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Auto auf Werkstattgelände aufgebrochen - wessen Versicherung zahlt?
Folgende Situation:
Auto wurde in die Werkstatt gebracht zur Findung von diversen Fehlern.
Da dies unmittelbar vor Abreise in den Urlaub erfolgte, wurde mir angeboten das Fahrzeug bis Ende des Urlaubs auf dem abgeschlossenen VW-Gelände in einer alten Halle stehen zu lassen.
Das Angebot nahm ich natürlich an. Nun erhielt ich ein Mail des Service-Beraters, dass auf dem Hof über Nacht mehrere Autos aufgebrochen wurden, wohlgemerkt auf dem Hof. Meins natürlich dabei und das nach gerüstete, vor 4 Jahren bei EBay ersteigerte RNS510 natürlich weg.Mein Servic-Berater wollte jetzt wissen wo ich denn versichert bin um das Fahrzeug wieder instant zu setzten. Allerdings Frage ich mich, ob dies nicht eigentlich die Haftpflicht des Autohauses für den Schaden gerade stehen müsste.
Vielleicht ist jemand hier der diesen Fall mit Sachverstand beurteilen kann.?
Rechnung für das ersteigerte Navi ist natürlich nicht mehr vorhanden, Auto wurde als Neuwagen in dem Autohaus gekauft mit original RNS310 welches durch das nun gestohlenen RNS510 ersetzt wurde.
PS. schreibe vom Handy noch aus dem Urlaub, bitte Schreibfehler überlesen
Beste Antwort im Thema
Das Auto war scheints zugelassen und auf dem Hof abgestellt und nicht in einer verschlossenen Halle. Deshalb würde ich sagen deine Teilkasko trägt den Schaden am Auto und an fest verbauten Teilen die gestohlen wurden. Wichtig ist dass was gestohlen wurde denn wenn nur aufgebrochen aber nix weg dann geht das unter Vandalismus für den die Teilkasko nix zahlt, da brauchts dann Vollkasko. Wenn irgendwelche losen Gegenstände, Gepäck etc. fehlen zahlt das vermutlich die Hausratversicherung, die haben oft entsprechende Klauseln die sich auch auf das Auto erstrecken. Genau weiss das aber vermutlich nur ein Rechtsverdreher.
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35 Antworten
Dafür muß die Versicherung des autohauses einstehen!
genau die Versicherung des Autohauses MUSS latzen, hatte das selbe Problem wie du.
Ich denke Du wirst das RNS 310 bekommen, denn für alles weitere hast Du keine Belege und da könnte ja jeder kommen und sagen, es wäre ein RNS 510 verbaut gewesen, im übrigen bei Ebay = China-Fälschung oder Original oder Hehlerware, wer will das so genau wissen, aber schon sonderbar so ein hochwertiges Gerät und keine Rechnung Und das wird die Versicherung auch so sehen
kann man das nicht auslesen welches Radio verbaut ist oder war, der Radio code wird ja auch im speicher abgelegt, des weiteren Weiß dein Service berater ja auch welches Radio verbaut war jedenfalls würde ich den großen Larry machen.
Da wäre erstmal festzustellen wie lange man als Privatmann Rechnungen aufbewahren muss (prinzipiell muss man das gar nicht, aber für solche Nachweise vereinfacht es die Sache natürlich - allerdings beweist eine Rechnung noch lange nicht, dass das Gerät auch in diesem Auto verbaut war).
Da nur Firmen Rechnungen aufbewahren müssen (~ 10 Jahre für's Finanzamt, danach wird in der Regel so schnell wie möglich entsorgt), müsste es auch noch andere Möglichkeiten geben den Nachweis zu führen. Vielleicht hast du Fotos oder die Werkstatt hat bei irgendeiner Gelegenheit mal ein Diagnoseprotokoll angefertigt...
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von Ralle180
Dafür muß die Versicherung des autohauses einstehen!
Wenn also ein Kumpel sein Fahrzeug in Deiner Garage parkt und in diese (Deine) Garage eingebrochen wird und dieses Fahrzeug in Deiner Garage aufgebrochen wird und etwas daraus entwendet wird, muss demnach dann auch DEINE Versicherung den Schaden begleichen ?
Anders gefragt:
Wenn Du Dein Fahrzeug auf einem Parkplatz abstellst und das Fahrzeug dort aufgebrochen wird und etwas daraus entwendet wird, muss die Versicherung des Parkplatzbesitzers den Schaden begleichen ?
Z.B. öffentliche Parkplätze, ...
Private Parkplätze / Stellplätze, ...
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Zitat:
Original geschrieben von Ralle180
Dafür muß die Versicherung des autohauses einstehen!
Wenn also ein Kumpel sein Fahrzeug in Deiner Garage parkt und in diese (Deine) Garage eingebrochen wird und dieses Fahrzeug in Deiner Garage aufgebrochen wird und etwas daraus entwendet wird, muss demnach dann auch DEINE Versicherung den Schaden begleichen ?
