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Auszahlung nach Unfallschaden

Themenstarteram 10. Februar 2009 um 0:02

Hallo Leute,

Nun hats mich auch ma erwischt.

Hatte am 04.12.08 en Unfall mit meinem Astra, aber nicht selbstverschuldet.

Mir is einer in die seite reingefahren und hat mir die ganze Beifahrerseite ruiniert.

Nach langem hin und her hat mir die gegnerische Versicherung nun angeboten meinen Schaden " im Rahmen iher Eintrittspflicht " zu begleichen. Dies war am 17.12.08

danach hab ich bis zum 04.02.09 nichts mehr von denen gehört auch auf schriftliche Nachfragen hin nicht. Am 04.02.09 bekam ich dann endlich einen Anruf das mir für den 05.02.09 einen Gutachter schicken, welcher auch kam.

Dieser stellte einen Schaden in Höhe zwischen 1800 und 2500 euro fest. Das genaue Gutachten hab ich noch nicht. Steht aber fest das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Heute morgen bekam ich wieder en Schreiben von der gegnerischen Versicherung, dass das Gutachten bei ihnen am 07.02.09 eingegangen sei und sie nun anhand des Gutachtens abrechnen werden und mir den Schaden auszahlen.

Nun zu meiner Frage mit welchem Zeitraum muss ich in etwa rechnen bis ich den Schaden ausgezahlt bekomme???

lg kai

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

25€ haste verdammt schnell zusammen! Das sind nicht einmal 100km Fahrtkosten, vom Zeitaufwand (auf Freizeit kann in Ansatz gebracht werden) will ich dar nicht reden. Kommen noch Parkkosten etc etc dazu und schon biste da weit drüber. Nur rechnen die Meisten Geschädigten ihre Kosten nicht zusammen und so kann man halt bei der Versicherung sparen. Die wenigsten Schäden sind mit einem Brief erledigt. Geschweige denn der Aufwand für den Schriftverkehr. Nicht jeder hat Briefmarken zu Hause. Also erst einmal zur Post welche kaufen oder je nach Brief (Größe/Gewicht) jeden Brief einzeln zur Post fahren. Das können je nach Wohnlage

Mein Gott, so langsamm brennen meine Augen von dem ganzen Unsinn!!!

 

Gutachten wurde besprochen und widerlegt.

Mietwagen / Nutzungsausfall ebenfalls.

 

Jetzt sind wir bei den Nebenkosten und selbst dazu verbreitest Du nur Mumpitz!

Woher soll den bitte der Anspruch auf das was Du da oben aufgelistet hast kommen?

Wurde § 823 BGB ein neues Rechtsgut hinzugefügt und mir hat´s keiner gesagt?

 

Oder weißt Du aus Deiner Glaskugel auch noch, dass der TE verletzt wurde? Dann käme ein Ersatz im Rahmen vermehrter Bedürfnisse in Betracht. Aber auch dann wäre jeder Kilometer nachzuweisen und zwar vom Anspruchsteller.

Und dass eine handschriftlichen Liste "Heute bin 52 km zur Apotheke gefahren" reine Zeitverschwendung ohne irgendwelchen Beweiswert ist, liegt auf der Hand. Das allermindeste ist, dass für jede Fahrt Belege vorliegen oder Bestätigte Arzttermine  usw. die im Prozess als Schätzgrundlage für den Richter taugen.

 

Die täglich in dem Geschäft tätigen Personen wissen das auch und vereinbaren hier in der Regel Pauschalen. Das ist für den SB und für den RA einfacher und man spart sich das Streiten um 5 km a 0,22 EUR.

 

Alles was Du da oben aufgelistet hast, ist im Rahmen deliktischer Haftung nicht erstattungsfähig.

-Keine Fahrtkosten für  das Besichtigen des Ersatzwagens oder für  den Besuch beim Anwalt.

-Keine Parkgebühren.

-Kein Zeitverlust! Weder Freizeit noch Arbeitszeit. Dazu gibt es Urteile wie Sand am Meer.

