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Auto abmelden und einen Tag später bei anderer Versicherung anmelden, ist das möglich?

Themenstarteram 23. März 2025 um 17:49

Hallo,
ist es rechtlich möglich ein Fahrzeug abzumelden und zb einen Tag später bei einer anderen Versicherung anzumelden um von einer unseriösen Versicherung möglichst schnell weg zu kommen?

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35 Antworten

Nein, das funktioniert nicht. Die vorherige Versicherung hätte die älteren Rechte.
Dazu müsste man auch einen Halterwechsel durchführen, dann geht das.

Nein und am besten auf jemanden anmelden aus der Familie

Jein.
Der Wechsel zu einer seriösen Versicherung ist nicht möglich. Es gibt keine solche.
Ein unterjähriger Versicherungswechsel ist nach einem Schadensfall möglich. Es geht auch ohne Schaden, wenn die alte Versicherung damit einverstanden ist, was aber nicht erwartet werden sollte.
Ein Halterwechsel ermöglicht ebenfalls den sofortigen Versicherungswechsel.

Themenstarteram 23. März 2025 um 18:59

Ich möchte den Sachverhalt, warum ich die Frage gestellt habe, hier einmal ausführlich schildern.
Hallo,
Ich habe einen Zweitwagen (quasi als SF0, da erster Zweitwagen) über einen Makler Ende 2021 bei der Worttembergischen mit Sondereinstufung versichert. Diese Sondereinstufung beinhaltet u.a. das Fahren von jungen Leuten unter 25 zu einer Prämie die normalerweise nur für versicherte Fahrzeuge ohne dieses Kriterium marktüblich ist und bereits nach 4 Jahren einen SF17.
Zum Ende 2024 Jahre kündigte die Versicherung (kein Schaden) da sie sich von dieser Art von Verträgen trennen wollte und unterbreitete gleichzeitig ein Angebot bei der Kravag sich weiter zu versichern, unter Beibehaltung der alten Vertragsbedingungen mit Prämienpassung von max. 20% mehr.
Ich entschied mich für das neue Angebot und erhielt am Anfang des neuen Jahres auch eine entsprechende Rechnung. Einen Monat später erfolgte eine Erhöhung um weitere 80% erfolgen, da die neue Versicherung jetzt doch nur SF4 akzeptieren will, da die Württembergische ihr für das alte Jahr nur SF3 übermittelt habe.
Auf dr letzten Beitagsrechnung der Württembergischen war für 2024 SF17 klar aufgeführt.
Auf Nachfrage wird kein schlüssiger Grund genannt warum die SF4 nun gelten soll, zumal die bisherige Sondereinstufung im Angebot ganz am Anfang zugesagt wurde.
Deshalb würde ich ganz gerne einfach die Versicherung so schnell als möglich wechseln.

Sowas kann man besser kostenlos beim Versicherungsombudsmann klären lassen. Wenn die Übernahme der Sondereinstufung zugesagt war, dann muss das auch eingehalten werden.

Hä??
Selbstverständlich ist das möglich.
Selbstverständlich kannst Du Dein Auto abmelden - was soll dagegen sprechen?
Und selbstverständlich kannst Du am nächsten Tag wieder zulassen - waum denn nicht?
Mit der EVB von einer beliebigen Versicherung.

Und die alte Versicherung wird überdecken.

@RalfausBonn Warum macht man hier mal wieder Aussagen, die nicht richtig sind?

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 23. März 2025 um 21:17:07 Uhr:


Hä??
Selbstverständlich ist das möglich.
Selbstverständlich kannst Du Dein Auto abmelden - was soll dagegen sprechen?
Und selbstverständlich kannst Du am nächsten Tag wieder zulassen - waum denn nicht?
Mit der EVB von einer beliebigen Versicherung.

Neuste Forschungen?

Dann sind die zu 100% falsch.

Wo ist denn die versicherte Sache weggefallen?

Durch die neue Anmeldung durch den ehemaligen Halter?

Themenstarteram 23. März 2025 um 23:46

Wie und wo findet man einen Versicherungsombudsmann und kann der für beide Seiten verbindliche Entscheidungen treffen?

Ist doch alles korrekt, es wurde der tatsächlliche Schadensverlauf weitergegeben SF3. Welche Versicherung übernimmt eine Sondereinstufung von SF14…? Die Zeiten Zweitwagen wie Erstwagen versichern und dann noch junge Fahrer im Fahrerkreis, sind scheinbar vorbei.

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 23. März 2025 um 21:17:07 Uhr:


Hä??
Selbstverständlich ist das möglich.
Selbstverständlich kannst Du Dein Auto abmelden - was soll dagegen sprechen?
Und selbstverständlich kannst Du am nächsten Tag wieder zulassen - waum denn nicht?
Mit der EVB von einer beliebigen Versicherung.

Ist es nicht so das wenn man einen Vertrag Schließt der übers ganze Jahr gilt, bei einer Versicherung, und das Auto dann ohne Fristgerechte Kündigung Abmeldet, kann man es ja nur über die alte Versicherung wieder anmelden in dem Jahr.

Das wurde hier ja nun schon mehrfach so bestätigt.

Um ein Fahrzeug abzumelden bedarf es keiner Kündigung, die Versicherung wird von der Zulassungsstelle über die Abmeldung des Fahrzeugs informiert. Wird das Fahrzeug dann vom selben Halter wieder angemeldet, hat die vorherige Versicherung die älteren Rechte und wird die eVB einer anderen Versicherung überdecken.

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