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Auto anmelden nicht am Wohnort

Themenstarteram 13. Februar 2009 um 15:21

Hallo zusammen,

ist es grundsätzlich möglich sein Auto an einem anderen Ort anzumelden, als dem Wohnort?

z.B. aus dem Grund weil man weiß, dass man in 3 Monaten umzieht.

Gibt es dort Grenzen

Gruß der poertner

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39 Antworten

ists ein auf dich angemeldetes Fahrzeug? ziehst du im selben Bundesland um? Ists ein neu auf dich zuzulassendes Fahrzeug?

Fest steht, dass du nicht in einem Wohnort anmelden kannst in dem du nicht gemeldet bist

Jedoch kannst du unter Umständen jetzt bei dir anmelden und das Kennzeichen beim Umzug behalten

http://www.kfz-auskunft.de/news/4130.html

Kennzeichen behalten geht aber nur im Selben Zulassungsbezirk.

 

Also Umzug in innerhalb einer Stadt oder Kreis.

seit 2008 hat sich das geändert, siehe meinen Link

"zitat hieraus"

Sofern das jeweilige Bundesland die Regelung zulässt, kann ein Autofahrer beim Umzug von Köln nach Duisburg sein Autokennzeichen mitnehmen und weiterhin mit einem "K" durch die Lande fahren. Ebenso könnte ein Münchner Fahrer mit seinem "M" am Auto in Bamberg wohnen.

am 14. Februar 2009 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

seit 2008 hat sich das geändert, siehe meinen Link

"zitat hieraus"

Sofern das jeweilige Bundesland die Regelung zulässt, kann ein Autofahrer beim Umzug von Köln nach Duisburg sein Autokennzeichen mitnehmen und weiterhin mit einem "K" durch die Lande fahren. Ebenso könnte ein Münchner Fahrer mit seinem "M" am Auto in Bamberg wohnen.

Und genau aus diesem Grund berechnen die Kfz-Versicherungen die Beiträge nicht mehr mit dem Kriterium "Kfz-Kennzeichen" sondern "Adresse/Wohnort" des Versicherungsnehmers.

Gruß

Frank

Themenstarteram 15. Februar 2009 um 12:33

Danke Andy das ist genau das was ich gesucht habe.

Ist erstmal eine Neuanmeldung, da neues Fahrzeug. Und mein Umzug dauert noch ein Weilchen, also meld ich es erstmal an meinem Wohnort an und dann später ummelden.

Da es ein Umzug in einem Bundesland ist kann ich mein Kennzeichen behalten :-).

 

Zitat:

Original geschrieben von poertner

Da es ein Umzug in einem Bundesland ist kann ich mein Kennzeichen behalten :-).

lies noch mal genau: wenn es das Bundesland unterstützt

Themenstarteram 15. Februar 2009 um 13:10

Jep, habe ich auch gerade gelesen.

Weiß zufällig jemand wie es in NDS aussieht, mit der Regelung.

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

Zitat:

Original geschrieben von poertner

Da es ein Umzug in einem Bundesland ist kann ich mein Kennzeichen behalten :-).

lies noch mal genau: wenn es das Bundesland unterstützt

meines wissens hat bisher kein einziges bundesland diese regelung umgesetzt, da hierdurch erhebliche gebührenausfälle hinzunehmen wären.

Themenstarteram 19. Februar 2009 um 15:47

Wieso Gebührenausfälle, ummelden müsstest du doch trotzdem, oder nicht.

Bei uns kann man zumindest sein Kennzeichen altes zum neuen Auto mitnehmen, das scheint gut zu klappen.

gibts jemand der diesen fall schon mal ohne probleme durchgezogen hat?

meiner meinung nach geht das eben ab 2008 nicht mehr, und die behörden stellen sich da auch extrem quer - irgendwie auch verständlich!

hatte bis! 2008 mein auto auch auf dem nebenwohnsitz (adresse meiner mum!) angemeldet... nach nem autoneukauf, ging das eben nicht mehr!

das auto muss dort angemeldet sein, wo man selbst auch gemeldet ist.

waren bei mir dann 600km umsonst :) da ich vorher noch telefonisch nachgefragt hatte, und vor Ort dann ne abfuhr bekommen hab.

achso: das war im spießigen bayern ;)

grüßle

Zitat:

Original geschrieben von trinityrulez

gibts jemand der diesen fall schon mal ohne probleme durchgezogen hat?

