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Auto angemeldet verkaufen - ja oder nein?
Hallo,
ich bin gerade in den Bemühungen mein Fahrzeug zu verkaufen. Von Privat zu Privat.
Nun war ein Interessent da, er möchte sich im Lauf der Woche dann bei mir melden und Bescheid geben.
Nun ist die Sache, ob ich das Auto auf "meine Zulassung" übergebe.
Sinnvoll oder eher davon abzuraten? Wie schaut es für mich aus, wenn der Käufer das nicht abmeldet?
Man kann es ja in den Vertrag reinschreiben, aber was mache ich wenn der Käufer damit noch monatelang herumfährt?
Danke
Beste Antwort im Thema
Sollte hinlänglich bekannt sein das man nur ein abgemeldetes Auto übergibt beim Verkauf.
Im nachhinein hat man nur Ärger am Hals.
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111 Antworten
Sollte hinlänglich bekannt sein das man nur ein abgemeldetes Auto übergibt beim Verkauf.
Im nachhinein hat man nur Ärger am Hals.
Ich kann nur davor warnen, ein Auto angemeldet zu verkaufen. Es mag bei ein paar Leuten gutgegangen sein, aber wenn genau du der Eine bist, bei dem das nicht so ist, hast du nur Rennerei und Kosten. Da hätte ich persönlich mal gar keine Lust drauf. Und das mit dem in den Vertrag schreiben hast du ja schon selbst erkannt, es bringt dir gar nix, wenn er es nicht macht und dann über alle Berge ist. Solltest du dich dennoch anders entscheiden, vergiss nicht, die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle und die Versicherung zu schicken
...melde das Auto ab und räum dem Käufer kulanterweise ein das (bezahlte) Fahrzeug noch ein paar Tage stehen zu lassen.
Dann kann er es mit den Papieren auf seinen Namen bei der Zulassungsstelle anmelden und danach schon gleich mit den eigenen Kennzeichen nach Hause fahren.
Aber Vorsicht, auch die Papiere des abgemeldeten Autos würde ich nur bei Zahlung des kompletten Kaufpreises herausgeben.
Alternativ braucht er halt Überführungskennzeichen oder nen entsprechenden Anhänger mit Zugfahrzeug...
Und möglichst darauf achten, dass das Auto noch eine gültige HU hat... sonst wirds sowohl mit der Zulassung als auch mit den Überführungskennzeichen etwas aufwändiger.
PS: Mir -als Käufer- ist es inzwischen schon ein paarmal passiert, dass ich noch angemeldete Fahrzeuge erhalten hab... einmal bin ich sogar mitm Anhänger hingefahren und war überrascht, dass das Motorrad noch angemeldet war. Aber ich persönlich würde nie ein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand geben - da müßte es sich schon um einen Verwandten oder sonst jemanden handeln, wo ein entsprechendes Vertrauensverhältnis da ist.
Es gibt ja einen Vertrag,denn kannst du dir beim ADAC ausdrucken.Kaufvertrag,dann ein teil für versicherung und zulassungsstelle.Heisst,wenn er einen Unfall baut,ist es nichtmehr auf deiner Versicherung sondern auf die Versicherung vom Käufer.Ob er monatelang damit rumfährt, ist egal.Wenn alle drei sachen unterschrieben sind.
Zitat:
@PhantomRaser96 schrieb am 16. September 2015 um 19:18:55 Uhr:
Es gibt ja einen Vertrag,denn kannst du dir beim ADAC ausdrucken.Kaufvertrag,dann ein teil für versicherung und zulassungsstelle.Heisst,wenn er einen Unfall baut,ist es nichtmehr auf deiner Versicherung sondern auf die Versicherung vom Käufer.Ob er monatelang damit rumfährt, ist egal.Wenn alle drei sachen unterschrieben sind.
Wie soll das gehen wenn das Auto nicht Umgemeldet wurde?
Nicht umsonst heist es HAFTPLICHTversicherung. Und die läuft ohne Ummeldung auf den TE.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 16. September 2015 um 19:33:04 Uhr:
… Nicht umsonst heist es HAFTPLICHTversicherung. Und die läuft ohne Ummeldung auf den TE.
Nein, das ist nicht so.
Zitat:
@birscherl schrieb am 16. September 2015 um 20:01:16 Uhr:
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 16. September 2015 um 19:33:04 Uhr:
… Nicht umsonst heist es HAFTPLICHTversicherung. Und die läuft ohne Ummeldung auf den TE.
Nein, das ist nicht so.
Da sagt mein Versicherungsmensch was anderes...
Wie soll das gehen? Ganz einfach die Haftpflichtversicherung leistet im Schadensfall, aber ab dem Zeitpunkt der Meldung durch den Verkäufer ist man als Versicherungsnehmer raus, so dass z.B. der Schadenfreiheitsrabtt nicht angetastet wird.
