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Auto abmelden, neues anmelden + Fahrt zum Händler?
Hallo zusammen,
doofe Frage:
Ich darf demnächst mein neues Auto beim Händler abholen. Mein jetziger wird dort Inzahlung genommen.
Jetzt würde ich auch ganz gern mein aktuelles Kennzeichen behalten.
Darf ich also...
mit meinem aktuellen Wagen zur Zulassungsstelle fahren ->abmelden -> neuen direkt anmelden + vorherigem Kennzeichen -> und damit weiter zum Händler zur Übergabe fahren?
Der Verkäufer meinte der Versicherungsschutz besteht noch für den Tag?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen
Liebe Grüße
Storm2you
Beste Antwort im Thema
Die beschriebene Vorgehensweise ist absolut üblich und nichts ungewöhnliches. Mit zwei Sätzen Schildern kann das Vorhaben problemlos durchgeführt werden. Die Zuordnung des Kennzeichens kann sekundengenau erfolgen. Außerdem ist der § 10 Abs. 4 S. 2 FZV doch relativ eindeutig: „Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“ Hier steht doch explizit „bisher zugeteilten Kennzeichen“, ohne weitere Einschränkung einer möglichen anderweitigen Verwendung.
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36 Antworten
Ich glaube du solltest trotzdem einen Satz neue Kennzeichen mitbringen, da du mit dem alten Auto nicht mit den neuen Siegeln mehr faren darfst sondern nur mit entstempelten Kennzeichen.
Aber die beste Auskunft wird man dir bei deiner Zulassungsstelle geben können. Ruf doch einfach an.
Ich würde das alte Auto beim Händler abstellen, die Kennzeichen abmontieren und nur mit den Kennzeichen und der Zulassung zur Abmeldung zur Zulassungsstelle fahren. Bei der Abmeldung musst Du unbedingt die Umkennzeichnung auf das neue Auto beantragen und für das neue Auto solltest Du neue Kennzeichen verwenden. Sieht ja auch viel schöner aus.
Der Händler wird Dir hoffentlich für die Fahrt ein Auto zur Verfügung stellen, wenn Du die Strecke nicht mit den Öffentlichen erledigen kannst. Außerdem ist es doch eigentlich üblich, dass der Händler den Zulassungskram erledigt.
Macht der Händler die Zulassung, wird es aber teurer. Die nehmen doch meist 100 oder 120 Euro und selbst zahlt man dafür keine 40 Euro. Bei uns auf dem Land wartet man auch keine Ewigkeit.
Die Fahrt des abgemeldeten Fahrzeugs mit den entstempelten Kennzeichen ist am Tag der Abmeldung zulässig, sofern die Rückfahrt von der Zulassungsstelle auf direktem Weg nach Hause, zum Verwerter oder einem Autohaus erfolgt. Mir ist dann noch die Einschränkung bekannt, daß die Fahrt dafür maximal in den Nachbarlandkreis führen darf und nicht darüber hinaus.
Eine ganz doofe Idee wäre, wenn man die gleichen Kennzeichen übernimmt und diese dann gestempelt (weil anderes Fahrzeug schon zugelassen) auf dem alten Auto fährt. Hier begeht man dann nämlich Kennzeichenmißbrauch und im Falle einer Kontrolle wird es extrem ungemütlich.
Wenn man die alte Nummer übernimmt, dann nimm gleich neue "Bleche" dafür. Diese kannst Du gestempelt mitführen und die entstempelten alten Kennzeichen bleiben am Auto für die Überführung. Wichtig auch, daß die alten Kennzeichen erst im Beisein des Mitarbeiters in der Zulassung entstempelt werden und nicht schon im vorauseilenden Gehorsam davor.
Neue Kennzeichen kosten nicht die Welt, wenn man vorab online bestellt. Hab für den Golf meiner Frau bei Kennzeichen-Deutschlandweit 2 Stück für 15,90 Euro (inkl. Versand) bekommen. Die lokale Schilderbude wollte das Doppelte haben.
Nein, darfst du nicht, denn für das dann abgemeldete Fahrzeug ist kein Kennzeichen (mehr) zugeteilt. Gleiche "Problem" hab ich in zwei Wochen: Auto angemeldet zum Händler, Kennzeichen abnehmen, dann irgendwie zur Zulassungsstelle und alten ab-, neuen anmelden.
Kurzzeitkennzeichen oder alten erst umkennzeichnen wären zwar zulässige Alternativen, aber umständlich und mir zu teuer. ÖPNV oder Taxi wären da preiswerter.
"Wenn man die alte Nummer übernimmt, dann nimm gleich neue "Bleche" dafür. Diese kannst Du gestempelt mitführen und die entstempelten alten Kennzeichen bleiben am Auto für die Überführung."
