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Auto abmelden / Kurzkennzeichen: Wie schnell und woher?

Themenstarteram 15. Oktober 2009 um 9:34

Hallo!

Ich möchte mein Auto verkaufen - jedoch werde ich es vorher abmelden.

Dazu folgende Fragen:

1. Sobald ich das Auto abgemeldet habe kann ich es ja in meine Garage stellen? (dort "darf" es ja stehen?)

2. Eine Probefahrt ist dann ja nicht mehr möglich, außer ein Interessent bringt sich Kurzkennzeichen mit?

3. Wie schnell kann man sich als Käufer ein Kurzkennzeichen besorgen?

Es ist so:

Am Samstag kommt (eventuell) ein Interessent. Ich würde morgen Vormittag das Auto abmelden. Sollte ich am Samstag versetzt werden (man weiß ja nie), dann würde ich das Auto abgemeldet in der Garage stehen lassen, bis der nächste Interessent kommt. Probefahrt dann halt nur mit Kurzkennzeichen.

Was sagt ihr?

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13 Antworten

Hallo!

Ich möchte mein Auto verkaufen - jedoch werde ich es vorher abmelden.

Dazu folgende Fragen:

1. Sobald ich das Auto abgemeldet habe kann ich es ja in meine Garage stellen? (dort "darf" es ja stehen?)

Gute entscheidung, es darf auch überall anderst stehen, jedoch musst du für das Fahrzeug haften, also Garage

2. Eine Probefahrt ist dann ja nicht mehr möglich, außer ein Interessent bringt sich Kurzkennzeichen mit?

richtig

3. Wie schnell kann man sich als Käufer ein Kurzkennzeichen besorgen?

Bringt er es zur Probefahrt mit, hat er es ja schon ansonsten je nach örtlichen Öffnungszeiten und Andrang bei der Zulassungsstelle zwischen 20 Minuten und 4 Stunden und definitiv nicht am Wochenende

Themenstarteram 15. Oktober 2009 um 9:45

Danke für deine Antworten!

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

3. Wie schnell kann man sich als Käufer ein Kurzkennzeichen besorgen?

Bringt er es zur Probefahrt mit, hat er es ja schon ansonsten je nach örtlichen Öffnungszeiten und Andrang bei der Zulassungsstelle zwischen 20 Minuten und 4 Stunden und definitiv nicht am Wochenende

Ja, klar, es interessiert nur mich mal, wie das ablaufen würde. Wenn ich mir heute ein Kurzkennzeichen holen will, was muss ich da machen? "Nur" zur Zulassungsstelle oder vorher ne Versicherung aufsuchen oder wie ist das?

Vorher zur Versicherung da bekommst dann nen Wisch bzw. eine eVB und anschließend zur Zulassungsstelle.

Geht übrigens auch übers Internet. Da is die Versicherung für die Kennzeichen meist billiger.

genau so schauts aus, aber viele Versicherer sind auch vor Ort / bei den Zulassungsstellen und geben die EVB oder die Karte schnell raus

Bis Samstag sind noch eingie Tage Luft

VS anrufen, Nummer erfahren und dann zur Zulassungsstelle(wochentags versteht sich)

Komischerweise sind Kurzzeitkennzeichen unangemessen billiger als Regel-Kennzeichen

ach so, drauf wert legen, das der rosa Zettel ausgefüllt ist, kann sonst sehr sehr teuer werden

Themenstarteram 15. Oktober 2009 um 10:25

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

ach so, drauf wert legen, das der rosa Zettel ausgefüllt ist, kann sonst sehr sehr teuer werden

Wo?

Hi,

den rosa Zettel gibt es zu den kennzeichen dazu. Dort muß man die Fahrzeugdaten mit Kuli eintragen. Ist dann sozusagen der Fahrzeugschein.

Das machen viele aber nicht weil man dann mit einem Satz Kurzeitkennzeichen mehrere Fahrzeuge probefahren kann was normal nicht erlaubt ist. Bei einem Unfall oder ein Kontrolle sollte der zettel halt ausgefüllt sein ;)

Gruß Tobias

genau und es geht hier nicht um ein dududuwarstaberböse-vergehen sondern um Versicherungsbetrug, fahren ohne Versicherung und und und und, da ist im Schadensfall Fliegengitter angesagt, also Gitter im Knast

Themenstarteram 15. Oktober 2009 um 13:10

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

genau und es geht hier nicht um ein dududuwarstaberböse-vergehen sondern um Versicherungsbetrug, fahren ohne Versicherung und und und und, da ist im Schadensfall Fliegengitter angesagt, also Gitter im Knast

Das ist aber dann das Problem des Käufers?

Also wenn ich mein Auto verkaufe und er macht seine Nummernschilder dran und der Vertrag ist erledigt, dann kann es mir aber egal sein, ob er den Wisch ausfüllt oder nicht?

Ist es ein Unterschied, ob ich an eine Privatperson oder an eine Firma verkaufe? Nee, oder?

Dann schreibe ich halt die Daten der Firma in den Vertrag?