Und auch bei der Zulassungsstelle... ab der Meldung durch den Verkäufer läuft die Zeit, dass der Käufer eine neue "Deckungskarte" / eine eigene Versicherung angibt. Meldet der Käufer Fahrzeug nicht um bzw. legt keine Deckungszusage vor wird das Fahrzeug automatisch zur Fahndung ausgeschieben, da quasi ein nicht mehr versichertes Fahrzeug unterwegs ist... wobei das trotzdem irgendwie an der alten Haftpflichtversicherung hängen bliebe... ohne es zu wissen, gibts da vermutlich irgendwelche Fristen.
Die Behörden werden zumindest aktiv, fahnden nach dem Fahrzeug um es zu entstempeln (Zwangsentstempelung)... ist ein riesiger Zirkus mit der Gefahr, dass ein potentieller Unfallgegner Probleme hat, weil das Fahrzeug nicht "so ganz normal" versichert ist - muß sich halt mit der alten Hapftpflicht rumstreiten, wenn die sich quer stellen, etc. etc.
Ich würds nicht machen ein angemeldetes Fahrzeug raus geben, auch wenn man selbst durch die Meldung bei Versicherung und Zulassungsstelle praktisch aus dem Schneider ist, aber den Aufwand haben die Behörden und damit die Allgemeinheit.
Wer kann den Versicherungsvertrag kündigen?
Der Verkäufer kann den Versicherungsvertrag nicht kündigen. Der Vertrag geht auf den Käufer zu dessen persönlichen Voraussetzungen über. Er kann den Vertrag kündigen, ebenso die Versicherung. Legt der Käufer bei der Kfz-Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigung vor oder gibt er die Versicherungsbestätigungsnummer bei elektronischer Versicherungsbestätigung bekannt, so gilt der alte Versicherungsvertrag ab diesen Zeitpunkt als gekündigt.
Was passiert bei einem Unfall nach Übergabe des Fahrzeugs?
Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden. Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus.
Hatte der Verkäufer eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so geht diese ebenfalls auf den Käufer über mit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Erwerber die bestehende - noch nicht gekündigte - Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Schaden darf jedoch nicht beim Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers berücksichtigt werden. Schließt der Käufer eine Kaskoversicherung ab, wirkt sich der Schaden dort aus.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 16. September 2015 um 20:04:27 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 16. September 2015 um 20:01:16 Uhr:
Nein, das ist nicht so.
Da sagt mein Versicherungsmensch was anderes...
Theoretisch hast du natürlich recht, praktisch sind die Auswirkungen aber, als wäre das Auto nicht mehr vom Verkäufer versichert. Das meinte ich mit meiner Kurzversion "Nien, das ist nicht so".
Es ist und bleibt also völlig ungefährlich, ein Auto zugelassen zu übergeben, wenn ein vernünftiger Kaufvertrag verwendet wurde, die Identität des Käufers soweit wie möglich geprüft wurde (Personalausweis anschauen), alle Daten festgehalten wurden incl. Uhrzeit de rÜbergabe etc. und vor allem beide das unterschrieben haben.
Zitat:
@Tecci6N [url=http://www.motor-talk.de/.../...rkaufen-ja-oder-nein-t5437822.html?...] vergiss nicht, die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle und die Versicherung zu schicken
Das geschieht automatisch.
http://www.t-online.de/.../...ormiert-versicherung-und-finanzamt-.html
Meine Eltern machen das immer so,selbst die Versicherungsheinis sagen das so.Kannst ja morgen mal anrufen wenn du mir nicht glaubst
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 16. September 2015 um 18:50:27 Uhr:
Ich kann nur davor warnen, ein Auto angemeldet zu verkaufen. Es mag bei ein paar Leuten gutgegangen sein, ...
Nein, nicht nur bei ein "paar Leuten", sondern bei fast allen.
Fast immer geht es gut, trotzdem sollte man ein paar Grundregeln befolgen und dazu gehört die Identität des Käufers sich eindeutig dokumentieren anhand eines richtigen amtlichen Dokuments (am besten auf dem Kaufvertrag, den er unterschreibt) und zweitens natürlich auch auf dem Vertrag eine klare Frist zur Ummeldung festsetzen.
Das es im Fall der Fälle immer Ärger geben kann, ja das kann passieren, tut es aber sehr selten.
Das Risiko ist gering, die Chance mit einer Anmeldung das Fahrzeug los zu werden, ist hingegen groß, viel größer als ohne. Manchmal muss man im Leben auch ein bisschen Risiko eingehen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 16. September 2015 um 21:42:40 Uhr:
natürlich auch auf dem Vertrag eine klare Frist zur Ummeldung festsetzen.
Diese Frist bringt dir nen feuchten Furz. Was bringt es dir, wenn er es nicht macht? Dann hast du nen tollen Zettel, auf dem draufsteht, dass er es ummelden soll. Und nu? Das ist bei nem Kaufvertrag maximal ne vertragliche Nebenpflicht. Dass es ständig Probleme gibt, beweisen ja die hier in schöner Regelmäßigkeit auftauchenden Threads...