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Austausch Traggelenk wird nicht vom Garantiepaket abgedeckt

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 2. Februar 2012 um 14:29

Entgegen den Berichten hier im Forum wurde bei mir eine Garantieübernahme (Garantiepaket MB-100) von CG mit dem Verweis auf §2, 2.a Ausschluss Achslager abgelehnt. Nun bin ich etwas verwirrt. Gehört das Traggelenk zum Achslager? Wieso wurde es bei anderen übernommen? Berechnet wurden für beide unteren 127 € Material und 274 € Lohn.

Beim Vergleichen meiner JS-Garantie (erste Ausgabe 12/08) mit der aktuellen MB-100 ist mir aufgefallen, dass in der JS unter §2, 2.a noch folgende Teile als Ausschluss aufgeführt wurden: Bremsleitungen, Fahrwerksfedern, Lenkungsdämpfer, Spurstangen, Federbeine, Stabi. Diese Teile müssten also aktuell unter die Garantie fallen (JS ist jetzt auch MB-100).

Aleto

PS. Evtl. kann mir jemand (bei dem es übernommen wurde) seine Garantienummer per PN zukommen lassen, als Referenz für CG... ;)

Beste Antwort im Thema

Im Anhang die Rechnung.

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Achtung bei Vergleichen von Äpfeln und Birnen.

Wenn Du einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen kaufst, so sind die Reparaturen ganz allgemein über die Gewährleistung abgedeckt (es sei denn, defekte Teile sind im Kaufvertrag vermerkt). Somit muss der Verkäufer erstmal für Defekte haften und beseitigen.

Kaufst Du beim Händler ein 5 Jahre altes Auto muss er ein halbes Jahr lang diese Teile reparieren.

 

Ist diese o.g. Zeit bei einem Gebrauchtfahrzeug rum so zieht die JS-Garantie (= Car Garantie) - darin sind die üblichen Fahrwerksteile ausgenommen. Eine Reparatur ist somit kostenpflichtig für den Kunden.

 

Allerdiongs kann der Händler eine Kulanzanfrage bei Mercedes machen. Für bestimte Teile wird (mit bestimmten Auflagen) teilweise oder vollständig eine Reparatur auf Kosten von Mercedes gemacht. Dann kann es auch Konstellationen geben, dass Mercedes 50% auf Kulanz übernimmt und die Car Garantie die anderen 50% übernimmt. Da es nicht immer eine schriftliche Bestätigung gibt wird hier im Forum wohl stellenweise etwas falsch berichtet.

Wie auch immer - die Kulanz ist eine freiwillige Sache und klan sich von Fahrzeug zu Fahrzeug unterscheiden - die Garantiebedingungen ändern sich ja u.U. von einem zum nächsten Jahr auch. Relevant ist was in den Papieren der Garantie drin steht.

 

Was die jährlichen Unterschiede der CG betrifft und Deinen aktuellen Fall ... da kann ich Dir leider nicht helfen. Unter was die Traggelenke fallen weiß ich leider nicht. Bei mir fiel das damals unter Kulanz von Mercedes direkt - die CG wurde dafür nicht beansprucht.

Gruß

Hyperbel

Bei meinem wurde ein defektes Traggelenk von der Cargarantie prozentual übernommen.

Musste nur meinen Eigenanteil vom Material bezahlen. Rest ging auf Cargarantie.

Die Reparatur war letztes Jahr.

Im Anhang die Rechnung.

Rechnung-traggelenk
am 3. Februar 2012 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von Aleto

Gehört das Traggelenk zum Achslager? Wieso wurde es bei anderen übernommen?

Bei mir wurden die Traggelenke übernommen, allerdings hab ich keine Rechnung dafür hier.

Ich hab einfach mal den Annamemenschen gebeten, sich die JS Garantiebedingungen durchzulesen und dann zu schauen, ob da Traggelenke drin ausgenommen sind - waren sie nicht.

