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Auto abmelden dan nach Hause fahren???WICHTIG!!

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 20:07

Hallo @ all,

will morgen mein Auto abmelden, darf ich nach der Abmeldung noch das Auto nach Hause fahren???

DANKE!!!

Grüsse

Beste Antwort im Thema
am 31. Mai 2007 um 9:12

Hallo,

@Schwatzmaul:

Leider falsch.

§10 Abs. 4 der FZV sagt dazu explizit:

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Link zur FZV

Also schon ganz so, wie es bisher beschrieben wurde.

Grüße

Schreddi

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am 30. Mai 2007 um 20:27

Nein, auf gar keinen Fall. Das Auto ist nicht mehr zugelassen, und Du hast offiziell keine Versicherung, und würdest wahrscheinlich noch gegen eine Unzahl von Gesetzen verstossen, wenn Du mit einem nicht angemeldeten Auto durch die Gegend fährst.

am 30. Mai 2007 um 20:34

???

ich habe mal gehört fahren von und zu zulassungsstelle sind erlaubt. kam auch vor kurzem im fernsehen. und glaube ist auch irgendwo in der stvo verankert. aber die spezis weerden sich hier noch melden.

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 20:34

ist es nicht so das ich an diesen tag noch bis zur bestimten Uhrzeit fahren darf????

Du darfst von der Zulassungsstelle noch nach Hause fahren. Einzige Bedingung, du musst die kürzeste Strecke nehmen. Also keine Umwege. Hab ich bisher immer so gemacht und bis jetzt auch keine Probleme gehabt.

Hi mach dir da keine gedanken die Fahrt von der Zulassungstelle nach Hause ist definitiv erlaubt. Hab das vor etwas mehr als einem halben Jahr auch mitgemacht. Du hast die Abmeldebescheinigung

des Autos außerdem ist die Versicherung noch bis 0 Uhr des selben Tages gültig.

Die nette Frau von der Zulassungsstelle hat mir die Stempel

von den alten Nummernschildern gekratzt (War aus der Entfernung kaum zu sehen das die Entwertet waren LOL ) Ich habe mich extra erkundigt bei Ihr ob ich so ohne probleme nach Hause fahren darf und das darf auf jeden fall. Also nach Hause gefahren Auto abgestellt... die neuen Nummern ans neue Auto und ab gehts... Selbst WENN Grün/Weiss Motorsport dich anhält hast du ja den ganzen kram von der Zulassungsstelle dabei. So das das alles leicht nachvollziehbar ist...

Wenn du auf der Zualssungsstelle bis sprich das Thema einfach nochmal kurz bei dem/der Sachbearbeiter/in an :) Die werden dir das dann schon genau erklären...

mfg

Carsten

am 31. Mai 2007 um 6:18

Du darfst, wie schon geschrieben, nach Abmeldung des Fahrzeuges auf direkten Wege ohne Stop nach Hause fahren. Der Nachweis bei einer Kontrolle / Unfall ist die Stillegung im Fahrzeugschein / und Quittung der Gebührenzahlung, da dort die Uhrzeit vermerkt ist. Das Fahrzeug ist bis zum Ende dieser Fahrt Haftpflicht versichert. Nach Abmeldung ist ads Fahrzeug noch für 12 Monate weiter Kasko versichert, ohne das hierfür Beiträge fällig sind.

Weiterhin darfst Du zur Inbetriebnahme mit dem abgmeldeten Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren, natürlich nur mit neuer Doppelkarte und den alten Kennzeichen am Fahrzeug. Hierfür ist es aber neuerdings erforderlich, dass nach Abmeldung das alte Kennzeichen reserviert wird, da es neuerdings nach Abmeldung sofort neu vergeben werden darf.

In jedem Fall ist es aber sinnvoll vorher mit der Versicherung zu sprechen.

Wir machen das jedes Jahr mit unserem Käfer zur Anmeldung im Sommer so.

am 31. Mai 2007 um 8:11

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Nach Abmeldung ist ads Fahrzeug noch für 12 Monate weiter Kasko versichert, ohne das hierfür Beiträge fällig sind.

Das hängt soweit ich weiß von der Versicherung ab.

MfG, HeRo

Hallo,

es ist verboten. Der Wagen ist abgemeldet und darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Auch wenn man ja noch für diesen Tag Steuern und Versicherung zahlen muß. Man darf nur bei der Zulassung mit den alten Kennzeichen und einer Deckungskarte auf direktem Weg ( meistens auch noch begrenzt auf den Zulassungsbezirk, evtl. den angrenzenden Zulassungsbezirk) zur Zulassung fahren.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

am 31. Mai 2007 um 9:12

Hallo,

@Schwatzmaul:

Leider falsch.

§10 Abs. 4 der FZV sagt dazu explizit:

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Link zur FZV

Also schon ganz so, wie es bisher beschrieben wurde.

Grüße

Schreddi

Hallo,

man lernt halt nie aus. Ich habe diese Auskunft bei einer Anfrage von meiner Zulassungsstelle bekommen. Ich dachte auch, daß man am gleichen Tag noch fahren dürfte, weil man noch Steuern und Versicherung zahlt. Die Zulassungsstelle sagte: Es ist nach Abmeldung des KFZ nicht mehr erlaubt damit zurückzufahren. Ist keine ausgedachte Antwort von mir.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

am 31. Mai 2007 um 14:17

mal ne dumme frage dazu, meistens werden dort die kennzeichen einbehalten, kann ich also dann ohne kennzeichen heimfahren, oder muß ich die entwerteten kennzeichen an meinem auto anbringen???

am 31. Mai 2007 um 14:24

Keine Panik!!!

Die Versicherung geht am Tag der Abmeldung bis Mitternacht (Da geht schließlich ein neuer Tag los.)

Also bei meinen Verkäufen habe ich die Alte nach der Arbeit abgemeldet, bin zum Käufer gefahren und habe meine Nummentafeln mitgenommen.

Natürlich musst Du bei der Abmeldung die Zulssungsaufkleber abkratzen.

(Wir haben in MD sog. Bürgerbüros, die haben 2...3x die Woche bis ca 19.00 auf. Da klappt das abends ohne lange warten.)

Grüße.

Micha

am 31. Mai 2007 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

mal ne dumme frage dazu, meistens werden dort die kennzeichen einbehalten, kann ich also dann ohne kennzeichen heimfahren, oder muß ich die entwerteten kennzeichen an meinem auto anbringen???

Die Zulassungstempel müssen abgekratzt werden. Die Nummerschilder sind Dein Eigentum und dürfen nicht einbehalten werden. In der Regel kann man Sie aber in der Zulassungsstelle lassen. Zum Nachhause fahren müssen die Schilder natürlich wieder ans Auto.

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

mal ne dumme frage dazu, meistens werden dort die kennzeichen einbehalten, kann ich also dann ohne kennzeichen heimfahren, oder muß ich die entwerteten kennzeichen an meinem auto anbringen???

Hallo,

die alten Kennzeichen mußt Du schon anbringen. Sonst werden Dir die Ordnungshüter die Ohren langziehen. Die Kennzeichen sind ja auch Dein Eigentum, die brauchst Du sowieso nicht bei der Zulassungsstelle zu lassen. Die Kennzeichen sind neuerdings nach der Abmeldung aber nicht mehr automatisch an das Fahrzeug gebunden. Du kannst sie Dir aber bis zu einem Jahr kostenlos reservieren lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

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