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Auto an Verkäufer zurück gegeben , jetzt zahlt er nicht.
Ich habe da ein sehr großes problem . Meine Eltern hatte für meine Tochter ein Auto gekauft. Dieses hatte aber so erhebliche Mängel , das es sich selbst bei einer Reperatur über die garantieleistung nicht mehr lohnte. Somit haben wir uns entschlossen , das Auto an den Händler zurück zu geben. Dieses ist jetzt am Samstag passiert. Schon schlimm genug , das der Händler vom eigentlichen kaufpreis jetzt 1200 Euro abgezogen hat, kommt jetzt noch erschwerend dazu , das er den restbetrag am Montag an meine Tochter überweisen wollte. Dies ist leider nicht geschehen. Meine Eltern sind darauf hin wieder ins Autohaus gefahren . Der Herr ist im Urlaub . Meine Tochter hat sich aber nun schon ein neues Auto gekauft und angezahlt, sie brauch das Auto um täglich auf Arbeit zu kommen. Was kann sie jetzt machen, wenn er weiterhin nicht zahlt ?
Beste Antwort im Thema
Bisher lese ich hier nichts von gescheiterten Versuchen des Händlers die Mängel abzustellen.
Ich gehe also davon aus das der Händler nicht verpflichtet war das Fahrzeug zurück zu nehmen.
Wenn die Tochter mit der Rückgabe bei 1200,- Abzug einverstanden war ist das absolut ok, vielleicht nicht kundenfreundlich aber rechtlich nicht zu beanstanden.
Anders sieht es aus, wenn der Käufer nach mehreren erfolglosen Reparaturen ein Anrecht auf Wandlung hatte.
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44 Antworten
Ich würde hier noch mal aufmarschieren! Sollte eine bürokraft Vorort sein, würde ich auf die Auszahlung bestehen.
Warum hat er euch 1200 € abgezogen?
Was für Mängel haben bestanden?
Sollten die Mängel gravierend sein, würde ich auch die 1200 € wieder zurück erstatten lassen.
Unter anderem würde hier ein Anwalt für verkehrsrecht gut sein.
Meldung an die Handwerkskammer oder Ihk
Er zieht 1200€ ab? Wofür eigentlich?
Und ihr nehmt das einfach so hin?
Moin,
Zuerst einmal RUHIG bleiben. Nehmen wir zuerst mal an, dass alles OK ist (was wohl auch so sein wird), dann heißt die Formulierung, dass er spätestens GESTERN das Geld überweisen hat lassen. d.h. es kam möglicherweise erst heute bei der Bank an. Dann kann es bis Freitag dauern, bis das Geld bei euch ankommt (je nachdem welche Girokreise beteiligt sind und wo das eventuell mal Pause macht. Ich wäre diesbezüglich also noch bis Donnerstag entspannt, danach lohnt sich wieder auf den Putz hauen.
Interessanter ist die Frage ob der Abzug der 1200€ gerechtfertigt ist. Darüber lohnt eventuell ein Gespräch mit einem Anwalt oder einem Gutachter. Der Betrag kommt mir nämlich auch etwas hoch vor (außer die Dame ist direkt irgendwo gegen gefahren) - 500€ könnte man argumentieren wegen des zusätzlichen Halters, und ein paar Euros für gefahrene km ... aber da mag mein Gefühl täuschen.
MfG Kester
Er hat die 1200 Euro abgezogen für die 5000 km die sie gefahren hat. Also als Mängel werden aufgeführt. Unerklärter Ölverlust des Fahrzeuges dh sie brauchte auf 500 km 1 Liter Öl. Feuchtigkeit im Innenraum . Und wenn man sich die Motorhaube anschaut paßte rechts ein Finger dazwischen und links eine Stecknadel. Klimaanlage war auch schon defekt , auf Grund eines defektes am Gebläßemotor. Zur Feuchtigkeit m Innenraum sollte ich noch dazu schreiben , das sich diese auf der Rückbank befand . Also wenn es regnete war es dort feucht, obwohl die Scheiben alle verschlossen waren. Ach ja und es handelt sich bei dem Auto um einen VW Fox. Eine Bürokraft leider nicht vorhanden , nur die Mitarbeiter der KFZ Werkstadt. Habe auch schon mehrmals versucht ihn auf Handy zu erreichen .
Das wären weniger als 25 Cent pro gefahrenen Kilometer.
Stellt sich nur noch die Frage, ob die Höhe des Betrages pro Kilometer angemessen ist.
Wie hoch war denn der Kaufpreis des Wagens und wie viele Monate wurde er gefahren?
Das Auto hatte einen kaufpreis von 3500 Euro und wurde von meiner Tochter ein halbes jahr gefahren .
Also 200 € im Monat für die Nutzung eines Fahrzeuges das rund 830 km im Monat gefahren wurde.
Es wurden ca. 34 % vom Kaufpreis abgezogen. Das ist viel zu viel. Da will sich jemand die anstehenden Reparaturen des Autos finanzieren.
das denk ich mir auch . wenn er es überhaupt repariert, weil es steht schon wieder zum verkauf. Was macht man jetzt ? Anwalt ?
Bisher lese ich hier nichts von gescheiterten Versuchen des Händlers die Mängel abzustellen.
Ich gehe also davon aus das der Händler nicht verpflichtet war das Fahrzeug zurück zu nehmen.
Wenn die Tochter mit der Rückgabe bei 1200,- Abzug einverstanden war ist das absolut ok, vielleicht nicht kundenfreundlich aber rechtlich nicht zu beanstanden.
Anders sieht es aus, wenn der Käufer nach mehreren erfolglosen Reparaturen ein Anrecht auf Wandlung hatte.
Drum ist die Frage relevant, wurde der Verkäufer zur Beseitigung der Sachmängel aufgefordert oder nicht.
Ja wurde er, er hat abgehnt. zumindest was das thema Ölverlust angeht. Klimaanlage wurde ja bereits von uns repariert auf Garantie . was aber auch insgeammt 300 euro gekostet hat.
Ich weiß nicht von was für einer Garantie du redest.
Zuallererst hast du Gewährleistung, und da hat der Händler die Mängel die nicht auf normalen Verschleiß beruhen abzustellen. Ohne das du dafür irgend etwas zuzahlen musst. Kann er die Mängel nach 3 Versuchen nicht abstellen hast du ein Recht auf Wandlung.
Wie ich das jetzt verstehe hat man euch noch eine Gebrauchtwagenversicherung aufgeschwatzt, die weniger leistet als die gesetzliche Gewährleistung vorsieht, bzw nur mit Zuzahlung.
In den ersten 6 Monaten wäre es klüger gewesen auf Gewährleistung zu bestehen, meinetwegen kann der Händler das dann auch noch mit der Gebrauchtwagenversicherung abrechnen. Aber zu einer Zuzahlung darf es bei einem Gewährleistungsfall einfach nicht kommen.
Egal jetzt habt ihr das Auto wieder für 1200,- € weniger an den gleichen Händler verkauft, damit ist die Sache ehh durch.
Zu den Zahlungsfristen kann ich dir nichts sagen, ich hätte erwartet das der Händler das Geld sofort in bar zahlt, und mich auch auf nichts anderes eingelassen.
Auto werden sofort bar bezahlt. Zug um Zug. Ich geb dir Auto und Papiere du gibst mir automatisch Papiergeld. Auf alles andere lässt sich auch kein Händler ein. Und Geld von der Überweisung sollte spätestens morgen auf dem Konto sein. Egal welcher girokreis. Gibt da schließlich irgendso ein Gesetz.