ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto außerhalb der Stadt kaufen und Zulassen

Auto außerhalb der Stadt kaufen und Zulassen

Themenstarteram 4. April 2020 um 12:57

Hallo, ich habe ein paar Fragen weil ich mir einen Gebrauchtwagen beim Händler (knapp außerhalb meiner Stadt) kaufen will und in dem Bereich keine Ahnung habe. Ich würde meinen Wagen dort Inzahlung geben, nun kenne ich den weiteren Ablauf nicht.

Wegen der Coronasache möchte ich schon mal einen Termin bei der KFZ Zulassung machen. Kann mir jemand sagen, was meine nächsten Schritte wären? Ich würde dorthin gehen und dann nur den Wagen vom Händler zulassen oder auch direkt den anderen abmelden? Kriege ich neue Kennzeichen? Welche Dokumente benötigen die dort? Beim letzten Autokauf hat der Händler das alles gemacht, aber der war in meiner Stadt und da habe ich kein Auto zur Inzahlungnahme abgegeben. Wäre dankbar für etwas Rat.

Beste Antwort im Thema

Und warum willst Du das nicht jetzt auch vom Händler durchführen lassen? Ist der Service Dir zu teuer? Es wird für den kein Problem sein, das zu tun, auch wenn er "knapp außerhalb Deiner Stadt" liegt. Und der meldet Deinen Wagen auch ab. Dann musst Du nur zum vereinbarten Termin den Wagen samt Schilder abholen.

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Und warum willst Du das nicht jetzt auch vom Händler durchführen lassen? Ist der Service Dir zu teuer? Es wird für den kein Problem sein, das zu tun, auch wenn er "knapp außerhalb Deiner Stadt" liegt. Und der meldet Deinen Wagen auch ab. Dann musst Du nur zum vereinbarten Termin den Wagen samt Schilder abholen.

Abhängig von Deinem Wohnort kann es sein, dass Du privat selbst nicht mehr zur Zulassungsstelle kommst. Gewerbliche dürfen das meist noch.

Zitat:

@Silverx89 schrieb am 4. April 2020 um 14:57:46 Uhr:

Beim letzten Autokauf hat der Händler das alles gemacht...

Das solltest du ihn auch und gerade in der jetzigen Situation wieder machen lassen.

Welcher Autohändler verkauft denn jetzt noch Fahrzeuge bzw. hat trotz Verbot auf ?

Einige Händler praktizieren den (nach wie vor erlaubten) Online-Verkauf ihrer Fahrzeuge.

Wie gesagt, Länderrecht. In manchen Bundesländern kann man z.B. bestellte Autos noch abholen.

@ TE

@ freewindqlb

In diesen Momenten sollte man Dinge verkneifen die nicht sein müssen. Außerdem was in dem einen Bundesland eventuell noch möglich ist, ist in einem anderen Bundesland verboten. Besonders von Interesse wenn es sich um eine länderüberschreitende Überführung handeln würde.

Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Angaben. Es sei denn, Du kennst die " Allgemein Verfügungen " der Bundesländer.

Ich rate dem TE in die Allgemein Verfügung zur Corona Krise seines Bundesland zu sehen. Verlasse Dich nicht auf geschriebene Aussagen hier. Es kann sehr teuer werden und Du kannst Dich nicht auf hier geschriebene Aussagen berufen.

Meiner Meinung nach sollten wir derzeit ALLE die Füsse still halten. Es mag ja sein, dass es hier den Einen oder Anderen gibt, der sagt schei...egal.

Aber dessen Meinung ist hier nicht gefragt. Auch derjenige kann und wird auch immer wieder dann Kontakt mit anderen haben und ob denen das auch schei... egal ist. glaube ich weniger.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 4. April 2020 um 15:49:56 Uhr:

Abhängig von Deinem Wohnort kann es sein, dass Du privat selbst nicht mehr zur Zulassungsstelle kommst. Gewerbliche dürfen das meist noch.

Bitte schreibe nicht sowas.

Schreibe doch:

Schau in die " Allgemein Verfügung " Deines Bundeslandes was Du darfst und was nicht. In meinem und den angrenzenden Bundesländern darfst Du es nicht mehr.

