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Aussenspiegel auf Parkplatz beschädigt

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 5. September 2013 um 6:57

Mittwoch als ich zu meinem Auto auf dem Hof meiner Wohnanlage kam, durfte ich feststellen, dass einer der Hausbewohner derart dicht an meiner Fahrertür geparkt hat, dass ich nur zur Beifahrerseite einsteigen konnte. Auf dem Fahrersitz angekommen stellte ich schon am Beifahrerspiegel des Hausbewohners ordentliche Kratzspuren fest, die auch noch ziemlich frisch aussahen. Ich dachte mir nur: "Na hoffentlich hat der deinen Spiegel nicht angekratzt.", und bin erstmal einkaufen gefahren. Wieder zu Hause angekommen habe ich dann nachgesehen und siehe da: Der hat meinen Spiegel tatsächlich erwischt. :mad: Man muss dazu sagen, dass ich mit den Reifen auf der Parkplatzmarkierung stand, da ein anderes Fahrzeug rechts von mir ebenfalls sehr weit links stand und ich dem Besitzer das Einsteigen ermöglichen wollte. Zudem ist die Parkbucht, in der der Verursacher stand, links mit dem Randstein eines Beetes eingeschränkt. Dennoch kein Grund, sich in eine Parklücke zu pressen, die vielleicht 10cm breiter ist, als das Auto selbst. Es sind mehr als genug andere freie Parkplätze auf dem Hof vorhanden gewesen zu dem Zeitpunkt.

Das Gehäuse ist etwas zerkratzt, aber direkt an der Kante zum Blinker, sodass smartrepair dort evtl. nicht mehr möglich ist.

Frage ist nun, was ich machen soll? Zur Polizei mit dem Kennzeichen und Anzeige erstatten?

Beste Antwort im Thema

Ich würde mal mit dem Fahrzeughalter des betreffenden PKW reden und sehen wie er sich zum Vorwurf verhält.

Das Gesülze hier vonwegen" Nichts gesehen, keine Beweise" halte ich nicht für zielführend. Wenn Lack auf Lack kratzt hinterlässt es mit Sichheit Spuren die verwertbar sind, wenn sogar der vermeindliche Verursacher bekannt ist, ist es ein Kinderspiel zu bestätigen "Ja dieses Auto hat diesen Schaden verursacht".

Frage ist nur ob sich der Aufwand lohnt.

38 weitere Antworten
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38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Harzer93

...

Frage ist nun, was ich machen soll? Zur Polizei mit dem Kennzeichen und Anzeige erstatten?

Aufgrund der geschilderten Ausgangslage wird das Ergebnis wie das Hornberger Schiessen sein und jeder darf seinen "Schaden" selbst zahlen, es sei denn, Du kannst den Verursacher hieb- und stichfest mit Beweisen festnageln...

Nichts brauchst Du zu tun, Du hast nichts gesehen, Du vermutest , Du kannst nichts beweisen und Du hast den Tatort mit dem Auto verlassen, leider Pech gehabt und die Polizei wird Dich auslachen, die sollen Ganoven jagen und nicht Lapalien zwischen Nachbarn aushandeln. Du willst etwas vom Nachbarn , also mußt Du ihm die Schuld beweisen oder glaubst Du die Polizei würde direkt wegen eine Schramme mit der ganzen KTU anrücken :confused:

Zitat:

Original geschrieben von lw4701

Aufgrund der geschilderten Ausgangslage wird das Ergebnis wie das Hornberger Schiessen sein...

zitat: herr richter, ich habe mich ordnungsgemäß in die parklücke die links durch einen bordstein begrenzt wird gestellt, harzer93 hat sich dann wohl - lange nachdem mein fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt war - in die parklücke die nur 10cm breiter war als sein auto reingedränt und dabei meinen spiegel beschädigt...

...und schon sitzt der 'kläger' auf der anklagebank!

Tststs... Es geht hier um Zivilrecht, du möchstest einen Schadensersatz, keine Haftstrafe für den bösen Buben. Das wird die Polizei nicht interessieren, auch falls vielleicht noch ein paar Verordnungen und Gesetze (UNFALLFLUCHT!!! :D ) verletzt wurden ...