Das da irgendwas zu irgendwas "dazugehört" wurde mir nicht gesagt und ich würde das auch nicht akzeptieren - ein Popelteil wie "Scheibenwischer" wird in 4! Einzelteilen aufgeführt die ausgenommen werden, da ist nicht alles was "Vorderachse" ist auch automatisch ausgenommen, weil das was anderes "Vorderachse" ausgenommen wurde.

Spurstangen und Spurstangenköpfe sind ebenso getrennt ausgenommen, obwohl sie "zusammen gehören".

Die 20% eigenbeteiligung auf Material wurde vom Freundlichen dann noch auf Kulanz übernommen (eh nur 20 Euro oder so, aber immerhin).

Der Genaue Text ist:

Zitat:

Teile, die einem erhöhten Verschleiß unterliegen, wie: Achslager,

Ausrücklager, Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben,

Bremstrommeln, Bremsleitungen, Fahrwerksfedern,

Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten

der Kupplung, Lenkungsdämpfer, Querlenkerlager, Scheibenwischer-

Blätter, -Düsen, -Arme und Profilgummis, Spurstangen,

Spurstangenköpfe, Verschleißteile des Fahrwerkes wie Fahrwerk

stoßdämpfer, Federbeine, Stabilisatoren, Fahrwerkeinstellung/

Vermessung (jedoch die Niveauregulierung)

...

Zitat:

Original geschrieben von Aleto

PS. Evtl. kann mir jemand (bei dem es übernommen wurde) seine Garantienummer per PN zukommen lassen, als Referenz für CG... ;)

Leider nicht.

p.s. ich hab die Übernahme geklärt bevor ich den Reparaturauftrag gegeben habe. Motiviert vielleicht die Werkstatt ein bisschen mehr den Antrag zu stellen. (die Reparatur macht dir nämlich jede "Taxiwerkstatt" für ca. 50-100 Euro Lohnkosten in der gleichen Qualität mit dem gleichen Material)

Themenstarteram 3. Februar 2012 um 9:56

Vielen Dank für die Rechnung :)

Ich komme allerdings nicht weiter, CG sagt, Traggelenk ist Achslager und damit ausgeschlossen.

Keine Ahnung wieso das bei euch durchgeht, vielleicht machen die Werkstätten bewusst eine Anfrage über ein anderes Bauteil... :rolleyes:

Aber vielleicht liegt es auch daran, dass bei mir im laufenden Vertragsjahr bereits 501 € an Reparaturen übernommen wurden :D

Aleto

Glaube ich nicht. Bei meinem wurde im gleichen Jahr der Heizkasten gewechselt.

Hat über 2000,- EUR gekostet. Also daran kann es nicht liegen.

Kann sein, dass die JS Garantie und die CG nicht 100% identisch sind und je nachdem unterschiedlich gehandhabt werden.

Traggelenk ist auf jeden Fall ein Achslager der Vorderachse.

Könnte es ggf. von der Daimler Garantie übernommen worden sein und es steht nur falsch auf der Rechnung (ich meine nur, mir wäre egal wer es bezahlt - solange ich es nicht bin)

 

Ablehnung wegen aufgelaufener Kosten im Jahr glaube ich nicht.

Bei mir hat die CG bis jetzt jedes Jahr draufgelegt. Und ich konnte sie jedes Jahr verlängern - sonst würden die die Verlängerung schon ablehnen können ....

H.

am 3. Februar 2012 um 10:12

Zitat:

Original geschrieben von Aleto

Ich komme allerdings nicht weiter, CG sagt, Traggelenk ist Achslager und damit ausgeschlossen.

Dann lass dir die Teilenummern für Traggelenk und die für Achslager geben, damit sollte klar sein, das es nicht ein Bauteil ist.

Und schick ihnen am besten einen Auszug aus deinem Vertrag, wo das aufgeführt ist, mit der oben gelieferten Begründung.

Zitat:

Original geschrieben von Aleto

Keine Ahnung wieso das bei euch durchgeht, ...

