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Auto am 30.10.2020 verkauft, nun angeblich Steuerkette defekt
Guten Tag,
ich habe am 30.10.2020 meinen 328i, Baujahr 2013 mit circa 75000 Kilometer verkauft. Der Käufer hatte Bedenken, weil angeblich die Steuerkette Geräusche machte. Ich sagte ihm, dass ich immer bei BMW war und nie die Steuerkette bemängelt wurde. Dass das Fahrzeug etwas klackert, empfand ich als normal und hatte auch noch nie Probleme. Nach 5 Monaten meldet sich der Käufer zurück und sagt mir, dass die Steuerkette defekt sei und ich erwarte bald einen Brief von seinem Anwalt. Das Fahrzeug wurde privat unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, mit einem Standard Kaufvertrag von der ADAC. Ich bin, was Autos angeht totaler leihe und habe keine Vorkenntnisse. Muss ich nun befürchten, für die Reperaturkosten aufzukommen oder mache ich mich zu Unrecht verrückt? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
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11 Antworten
Du hast richtigerweise die Gewährleistung ausgeschlossen, was dein gutes Recht als privater Verkäufer ist und hast demnach nichts zu befürchten. Der Käufer hat ja sogar selbst die Kettengeräusche gehört und es trotzdem gekauft. Arglistige Täuschung scheidet also auch aus. Sein Pech. Wer weiß ob die Karre überhaupt defekt ist und das nicht die übliche Betrugsmasche ist um noch Kohle zurück zu holen. Abwarten und Tee trinken.
Warte ab was kommt und geh notfalls ebenfalls zu einem Anwalt. Ich als Laie würde behaupten, du musst nichts zahlen, erst recht nicht nach so langer Zeit.
Hallo.
Wenn wirklich ein Schreiben von so einem Abzock-Anwalt kommt, würde ich gar kein Geld für nen eigenen Anwalt investieren (es sei denn du hast ne Rechtsschutz).
Schreib dem Hansel einfach die Fakten zurück und dass die Sache damit für dich erledigt ist.
Wenn der Typ wirklich an Geld will muss er Klage einreichen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das wird er wohl eher nicht machen - zumal ihn beides Geld kosten wird. Daher in Ruhe aussitzen.
Die Frage, die ich ihm auch noch stellen würde, ob er denn das Geräusch nach dem Kauf hat prüfen lassen. Wenn ja, dann stützt es dich zusätzlich @Hallov und wenn nicht, dann muss er sich auch das anrechnen lassen.
Insgesamt sehe ich es wie die Vorredner. Einzig allein wenn er abstreitet, dass ihr euch beim Kauf darüber unterhalten habt und es hierfür auch keine Zeugen gibt, stünde Aussage gegen Aussage. Deshalb würde ich mich auch bei dieser vermeintlich sehr eindeutigen Rechtslage absichern, indem ich alles mal für mich schriftlich notiere, ggfs. Zeugen befrage, ob sie sich noch daran erinnern können und zusätzlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.
Denn gerade Letzterer weiß es, wie man die Verteidigung aufbaut und nehmen wir mal an, man äußert sich nun darüber, dass man das ja beim Kauf besprochen, aber nicht im Vertrag fixiert hat - und er streitet es nun ab, dann könnte man ne Täuschung schon irgendwo konstruieren können.
Daher, absichern und vorbereitet sein.
Wenn’s zum Tragen kommt, würde ich in jedem Fall schleunigst in Erfahrung bringen, wieviel er auch in dem halben Jahr gefahren ist. Jeder Strohhalm zählt, damit du schadlos bleibst.
Leider ist nicht jeder redlich, daher hat mir die Erfahrung gezeigt besser gut vorbereitet zu sein.
Hier kann nichts passieren. So einfach mit dem Ausschluss einer Gewährleistung ist es zwar auch für Privat nicht, aber insgesamt, wenn es einen ordentlichen Vertrag gibt (Vordruck ADAC etc) kann er dir absolut nichts anhaben. Selbst wenn ihr nicht darüber gesprochen hättet. Er wird dir niemals Vorsatz nachweisen können, und da er mit der Karre ja noch vom Hof gefahren ist (und noch ein paar Monate dazu), wird die Steuerkette ja wohl zwangsläufig noch funktioniert haben.
Lange Rede kurzer Sinn, wenn alles so war wie von Dir beschrieben, dann brauchst Du Dir Null Sorgen machen. Wird halt vielleicht n bisschen unangenehm, wenn Du solche Sachen nicht magst. Aber sonst nix weiter...
Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung und das auch noch vor fast nem halben Jahr.
Du zahlst bitte nichts an den Käufer! Wenn er Stress macht dann direkt zum Anwalt.
Vielen Dank für die reichlichen Antworten, ihr beruhigt mich sehr. Ich gehe auch davon aus, dass das einfach nur Gelaber ist und er versucht bei mir abzukasssieren. Ich werde abwarten und falls wirklich ein Anwaltsschreiben kommen sollte, dann werde ich ebenfalls zum Anwalt gehen. Danke euch nochmal.
Für verkaufte Fahrzeuge ist meines Wissens die Verkehrsrechtschutzversicherung des damaligen Fahrzeuges zuständig, auch wenn es 5 Monate her ist. Ich hatte mir das mal bei der HUK durchgelesen und diesen Eindruck gewonnen.
Falles eine gab, natürlich.
Da möchte einer einfach Angst machen und Kohle einstreichen.Schon dreist.
Wenn Du die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen hast, würde ich mir da keine Sorgen machen.
Mich, als Dreier-Fahrer, nervt viel mehr, dass ich nun schon öfter mal von Problemen mit der Steuerkette beim 3er gehört habe, da kann man ja Angst bekommen ...
Solange nichts klappert @Don_Blech
Ich hatte ja auch im R6 eine verschlissene Kette.