Also in beliebiger Reihenfolge:

Beweise sichern (zum Teil schon zu spät); mit dem Nachbarn reden, dass er die paar Euro Schden ersetzt; zum Anwalt; zum Gutachter; zum Gericht.

Am einfachsten wäre wohl (je nach Schaden) ein Lackdoktor den der Nachbar bezahlt. Man kann natürlich auch ein langen Zivilprozeß anstrengen, wobei klar sein sollte dass dort eindeutig bewiesen werden muss was behauptet wird. Im Zweifelsfalle für ... oder Anscheinsbeweise haben dort keine große Überzeugungswirkung.

Themenstarteram 5. September 2013 um 8:11

Zitat:

Original geschrieben von Psio

Tststs... Es geht hier um Zivilrecht, du möchstest einen Schadensersatz, keine Haftstrafe für den bösen Buben. Das wird die Polizei nicht interessieren

Halte ich für ein Gerücht. Im April ist mir ein Junge in mein parkendes Auto gefahren, zufällig hat ein Polizist das gesehen und den Schaden aufgenommen. In den folgenden Monaten haben sie mich immer wieder mal angerufen wie es aussieht mit der Schadensregulierung und als nach 3 Monaten immernoch nichts passiert ist haben die bei der Mutter Druck gemacht und dann gings. Und das waren auch nur Kratzer (600€ Schaden)

Also dass die das nicht interessiert muss nicht unbedingt sein

Find ich übrigens prima, dass 50% der Antworten hier völlig irrelevant und schwachsinn sind, weiter so! :rolleyes:

Ihr habt vielleicht wieder Tips parat *Kopp schüttel* ... aber auch Recht. Allerdings bin ich dann doch ein wenig anderer Meinung.

1. ist es Fahrerflucht, so bescheuert es auch klingen mag.

2. Der Nachweis, dass der Nachbar den Schaden am Spiegel verursacht ist schnell erbracht. Die Fahrzeuge müssen nur wieder die gleiche Position einnehmen und eine eventuelle Lackprobe reicht.

3. Sollte man den Schaden aber in Relation zum Aufwand setzen.

Mir persönlich wäre so ein Aufwand auch zu groß, solange der Spiegel an sich nicht beschäddigt oder gar ganz abgerissen wurde.

Erinnert mich immer wieder an den Vorfall mit einem entgegen kommenden T4 mit LACKIERTEM Aussenspiegel. Die beiden T4 (ich im Firmenwagen) berührten sich an den Aussenspiegel. ANGEBLICH musste der Aussenspiegel total erneuert werden. Kosten wären bei über 600 Öhre gewesen, laut Sachverständigem. Blöd nur, dass die Type selbst kfz Sachverständiger war, an SEINEM lackierten Spiegel nur ein paar Kratzer, die man mit Politur hätte beseitigen können, aber angeblich Totalschaden. Und dann hat er mich noch wegen Fahrerflucht angezeigt, weil ich die Zufahrt zum Parkplatz frei gemacht hatte. Die Polizisten, die mich verhört hatten, konnten sich das grinsen nicht verkneifen.

Fazit, reparier den Schaden und halt die Füsse still. Kommt natürlich auf das Auto und sein Alter auch an. Oder willst du nun einen Kleinkrieg gegen deinen Nachbarn anzetteln? Ist zwar ärgerlich ... Mach ihm doch einen dicken Kratzer ins Auto ... :rolleyes:

Ich würde mal mit dem Fahrzeughalter des betreffenden PKW reden und sehen wie er sich zum Vorwurf verhält.

Das Gesülze hier vonwegen" Nichts gesehen, keine Beweise" halte ich nicht für zielführend. Wenn Lack auf Lack kratzt hinterlässt es mit Sichheit Spuren die verwertbar sind, wenn sogar der vermeindliche Verursacher bekannt ist, ist es ein Kinderspiel zu bestätigen "Ja dieses Auto hat diesen Schaden verursacht".

