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Auto anmelden ohne TÜV!?

Themenstarteram 5. August 2012 um 20:16

Moin

Ich habe ein auto welches ich von September bis Ende Februar abmelden möchte.

Der TÜV ist bist 8/12 gültig.

Kann ich den TÜV im März 2013 wieder neu machen und das Auto dann wieder ganz normal anmelden?

Beste Antwort im Thema

Braucht er nicht. Eine vorherige Kennzeichenzuteilung durch die Zulassungsstelle sowie Versicherungsschutz für die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen reicht.

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Ja 

Ja, warum nicht !

mit einem nicht angemeldeten auto zum TÜV fahren :confused:

Unter Anderem für diesen Zweck hat der Gesetzgeber das Kurzzeitkennzeichen erfunden.

 

Übrigens sollte man sich beim Abmelden des Fahrzeugs die Kennzeichen reservieren lassen, nicht das man plötzlich ein anderes Fahrzeug mit dieser Nummer rumfahren sieht. 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Unter Anderem für diesen Zweck hat der Gesetzgeber das Kurzzeitkennzeichen erfunden.

Übrigens sollte man sich beim Abmelden des Fahrzeugs die Kennzeichen reservieren lassen, nicht das man plötzlich ein anderes Fahrzeug mit dieser Nummer rumfahren sieht. 

da wäre es aber günstiger VORHER zum tüv zu fahren!

Es wäre eine Alternative vor dem Abmelden die HU hinter sich zu bringen. 

am 5. August 2012 um 21:21

Warum vorher zum TÜV, wenn man damit 7 Monate TüV frei verschenkt?

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Warum vorher zum TÜV, wenn man damit 7 Monate TüV frei verschenkt?

weil er zum anmelden vorher ein kurzzeitkennzeichen bräuchte um legal zum tüv zu kommen.

Braucht er nicht. Eine vorherige Kennzeichenzuteilung durch die Zulassungsstelle sowie Versicherungsschutz für die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen reicht.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Braucht er nicht. Eine vorherige Kennzeichenzuteilung durch die Zulassungsstelle sowie Versicherungsschutz für die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen reicht.

und die bekommt er ohne tüv???

Jup, dafür wurde das Ganze extra erdacht ;) Guggst du § 10 Abs. 4 FZV :)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Jup, dafür wurde das Ganze extra erdacht ;) Guggst du § 10 Abs. 4 FZV :)

ha, haben unsere behörden mal ausnahmsweise was sinnvolles auf die beine gestellt....

am 5. August 2012 um 21:39

Tecci6N war schneller :)

edit:

Nochmal genau gelesen

**bitte löschen**

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