Verstehe ich deinen Hinweis richtig, du möchtest das aktuelle Kennzeichen einmal als ungestempelt am alten Fahrzeug lassen und damit dann zum Händler fahren, im Kofferraum dann die gestempelten, identischen Kennzeichen für das neue Fahrzeug? Unzulässig, da dieses Kennzeichen dem alten Auto nicht mehr zugeteilt ist.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. September 2019 um 14:00:24 Uhr:
Nein, darfst du nicht, denn für das dann abgemeldete Fahrzeug ist kein Kennzeichen (mehr) zugeteilt. Gleiche "Problem" hab ich in zwei Wochen: Auto angemeldet zum Händler, Kennzeichen abnehmen, dann irgendwie zur Zulassungsstelle und alten ab-, neuen anmelden.
Kurzzeitkennzeichen oder alten erst umkennzeichnen wären zwar zulässige Alternativen, aber umständlich und mir zu teuer. ÖPNV oder Taxi wären da preiswerter.
Oder eben den Händler damit beauftragen. Schließlich spart man ja auch seine eigene Zeit.
Was sich der Händler oft gut bezahlen lässt. Ist halt ein Rechenexempel - hab ich deshalb Verdienstausfall, eigene hohe Fahrtkosten?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. September 2019 um 14:08:17 Uhr:
Was sich der Händler oft gut bezahlen lässt. Ist halt ein Rechenexempel - hab ich deshalb Verdienstausfall, eigene hohe Fahrtkosten?
Oder man handelt es beim Kauf als letzten Rabatt noch mit aus. Diesen Spielraum hat der Händler meistens noch.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. September 2019 um 14:00:24 Uhr:
Nein, darfst du nicht, denn für das dann abgemeldete Fahrzeug ist kein Kennzeichen (mehr) zugeteilt. Gleiche "Problem" hab ich in zwei Wochen: Auto angemeldet zum Händler, Kennzeichen abnehmen, dann irgendwie zur Zulassungsstelle und alten ab-, neuen anmelden.
zwei Leute schreiben es richtig, aber es findet sich immer einer, der "darfst Du nicht" dazwischen ruft. Deine Aussage ist falsch.
Es ist problemlos möglich, die alte Nummer mit neuen Schildern für das neue Auto stempeln zu lassen und mit der gleichen Nummer aber den alten entstempelten Schildern am alten Auto am gleichen Tag noch nach Hause oder zum Händler zu fahren.
Es steht schlicht nirgendwo, dass das nicht erlaubt ist. Zugeteilt ist die Nummernkombination auch dem alten Auto. Außerdem findet sich der Hinweis auf die Zuteilung nur für die Fahrt zur Anmeldung im Gesetz, nicht für die Rückfahrt nach der Abmeldung.
Du kannst das problemlos auch so machen, in ein paar Wochen.
Zitat:
Es steht schlicht nirgendwo, dass das nicht erlaubt ist.
Es steht nirgendwo, das du 2 Autos mit gleichen Kennzeichen haben darfst. Auch nicht für einen Tag.
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 4. September 2019 um 14:26:46 Uhr:
Es steht nirgendwo, das du 2 Autos mit gleichen Kennzeichen haben darfst. Auch nicht für einen Tag.
muss es auch nicht.
Es steht im Gesetz, dass man mit den entstempelten Kennzeichen noch nach Hause fahren darf am gleichen Tag. Es steht nicht im Gesetz, dass das nicht geht, wenn für ein anderes Fahrzeug die Nummer auch zugeteilt wurde. Also geht es.
Es gäbe doch auch gar keinen Grund für eine solche Einschränkung: versichert ist die Fahrt und über die Kombination kann man jede begangene Owi oder Straftat problemlos dem Auto zuordnen. Am nächsten Tag ist das Problem dann erledigt. Wofür dazu eine eigene Regelung schaffen?
Na klar gibt es einen Grund, für das alte Auto ist dann kein Kennzeichen mehr zugeteilt. Lass dir eine entgegengesetzte Auskunft der Zulassungsstelle schriftlich geben, dann kannst du dich wenigsten auf Unwissenheit berufen.
Tecci hat das hier schon in x Threads erklärt und dabei wurden auch Stellungnahmen von Zulassungsstellen gepostet.
Wo steht, dass dem alten Auto kein Kennzeichen mehr zugeteilt wäre für den Tag? Wo steht, dass es erforderlich ist, dass dem Auto die Kombination explizit zugeteilt bleibt? Wo steht, dass eine Rückfahrt mit entstempelten Kennzeichen nicht mehr zulässig wäre, wenn die Kombination für ein neues Auto schon gestempelt ist? Wenn das verboten wäre, könntest Du sicher eine Quelle oder noch besser eine Gesetzesgrundlage nennen.