 

Und zum Schluss noch eins, auch wenn Delle  es  bereits gesagt hat (Du wiederholst Dich da ja auch). Wir wissen, dass Du frustriert bist, weil Du von der H*K C. nicht das Geld bekommen hast, das Du gerne gehabt hättest. Ob zu recht oder nicht, weiß ich nicht. Ist mir aber auch egal.

Fakt ist, dass Dein persönliches Problem mit dieser speziellen Gesellschaft ist und nicht in jedem Faden nochmal (oder zwei- oder dreimal) angeführt werden muss.

 

Und ganz zum Schluss noch (auch wenn es eigentlich Harrys Text ist): Es besteht wirklich kein Grund, jede Antwort auf 2 oder 3 Posts  innerhalb von 10 Minurten zu verteilen. Man kann das auch in einem Post schreiben, was man zu sagen hat.

 

Hafi

 

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am 10. Februar 2009 um 7:02

Normalerweise tippt jetzt der Sachbearbeiter nur noch die Zahlung ein, das ist eine Sache von wenigen Minuten bzw. Sekunden.

Da die Versicherung dich als extrem geduldigen Geschädigten kennengelernt hat (2 Monate bis Gutachtenerstellung, veranlasst durch die Versicherung!), kann es natürlich auch sein, dass dein Vorgang immer der unterste beim Aktenstapel bleibt ;), ruf also spätestens am Freitag mal an, wenn das Geld noch nicht da sein sollte. Vergiss nicht, auf eine Kopie des Gutachtens zu bestehen und denk an weitergehende Ansprüche, falls du ein anderes Fahrzeug anschaffst.

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Da die Versicherung dich als extrem geduldigen Geschädigten kennengelernt hat....

:D :cool:

beim naechsten mal nimmst auch besser einen gutachter DEINER wahl.

das ist dein recht.

das gutachten muss nicht anders/besser ausfallen, aber das "bauchgefuehl" ist oft angenehmer.

Harry

Ach was. Schneller geht es deswegen auch nicht.

 

Im Gegenteil, bei der Variante von Kai entfällt die interne Gutachtenprüfung.

 

Hier ist offenbar vom SB einfach versäumt worden, den SV Auftrag zu erteilen. Und ausgerechnet wenn mal so ein Fehler passiert, trifft es dann noch einen Anspruchsteller, der so geduldig ist, sich erst nach Wochen zu melden und nachzufragen.

 

Bei anderen müht man sich redlich, alles schnelll hinzubekommen und die erdreisten sich, nach einer Woche alberne Fristen zu setzen oder sich zu beschweren.

Aber solche bekommen dann auch schonmal eine Lehrstunde in "wirklichem Leben" und warten dann schön, bis die freundlichen oder geduldigen "Kunden" ihr Geld haben.:cool:

 

grmbl:mad:

bin wohl heute etwas genervt.

Hafi

Hallo Kai, bei Haftpflichtschäden niemals den versicherungseigenen Gutachter dran lassen. Siehe hier:

"Die Wahl des Kfz-Sachverständigen:

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es Ihnen freigestellt einen Sachverständigen Ihrer Wahl aufzusuchen. Er sollte frei, unabhängig und unparteiisch arbeiten. Neben der Schadensaufnahme, der Beweissicherung und der Kalkulation des "sichtbaren" Schadens spielt auch die richtige Ermittlung der möglichen Wertminderung und die Berücksichtigung des Nutzungsausfalls eine gewichtige Rolle.

Sie sind immer bestens bedient, wenn Sie nicht den versicherungseigenen Haussachverständigen in Anspruch nehmen. Er ist schließlich bei der oder für die Versicherung tätig. Sollte die gegnerische Versicherung bereits ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen beauftragt haben, können Sie diesen problemlos ablehnen.

Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es ratsam einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsbeistand müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden."

 

Schöne Grüße

am 11. Februar 2009 um 0:53

Bei Totalschaden hast du auch Anspruch auf 14Tage Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagen, sowie die Kosten im Zusammenhang mit An-/Abmeldung. Wie das mit dem Nutzungsausfall/Mietwagen aussieht, wenn es die Versicherung nicht auf die Reihe bekommt ihren SV vorbeizuschicken ist eine gute Frage. Besser mal beim Anwalt nachfragen. Kosten übernimmt die Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Bei Totalschaden hast du auch Anspruch auf 14Tage Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagen,

Völliger Nonsens!

