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Auto angefahren Vorgehensweise

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 9:39

Hallo Leute,

werde aus diversen Artikeln leider nicht so ganz schlau wie die Vorgehensweise ist. Folgendes:

Gestern wurde mein parkendes Auto angefahren. Daten wurden ausgetauscht usw. alles erledigt. Das Auto ist nur noch so ca. 2000 Euro Wert schätze ich, weswegen es wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Schuldfrage ist ganz klar bereits geklärt zu Lasten des Unfallgegners.

Nun meine Fragen:

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Gutachter beauftragen oder muss das die gegnerische Versicherung machen? Will ja nicht auf den Kosten sitzen bleiben wenn die Versicherung garkeinen Gutachter für nötig hält.

Und: Bekomme ich einen Leihwagen gestellt von der gegnerischen Versicherung da ja mein Auto dann in der Werkstatt steht bzw. erhalte ich Ausfallgeld?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Das ist genauso logisch oder unlogisch wie die These, dass der freischaffende SV, dessen wirtschaftliche Existenz von der erfolgreichen Auftragsakquise abhängt, eher mal so kalkuliert, wie es dem Kunden oder der Werkstatt, die ihm Aufträge vermittelt, gut passt, auch wenn er weiß, dass das Gutachten einer gerichtlichen Überprüfung vielleicht nicht standhält. Aber man kann es ja dann auf die böse Versicherung oder den unberechenbaren Amtsrichter schieben.

Oder was meinen die Herren SV? ;)

Schwamm drüber...

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Du solltest, wenn der Schaden tatsächlich so hoch ist (Bilder/Beschreibung),

einen eigenen Gutachter beauftragen.

Einen Gutachter der Versicherung musst du nicht akzeptieren.

Im Gutachten wird dann drinstehen:

Zeitwert

Restwert

Schadenhöhe

Ausfallzeit

Für die Ausfallzeit steht dir ein angemessener Ersatzwagen oder Asfallentschädigung zu.

Die Höhe richtet sich nach deinem Wagen.

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 9:48

Vielen Dank schonmal. Das heißt ich darf einen eigenen Gutachter beauftragen den die Versicherung dann bezahlen muss? Wie komme ich möglichst schnell an meinen Ersatzwagen? Gegnerische Versicherung anrufen? Weil heute ist ja Samstag und ich bräuchte ihn spätestens am Montag.

Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig?

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 10:45

Doch ist es noch aber ich muss es ja am Montag in die Werkstatt bringen und dann weiß ich ja nicht wie lange das alles dauert bis ich es wieder bekomme.

Zitat:

@schleuti schrieb am 27. Juni 2015 um 11:46:23 Uhr:

Du solltest, wenn der Schaden tatsächlich so hoch ist (Bilder/Beschreibung),

einen eigenen Gutachter beauftragen.

Einen Gutachter der Versicherung musst du nicht akzeptieren.

Im Gutachten wird dann drinstehen:

Zeitwert

Restwert

Schadenhöhe

Ausfallzeit

Für die Ausfallzeit steht dir ein angemessener Ersatzwagen oder Asfallentschädigung zu.

Die Höhe richtet sich nach deinem Wagen.

Zeitwert???

Ist Dir der Unterschied zwischen Zeit - und Wiederbeschaffungswert bekannt?

Zitat:

@schafkopfer93 schrieb am 27. Juni 2015 um 12:45:16 Uhr:

Doch ist es noch aber ich muss es ja am Montag in die Werkstatt bringen und dann weiß ich ja nicht wie lange das alles dauert bis ich es wieder bekomme.

Du musst gar nichts ;)

Du bist aber zur Schadensminderung verpflichtet.

Z. B. könntest du zunächst mit deinem Auto weiterfahren und einen Gutachtertermin vereinbaren, der ohne zusätzliche Aufwendungen wahrnehmbar ist.

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 11:55

Achso okay.. Jetzt vertehe ich das langsam :D Möchte das halt schnell hinter mich bringen weil ich gerade mitten in den Prüfungen stecke und eigentlich 0 Zeit habe für so etwas..

Also:

Ich stell ihn zu ner Werkstatt meines Vertrauens und lass dort nen Gutachter hinkommen oder, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss? Ist das soweit richtig? Und dann sehe ich weiter.

Wozu willst du das Auto in eine Werkstatt stellen.