Anders gefragt:
Wenn Du Dein Fahrzeug auf einem Parkplatz abstellst und das Fahrzeug dort aufgebrochen wird und etwas daraus entwendet wird, muss die Versicherung des Parkplatzbesitzers den Schaden begleichen ?
Z.B. öffentliche Parkplätze, ...
Private Parkplätze / Stellplätze, ...
Es geht hier weder um eine private Garage noch um einen öffentlichen Parkplatz, sondern um das Gelände vom autohaus.
Und diese sind versichert gegen solche Fälle.
Zitat:
Original geschrieben von Ralle180
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Wenn also ein Kumpel sein Fahrzeug in Deiner Garage parkt und in diese (Deine) Garage eingebrochen wird und dieses Fahrzeug in Deiner Garage aufgebrochen wird und etwas daraus entwendet wird, muss demnach dann auch DEINE Versicherung den Schaden begleichen ?
Anders gefragt:
Wenn Du Dein Fahrzeug auf einem Parkplatz abstellst und das Fahrzeug dort aufgebrochen wird und etwas daraus entwendet wird, muss die Versicherung des Parkplatzbesitzers den Schaden begleichen ?
Z.B. öffentliche Parkplätze, ...
Private Parkplätze / Stellplätze, ...
Es geht hier weder um eine private Garage noch um einen öffentlichen Parkplatz, sondern um das Gelände vom autohaus.
Und diese sind versichert gegen solche Fälle.
Dann müsst das Gelände ein ständig bewachter / verschlossener Parkplatz / Halle sein.
Auch öffentlich bewirtschaftete Parkplätze werden gewerblich betrieben.
=> Müsste auch dort der Betreiber entsprechend versichert sein.
Das Auto war scheints zugelassen und auf dem Hof abgestellt und nicht in einer verschlossenen Halle. Deshalb würde ich sagen deine Teilkasko trägt den Schaden am Auto und an fest verbauten Teilen die gestohlen wurden. Wichtig ist dass was gestohlen wurde denn wenn nur aufgebrochen aber nix weg dann geht das unter Vandalismus für den die Teilkasko nix zahlt, da brauchts dann Vollkasko. Wenn irgendwelche losen Gegenstände, Gepäck etc. fehlen zahlt das vermutlich die Hausratversicherung, die haben oft entsprechende Klauseln die sich auch auf das Auto erstrecken. Genau weiss das aber vermutlich nur ein Rechtsverdreher.
Bevor hier weiter spekuliert wird, geh zum anwalt und lass dich richtig beraten.
Denn hier kommt eh wieder nur halbwissen bei raus.
Kannst ja anschließend berichten.
Ich glaube aber, dass es dem TE primär um den Ersatz eines RNS 510 geht , wofür es kein Nachweis und keine Rechnung gibt und ob es die Teilkasko trägt oder die Versicherung der Werkstatt ist doch Latte , es muß ein Nachweis für das Radio da sein Dann muß es ja einen Nachweis über die Freischaltung in einer VW Werkstatt geben oder etwa im dunklen Hof mit einem Notebook ohne Nachweis, da sehe ich aber dann auch schwarz Was ist denn mit dem alten RNS 310 , wo ist denn der Verbleibnachweis , vielleicht hilft das
Danke erstmal für die zahlreichen Antworten.
Noch ein paar Details, diverse Diagnose Protokolle sind meinerseits vorhanden(VCDS), Rückfahrkamera ist verbaut(nachgerüstet) der Anschluss ist ja beim RNS310 nicht vorhanden.
Zum Anwalt kann ich im Moment, bin noch im Urlaub, und möchte ich eigentlich auch nicht, komme normalerweise gut mit dem Autohaus zurecht.
Ich persönlich bin auch der Meinung, dass die Versicherung des Autohauses haftbar ist, das Fahrzeug war schließlich in ihrer Obhut.
Und bitte keine Diskussionen und Spekulationen über Herkunft des RNS510, dazu gibt es schon 20000 Beiträge.
Und wenn du dein Auto auf meinem (umzäunten) Grundstück abstellst dann ist es auch "in meiner Obhut" und beim Aufbruch hafte dann ich? Denke auch dass das auf deine Kasko hinausläuft.
Hier muss man differenzieren zwischen privat und gewerblich!!
Autohäuser, Werkstätten etc. sollten im Allgemeinen eine "Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk" besitzen.
Zum Thema "Auto aufgebrochen und Radio entwendet":
www.finanztip.de/recht/verkehr/arv-001-0375.htm
Und der Vollständigkeit halber möchte ich hinzufügen:
Ich bin KEIN Anwalt oder Rechtsberater, sondern suche mir mein Halbwissen zusammen.
Tipp: Das Autohaus einfach mal auf o.g. Versicherung ansprechen.