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Austauschbare Ladungsträger; was sind das genau?

Themenstarteram 21. März 2014 um 19:45

'N Abend,

in der StVZO-2012 steht bei §32:

Zitat:

(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:

Unter §42 Absatz 3 steht u.a.:

Zitat:

(3) ... austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter),

Wie schaut das nun bei Taschen und Co aus, die seitlich am mot. Zweirad befestigt werden? Die Taschen sind üblicherweise doch auch austauschbar und nehmen ihrerseits Ladung auf? Das Argument der Werkzeugfreiheit greift hier ja nicht, da man zum Tausch genannter Container bspw. ja auch kein Werkzeug benötigt.

Gelten die Taschen bspw. wirklich schon selbst als Ladung, wie man hier im Forum tlw. lesen kann?

Wenn "Nein", so ist doch für 50ccm und Co bei 1m Gesamtbreite schon Schluß? (Spiegel zählen nicht mit und dürfen breiter sein). Weil:

Unter §32 steht:

Zitat:

9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:

1. Breite:

a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,

b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,

Unter §30a Absatz 3 liest man dann:

Zitat:

(3) Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.

So; weiter mit Suche nach Lösung geht's in der Richtlinie 2002/24/EG: http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?... Artikel 1 sagt hier:

Zitat:

(1) Diese Richtlinie gilt für alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeuge mit oder ohne Doppelrad sowie deren Bauteile oder selbständige technische Einheiten.

Diese Richtlinie gilt nicht für:

.

e) Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG bereits in Betrieb waren;

.

Die Richtlinie gilt nicht für die Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen

Für die neueren Scooter dürfte von den Ausnahmen wohl eher keine gelten.

Andererseits sagt §22 der StVO_2013:

Zitat:

2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.

Wer klärt hier auf?

Ich weiß, so ein ähnlichen Beitrag hatte ich schon wo eingestellt, die SuFu brachte so aber nix, und als eigenständiges Thema ist's evtl. nicht so verkehrt?

ciao

Wauhoo

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13 Antworten

Die Taschen ansich gelten noch nicht als Ladungsträger- erst, wenn sie prall gefüllt sind.

Entscheidend ist immer die Gesamtbreite. Wie in der StVO: max. 1,00 Meter.

Vor einiger Zeit hatten wir mit slooowrider das gleiche Thema schon mal.

Mein Rat damals: greif dir 'nen gebrauchten Vespa-Gepäckträger für vorne und

bau ihn dir passend um.

Da geht genau soviel rauf/rein, wie in Seitentaschen...und der Schwerpunkt

wird bei voller Beladung besser verlagert, der Roller fährt sich besser, ist ausbalanciert...

Gruss Rolli

Themenstarteram 23. März 2014 um 16:37

@Rolli

Hab' noch eine andere Seite gefunden, http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/ladeeinheit/ladeeinheit.htm, wo es im Absatz 2 weiter aufgegliedert ist; demnach gilt alles als Ladungsträger, wenn es dazu verwendet wird, etwas anderes zu transportieren, was ohne diesem nicht sinnvoll beförderbar wäre.

Aber; Ladungsträger werden nach DIN 30781 gefertigt. In diese DIN hab' ich keinen Einblick.

Bleibt noch immer die Frage, (für mich jedenfalls), ob Motorradtaschen bspw. danach gefertigt sind?

Immerhin könnte ja sein, daß Ladungsträger gemäß DIN nur für die Wirtschaft von Bedeutung sind und nicht für den rein privaten Gebrauch?

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

 

Bleibt noch immer die Frage, (für mich jedenfalls), ob Motorradtaschen bspw. danach gefertigt sind?

Sicher nicht. Die Motorradtaschen sind masslich so gefertigt, dass bei beidseitiger Befestigung die max. Breite von 1,00 Meter nicht überschritten wird. Die max. Breite, incl. Roller, kannst du bei slooowrider erfragen. So weit ich erinnere, fährt er auf seinen "Mördertouren" beidseitig mit Motorradtaschen am Roller.

Gruss Rolli

Themenstarteram 23. März 2014 um 20:35

@Rolli

Auf der Seite von Slowrider hatte ich schon paar Mal nachgeschaut. Seinen Texten entnehme ich aber bloß, daß nix breiter sein soll, als die Rückspiegel, was rechtlich aber keine Hilfe ist, da die Spiegel bei Ermittlung der zulässigen Gesamtbreite nicht beachtet werden. Immerhin müssen diese sicherstellen, daß auch bei Ausreizung der zulässigen Gesamtbreite ein effektiver Blick per Spiegel auf den rückwärtigen Verkehr in jeder Lage sichergestellt ist.

Mit direkten Motorradtaschen würde ich überdies nie anfangen, denn was, bitteschön, nützt mir eine Volumenangabe? Interessant für mich sind einzig die zu tragenden Kilo. Was meine Zeitungstaschen dauerhaft schleppen können weiß ich, nämlich 20kg je Tasche. Aber mit einem Volumen von bspw. 20 Litern kann ich effektiv nix anfangen; oder meint jemand, ich täte 20 Liter Wasser da reinkippen? Oder 20 Liter geschmolzenes Blei?

