wie man das der Versicherung "verkauft".

 

Gruß, Erik.

Im Vertrag steht unter individuelle Merkmale

Nutzung des Fahrzeuges ausschließlich durch Versicherungsnehmer, Ehe / Lebenspartner

Ausnahmsweise ist die Nutzung durch Eltern und Kinder des Versicherungsnehmers oder Ehe / Lebenspartner zulässig, sofern diese Personen mindestens 23 Jahre alt sind.

 

Drei meiner Kinder sind älter als 23 Jahre, das vierte Kind ist 19 Jahre.

Die Sachbearbeiterin meint: die Kinder über 23J. dürfen nur in Ausnahmefällen fahren:confused::confused::confused:

Im Kleingedruckten steht darüber nichts und ich denke die über 23 J. Kinder können fahren wann sie wollen, und das " Ausnahmsweise" bezieht sich nicht auf Ausnahmen ( z. B. Krankheit )

sondern ist eine zusätzliche Erweiterung der Vertragsbestandsteile bezüglich des Nutzerkreises.

???

Gruss

QQ 777

 

 

Ihr seid so lustig. Wie das die jeweilige Versicherung handhabt muss ganz klar geregelt sein und ist es auch - nur von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich durch Vorstandsentscheidungen oder Abteilungsanweisungen.

Ohne zu wissen um welche Gesellschaft es hier genau geht spekuliert ihr lustig drauf los...

Grandios.

Zitat:

Ihr seid so lustig. Wie das die jeweilige Versicherung handhabt muss ganz klar geregelt sein und ist es auch - nur von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich durch Vorstandsentscheidungen oder Abteilungsanweisungen.

 

Ohne zu wissen um welche Gesellschaft es hier genau geht spekuliert ihr lustig drauf los...

 

Grandios.

Es zählt was die entsprechende Formulierung bei gültigem deutschen Recht bedeutet und nicht wie die Versicherung sowas interpretiert - sonst hätte man eine Rechtslücke!

 

Und daher ist exakt die vom Threadersteller abgeschrieben Formulierung (sofern sie denn aus dem Vertrag stammt) rechtlich eindeutig - egal von welcher Versicherung wir hier sprechen!

 

Das die eine Versicherung das ganze etwas kulanter auslegt und die andere sehr streng ändert nichts an dem Rechtsanspruch des Kunden bei solch einer Formulierung!

 

Und in der Praxis heißt die Formulierung einfach das grundsätzlich auch ausnahmsweise der/die über 23 Jährige Sohn/Tochter mit dem Kfz fahren dürfen und auch versichert sind. Es verbietet im Prinzip nur dass das Auto _in der Regel_ ausschließlich von den Kindern genutzt würde - um somit Versicherungskosten zu sparen wenn das Fahrzeug auf das entsprechende Kind versichert wäre.

Es ist also nichts dagegen einzuwenden wenn der Sohn mit dem Kfz ausnahmsweise mal zu einem Vorstellungsgespräch in eine andere Stadt fährt.

 

Letztenendes ist der Nachweis von Seiten der Versicherung, dass die Kinder nicht ausnahmsweise sondern in der Regel immer mit dem Auto fahren schwierig.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Ihr seid so lustig. Wie das die jeweilige Versicherung handhabt muss ganz klar geregelt sein und ist es auch - nur von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich durch Vorstandsentscheidungen oder Abteilungsanweisungen.

Ohne zu wissen um welche Gesellschaft es hier genau geht spekuliert ihr lustig drauf los...

Grandios.

:confused::confused::confused:...lustig bist du;), weiter oben steht doch Provinzial- Vers. und lese mal was du darauf geantwortet hast;)

Gruss

QQ 777

P.S. kann es sein das ich dich ( dein Auto ) vor kurzem bei BMW - Wiesmann gesehen habe?

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

Ihr seid so lustig. Wie das die jeweilige Versicherung handhabt muss ganz klar geregelt sein und ist es auch - nur von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich durch Vorstandsentscheidungen oder Abteilungsanweisungen.

Ohne zu wissen um welche Gesellschaft es hier genau geht spekuliert ihr lustig drauf los...

Grandios.

Es zählt was die entsprechende Formulierung bei gültigem deutschen Recht bedeutet und nicht wie die Versicherung sowas interpretiert - sonst hätte man eine Rechtslücke!

Und daher ist exakt die vom Threadersteller abgeschrieben Formulierung (sofern sie denn aus dem Vertrag stammt) rechtlich eindeutig - egal von welcher Versicherung wir hier sprechen!

Das die eine Versicherung das ganze etwas kulanter auslegt und die andere sehr streng ändert nichts an dem Rechtsanspruch des Kunden bei solch einer Formulierung!

Und in der Praxis heißt die Formulierung einfach das grundsätzlich auch ausnahmsweise der/die über 23 Jährige Sohn/Tochter mit dem Kfz fahren dürfen und auch versichert sind. Es verbietet im Prinzip nur dass das Auto _in der Regel_ ausschließlich von den Kindern genutzt würde - um somit Versicherungskosten zu sparen wenn das Fahrzeug auf das entsprechende Kind versichert wäre.

Es ist also nichts dagegen einzuwenden wenn der Sohn mit dem Kfz ausnahmsweise mal zu einem Vorstellungsgespräch in eine andere Stadt fährt.

Letztenendes ist der Nachweis von Seiten der Versicherung, dass die Kinder nicht ausnahmsweise sondern in der Regel immer mit dem Auto fahren schwierig.

