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Auto anmelden/Nummernschild und HU Plakette mit 18

Themenstarteram 8. Januar 2024 um 23:47

Guten tag ich wurde am 26.12.23 18 Jahre alt und habe ein auto bekommen leider noch kein Führerschein das auto ist vom vorbesitzer abgemeldet worden das auto hat noch tüv bis Juni 24 meine frage ist kann ich das auto anmelden und zulassen ohne einen Führerschein mit 18? Und wie bekomme ich die tüv plakette und den Nummernschild da das auto ja noch tüv hat geht das überhaupt mit 18 und ohne Führerschein?

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42 Antworten

Für die Anmeldung des Autos ist kein Führerschein notwendig. Einfach einen Termin bei der Zulassungsstelle machen, vorab ein Kennzeichen zuteilen lassen und dieses günstig bei einem Schilderdienst im Netz prägen lassen und dieses zur Zulassung mitnehmen. Dann wird das ganz normal angemeldet und gesiegelt. Fahren muss natürlich jemand mit passendem Führerschein.

Problematischer ist die Versicherung. Die ist mit 18 Jahren ziemlich teuer. Da wäre es besser, ein Familienmitglied tritt als Versicherungsnehmer auf und versichert auf seinen Namen als Zweitwagen. Das muss vor der Zulassung geklärt werden.

Und die HU-Plakette gibt es natürlich bei der Zulassungsbehörde, zusammen mit den Zulassungsplaketten.

"ein Familienmitglied tritt als Versicherungsnehmer auf"

und du wirst als berechtigter Fahrer angegeben.

Sobald du 18 bist kannst du 100 Autos auf dich anmelden, gar kein Problem.

Nur fahren darfst du nicht was unter umständen schwer fällt ;)

Er kann auch mit acht Jahren mindestens ein Auto auf sich anmelden, nur fahren darf er wie geschrieben erst ab Erhalt der Fahrerlaubnis.

Das glaube ich jetzt nicht. Stichwort Geschäftsfähigkeit.

Mit Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten kein Problem.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Januar 2024 um 22:27:07 Uhr:

Mit Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten kein Problem.

Auf einen Achtjährigen kann man kein Fahrzeug zulassen, da nützt auch eine Einverständniserklärung der Eltern nichts. Die Zulassung auf Minderjährige erfolgt nur noch, wenn sie die für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis haben (und es gibt Ausnahmen für schwerbehinderte Minderjährige).

Die Bedingungen (Fahrerlaubnis, schwerbehinderung) gibt es in der FZV nicht. Das es Zulassungsstellen gibt,die das so handhaben,ist bekannt.

Zulassung auf minderjährige ist kein Problem. Der gesetzliche Vertreter wird erfasst, gespeichert und an das HZA übermittelt.

Für Jugendliche kann ich es bestätigen, dass Autos auf sie zugelassen werden dürfen. Um ein Fahrzeug auf sich zuzulassen benötigt man nicht den entsprechenden Führerschein.

Auch als Erwachsener ohne Führerschein, darf man Autos kaufen und auf sich zulassen. Andernfalls müsste man bei einem Führerscheinentzug ja auch sein Auto abgeben, das ist natürlich nicht so.

Ergänzung: ich habe jetzt die Bestätigung meiner Zulassungsstelle bekommen, dass es möglich ist, Fahrzeuge auf Minderjährige zuzulassen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Januar 2024 um 10:25:02 Uhr:

Das es Zulassungsstellen gibt,die das so handhaben,ist bekannt.

Zulassung auf minderjährige ist kein Problem.

Du müsstest selbst merken, dass sich diese beiden Sätze widersprechen. Bei der Mehrzahl deutscher Führerscheinstellen ist es nicht möglich. Dazu bedarf es auch keiner speziellen Regelung in der FZV, sondern es reichen die Bestimmungen des BGB. Auch mit Zustimmung der Eltern können diese Regelungen nicht ausgehebelt werden.

Du kannst es selbst überprüfen, indem du in Google "fahrzeug auf minderjährigen zulassen" eingibst und dir dann die Suchergebnisse der einzelnen Zulassungsstellen anschaust.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 10. Januar 2024 um 20:34:29 Uhr:

Andernfalls müsste man bei einem Führerscheinentzug ja auch sein Auto abgeben, das ist natürlich nicht so.

Das ist ein ganz unpassender Vergleich, denn der Erwachsene, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist ja trotzdem voll geschäftsfähig.

Zitat:

@Rockville schrieb am 11. Januar 2024 um 13:25:57 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Januar 2024 um 10:25:02 Uhr:

Das es Zulassungsstellen gibt,die das so handhaben,ist bekannt.

Zulassung auf minderjährige ist kein Problem.

Du müsstest selbst merken, dass sich diese beiden Sätze widersprechen. Bei der Mehrzahl deutscher Führerscheinstellen ist es nicht möglich. Dazu bedarf es auch keiner speziellen Regelung in der FZV, sondern es reichen die Bestimmungen des BGB. Auch mit Zustimmung der Eltern können diese Regelungen nicht ausgehebelt werden.

Du kannst es selbst überprüfen, indem du in Google "fahrzeug auf minderjährigen zulassen" eingibst und dir dann die Suchergebnisse der einzelnen Zulassungsstellen anschaust.

Warum google?

Dann nehme ich lieber direkt mit den Zulassungsstellen Kontakt auf und dort ist das bei denen, die ich kenne und die ich persönlich schon gesprochen habe kein Problem?

Mir fällt jetzt auf Schlag auch keine ein, wo das nicht möglich ist.

Ich habe lediglich davon gehört, dass ein paar wenige wohl den Führerschein bzw die Behinderung als Ablehnungsgrund hervorzaubern, die aber Zulassungsrechtlich nicht relevant sind.

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