MfG

Ich möchte diese Woche ein neues PKW kaufen. Das Auto wird privat verkauft, steht rund 300 km entfernt von mir und ist abgemeldet. Ich müsste demnach ein Kurzkennzeichen besorgen damit ich es dort Probe fahren (DEKRA-Prüfen lassen) und dann mitnehmen kann.

Eins habe ich nicht ganz verstanden: Wie ist das mit der Versicherung und diesem eVB? Ich bin bei der HUK-Coburg versichert, muss ich die nun anrufen/anschreiben/oder gar nix und kann das alles bei der Zulassungsstelle erledigen? Weil eben erwähnt wurde, dass man die Versicherungsgeschichte auch bei der Zulassungsstelle erledigen kann?

Weiterhin habe ich ein Auto was ich grade verkaufen möchte. Nächstes Wochenende möchte ein Interessent sich das Fahrzeug angucken. Ich würde den aber gerne diese Woche abmelden. Oder kann der potentielle Käufer mein Auto mitnehmen und meldet den dann um auf seinen Namen? Das müsste ich halt wissen da der Käufer aus 400 km Entfernung kommt und eventuell auch Kurkennzeichen besorgen müsste wenn ich mein Auto abmeldet haben sollte.

Wie sieht es dann mit der Versicherung für das Auto aus, dass ich diese Woche kaufen möchte? Kann ich zu HUK gehen und sagen pass mal auf ich habe mein aktuelles Fahrzeug dass bei dir versichert ist durch ein neueres ersetzt und nach dem eventuell die Versicherung angepasst wird läuft die Versicherung weiter? Hab da echt keine Ahnung von all diesen Sachen.

Zitat:

Original geschrieben von aytex

Ich möchte diese Woche ein neues PKW kaufen. Das Auto wird privat verkauft, steht rund 300 km entfernt von mir und ist abgemeldet. Ich müsste demnach ein Kurzkennzeichen besorgen damit ich es dort Probe fahren (DEKRA-Prüfen lassen) und dann mitnehmen kann.

Eins habe ich nicht ganz verstanden: Wie ist das mit der Versicherung und diesem eVB? Ich bin bei der HUK-Coburg versichert, muss ich die nun anrufen/anschreiben/oder gar nix und kann das alles bei der Zulassungsstelle erledigen? Weil eben erwähnt wurde, dass man die Versicherungsgeschichte auch bei der Zulassungsstelle erledigen kann?

Die eVB ist was früher die Doppelkarte war. Besorgst du dir am besten von deiner Versicherung wo der Wagen dann auch versichert wird. Bekommt man zwar von irgentwelchen Versicherungen teilweise auch auf der Zulassungstelle bzw. beim Schildermacher um die Ecke aber dürfte dann teurer werden als von deiner Versicherung.

Zitat:

Weiterhin habe ich ein Auto was ich grade verkaufen möchte. Nächstes Wochenende möchte ein Interessent sich das Fahrzeug angucken. Ich würde den aber gerne diese Woche abmelden. Oder kann der potentielle Käufer mein Auto mitnehmen und meldet den dann um auf seinen Namen? Das müsste ich halt wissen da der Käufer aus 400 km Entfernung kommt und eventuell auch Kurkennzeichen besorgen müsste wenn ich mein Auto abmeldet haben sollte.

Wenn du auf Nr. sicher gehen willst melde deinen Wagen ab und der Käufer soll Kennzeichen mitbringen. Wenn du ihm den Angemeldeten Wagen übergibtst und er meldet ihn net ab oder um hast du den ärger.

Zitat:

Wie sieht es dann mit der Versicherung für das Auto aus, dass ich diese Woche kaufen möchte? Kann ich zu HUK gehen und sagen pass mal auf ich habe mein aktuelles Fahrzeug dass bei dir versichert ist durch ein neueres ersetzt und nach dem eventuell die Versicherung angepasst wird läuft die Versicherung weiter? Hab da echt keine Ahnung von all diesen Sachen.

Du mußt im Prinzip ne neue Versicherung abschließen,kannst auch wenn du willst die Versicherung wechseln. Dein Schadensfreiheitsrabatt wird aber natürlich übernommen. Du kannst auch für ein paar Wochen beide Fahrzeuge parallel laufen lassen ohne einen teuren 2. Wagen Vertrag zu benötigen

super danke für die info!

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Hallo!

Ich möchte mein Auto verkaufen - jedoch werde ich es vorher abmelden.

Dazu folgende Fragen:

1. Sobald ich das Auto abgemeldet habe kann ich es ja in meine Garage stellen? (dort "darf" es ja stehen?)

Gute entscheidung, es darf auch überall anderst stehen, jedoch musst du für das Fahrzeug haften, also Garage

Gute Entscheidung des TE – Ja

Die Aussage von @der-schrittmacher – nicht ungewöhnlich falsch, ein außer Betrieb gesetztes Kraftfahrzeug darf nicht auf öffentlichen Grund abgestellt werden (siehe Pflichtversicherungsgesetz).

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