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Aussenspiegel gestohlen

Themenstarteram 15. Januar 2007 um 15:44

Hallo,

nun gestern hat es mich auch mal erwischt.

Parkte auf einem goßen öffentlichen Parkplatz und nach 3 Stunden kam ich zurück und schwupp war der rechte Aussenspiegel weg.

Also ab zur Polizei Anzeige erstatten und dann Versicherung angerufen.

Bei der Abbauaktion wurde außerdem die Türe zerkratzt und eine ordentlich Beule reingedrückt.

Die Diebe haben allerdings offenbar nur das Gehäuse und das Spiegelglas geklaut, den der Rest baumelte noch am Auto an den Kabeln.

Diese habe ich dann abgezwickt, da ich im Dunkeln die Stecker nicht gefunden habe.

So heute war ich dann bei Mercedes.

Kostenvoranschlag 1118,49€.

Was würdet ihr nun machen?

Meine bisherige Idee:

- Außenspiegel kaufen bei:

http://www.yatego.com/.../...e-klasse---spiegel-elektr--beh----rec?...

Delle und Lackschäden bei einem befreundeten Dellen und Lackprofi machen lassen, der eh mal den kompletten Vorderwagen entrosten und lackieren wollte für ca. 500€.

Und den Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen und nach diesem abrechnen lassen?

Klappt das so oder würdet ihr es anders machen?

Ich könnte nämlich auch einen Spiegel komplett bei www.mbgtc.de kaufen für ca 170,-

oder eben nur Gehäuse und Glas für ca. 90€ müsste dann allerdings den Blinker im Spiegel bei DC noch als Neuteil bestellen, wovon ich allerdings den Preis noch nicht kenne.

Und meint ihr die Kabel-Abzwick-Aktion war eher nicht so gelungen?

Ich wußte mir eben des Nachts um 23:00 keinen besseren Rat.

Danke schonmal,

Gruß

Wastl

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24 Antworten

Hallo.

Das - was Du da mit Deiner Versicherung vorhast ist Versicherungsbetrug. Das sollte Dir bewusst werden.

Nun - Du wirst enttäuscht sein: im Gegensatz zur Haftplicht rechnet die Kasko-Versicherung nicht nach Kostenvoranschlag ab; Du musst schon eine gültige Rechnung vorlegen.

Schämst Du Dich eigentlich nicht?

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 6:11

Hallo?

Schlecht gefrühstückt?

Ich hatte bisher noch nie einen Schaden und deswegen frage ich ja, was ich am besten tun sollte?

Und wieso sollte denn das nun Versicherungsbetrug sein?

Soweit ich informiert bin wird soetwas laufend gemacht.

Worin liegt denn da der Betrug?

Sowohl meine Vater als auch ein befreundeter Ex-Versicherungsmann sagten, dass bei TK sehrwohl auch nach Kostenvoranschlag abgerechnet wird.

Darum habe ich ja einen machen lassen.

Der Schaden ist ja in der Höhe offensichtlich vorhanden, oder etwa nicht?

Ich weiß wirklich nicht wieso ich mich da schämen sollte mein lieber!

Gruß

Wastl

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 6:28

Also ich habe jetzt extra wegen dir noch mal im Netz gelesen...

Ich muß sagen, dass es überall so geschrieben wird, wie es mir erzählt wurde, dass die Versicherungen sehrwohl noch die "fiktive Abrechnung" mittels Gutachten/Kostenvoranschlag bei TK machen, dies sei wohl auch gesetzlich so vorgesehen.

Betrug wäre es imho wenn ich den Schaden selbst verursacht hätte oder etwa nicht?

Evtl. sollte man sich mit derlei Anschuldigungen etwas zurückhalten und nicht einem anständigen Versicherungsbezahler (die Versicherungen sind ja nun auch nicht gerade Samariter) hier sofort unverblümt Betrug unterstellen wollen...

Für sowas würde ich mich nämlich wirklich schämen.

http://www.stvkr.de/Positionen/pos-fiktiveabr.htm

Zitat:

Original geschrieben von www.wastl

Hallo?

Schlecht gefrühstückt?

Ich hatte bisher noch nie einen Schaden und deswegen frage ich ja, was ich am besten tun sollte?

Und wieso sollte denn das nun Versicherungsbetrug sein?

Soweit ich informiert bin wird soetwas laufend gemacht.

Worin liegt denn da der Betrug?

Sowohl meine Vater als auch ein befreundeter Ex-Versicherungsmann sagten, dass bei TK sehrwohl auch nach Kostenvoranschlag abgerechnet wird.

Darum habe ich ja einen machen lassen.

Der Schaden ist ja in der Höhe offensichtlich vorhanden, oder etwa nicht?

Ich weiß wirklich nicht wieso ich mich da schämen sollte mein lieber!