Das zulässige Gesamtgewicht des Roller bspw. wird doch mit Kilo angegeben und nicht mit Litern?

Mit dem gesetzlichen Firlefanz hast du ja recht. Aber deine Frage bezog sich in erster Linie auf "austauschbare Ladungsträger". Dabei geht's erstmal ums Volumen.

Im zweiten Schritt ums Gewicht. Was, in deinem Beispiel, von der spezifischen Dichte des zu ladenden Materials abhängt.

Einem Hersteller von z.B. Motorradtaschen, ist es vollkommen egal, ob du Zeitungen, flüssiges Blei oder Wasser in die Taschen einfüllst. Deshalb gibt er das Volumen der Zuladungsträger (Taschen) in Litern an.

Also, hau deine Taschen voll - aber nur soviel, dass die max. Ausladung (Breite) von 1Meter nicht überschritten wird.

Gruss Rolli

Themenstarteram 25. März 2014 um 14:16

Das für Taschen verwendete Material wird evtl. in vielen Fällen halten, aber Taschen haben bekanntermaßen Nähte, und die taugen u. U. nichts. Es bringt also wenig, die Taschen gewichtsbezogen derart zu überlasten, daß die Nähte aufgehen, selbst wenn rollerspezifisch alles eingehalten wird. Da werd' ich also neuralgische Punkte an der Tasche mit Schrauben sichern.

Mach das! Noch besser wäre, wenn du passgenaue 3,5mm Hartfaserplatten von innen einsetzen und verschrauben würdest. Siehe (Foto) bei meiner Tasche. Die Tasche ist innen verstärkt und wird vorne vor dem Handschuhfach eingehängt.

Gruss Rolli

Das simpelste wäre Wauhoo würde sich mit einen Planenhersteller suchen und sich dort aus den für Lkw nicht mehr zu nutzenden Rest ein paar wirklich stabile und leichte Taschen nähen/kleben lassen.

Das Material bleibt Sommer wie Winter bei Schnee und Eis stabil

http://www.planenmacher.com/?gclid=CKjgloSYrr0CFZDKtAod3XoAwA

Das Material gibt es in vielen Farben und die Ösen halten Sturm stand

Themenstarteram 25. März 2014 um 20:07

Die originalen Zustelltaschen bspw. sind aus Lkw.-Plane gefertigt und ultrarobust; die haben aber den Nachteil der Instabilität bei nur wenig oder keiner Füllung. Da hab' ich schon oft geflucht, daß die Seitenwände einklappen, wenn kaum noch was drin ist. Aber Hartfaserplatten als Verstärkung halte ich denn doch für keine gute Wahl; Holz quillt doch bei Nässe auf. Das sind Plastikscheiben evtl. doch besser; hab' nur noch keine da.

Zu normalen Reisezwecken sollten allerdings Schrauben zur Stabilisierung von Nähten genügen, da man in die Taschen ja nicht permanent reingreifen muß und es daher unkritisch ist, wenn sich Taschen selber je nach Füllstand komprimieren.

Ich fahre seit 15 Jahren mit hartfaserverstärker Tasche. Auch bei Regen.

Aufgequollen ist da noch nie was :D

Rolli

Themenstarteram 31. März 2014 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von rollingandtumblin

Ich fahre seit 15 Jahren mit hartfaserverstärker Tasche. Auch bei Regen. Aufgequollen ist da noch nie was :D

Und das ist auch nix zusätzlich imprägniert bzw. lackiert?

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Zitat:

Original geschrieben von rollingandtumblin

Ich fahre seit 15 Jahren mit hartfaserverstärker Tasche. Auch bei Regen. Aufgequollen ist da noch nie was :D

Und das ist auch nix zusätzlich imprägniert bzw. lackiert?

In Baumärkten gibt es farbige PVC-Platten in verschiedenen Stärken und Größen, die lassen sich mit einem Bodenlegermesser zuschneiden (anritzen und brechen) und auch biegen/knicken (notfalls mit Heißluftfön erwärmen) und lassen sich so in einem Stück rundum in die Tasche einlegen !!

2mm starke wären für dich geeignet und sind ein vielfaches leichter als Hartfaserplatten !!!

kbw ;)

 

Übrigens gibt es bei pearl Gepäckträgertaschen aus Lkw-Plane für kleines Geld.... aber die werden dir wohl zu klein sein !!??

http://www.pearl.de/a-NC8918-4301.shtml?query=lkw+plane

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Zitat:

Original geschrieben von rollingandtumblin

Ich fahre seit 15 Jahren mit hartfaserverstärker Tasche. Auch bei Regen. Aufgequollen ist da noch nie was :D

Und das ist auch nix zusätzlich imprägniert bzw. lackiert?

Nö, nö - alles easy . Nix lackiert oder imprägniert. Es sei denn, du bist ständig Unterwasser mit 'nem U-Boot unterwegs...und die Hartfaserplatten sind 2,0mm - kein Gramm schwerer, als die von kbw empfohlenen PVC Platten...:D

Letztendlich: mach, was du für richtig hälst...aber mach was!

Rolli

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