Sie versuchen's immer wieder. Auch bei MB.

Manchmal liegt's einfach am Mitarbeiter oder Sachbearbeiter, der das in die Hände bekommt, wie "dumm" die sich (an)stellen.

Manchmal hilft schon sich nen anderen geben zu lassen, oder zum Chef durchstellen.

"Wir haben da ein Problem, ..."

Zitat:

Traggelenk ist auf jeden Fall ein Achslager der Vorderachse.

Ja, aber lies halt den Rest der Ausnahmen - da werden beim Scheibenwischer explizit 4 Teile ausgenommen, die es schwer einzeln gibt. Wenn sie vergessen haben Traggelenke auszunehmen ist es ja nicht das Problem des Kunden - der Vertrag ist für beide bindend.

Schau mal hier in die Liste. Dort steht alles, was über die MB-100 Garantie versichert ist.

So wie ich das sehe, sind bei "Fahrwerk" alle Gelenke mitversichert.

@Sachsenmeister2

Was ist denn das für eine Liste? Die habe ich bei meinen CG-Abschlüssen als Papier nie dabei gehabt.

Auf was ich hinaus will - warum sollte diese Liste verbindlich für die CG sein wenn diese nicht Teil des Vertragswerkes des Fahrzeugkäufers mit dem Garantiegeber ist?

Diese Liste hat mir ein MB Mitarbeiter meiner Werkstatt zukommen lassen.

am 3. Februar 2012 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel

Auf was ich hinaus will - warum sollte diese Liste verbindlich für die CG sein wenn diese nicht Teil des Vertragswerkes des Fahrzeugkäufers mit dem Garantiegeber ist?

Die Liste ist anscheinend nur eine (sehr gute!! - gleich mal abspeichern) Aufbereitung der Garantiebedingungen

(das hier müsste Stand 03/2010 sein: http://www.google.de/url?... )

 

Also nicht die Liste ist bindend, sondern umgekehrt - das was nicht ausgeschlossen -und zwar in dem Garantievertrag- ist, muss drin sein!

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel

Auf was ich hinaus will - warum sollte diese Liste verbindlich für die CG sein wenn diese nicht Teil des Vertragswerkes des Fahrzeugkäufers mit dem Garantiegeber ist?

Die Liste ist anscheinend nur eine (sehr gute!! - gleich mal abspeichern) Aufbereitung der Garantiebedingungen

(das hier müsste Stand 03/2010 sein: http://www.google.de/url?... )

 

Also nicht die Liste ist bindend, sondern umgekehrt - das was nicht ausgeschlossen -und zwar in dem Garantievertrag- ist, muss drin sein!

Genau darum meine Nachfrage.

Habe gerade mal in die bei MB Online verfügbare Garantiebedingung reingeschaut. Ich zitiere:

....

2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:

a) Teile, die einem erhöhten Verschleiß unterliegen, wie: Achsla

ger, Ausrücklager, Bremsklötze, Brems beläge, Bremsbacken,

Bremsscheiben, Bremstrommeln, Kupplungsdruckplatte,

Kupp lungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung; Scheibenwischer-

Blätter, -Arme und Profilgummis, Waschdüsen;

Querlenkerlager, Spurstangenköpfe, Fahr werk stoß dämpfer,

Fahrwerkeinstellung /Vermessung (siehe § 1 Ziff. 3)

....

 

Auch wenn es nicht gerne gehört/gelesen wird - für mich fällt ein Traggelenk eindeutig unter die Gruppe "Achslager, Querlenkerlager, Spurstangenköpfe"

Wenn sich der bei Sachsenmeister2 zuständige MB-Betrieb an die Excel-Liste hält und das bei der Garantiestelle durch geht OK, Schwein gehabt.

Aber es ist m.E. nicht Teil der Garantie.

Oder ist die Online verfügbare Garantriebestimmung nicht mehr up to date?

Hyperbel

Ich gehe davon aus, das ein Gelenk etwas anderes ist als ein Lager?

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