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Aussenspiegel abgerissen zahlt TK
Hallo, bei meiner Freundin wurde an Ihrem Peugeot 307 der Aussenspiegel abgerissen und mitgenommen. Wie melde ich das am besten der Versicherung, damit diese (Sie hat TK ohne SB) auch vollständig übernimmt und nicht nur das Spiegelglas oder ähnliches ersetzen will. Der Schaden beläuft sich auf knapp 300€ da es elektr. verstellbare und beheizbare (lackierte) Spiegel sind.
Danke für eure Tips
Beste Antwort im Thema
Wollen wir hier jetzt eine Anleitung zum Betrug geben ?
Der TE oder besser seine Freundin soll den Schaden melden.
Nicht "am besten" sondern so, wie er sich zugetragen hat.
Wenn es sich hier tatsächlich um einen Diebstahl handelt, wird die Versicherung diesen Schaden auch regulieren.
Und wenn nicht, dann nicht.
Tipps, um hier was zu drehen gibt es im Versicherungsform nicht.
Und wenn doch, dann drücke ich die Klingel.
Gruß
Delle
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31 Antworten
anrufen und sagen, das der außenspiegel geklaut wurde........wie es dann weitergeht, ob die vers. eine diebstahlanzeige brauch oder nicht, werden die dir dann schon sagen!
Jaja, dieser ewige Spiegeldiebstahl...
Zitat:
Original geschrieben von jensabel
....damit diese (Sie hat TK ohne SB) auch vollständig übernimmt und nicht nur das Spiegelglas oder ähnliches ersetzen will.
Hier liegt eine Entwendung eines mit dem Fahrzeug verbundenen Teiles vor!
Es wird somit nicht eine Glasschaden ersetzt sondern ein Diebstahlschaden!
Der komplette Spiegel einschließlich Montage wird somit ersetzt, wenn erforderlich auch die Spiegelgehäuselackierung.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Zitat:
Original geschrieben von jensabel
....damit diese (Sie hat TK ohne SB) auch vollständig übernimmt und nicht nur das Spiegelglas oder ähnliches ersetzen will.
Hier liegt eine Entwendung eines mit dem Fahrzeug verbundenen Teiles vor!
Es wird somit nicht eine Glasschaden ersetzt sondern ein Diebstahlschaden!
Der komplette Spiegel einschließlich Montage wird somit ersetzt, wenn erforderlich auch die Spiegelgehäuselackierung.
Wie erkennt man, dass eine Entwendug vorliegt und der Spiegel nicht aus Übermut abgerissen wurde?
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Hier liegt eine Entwendung eines mit dem Fahrzeug verbundenen Teiles vor!
Es wird somit nicht eine Glasschaden ersetzt sondern ein Diebstahlschaden!
Der komplette Spiegel einschließlich Montage wird somit ersetzt, wenn erforderlich auch die Spiegelgehäuselackierung.
Wie erkennt man, dass eine Entwendug vorliegt und der Spiegel nicht aus Übermut abgerissen wurde?
O.
evtl. ob man sieht, ob es mit gewalt abgerissen wurde oder der jenige gute händchen hatte und somit unbedingt den Spiegel ganz brauchte.. wofür auch immer..
so würde ich jetzt erstmal das ganze betrachten
Wollen wir hier jetzt eine Anleitung zum Betrug geben ?
Der TE oder besser seine Freundin soll den Schaden melden.
Nicht "am besten" sondern so, wie er sich zugetragen hat.
Wenn es sich hier tatsächlich um einen Diebstahl handelt, wird die Versicherung diesen Schaden auch regulieren.
Und wenn nicht, dann nicht.
Tipps, um hier was zu drehen gibt es im Versicherungsform nicht.
Und wenn doch, dann drücke ich die Klingel.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Madness23
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wie erkennt man, dass eine Entwendug vorliegt und der Spiegel nicht aus Übermut abgerissen wurde?
O.
evtl. ob man sieht, ob es mit gewalt abgerissen wurde oder der jenige gute händchen hatte und somit unbedingt den Spiegel ganz brauchte.. wofür auch immer..
so würde ich jetzt erstmal das ganze betrachten
Mache dein Scherzchen gerne mit.
Im Ernst, ...ob abgerissen oder gutes Händchen, der Spiegel ist weg und damit liegt eine Entwendungl vor.
Ansonst wie Dellenzaehler schon schrieb, melden so wie es war oder sich darstellte. Ganz klar,der TK-VR ist schadenersatzpflichtig.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Ganz klar,der TK-VR ist schadenersatzpflichtig.
...wenn der VN nachweist, dass der Spiegel tatsächlich entwendet wurde.
Sollte er nicht entwendet worden sein, sondern auf "andere Art" ersetzungswürdig sein, und es wird dennoch eine Teilentwendung gemeldet, möchte ich die Folgen nicht tragen.
Im Klartext: Wer eine Teilkasko bezahlt, soll (und wird auch) das entschädigt bekommen, was versichert ist.