Gruß

Wastl

Nein... mir ist der Appetit vergangen.

Dass solche Sachen gemacht werden, ist mir hinlänglich bekannt. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es illegal ist. Du möchtest den Schaden ausnutzen, den Spiegel (günstig) woanders kaufen, Dir dafür den ganzen Vorderwagen lackieren lassen und das Restgeld behalten, nur weil Du einen recht hohen Kostenvoranschlag hast.

Die Versicherung wird jedoch nach Vorlage der Reparatur-Rechnung zahlen oder Du wirst in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben.

Du bist mir einer!

Grüsse

PS: Am besten Du druckst Dein Posting hier aus und fügst das dem Kostenvoranschlag als Anlage bei und schickst es direkt zu Deiner Versicherungszentale. Das beschleunigt die Abwicklung ungemein.

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 6:46

Ich verstehe dich immer noch nicht ganz.

Überall wird so abgerechnet offensichtlich.

Die Mwst wird einbehalten, evtl. noch etwas herausgerechnet und gut ists.

Was ich dann mit dem Geld mache kann ja der Versicherung egal sein, sie kommen ja mit fiktiver Abrechnung sogar noch billiger.

Wenn sie da lange rummachen, dann lasse ichs eben bei Mercedes reparieren, damit ist der Versicherung sicherlich mehr gedient wenn sie 300€ mehr bezahlen müssen, oder?

Oder kannst du dann beruhigter schlafen?

Siehe auch meinen obigen Link nochmal:

http://www.stvkr.de/Positionen/pos-fiktiveabr.htm

Woher beziehst du denn eigentlich dein Wissen zu solch pauschalen Aussagen, würdest du mir mal Links zu entsprechenden rechtlichen Grundlagen geben wären deine Aussagen sicher etwas leichter nachvollziehbar.

Gruß

Wastl

siehe auch:

http://www.motor-talk.de/t1183411/f13/s/thread.html

http://www.tiedtke.info/lexikon.html

Achja und die unterschwellige Unterstellung des "recht hohen Kostenvoranschlages", das ist ein ganz normaler Kostenvoranschlag meiner DC Niederlassung...oder sollte ich deswegen zum Pfuscher um die Ecke fahren?

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 6:58

Ach ja...selbst in meinen AGBs steht die fiktive Abrechnung als Option der TK...

"Höhe des Schadens abzüglich Mwst. sowie unter Berücksichtigung des ortsüblichen maximalen mittleren Stundensatzes"

So jetzt erkläre mir nochmal warum ich mich schämen muss?

Was daran jetzt Illegal sein soll verstehe ich auch nicht ganz.

Du hast für die versicherungleistung eingezahlt. Der Schaden wurde verursacht die Versicherung bezahlt den tatsächlichen schaden. Was du mit dem Geld machst ist deine Sache du kannst auch so weiterfahren. Wenn dir jemand reinfährt wird der Schaden von der Gegnerischen Haftpflicht bezahlt. Deshalb brauchst du deinen Wagen aber noch lange nicht reparieren zu lassen. Wenn du mit dem Schaden leben kannst, sind ja oft nur Beulen oder Kratzer, fährst so weiter und steckst dir das Geld ein. Die Versicherung muss deshalb nicht einen Cent mehr Bezahlen und wird auch nicht betrogen.

Kannste also so machen wie du willst. Allerdings habe ich beim letzten schaden (glasbruch) von meiner Versicherung nur den Zeitwert und nicht den Neuwert bezahlt bekommen da der Wagen nicht repariert sondern verkauft wurde. Das kann dir auch passieren wenn du mit nem Kostenvoranschlag kommst und nicht mit ner Rechnung. Das mag aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Ich würde es aber genauso machen wie du beschrieben hast den das Geld steht dir zu und fertig. Es sei den du hast jemanden Bezahlt der die den Spiegel geklaut hatt :-)

Mfg Mario

am 16. Januar 2007 um 10:41

ich denke auch, dass der schaden, der durch den diebstahl entstanden ist, auf jeden fall durch die versicherung bezahlt werden muss, dazu ist sie verpflichtet.

grenzwertig wird es allerdings bei den durchgeschnittenen Kabeln. Falls die auch als Diebstahlschaden tituliert werden, ist das tatsächlich ein Versicherungsbetrug.

Im übrigen kann sich der Versicherungsnehmer aussuchen, was er mit dem Geld von der Versicherung macht.

Grüße

ratsherr

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 10:58

Ich will ja keine Kabel von denen...

Die Kabel musste ich im übrigen zur Vermeidung weiteren Schadens irgendwie abzwicken, denn auf dem weg zur Polizei hat meine Freundin den Spiegel noch bei offenem Fenster gehalten, damit er nicht noch mehr alles zerkratzt etc. aber da hats schon so dermaßen zu funken begonnen, dass ich ihr das weiter nicht zumuten wollte.

