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Ausschluss der Sachmängelhaftung ungültig?
Guten Tag,
Ich bräuchte eine schnelle Antwort zu dem öden Thema "Ausschluss der Sachmäneglhaftung" und wann diese ungültig wird.
Ich habe mich schon damit auseinander gesetzet und mir ist § 444 Haftungsausschluss bereits bekannt, ich weiß nur nicht ganz was genau es bedeutet und ob es sich bei meinem Fall auch um soetwas handelt.
KURZFASSUNG:
Auto gekauft (Privat)
Es wurde Vetraglich festgehalten dass das Geräusch von der Kette kommt
Es wurde "Auschluss der Sachmängehaftung unterschrieben"
FAZIZ: Geräusch kommt nicht von der Kette
Wie ich es Verstanden habe wurde mir die Garantie darauf gegeben (Garantie auf Beschaffenheit) das es die Kette ist.
Ebenso ist die Heizung Kaputt und die Sitzheizung.
Habe das Auto bei Mobile gekauft. Bedeutet dieser Text das mir die Beschaffeheit für die Heizung und Sitzheizung gegeben wurde und deshalb der Auschluss ungültig ist? https://autokaufrecht.info/.../
Würde mich auf Antworten freuen!
MfG
Beste Antwort im Thema
Moin,
Das ist eine sehr komplizierte Angelegenheit und es dürfte auf Details ankommen wie z.B. worauf fusste die Annahme eines Kettenschadens, war dies die Vermutung eines Laiens, wie lautet der genaue Zusammenhang etc.pp. und stellt die Äußerung des Kettenschadens ggü. dem realen Defekt eine bewusste Täuschung zum Nachteil des Käufers dar?!?
Daher muss hier zur Einschätzung wohl ein Fachmann ran, der das einschätzen kann.
LG Kester
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18 Antworten
Moin,
Das ist eine sehr komplizierte Angelegenheit und es dürfte auf Details ankommen wie z.B. worauf fusste die Annahme eines Kettenschadens, war dies die Vermutung eines Laiens, wie lautet der genaue Zusammenhang etc.pp. und stellt die Äußerung des Kettenschadens ggü. dem realen Defekt eine bewusste Täuschung zum Nachteil des Käufers dar?!?
Daher muss hier zur Einschätzung wohl ein Fachmann ran, der das einschätzen kann.
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 2. Oktober 2019 um 12:34:17 Uhr:
Moin,
Das ist eine sehr komplizierte Angelegenheit und es dürfte auf Details ankommen wie z.B. worauf fusste die Annahme eines Kettenschadens, war dies die Vermutung eines Laiens, wie lautet der genaue Zusammenhang etc.pp. und stellt die Äußerung des Kettenschadens ggü. dem realen Defekt eine bewusste Täuschung zum Nachteil des Käufers dar?!?
Daher muss hier zur Einschätzung wohl ein Fachmann ran, der das einschätzen kann.
LG Kester
Der Verkäufer meinte die Kette sei frisch gewechselt und deshalb würde die Geräusche von sich geben...
Der Kettenschaden liegt somit weiter zurück.
Autowerkstätte habe ich bereits aufgesucht, leider vergeblich. Die sagten ich soll mir einen Rechtbeistand nehmen, aber gibt es da nicht noch eine andere Möglichkeit als direkt einen Anwalt aufzusuchen?
Moin,
Genau weil die Werkstätten bei diesem Sachverhalt genauso an ihre Grenzen kommen wie wir - wirst du um den Anwalt eben nicht drumrum kommen.
Deine Ergänzung - das die Kette repariert wurde - macht die Sache abermals komplizierter. Denn tatsächlich kann es jetzt so sein, dass der Verkäufer es eben nicht besser wusste.
LG Kester
Heizung und Sitzheizung hättest du vor dem Kauf prüfen können und sogar müssen. Damit hätte dir der Mangel vor dem Kauf bekannt sein müssen. Oder er ist erst nach der Übergabe entstanden. Damit ist es schlicht Pech für dich. Der Ausschluss der Sachmangelhaftung ist generell gültig, sofern es kein verdeckter Händlerverkauf ist.
