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Austausch Lenkgetriebe VW Golf 4 - Gewährleistung?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 4. Mai 2013 um 14:33

Hallo zusammen,

ich habe bei meinem Golf 4 Baujahr 09/2002 (aktueller KM-Stand: 178000) das Lenkgetriebe im August vergangenen Jahres bei einer Werkstatt wechseln lassen. Nun ist dieses aber wieder kaputt.

Rechnung über den Austausch des Lenkgetriebes usw. ist vorhanden und ich habe die Werkstatt um Reklamation gebeten, da es gerade mal 9 Monate alt ist und seitdem ca. 15000 KM gefahren worden sind.

Leider hat die Werkstatt den Inhaber gewechselt.

Ist dieser dennoch verpflichtet das Lenkgetriebe auf eigene Kosten auszuwechseln?

Es fällt doch weiterhin unter die Gewährleistung, da das Lenkgetriebe ja kein Verschleißteil ist oder?

Die erste "Ausrede" war, dass eventuell die Rechnung seitens der Werkstatt nicht wieder gefunden wird (Beschaffung Lenkgetriebe vom Hersteller), meine Rechnungen liegen aber vor und ich habe sie ihnen auch zur Verfügung gestellt (in Fotokopie) - diese wurden wohl anscheinend auch verschlampt (buchhalterisch anscheinend nicht gerade ein Vorzeige-Unternehmen).

Wie stehe ich rechtlich da, für den Fall, dass die Werkstatt nicht auf eigene Kosten das Lenkgetriebe tauscht und auch die Kosten des Einbaus nicht übernimmt oder übernehmen will? Muss ein Sachverständiger bzw. Gutachter konsultiert werden und welche Kosten würden da auf mich zukommen?

Aktuell steht das Auto auf dem Gelände der Werkstatt und ich warte nun auf das Feedback seitens des neuen Inhabers.

Ich freue mich über eine Rückmeldung!

Viele Grüße!

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16 Antworten
am 4. Mai 2013 um 14:36

Also mal eine Frage:

Das Auto ist aber "original" nicht tiefer gelegt und solch Zeug.

Themenstarteram 4. Mai 2013 um 14:39

Zitat:

Original geschrieben von panzer68

Also mal eine Frage:

Das Auto ist aber "original" nicht tiefer gelegt und solch Zeug.

Absolut, da ist NIE etwas dran geschraubt worden!

am 4. Mai 2013 um 15:12

Das ist schon übel.

Würde abwarten was die sagen, bei Ablehnung wird der Gang zum Rechtsanwalt unumgänglich bei dem

Betrag....die Schiedsstelle der KFZ Innung ist auch noch eine Option...aber da neuer Inhaber

wird die wohl nicht viel machen können.

Das mit dem "verschlampt" ist mit Sicherheit eine Lüge, aber egal erstmal Antwort abwarten.

Wo kam das Lenkgetriebe denn her?

Der Lieferant sollte zumindest greifbar sein wenn der nicht auch den Besitzer gewechselt hat :rolleyes:.

MFG

Themenstarteram 4. Mai 2013 um 22:18

Das weiß ich leider nicht....

Aber ich muss doch jetzt nicht wieder für den Defekt aufkommen!

Wenn doch, hat der Rechtsstaat versagt!

Lohnt es sich denn einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen?

Was für Kosten kommen da auf mich zu?

Bin einfach stinksauer, wenn ich den Defekt selbst bezahlen muss!

am 5. Mai 2013 um 7:28

Guten Morgen... Also wenn ganz dicke kommt und Du zum Rechtsanwalt musst, wirste wahrscheinlich auch um einen Gutachter bzw. Gutachten nicht drum herum kommen.

Aber wie vom Vorredner schon erwähnt, sollte doch zu Mindest heraus zu bekommen sein, von welchem Hersteller das besagte Lenkgetriebe stammt.

Denn erstmal unabhängig vom Einbau des LG, hast Du ja eine gewisse Gewährleistung auf das Ersatzteil selbst. Diese beträgt in der Regel auch 2 Jahre, 1 aber auf jeden Fall. (Kommt natürlich auf den Hersteller an, dessen Kulanz an und woher das LG überhaupt bezogen wurde / Lieferant etc.)

Wenn das Lenkgetriebe z.B. eingeschickt wird und der (seriöse) Hersteller ist nach Prüfung der Meinung, es war ein Einbaufehler, dann fangen die Probleme erst an. Denn dann ist ja im Endeffekt der damalige Werkstattinhaber nicht mehr so leicht greifbar. Hierzu wirst Du dann meiner Meinung nach einen Anwalt benötigen und es vermutlich auf dem Zivilweg einfordern müssen.

Sollte es ein Herstellungsfehler sein, wird man Dir vielleicht auch ein Ersatz für das defekte Teil "liefern", welches Du ggfls. nicht zahlen musst.

Aber ich denke der Ein-/Ausbau bzw. erneute Austausch wird vorerst in jedem Fall auf dein Konto gehen, denn der neue Besitzer wird sagen: "Was habe ich mit dem alten Inhaber zu tun ?"