meiner meinung nach geht das eben ab 2008 nicht mehr, und die behörden stellen sich da auch extrem quer - irgendwie auch verständlich!

hatte bis! 2008 mein auto auch auf dem nebenwohnsitz (adresse meiner mum!) angemeldet... nach nem autoneukauf, ging das eben nicht mehr!

das auto muss dort angemeldet sein, wo man selbst auch gemeldet ist.

waren bei mir dann 600km umsonst :) da ich vorher noch telefonisch nachgefragt hatte, und vor Ort dann ne abfuhr bekommen hab.

achso: das war im spießigen bayern ;)

grüßle

Das liegt an der Änderung der StVZO, die jetzt FZV heisst. Früher galt das Stanortprinzip, so dass an jedem Wohnsitz angemeldet werden konnte. Jetzt muss das Fahrzeug zwingend am Hauptwohnsitz zugelassen werden. Allerdings hat man dann einen Fehler gemacht. Nachdem der Vorgang der Zulassung abgeschlossen ist (also nach Verlassen der Zulassungsstelle), reicht es aus, wenn das Fahrzeug an einem Wohnsitz (also auch am Zweitwohnsitz) zugelassen ist.

Folge: "Altzulassungen" am Zweitwohnsitz müssen nicht umgemeldet werden (wurde mir von meinen zwei Zulassungsstellen bestätgt). Auch ist es möglich, bei "Neuzulassungen" den Hauptwohnsitz in den Zweitwohnsitz umzuändern (z.B. weil man von den Eltern in die eigene Wohnung umzieht und bei den Eltern den Zweitwohnsitz behält) und muss das Fahrzeug nicht ummelden, da bei Zulassung der Zweitwohnsitz noch der Hauptwohnsitz war.

Hilft Dir leider in Deinem speziellen Fall wohl nicht weiter.

Viele Grüße

Celeste

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Zitat:

Original geschrieben von trinityrulez

gibts jemand der diesen fall schon mal ohne probleme durchgezogen hat?

meiner meinung nach geht das eben ab 2008 nicht mehr, und die behörden stellen sich da auch extrem quer - irgendwie auch verständlich!

hatte bis! 2008 mein auto auch auf dem nebenwohnsitz (adresse meiner mum!) angemeldet... nach nem autoneukauf, ging das eben nicht mehr!

das auto muss dort angemeldet sein, wo man selbst auch gemeldet ist.

waren bei mir dann 600km umsonst :) da ich vorher noch telefonisch nachgefragt hatte, und vor Ort dann ne abfuhr bekommen hab.

achso: das war im spießigen bayern ;)

grüßle

Das liegt an der Änderung der StVZO, die jetzt FZV heisst. Früher galt das Stanortprinzip, so dass an jedem Wohnsitz angemeldet werden konnte. Jetzt muss das Fahrzeug zwingend am Hauptwohnsitz zugelassen werden. Allerdings hat man dann einen Fehler gemacht. Nachdem der Vorgang der Zulassung abgeschlossen ist (also nach Verlassen der Zulassungsstelle), reicht es aus, wenn das Fahrzeug an einem Wohnsitz (also auch am Zweitwohnsitz) zugelassen ist.

Folge: "Altzulassungen" am Zweitwohnsitz müssen nicht umgemeldet werden (wurde mir von meinen zwei Zulassungsstellen bestätgt). Auch ist es möglich, bei "Neuzulassungen" den Hauptwohnsitz in den Zweitwohnsitz umzuändern (z.B. weil man von den Eltern in die eigene Wohnung umzieht und bei den Eltern den Zweitwohnsitz behält) und muss das Fahrzeug nicht ummelden, da bei Zulassung der Zweitwohnsitz noch der Hauptwohnsitz war.

Hilft Dir leider in Deinem speziellen Fall wohl nicht weiter.