Und wie gesagt, die Stecker habe ich leider des nächtens nicht gesehen und die Freunde in Grün waren da jetzt auch nicht unbedingt hilfreich.

Seis drum...ich will mich nur nicht als Betrüger titulieren lassen!

Jedenfalls ist alles in die Wege geleitet, Kostenvoranschlag akzeptiert, Auszahlung nach Abzug der Mwst.

Aber ich muss mich wirklich schämen wahrscheinlich laut dem geschätzten Kollegen Klangmogul, der sich ja scheinbar nicht mehr dazu äußern will/kann.

Und nochmals zu den Kabeln...das hört sich schlimmer an als es ist. Auch DC hätte keine neuen verlegt sondern nur neu zusammengelötet, denn ich habe die schon extra so abgezwickt, dass mans wieder zusammen machen kann. Ist ja so ein 7 adriges Kabel, das direkt vom Kabelbaum der Tür kommt und den müßte man wenn dann komplett wechseln, was aber aufgrund des Aufwands Irrsinn wäre.

Gruß

Wastl

Hallo Wastl,

lass Dich nicht verrückt machen! Klangmogul schreibt absoluten Blödsinn und er sollte sich wirklich erstmal informieren bevor er so einen Schwachsinn von sich gibt:(

So wie Du es vorhast und es Dir mitgeteilt wurde ist es absolut üblich und absolut korrekt. Du hast bei einem normalen Versicherungstarif das Recht selbst zu entscheiden wer Deinen Schaden behebt. Dafuer reicht ein KV oder ein Gutachten. Das Gutachten wird aber auch nur dann angefordert wenn der KV von den Vorgaben einer Liste stark abweichen sollte, d.h. es gibt sowohl fuer die Originalteile als auch fuer die Arbeit Richtwerte in Teilekosten und AW. Sollte der KV den Vorgaben entsprechen werden diese auch von den Versicherungen akzeptiert! Wenn Du sagst Du moechtest den Schaden selbst beheben dann zieht Dir die Versicherung die Mwst. sowie die Eigenbeteiligung ab. In Deinem Fall wuerdest Du bei einem KV von 1118.-Euro von Deiner Versicherung 790.-Euro ausbezahlt bekommen bei einer Eigenbeteiligung von 150.-! Du brauchst dabei Deiner Versicherung keinerlei Rechenschaft abzugeben was Du mit dem Geld anstellst!

Zwischenzeitlich bieten die Versicherungen allerdings güntigere Tarife an wo man mehrere hundert Euro bei der Prämie sparen kann. Aber Vorsicht......diese guenstigen Prämien sind dann mit einer Auflage gekoppelt dass die Versicherung das Recht hat zu entscheiden wo Du da Fzg. reparieren laesst und dann hast Du leider nichtmal die Moeglichkeit Deinen Mercedes auch zu Deiner DC-Werkstatt zu bringen oder sie bezahlen Dir nur einen Bruchteil der guenstigsten Reparatur einer freien Werkstatt. Auf den höheren Kosten wuerdest Du dann sitzen bleiben. Sowas kann dann schnell ins Auge gehen wenn man auf Originalteile Wert legen wuerde!

Also bespreche das mit Deiner Versicherung und mache so wie Du vorhast und gut isses! Versicherungsbetrug ist was völlig anderes!

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 11:18

Vielen Dank,

nunja ich habe eine Klausel, dass ich bei Karosserieschäden durch Wild etc. zu einer Partnerwerkstatt soll.

Aber von Diebstahl steht da nichts.

Das ist die Klausel:

http://www.axa.de/servlet/PB/menu/1098369/index.html

Scheint ja nur für Unfälle zu gelten.

Hmmmm....könnte sein dass Dir da die AXA leider auch in der Hinsicht Probleme machen könnte. Einfach mit den Sachbearbeitern reden und den KV vorlegen und auf Reaktion warten!

am 16. Januar 2007 um 12:00

Da stellt jemand eine frage und was passiert??

 

Ich finde es immer wieder toll das man hier die Leute beleidigt und sogar noch als betrüger hinstellt.

Kopfschüttel,

MFG Marc

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 12:14

Traurig ist nur, dass der geschätzte Kollege nicht mal die Courage hat sich nochmals dazu zu äußern...egal.

Also zum Thema:

In den AGBs zur Kasko Spezial steht, dass lediglich Schäden durch:

-Wild

-Unfälle

-mut- und böswillige Schäden (dazu gehört laut AGBs aber nicht Diebstahl)

über deren Partnernetz abgewickelt werden müssen.

Also sehe ich da keine Probleme?

Ich ruf auf jeden Fall nochmal an.

Gruß

Wastl

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