Was die Kette angeht: der Mangel war dir bekannt, zumindest das Geräusch. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass dem Verkäufer eine andere Ursache dafür bekannt ist, wird es fast unmöglich, da was zu drehen. Aber wenn der Kettenwechsel weniger wie 6 Monate zurück liegt und von einer Werkstatt durchgeführt wurde, könnte man diese kontaktieren und denen evtl mit der Gewährleistungsschiene kommen. Dein Verkäufer wird dir sicher, wenn er nichts zu verstecken hat, seine Ansprüche gegen diese Werkstatt abtreten.
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 2. Oktober 2019 um 12:53:16 Uhr:
Moin,
Genau weil die Werkstätten bei diesem Sachverhalt genauso an ihre Grenzen kommen wie wir - wirst du um den Anwalt eben nicht drumrum kommen.
Deine Ergänzung - das die Kette repariert wurde - macht die Sache abermals komplizierter. Denn tatsächlich kann es jetzt so sein, dass der Verkäufer es eben nicht besser wusste.
LG Kester
Alles klar! Dankeschön
Naja, er meinte das er einen Kumpel hatte der alles nachgeguckt hat.. und das dieser ebenfalls meinte das es die Kette ist. Der Hauptpunkt ist auf jeden Fall ob so ein Fall den Auschluss der Sachmängelhaftung ungültig machen kann? Der Verkäufer Plädiert nämlich darauf das er nichts für mich tun kann wegen der Klausel.
Moin,
Und ob hier im Detail etwas möglich ist - kann nur noch ein Spezialist weiterhelfen. Die Situation ist eben besonders kompliziert.
LG Kester
Zitat:
@selush schrieb am 2. Oktober 2019 um 11:33:21 Uhr:
...
Ebenso ist die Heizung Kaputt und die Sitzheizung.
ist wohl von irgendwelchen "Geräuschen" - ob diese nun von der Kette kommen oder nicht - unabhängig?
also zwei ANDERE Mängel!
waren diese dem Verkäufer (nachweislich!) bekannt?
oder wäre denkbar, dass die Heizung im März noch funktioniert hat und seitdem eh nicht genutzt wurde ... und der Käfer-sozialisierte Verkäufer/Vorbesitzer die Sitzheizung nie genutzt hat = deren nicht-Funktion gar nicht festgestellt hat?
Zitat:
@selush schrieb am 2. Oktober 2019 um 12:39:13 Uhr:
Der Verkäufer meinte die Kette sei frisch gewechselt und deshalb würde die Geräusche von sich geben...
1. und was für ein Geräusche verursachender Mangel liegt JETZT vor???
2. falls der Wechsel mangelhaft ausgeführt wurde:
durch wen?
wenn durch eine Werkstatt, dann könnte man ggfs. deren Gewährleistung in Anspruch nehmen ...
Zitat:
@camper0711 schrieb am 2. Oktober 2019 um 15:49:16 Uhr:
Zitat:
@selush schrieb am 2. Oktober 2019 um 11:33:21 Uhr:
...
Ebenso ist die Heizung Kaputt und die Sitzheizung.
ist wohl von irgendwelchen "Geräuschen" - ob diese nun von der Kette kommen oder nicht - unabhängig?
also zwei ANDERE Mängel!
waren diese dem Verkäufer (nachweislich!) bekannt?
oder wäre denkbar, dass die Heizung im März noch funktioniert hat und seitdem eh nicht genutzt wurde ... und der Käfer-sozialisierte Verkäufer/Vorbesitzer die Sitzheizung nie genutzt hat = deren nicht-Funktion gar nicht festgestellt hat?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 2. Oktober 2019 um 15:49:16 Uhr:
Zitat:
@selush schrieb am 2. Oktober 2019 um 12:39:13 Uhr:
Der Verkäufer meinte die Kette sei frisch gewechselt und deshalb würde die Geräusche von sich geben...
1. und was für ein Geräusche verursachender Mangel liegt JETZT vor???
2. falls der Wechsel mangelhaft ausgeführt wurde:
durch wen?
wenn durch eine Werkstatt, dann könnte man ggfs. deren Gewährleistung in Anspruch nehmen ...
Hallo!