Wer eine Teilkasko über den "Umweg" Teilentwendung zur Vollkasko machen will, muss mit den möglichen Folgen leben. Und das lohnt sich für 300 EUR garantiert nicht zu riskieren...
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Ganz klar,der TK-VR ist schadenersatzpflichtig.
...wenn der VN nachweist, dass der Spiegel tatsächlich entwendet wurde.
Sollte er nicht entwendet worden sein, sondern auf "andere Art" ersetzungswürdig sein, und es wird dennoch eine Teilentwendung gemeldet, möchte ich die Folgen nicht tragen.
Im Klartext: Wer eine Teilkasko bezahlt, soll (und wird auch) das entschädigt bekommen, was versichert ist.
Wer eine Teilkasko über den "Umweg" Teilentwendung zur Vollkasko machen will, muss mit den möglichen Folgen leben. Und das lohnt sich für 300 EUR garantiert nicht zu riskieren...
Hafi
Zweck der Entwendung ist die Aneignung einer Sache.
Zweck der Zerstörung ist die Beschädigung einer Sache.
Was vorliegt ist leicht festzustellen, wenn der Spiegel im Rinnstein liegt.
Ist der Spiegel nicht vorhanden, kann Diebstahl vorliegen, muss aber nicht so sein.
Wie kann der VN nachweisen, dass der Speigel entwendet wurde? Überhaupt nicht!
Geht nur mit persönlicher Erklärung.
O.
Vertrag lesen hilft in der Regel!!!
TK deckt Diebstahl - auch von Teilen
TK deckt aber nicht den Vandalismus
Sticht dir einer die Reifen platt gehst du lehr aus, nimmt jemand aber den Reifen mit, ist die VS in der Pflicht
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAber so ein Spiegel kostet auf dem Schrottplatz vieleicht 20 €, meldest du den Schaden und lässt ihn regulieren hast du evtl die SB am Hals und wirst rauf gestuft
UND LESEN WAS DU UNTERSCHREIBST, dann kommen so blöde fragen erst garnicht auf
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Zweck der Entwendung ist die Aneignung einer Sache.
Zweck der Zerstörung ist die Beschädigung einer Sache.
Was vorliegt ist leicht festzustellen, wenn der Spiegel im Rinnstein liegt.
Ist der Spiegel nicht vorhanden, kann Diebstahl vorliegen, muss aber nicht so sein.
Wie kann der VN nachweisen, dass der Speigel entwendet wurde? Überhaupt nicht!
Geht nur mit persönlicher Erklärung.
O.
@Hobby Jurist und "Fachmann"go-4-golf:
Um mal mit deinen Worten zu Sprechen "es ist unerträglich" ( ich habe ein gutes Gedächtnis)
Keiner kann hier "etwas feststellen" und du schon mal mal überhaupt nicht.
Ich sage es dir jetzt mal ganz offen und frei von der Leber weg.
Dein Halbwissen und die hieraus resultrierenden Kommentare nerven ungemein.
Hast du Ahnung vom Thema, schreib hier meinetwegen etwas.
Hast du keine, lies und lerne von den Fachleuten, auch wenn du der völlig falschen Meinung bist, dass du es hier besser weist.
Du.....ganz bestimmt nicht........ nicht du.
Delle
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
UND LESEN WAS DU UNTERSCHREIBST, dann kommen so blöde fragen erst garnicht auf
Welches war denn die blöde Frage?
Oder war jemand anderes gemeint?
O.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Vertrag lesen hilft in der Regel!!!
TK deckt Diebstahl - auch von Teilen
TK deckt aber nicht den Vandalismus
Sticht dir einer die Reifen platt gehst du lehr aus, nimmt jemand aber den Reifen mit, ist die VS in der Pflicht
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAber so ein Spiegel kostet auf dem Schrottplatz vieleicht 20 €, meldest du den Schaden und lässt ihn regulieren hast du evtl die SB am Hals und wirst rauf gestuft
UND LESEN WAS DU UNTERSCHREIBST, dann kommen so blöde fragen erst garnicht auf
Und dein dämliches Gesülze hier, ist nun gar nicht mehr zu Toppen.......
Zitat:
Original geschrieben von jensabel
Hallo, bei meiner Freundin wurde an Ihrem Peugeot 307 der Aussenspiegel abgerissen und mitgenommen.
@Hafi545,
wir haben schlechtes untaugliches Wetter, gewiß, das birgt die Gefahr in sich, dass man etwas zu reinen Trainingszwecken schreibt, ich meine ohne Notwendigkeit hierzu.
Bitte, bitte, wie soll man den Entwendungsbeweis führen für eine Sache die nicht mehr vorhanden ist? Ich bin auf die Tatsachenbericht des TE eingegangen, nur zum Verständnis.
(Nicht hinter jedem Baum versteckt sich ein Strolch)
Grüße
Beukeod