Wenn das ein offensichtlicher Totalschaden ist, dann wird der Sachverständige das auch ohne Hebebühne erkennen.

Werkstatt will verdienen aber du willst das Maximum für dich herausholen und bei deiner Entscheidung ungebunden sein.

Außerdem kann man ein Fahrzeug, das in einer Werkstatt steht nicht nutzen.

Suche dir einen Sachverständigen und besprich mit dem, wie und wo die Besichtigung mit geringst möglichem Aufwand stattfinden kann.

PS: lies mal z. B hier http://www.kfz-gutachten-beyer.de/.../

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 19:53

Okay..

 

Habe gelesen das ich neutrale Gutachten beim Tüv oder bei der Dekra erstellen lassen kann. Ratet ihr mir dazu?

 

Ich lasse also das Auto begutachten und reiche das Gutachten dann der gegnerischen Versicherung ein oder?

Zitat:

@schafkopfer93 schrieb am 27. Juni 2015 um 21:53:03 Uhr:

 

Habe gelesen das ich neutrale Gutachten beim Tüv oder bei der Dekra erstellen lassen kann. Ratet ihr mir dazu?

Wo hast Du denn so was gelesen?

Ich persönlich würde generell Gutachter von Organisationen meiden.

Auf gar keinen Fall würde ich jemanden von der Dekra an mein Fahrzeug lassen!

Suche Dir lieber einen unabhängigen Gutachter, z. B. über die IHK.

Zitat:

Ich lasse also das Auto begutachten und reiche das Gutachten dann der gegnerischen Versicherung ein oder?

Kannst Du machen, besser wäre es, dies einen Anwalt erledigen zu lassen.

Zitat:

@schafkopfer93 schrieb am 27. Juni 2015 um 21:53:03 Uhr:

...

Habe gelesen das ich neutrale Gutachten beim Tüv oder bei der Dekra erstellen lassen kann. Ratet ihr mir dazu?

...

Benutze Google und suche nach Kfz-Sachverständiger in deiner Umgebung.

Ich würde einen kleinen unabhängigen Sachverständigen bevorzugen, so wie den, den ich verlinkt habe.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. Juni 2015 um 14:57:23 Uhr:

Ich persönlich würde generell Gutachter von Organisationen meiden.

Auf gar keinen Fall würde ich jemanden von der Dekra an mein Fahrzeug lassen!

Suche Dir lieber einen unabhängigen Gutachter, z. B. über die IHK.

Alternativ auch mal bei deiner Stammwerkstatt fragen ob sie dir einen empfehlen können, die haben öfter mit Unfallschäden zu tun und wissen meist welche Gutachter in der Region empfehlenswert sind und welche man eher meiden sollte. Nicht alle von den Organisationen sind schlecht, aber in der Tendenz stimmt der Hinweis dass man oft mit den freien besser bedient ist. Wer viel Aufträge von Versicherungen bekommt ist u.U. auch wenn der Auftrag vom Kunden kommt geneigt seinen Ermessensspielraum eher zu Gunsten der Versicherung auszulegen als im Interesse seines Auftraggebers.

Das ist genauso logisch oder unlogisch wie die These, dass der freischaffende SV, dessen wirtschaftliche Existenz von der erfolgreichen Auftragsakquise abhängt, eher mal so kalkuliert, wie es dem Kunden oder der Werkstatt, die ihm Aufträge vermittelt, gut passt, auch wenn er weiß, dass das Gutachten einer gerichtlichen Überprüfung vielleicht nicht standhält. Aber man kann es ja dann auf die böse Versicherung oder den unberechenbaren Amtsrichter schieben.

Oder was meinen die Herren SV? ;)

Schwamm drüber...

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 28. Juni 2015 um 21:26:26 Uhr:

Das ist genauso logisch oder unlogisch wie die These, dass der freischaffende SV, dessen wirtschaftliche Existenz von der erfolgreichen Auftragsakquise abhängt, eher mal so kalkuliert, wie es dem Kunden oder der Werkstatt, die ihm Aufträge vermittelt, gut passt, auch wenn er weiß, dass das Gutachten einer gerichtlichen Überprüfung vielleicht nicht standhält. Aber man kann es ja dann auf die böse Versicherung oder den unberechenbaren Amtsrichter schieben.

Oder was meinen die Herren SV? ;)

Schwamm drüber...

Genau das ist die Praxis.

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