Viele Grüße

Celeste

Hey!

muss nochmal nachhaken...

du meinst ich könnte mein auto auch wieder auf meinen nebenwohnsitz anmelden?

kapier ich nicht :(

Zitat:

"Altzulassungen" am Zweitwohnsitz müssen nicht umgemeldet werden (wurde mir von meinen zwei Zulassungsstellen bestätgt)

kann ich leider auch nicht bestätigen... denn nach meinem umzug, mit meinem alten auto damals noch, wurde ich von den grünen verwarnt, und musste mich eben innerhalb ner frist von 4 wochen ummelden!

ich finds extrem ärgerlich, da die versicherung an meinem nebenwohnsitz ganze 200€ billiger wäre...

gruß

michi

Zitat:

Original geschrieben von trinityrulez

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

 

Das liegt an der Änderung der StVZO, die jetzt FZV heisst. Früher galt das Stanortprinzip, so dass an jedem Wohnsitz angemeldet werden konnte. Jetzt muss das Fahrzeug zwingend am Hauptwohnsitz zugelassen werden. Allerdings hat man dann einen Fehler gemacht. Nachdem der Vorgang der Zulassung abgeschlossen ist (also nach Verlassen der Zulassungsstelle), reicht es aus, wenn das Fahrzeug an einem Wohnsitz (also auch am Zweitwohnsitz) zugelassen ist.

Folge: "Altzulassungen" am Zweitwohnsitz müssen nicht umgemeldet werden (wurde mir von meinen zwei Zulassungsstellen bestätgt). Auch ist es möglich, bei "Neuzulassungen" den Hauptwohnsitz in den Zweitwohnsitz umzuändern (z.B. weil man von den Eltern in die eigene Wohnung umzieht und bei den Eltern den Zweitwohnsitz behält) und muss das Fahrzeug nicht ummelden, da bei Zulassung der Zweitwohnsitz noch der Hauptwohnsitz war.

Hilft Dir leider in Deinem speziellen Fall wohl nicht weiter.

Viele Grüße

Celeste

Hey!

muss nochmal nachhaken...

du meinst ich könnte mein auto auch wieder auf meinen nebenwohnsitz anmelden?

kapier ich nicht :(

Zitat:

Original geschrieben von trinityrulez

Zitat:

"Altzulassungen" am Zweitwohnsitz müssen nicht umgemeldet werden (wurde mir von meinen zwei Zulassungsstellen bestätgt)

kann ich leider auch nicht bestätigen... denn nach meinem umzug, mit meinem alten auto damals noch, wurde ich von den grünen verwarnt, und musste mich eben innerhalb ner frist von 4 wochen ummelden!

ich finds extrem ärgerlich, da die versicherung an meinem nebenwohnsitz ganze 200€ billiger wäre...

gruß

michi

Ich kenne jetzt Deine damaligen Wohnverhältnisse nicht. Aber wir können ja mal ein allgemeines Beispiel machen:

A wohnt bei seinen Eltern in HH. Er kauft sich ein Auto. Dies läßt er entsprechend der FZV am Hauptwohnsitz zu, also in HH. Nachdem die Zulassung abgeschlossen ist und das Auto angemeldet ist, zieht A nach M um. Sein Hauptwohnsitz wird M. Allerdings behält er einen Zweitwohnsitz bei seinen Eltern in HH. Auch meldet A sein Kfz nicht um sondern behät die Zulassung in HH, obwohl sein Hauptwohnsitz M ist. Da es ja nicht mehr um den Akt der Zulassung geht, reicht es nach der FZV aus, wenn das Auto an einem Wohnsitz (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz) zugelassen ist. Da das Standortprinzip nach der FZV nur noch eingreift, wenn überhaupt kein Wohnort vorliegt, kann das Fahrzeug weiter mit HH-Kennzeichen betrieben werden, auch wenn A in M wohnt. Wichtig ist halt, dass der ehemalige Hauptwohnsitz umgehend Zweitwohnsitz wird. Sobald A seinen Wohnsitz in HH aufgibt, muss er sofort das Kfz auf M ummelden.

Für Altfälle, als die Anmeldung direkt auf den Zweitwohnsitz noch möglich war, müssen auch nach Geltungsbeginn der FZV natürlich nicht umgemeldet werden, s.o. Eine Umschreibeverpflichtung für Altfälle gibt es in der FZV gerade nicht. Veraussetzung ist natürlich immer, dass der Zweitwohnsitz noch existiert.

Was heute nach FZV nicht mehr funktioniert: Eine direkte Anmeldung auf den Zweitwohnsitz.

Viele Grüße

Celeste

also dein beispiel trifft meine situation damals sehr genau :))

hatte damals auch sofort meinen ex-wohnsitz als zweitwohnsitz angemeldet...

das heisst die grünen haben mich richtig verarscht?

weil nach der 2. kontrolle hab ich mein auto damals dann doch umgemeldet...

was lernen wir daraus? :))

ok, und das mit dem direkten anmelden, hab ich ja leider selbst erfahren... :(

danke!

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