Erstens steht die Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Fahrzeug im Gutachten und ist nicht pauschal 14 Tage,

zweitens ist diese Wiederbeschaffungsdauer abhängig davon, um welches Fahrzeug es sich hier handelt und wie schnell ein vergleichbares Fahrzeug zu bekommen ist,

drittens (und das ist der wichtigste Aspekt): Nutzungsausfallentschädigung ist KEIN abstrakter Schadensersatzanspruch, sondern generell einzelfallabhängig.

Vom Geschädigten ist Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit nachzuweisen.

 

Und.........woher willst du Schlaumeier denn wissen, ob das Fahrzeug des TE noch fahrbereit ist oder nicht?

Woher willst du denn wissen, ob überhaupt ein Nutzungsentgang vorliegt bzw. vorgelegen hat?

 

Ein WIRTSCHAFTLICHER Totalschaden schliesst nämlich nicht zwingend aus, dass das Fahrzeug noch fahrbereit ist (kann sicherlich einer der hier ab und zu anwesenden Sachverständigen bestätigen).

 

Noch dümmer ist es allerdings, dem TE hier zu suggerieren, er könne sich ja für 14 Tage einen Mietwagen nehmen OHNE die og. Punkte (siehe Nutzungsausfallentschädigung) zu kennen.

Mir tun die Fragesteller leid, die einen solchen Unfug womöglich auch noch glauben und dann auf den Kosten für das Mietfahrzeug sitzen bleiben.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Besser mal beim Anwalt nachfragen. Kosten übernimmt die Versicherung.

Genau: Die Versicherung schreibt dem TE, dass sie den Schaden nun zahlen wird und er soll deshalb "besser mal beim Anwalt nachfragen".

Nach was soll er denn Fragen?

Nach der Uhrzeit oder dem Alpenwetter für die nächsten drei Wochen?

Vielleicht solltest DU besser mal bei einem Anwalt nachfragen, BEVOR du mit deinem unvollständigen Halbwissen hier irgendetwas daherschmierst, was einen anderen User u.U. RICHTIG viel Geld kosten kann.

am 11. Februar 2009 um 6:42

Moin,

steht irgendwo das der TE unzufrieden damit ist dass der Gutachter von der VS geschickt wurde? hat er irgendwo erwähnt dass er mit dem Gutachten unzufrieden ist?

Ich hab da nix gefunden.....

 

Was, zum Geier, soll er denn jetzt beim Anwalt? Gibt es irgendwo einen Grund dafür?

@Multifrix

Die Angabe einer Quelle für das verwendete Zitat wäre auch nicht schlecht... es könnte sonst jemand behaupten das es geklaut wäre....

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

@Multifrix

Die Angabe einer Quelle für das verwendete Zitat wäre auch nicht schlecht... es könnte sonst jemand behaupten das es geklaut wäre....

ICH behaupte, dass es geklaut ist!

Und ich behaupte, dass es der Poster nicht aus eigener Kraft schafft, einen derartigen Text (auch noch fehlerfrei) zu schreiben.

Aber man kann es ja zumindest mal versuchen.........davón abgesehen ist dieser geklaute Text hier auch noch vollkommen am Thema vorbei.

 

Im Thread geht es gar nicht um das Gutachten als solches, sondern um die Dauer der Abwicklung.

 

Aber Hauptsache man kann sich mal wieder mit einem geklauten Text versuchen hier wichtig zu machen - egal, ob nun hilfreich für den TE oder nicht:rolleyes:

am 11. Februar 2009 um 6:53

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

@Multifrix

Die Angabe einer Quelle für das verwendete Zitat wäre auch nicht schlecht... es könnte sonst jemand behaupten das es geklaut wäre....

Gruss

Marcus

Na ja, dann schau mal auf seine Homepage. :D

Gruß

Frank

am 11. Februar 2009 um 6:56

@Multifrix

Durchaus hat die Versicherung das Recht, das beschädigte Fahrzeug selbst bzw. durch einen von ihr beauftragten Sachverständigen zu besichtigen. Das Ganze nennt sich dann Parallelbesichtigung und ist durchaus übliche Praxis bei verschiedenen Gesellschaften.