Also die Geräusche kommen von der Wasser Pumpe die neu gemacht werden muss weil die komplett im A* ist. Das habe ich dem Herren mitgeteilt und er meinte "Sorry kann nichts für dich tun wegen der Klausel" Jetzt frage ich mich aber wie das gehen soll? Im Vertrag habe ich versichert bekommen das es sich um etwas anderes handelt (was nicht gemacht werden muss) er meinted as Geräusch ist ganz normal und ich müsse mir keine Sorgen machen.
Stellt sich ja jetzt heraus das es das eben nicht ist.
Hätten wir es Vertraglich nicht aufgeschrieben, klar, Pech für mich.
Aber da es im Vetrag steht und sich dies als Falsch herausgestellt hat, ist das dann nicht ungültig?
Zu der Sitzheizung sagte er das er diese nicht Probiert hätte und der Heizung das sie noch gehen würde.
LG
Zitat:
@selush schrieb am 2. Oktober 2019 um 16:52:51 Uhr:
Also die Geräusche kommen von der Wasser Pumpe die neu gemacht werden muss weil die komplett im A* ist.
und wo genau (im Motorraum) ist die Wasserpumpe verbaut?
"Steuerkette macht Geräusche" heißt ja zunächst mal, dass Du einen 1.000+ Euro-Schaden - der einen kapitalen Motorschaden ankündigt - als zugesicherte Eigenschaft hast
möglicherweise ist eine defekte Wasserpumpe dagegen ein deutlich kleineres Übel!
ach ja, die Laufleistung könnte auch noch relevant sein:
siehe
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
"Motorschaden durch ausgeschlagenes Wasserpumpenlager" bei "6 Jahre [altem] PKW 158.000 km":
"die Spielvergrößerung und das Ausschlagen entstehen verschleißbedingt allmählich über mehrere zehntausend Kilometer"
"Defekt an der Wasserpumpe / 4 Jahre Volvo 165.000 km" wird ebenso als Verschleiß und nicht als Mangel gewertet
Zitat:
@selush schrieb am 2. Oktober 2019 um 16:52:51 Uhr:
Im Vertrag habe ich versichert bekommen das es sich um etwas anderes handelt (was nicht gemacht werden muss) er meinted as Geräusch ist ganz normal und ich müsse mir keine Sorgen machen.
Wenn man jetzt noch den genauen Wortlaut kennt, könnte man vielleicht noch einen Rat geben.
Er müsste zugesichert haben, dass die Steuerkette ja gemacht wurde und daher das Geräusch normal und kein Defekt sei. Dann wäre noch was zu machen.
Ansonsten hast du Pech gehabt. Aber auch den genauen Wortlaut vom Ausschluß der Sachmängelhaftung müsste man kennen, denn pauschal alles ausschließen kann ungültig sein.
Zitat:
@Deloman schrieb am 2. Oktober 2019 um 17:52:02 Uhr:
Wenn man jetzt noch den genauen Wortlaut kennt, könnte man vielleicht noch einen Rat geben.
Er müsste zugesichert haben, dass die Steuerkette ja gemacht wurde und daher das Geräusch normal und kein Defekt sei.
ein Verkäufer könnte den Käufer ja auch informiert haben, dass sein Kumpel (mit der großen Klappe und dem geringen Können) sich an der Steuerkette versucht habe, aber leider so gepfutscht hat, dass diese seitdem durch Geräusche auf eine mangelhafte Reparatur hinweist
"gemacht wurde" und FACHGERECHT ersetzt ist ja zweierlei!
Zitat:
@Deloman schrieb am 2. Oktober 2019 um 17:52:02 Uhr:
Aber auch den genauen Wortlaut vom Ausschluß der Sachmängelhaftung müsste man kennen, denn pauschal alles ausschließen kann ungültig sein.
wobei dann immer noch die Frage "Sachmangel" oder Verschleißteil bleibt!
Versuch die sache so zu klären ob du mit dem anwalt erfolg haben wirst bezweifele ich
Lass das bleiben. Keine Chance da was vom Verkäufer zu holen.
Selbst wenn die Gewährleistung noch gültig wäre, muss beim Privatkauf immer der KÄUFER den Mangel beim Übergang nachweisen. Es gibt also keine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft geht auch nicht, weil der Mangel der Steuerkette in dem Sinne keine Eigenschaft ist.