Frage ist nur ob sich der Aufwand lohnt.

mir wurden vor ein paar jahren mal alle 4 radabdeckungen der winterreifen geklaut. nachdem die hiesige polizeistation nur ca. 200m entfernt ist, bin ich mal rein und hab mich erkundigt, was am besten zu tun ist.

 

der schutzmann sagte, ich kann es gerne anzeigen, sie werden aber aller voraussicht nach keine zielfahnder einsetzen. sollten sie allerdings den typ irgendwie erwischen (bei was auch immer), besteht die chance, dass ich die abdeckungen wieder bekomme (falls er sie noch hat bzw. bei ihm was zu holen ist).

 

ich habs dann doch gelassen :)

Zitat:

Original geschrieben von Harzer93

 

Find ich übrigens prima, dass 50% der Antworten hier völlig irrelevant und schwachsinn sind, weiter so! :rolleyes:

Das ist naturgemäß so, wenn man nicht das zu lesen bekommt, was man gerne lesen will.

Frage hier also nicht lange herum, erstatte einfach Anzeige, und hoffe dass dein Nachbar dann nicht der Meinung ist, DU hättest mit deinem Spiegel SEIN Auto zerkratzt.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

2. Der Nachweis, dass der Nachbar den Schaden am Spiegel verursacht ist schnell erbracht. Die Fahrzeuge müssen nur wieder die gleiche Position einnehmen und eine eventuelle Lackprobe reicht.

Sieht man daran dann auch, wer wen zerkratzt hat?:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

2. Der Nachweis, dass der Nachbar den Schaden am Spiegel verursacht ist schnell erbracht. Die Fahrzeuge müssen nur wieder die gleiche Position einnehmen und eine eventuelle Lackprobe reicht.

Sieht man daran dann auch, wer wen zerkratzt hat?:confused:

Ein Sachverständiger könnte das hinbekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

2. Der Nachweis, dass der Nachbar den Schaden am Spiegel verursacht ist schnell erbracht. Die Fahrzeuge müssen nur wieder die gleiche Position einnehmen und eine eventuelle Lackprobe reicht.

Sieht man daran dann auch, wer wen zerkratzt hat?:confused:

Eben, wenn der andere schlau ist, und nen guten Anwalt kennt, verklagt er den TE noch wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

 

Sieht man daran dann auch, wer wen zerkratzt hat?:confused:

Ein Sachverständiger könnte das hinbekommen.

DANKE!!!

Aber, man kann auch alles verkomplizieren und einen Krieg anzetteln ... :rolleyes: Vielleicht reicht auch eine UN Resolution (Beschluss, Entscheidung)?:cool:

Zitat:

Original geschrieben von Harzer93

Halte ich für ein Gerücht.

nö!

das ist der unterschied zwischen zivil- und strafrecht!

Zitat:

Also dass die das nicht interessiert muss nicht unbedingt sein

einen rechtsanspruch darauf das es sie interessiert - bzw. darauf, das ein polizist privates interesse daran zeigt, hast du jedenfalls NICHT!

Zitat:

Find ich übrigens prima, dass 50% der Antworten hier völlig irrelevant und schwachsinn sind, weiter so! :rolleyes:

nur weil die antworten dir nicht in den kram passen und du nicht das zu hören bekommst, was du gerne hören würdest, heißt das nicht gleichsam, das sie irrelevant und schwachsinn sind! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

2. Der Nachweis, dass der Nachbar den Schaden am Spiegel verursacht ist schnell erbracht. Die Fahrzeuge müssen nur wieder die gleiche Position einnehmen und eine eventuelle Lackprobe reicht.

damit ist eigentlich nichts erbracht außer das an beiden fahrzeugen lack des anderes zu finden ist...

...wer da zuerst und wer da zuletzt eingeparkt hat, lässt sich damit aber nicht sicher klären, das kann da auch darauf rauslaufen, das der nachbar behauptet der te habe als letzter eingeparkt und sein auto beschädigt - womit der te dann aufeinmal auf der anklagebank sitzt!

Zitat:

DANKE!!!

dann solltet ihr den te aber auch darauf hinweisen, das er die kosten für den sachverständigen, sowie seinen anwalt - zzgl. den auslagen des angeblichen schädigers, wenn der te verliert zu tragen hat!

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