Wie es dann mit den gegebenen Forderungen an den alten Werkstattinhaber aussieht und deren Rückforderungsansprüchen weiß ein Anwalt / Rechtsberatung am besten, aber kein Forum.

Solltest Du keine Rechtschutzversicherung haben, überlege dir den Gang zum Anwalt gut. Das kann richtig teuer werden und weit aus mehr kosten, als dich der Austausch des teils samt Arbeitslohn kosten würde.

MfG, Max

Hier ist keine Rechtsberatung. Wenn du ADACmitglied bist kannst du dort eine Rechtsberatung bekommen.

Meine Sichtweise:

Ich vermute du hast keine Chance bei der Werkstatt da es sich vermutlich rechtlich um ein völlig anderes Unternehmen handelt. Pech gehabt wenn es deine Originalwerkstatt nicht mehr gibt.

Du kannst evt. bei dem Hersteller des Lenkgetriebes noch was bewirken wenn ein Produktionsfehler vorliegt, da bist aber auch du in der Beweispflicht.

Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen und dein neues Lenkgetriebe selber bezahlen müssen. Lass ein Originalteil einbauen in einer VW-Werkstatt dann hast du bei jeder VW-Werkstatt Gewährleistung auf die Arbeit, weil Vertragshändler. Dann kann dir so ein Problem nicht mehr passieren.

 

Und wieso hat der Rechtsstaat versagt?? Wir sind hier nicht bei den barmherzigen Sameritern. Du hast einfach Pech gehabt. Kostet jetzt halt etwas..

Zitat:

Original geschrieben von max1412

 

Denn erst mal unabhängig vom Einbau des LG, hast Du ja eine gewisse Garantiezeit auf das Ersatzteil selbst. Diese beträgt in der Regel auch 2 Jahre, 1 aber auf jeden Fall.

Falsch, du verwechselst Garantie mit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren. Die Garantie bekommst du von deinem Verkäufer und ist eine FREIWILLIGE LEISTUNG des Verkäufers.

 

Näheres hier:

Jura-Forum

 

Nachdem es den Verkäufer offensichtlich nicht mehr gibt und es scheinbar rein rechtlich auch keinen Nachfolger gibt, ist es mit der Garantie Essig..und es gibt höchstens noch die Gewährleistung des Herstellers.

 

am 5. Mai 2013 um 7:54

Danke "Pilsi", hast Recht... geändert... Gruß, Max

Zitat:

Original geschrieben von max1412

Danke "Pilsi", hast Recht... geändert... Gruß, Max

Gern geschehen :), und deinen Ausführungen ist nichts mehr hinzuzufügen. Das Ganze ist vermutlich ein Fall von "Pech gehabt"...

Aber ich würde trotzdem versuchen den Hersteller herauszubekommen und diesen anschreiben, wenn auch wenig Hoffnung besteht..

Vielleicht wurde ja auch ein originales Lenkgetriebe verbaut, dann könnte er es bei VW reparieren lassen.

Themenstarteram 5. Mai 2013 um 8:24

http://www.123recht.net/...-Inhaberwechsel-der-Werkstatt-__f86853.html

Ich denke nämlich auch, dass der Nachfolger und somit neue Inhaber haftet.

Sonst könnte ja ein Unternehmen Blödsinn machen und bestenfalls noch Pleite gehen...

Kein Problem: Inhaber wird gewechselt und der neue Inhaber hat nichts zu tun mit den Altlasten usw zu tun!

Ist es so einfach...?

Darf ich also nochmal 600€ bezahlen...?

Am besten man baut die defekten Sachen künftig einfach selbst nach bestem Gewissen (lt. Youtube Video) selbst ein, als Werkstatt... Und wenn man scheisse baut, wechselt einfach der Inhaber...

Dann ist alles wieder gegessen...

Bin ja nicht der einzige der freie Werkstätten aufsucht.

Sowas muss es doch in der Vergangenheit schonmal gegeben haben!

Könnte echt durchdrehen!

Themenstarteram 5. Mai 2013 um 18:04

Um es nochmal zusammenzufassen:

Die Chancen, dass mir das Lenkgetriebe kostenlos ersetzt wird stehen also mehr als schlecht?

Wenn ja, mach ich morgen meine eigene Werkstatt auf und wechsel ebenfalls alle 2 Monate den Inhaber,

so kann ich ja Mist bauen und bin dazu unantastbar.

Super Gesetz zur Gewährleistung / Garantie!

Wenn man dann genug Geld angespart hat, kann man sich ja dann in einer Steueroase niederlassen.

Wieso gehen die Leute überhaupt noch studieren, wenn man die Leute doch auch so (ohne einen dran zu kriegen) verarschen und Geld machen kann?!!??

DAS IST EINFACH NUR PURER WAHNSINN!!!!!!!

am 5. Mai 2013 um 18:07

Geb ich dir Recht, nur da machen entscheidende Leute an der entscheidenen Stelle etwas gänzlich verkehrt (z.B. bei der Gesetzgebung)...

Und ja, im Grunde wollen wir das damit sagen, leider und so ärgerlich wie es ist. In dem Sinne trotzdem noch einen angenehmen Abend... MfG, Max

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