Gruß

traumzauber

am 11. Februar 2009 um 7:00

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

steht irgendwo das der TE unzufrieden damit ist dass der Gutachter von der VS geschickt wurde? hat er irgendwo erwähnt dass er mit dem Gutachten unzufrieden ist?

Ich hab da nix gefunden.....

 

Was, zum Geier, soll er denn jetzt beim Anwalt? Gibt es irgendwo einen Grund dafür?

Also ich weiß ja nicht was der freundliche Ton hier soll, aber

1. weiß der TE ob der Fahrzeugwert richtig ermittelt wurde

2. weiß er ob der Restwert stimmt? Sicher gibt es keinen zuverlässigen Gutachter als den der Versicherung.

3. Weiß der TE ob MWSt in Abzug gebracht wurde und wenn ja wieviel? Soll schon mehr als einmal vorgekommen sein, dass eine Versicherung bei einem Uralt Auto einen Wiederbeschaffungswert inkl. 19% MWSt angesetzt haben, die dann natürlich nicht ersetzt wurde.

Also nimm doch nächstes mal auch den Versicherungsgutachter :D

Ich würds prüfen lassen! Und der Frage des TEs meine ich entnehmen zu können, dass dieser von Fristsetzungen, Vorfinanzierungs-/Verzugszinsen etc keine Ahnung hat. Das freut doch die Versicherung. Nennt sich Kapitalerträge aus Rückstellungskonten :D

Also mal locker bleiben.

 

Gruß

Krypton

@TE schau mal nach ob die Unkostenpauschale von 25€ ausgezahlt wurde. Kann übrigens auch mehr sein, je nach zeitlichen Aufwand und notwendiger Kosten (Fahrtkosten, Porto usw). Und lass dir nur nicht einreden, dass es mit der Pauschale getan ist, wie man bei der Versicherung gerne erklärt. Mußt die Kosten dann nur nachweisen!

am 11. Februar 2009 um 7:10

@twelferider

Der TE hat sich seinen Wagen sicherlich nur aus dekorativen Gründen aufs Grundstück gestellt oder warum soll er keinen Nutzungswillen haben? Da sollte die Versicherung wohl eher nachweisen, dass er keinen Nutzungswillen hatte (es sei denn er erklärt das so). Und 14 Tage sind der mir bekannte Regelzeitraum der einen für die Wiederbeschaffung eines PKW zugebilligt werden. Je nach PKW natürlich auch Länger.

Zum Thema Versicherungsgutachten gerne noch der Hinweis auf : http://www.motor-talk.de/forum/unfallstaerke-t2121527.html auch da hat die Verischerung durch den Vorstand persönlich eine fachgerechte Instandsetzung und minimale Beschädigung festgestellt. Ich seh das anders und du???

Wo du doch so ausführlich auf die differenzierte Abstraktheit der Nutzungsausfallentschädigung hinweißt, ist sicherlich die Frage, warum der TE zum Anwalt gehen sollte. Er ist bestimmt Volljurist und kennt sich damit Perfekt aus. (IRONIE:D)

Du erklärst doch in deiner eigenen Antwort, weshalb er zum Anwalt gehen sollte, oder nicht?

 

Gruß

Krypton

am 11. Februar 2009 um 7:12

Du bist ja hier der Oberschlauberger. Man muss doch nicht aus einer simplen Sache eine gigantische Welle schlagen.

Mal angenommen, er geht zum RA. Meinst du, dass dieser die Schadenhöhe beurteilen bzw. die Korrektheit des Gutachtens bestätigen kann?

Also müsste ein zweiter Gutachter beauftragt werden. Wer soll den bezahlen? Wenn ich der regulierende Sachbearbeiter wäre, würde ich diese Kosten nicht erstatten und vor Vorliegen der Klage auch überhaupt nicht weiter darüber nachdenken. Der Geschädigte hat den Gutachter der Versicherung akzeptiert, hier erfolgte im Vorfeld zweifelsfrei eine Abstimmung darüber zwischen TE und Versicherung. Damit hat er auf sein Recht, einen Gutachter selbst zu beauftragen, verzichtet.