Ja, die Formulierung habe ich wörtlich aus dem Vertrag übernommen und ich denke es ist so wie du schreibst, das hört sich logisch an.

DANKE

Gruss

QQ 777

Meine Versicherung vertritt dazu folgende Meinung:

Mann und Frau sind als Fahrer gemeldet, Kinder und andere Personen dürften ausnahmsweise fahren (z.B. wenn "Notfall").

Wenn die Kids aber mit dem Auto in Bayern im Urlaub sind und der/die (gemeldete/n) Fahrer in Hamburg, ... dann wird es schwierig!

Aaaber .....folgendes: Ich war zunächst als Alleinfahrer bei der Versicherung eingetragen. Auf Anraten des Vers.Vertreters wurde meine Frau auch eingetragen. Die Folge : Der Jahresbeitrag wurde niedriger, ... Begründung: Familienkomponente!

Habe dann meine anderen Bekannten auf diesen Tipp auch hingewiesen.

Und dann kommt´s: Mein Schwager hat neben seiner Frau auch noch seine beiden über 23 Jahre alten Kinder gemeldet, Folge ... Beitragsminderung für Frau - wie bei mir - ... und dann auch noch etwas runter für die Kids, ... Begründung ... wie oben.

Ist für mich nicht unbedingt logisch, denn, je mehr Personen fahren, desto häufiger wird gefahren und insoweit ist das Risiko auch höher!

Aber, was soll´s ... über den gewährten Nachlass meckert man doch nicht!

Ich habe aber auch schon Versicherungsbedingungen gesehen, da durfte ausschließlich nur die Person fahren, die als Fahrer gemeldet war. Ausnahmen, ... auch Notfälle ... gab es nicht!

Von sowas sollte man tunlichst die Finger lassen. Aber ... mal ganz ehrlich, ... wer liest sich die ganzen Bedingungen durch!

Also, ..... wer liest, macht nix verkehrt!

am 22. September 2009 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

Hallo,

habe bei der Provinzial eine Kfz- Vers. mit Vollkasko 300,-€ SB.

Als Fahrer habe ich meine Frau und mich eintragen lassen.

...

.....Ich denke die Sachbearbeiterin hat keine Ahnung und die Kinder dürfen fahren wann sie wollen!.....oder?

 

Gruss

QQ 777

Ohne Worte.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Ihr seid so lustig. Wie das die jeweilige Versicherung handhabt muss ganz klar geregelt sein und ist es auch - nur von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich durch Vorstandsentscheidungen oder Abteilungsanweisungen.

Ohne zu wissen um welche Gesellschaft es hier genau geht spekuliert ihr lustig drauf los...

Grandios.

:confused::confused::confused:...lustig bist du;), weiter oben steht doch Provinzial- Vers. und lese mal was du darauf geantwortet hast;)

Gruss

QQ 777

P.S. kann es sein das ich dich ( dein Auto ) vor kurzem bei BMW - Wiesmann gesehen habe?

Also ich kenne mindestens 3 verschiedene Provinzial Versicherungen, aber das scheint ja keinen zu interessieren, auch wenn das 3 unterschiedliche Unternehmen sind... Für trotzdem interessierte: www.provinzial.de - die haben alle 3 schon unterschiedliche KFZ Tarife...

Bei den Wiesmännern bin ich öfter mal.

Dann könnten wir uns da ja mal auf einen "Kaffee" treffen ... bei den "Wiesmännern" ... und uns dann in der "Manufaktur" auch gleich mal die schönen Dinge dieser Welt anschauen ... ;-)

Treibe mich z.Zt. auch öfter da rum, weil ich vor einigen Wochen für uns als Zweitwagen einen Vfw-MINI von denen gekauft habe!

Gehört zwar nicht hier zum Thema, aber ...

Zitat:

Aaaber .....folgendes: Ich war zunächst als Alleinfahrer bei der Versicherung eingetragen. Auf Anraten des Vers.Vertreters wurde meine Frau auch eingetragen. Die Folge : Der Jahresbeitrag wurde niedriger, ... Begründung: Familienkomponente!

 

Habe dann meine anderen Bekannten auf diesen Tipp auch hingewiesen.

Und dann kommt´s: Mein Schwager hat neben seiner Frau auch noch seine beiden über 23 Jahre alten Kinder gemeldet, Folge ... Beitragsminderung für Frau - wie bei mir - ... und dann auch noch etwas runter für die Kids, ... Begründung ... wie oben.

das habe ich noch nie gehört und ist bei allen versicherungen in denen ich bisher war nicht so gewesen.

ich musste viel mehr einen höheren satz zahlen, als mein vater, weil ich als fahrer mit eingetragen wurde.

alles andere wäre unlogisch. der beitrag wird wohl nicht sinken, wenn mehr leute mit dem auto fahren insbesondere wenn es fahranfänger sind oder die kinder eines versicherungsnehmers!

Habe ich ja auch gesagt ... vollkommen unlogisch! Ich konnte mir damals und auch heute noch keinen Reim darauf machen!

War bei mir und bei mehreren Kumpels aus dem ML-Club (www.mlcd.de), die ich über unser Forum informiert hatte, aber definitiv so!

Wenn es nur bei mir gewesen wäre, hätte ich angenommen, der Mann hat mir einen Nachlaß eingeräumt und den so einfach mal eben als "Familienkomponente" bezeichnet!

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