Und deine Ausführungen zum Restwert sind Schwachsinn. Der Restwert ist kein Wert, der rechnerisch ermittelt wird und "stimmen kann". Das ist ein konkretes Gebot, das der SV eingeholt hat und der Geber des Gebotes kann konkret benannt werden. Dem TE bleibt doch unbenommen, selbst Bemühungen zu unternehmen, um ein besseres Gebot zu erzielen.

Aber vielleicht interessiert das alles den TE überhaupt nicht, weil er dieses Auto evtl. weiter nutzen wird, was weiß denn ich?

Wenn er, wie bereits im ersten Post von mir angemerkt, eine Gutachtenkopie erhält, dürften auch alle Fragen zur Mwst. geklärt sein. Das steht im Gutachten nämlich drin!

Und mehr als 25 Euro Kosten (Porto, Mail etc.) wollen erst mal nachgewiesen werden. Im 0815-Schadenfall völlig utopisch.

Gruß

traumzauber

edit: Es gibt keinen "Regelzeitraum" für die Wiederbeschaffungsdauer. Nutzungswillen muss ausnahmslos immer! nachgewiesen werden, egal ob Totalschaden oder Reparaturschaden. Nachweispflichtig ist immer! der Anspruchsteller und niemals die Versicherung.

am 11. Februar 2009 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

Also ich weiß ja nicht was der freundliche Ton hier soll, aber

1. weiß der TE ob der Fahrzeugwert richtig ermittelt wurde

2. weiß er ob der Restwert stimmt? Sicher gibt es keinen zuverlässigen Gutachter als den der Versicherung.

3. Weiß der TE ob MWSt in Abzug gebracht wurde und wenn ja wieviel? Soll schon mehr als einmal vorgekommen sein, dass eine Versicherung bei einem Uralt Auto einen Wiederbeschaffungswert inkl. 19% MWSt angesetzt haben, die dann natürlich nicht ersetzt wurde.

Also nimm doch nächstes mal auch den Versicherungsgutachter :D

Ich würds prüfen lassen! Und der Frage des TEs meine ich entnehmen zu können, dass dieser von Fristsetzungen, Vorfinanzierungs-/Verzugszinsen etc keine Ahnung hat. Das freut doch die Versicherung. Nennt sich Kapitalerträge aus Rückstellungskonten :D

Also mal locker bleiben.

 

Gruß

Krypton

@TE schau mal nach ob die Unkostenpauschale von 25€ ausgezahlt wurde. Kann übrigens auch mehr sein, je nach zeitlichen Aufwand und notwendiger Kosten (Fahrtkosten, Porto usw). Und lass dir nur nicht einreden, dass es mit der Pauschale getan ist, wie man bei der Versicherung gerne erklärt. Mußt die Kosten dann nur nachweisen!

Moin,

noch mal langsam für Dich zum mitlesen....

Der TE hat sich an keiner Stelle über das Gutachten beschwert... Hast Du auch gelesen warum? Er hat es noch nicht gelesen und kann somit hier auch keine Zahlen daraus zum besten geben... also gehst Du hin und befragst Deine Glaskugel oder was auch immer und behauptest mal eben so das das Gutachten welches erstellt wurde nur erstellt wurde das der TE von der bösen versicherung über den Tisch gezogen wird. Du bist ja so gut....

Und in bezug auf den freundlichen Ton.... der ist doch noch sehr umgänglich.... :d Ich könnte auch folgendes schreiben:

Soclhce Typen wie ** gehen mir ja sowas von auf den Sack. Die sorgen dafür das jedes Jahr meine versicherung einen Brief schickt in dem steht das die Kosten gestigen sind und somit meine Versicherung teurer wird... Und das auch nur weil solche Typen wie ** wegen jedem Fliegenschiss sofort zum Anwalt rennen und ein riesen Fass aucfmachen oder sich in Foren hinstellen und in bester Captain *** manier beigenen und sagen das alle generischen Versicherungen Sch**** sind und den Anspruchsteller / Geschädigten nur über den Tisch ziehen wollen... Und als einzigstes ja wirklich nur noch hilft sofort den Anwalt einzuschalten....

Wenn ich das von mir gebe ist der Ton unfreundlich...

Mit freundlichem Gruss

Marcus

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