Auch dürfen Auto-Händler das hier nicht mehr !

Hier mal einen kleine Einblick in solche Verfügungen:

https://www.tabakfreiergenuss.org/corona-massnahmen-bundeslaender/

Klingt zwar komisch "tabakfreiergenuss" aber sind dennoch aufschlußreich. Leider wohl noch nicht alle Update enthalten, aber mal ein Ansatz.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. April 2020 um 21:02:19 Uhr:

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 4. April 2020 um 15:49:56 Uhr:

Abhängig von Deinem Wohnort kann es sein, dass Du privat selbst nicht mehr zur Zulassungsstelle kommst. Gewerbliche dürfen das meist noch.

Bitte schreibe nicht sowas.

Schreibe doch:

Schau in die " Allgemein Verfügung " Deines Bundeslandes was Du darfst und was nicht. In meinem und den angrenzenden Bundesländern darfst Du es nicht mehr.

Auch dürfen Auto-Händler das hier nicht mehr !

Wenn Du hier mitliest, wirst Du sehen, dass es mehr gibt, als die Regelungen der Bundesländer. Manche Städte und Landkreise haben noch restriktivere Regelungen erlassen, andere lassen wiederum relativ viel Spielraum.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. April 2020 um 20:49:52 Uhr:

@ TE

@ freewindqlb

In diesen Momenten sollte man Dinge verkneifen die nicht sein müssen. Außerdem was in dem einen Bundesland eventuell noch möglich ist, ist in einem anderen Bundesland verboten. Besonders von Interesse wenn es sich um eine länderüberschreitende Überführung handeln würde.

Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Angaben. Es sei denn, Du kennst die " Allgemein Verfügungen " der Bundesländer.

Ich rate dem TE in die Allgemein Verfügung zur Corona Krise seines Bundesland zu sehen. Verlasse Dich nicht auf geschriebene Aussagen hier. Es kann sehr teuer werden und Du kannst Dich nicht auf hier geschriebene Aussagen berufen.

Meiner Meinung nach sollten wir derzeit ALLE die Füsse still halten. Es mag ja sein, dass es hier den Einen oder Anderen gibt, der sagt schei...egal.

Aber dessen Meinung ist hier nicht gefragt. Auch derjenige kann und wird auch immer wieder dann Kontakt mit anderen haben und ob denen das auch schei... egal ist. glaube ich weniger.

Ich war heute zu Fuß unterwegs und ich habe viele gesehen, die mit einem Kennzeichen eines anderen Bundeslandes hier unterwegs waren, obwohl tagestouristische Ausflüge aus anderen Bundesländern nicht gestattet sind. Entweder wussten sie es nicht oder es war ihnen egal.

Du hast doch sicherlich mal ein Beispiel, wo sich eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis/Landratsamt über eine Verfügung des Landesministerium hinweg setzt und Dinge erlaubt, die das Ministerium für das ganze Bundesland verboten hat.

Bitte stelle mir das doch mal kurzfristig zur Verfügung. Bitte !

Wo hast Du gelesen, dass ich das geschrieben habe?

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 5. April 2020 um 21:38:06 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. April 2020 um 20:49:52 Uhr:

@ TE

@ freewindqlb

In diesen Momenten sollte man Dinge verkneifen die nicht sein müssen. Außerdem was in dem einen Bundesland eventuell noch möglich ist, ist in einem anderen Bundesland verboten. Besonders von Interesse wenn es sich um eine länderüberschreitende Überführung handeln würde.

Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Angaben. Es sei denn, Du kennst die " Allgemein Verfügungen " der Bundesländer.

Ich rate dem TE in die Allgemein Verfügung zur Corona Krise seines Bundesland zu sehen. Verlasse Dich nicht auf geschriebene Aussagen hier. Es kann sehr teuer werden und Du kannst Dich nicht auf hier geschriebene Aussagen berufen.

Meiner Meinung nach sollten wir derzeit ALLE die Füsse still halten. Es mag ja sein, dass es hier den Einen oder Anderen gibt, der sagt schei...egal.

Aber dessen Meinung ist hier nicht gefragt. Auch derjenige kann und wird auch immer wieder dann Kontakt mit anderen haben und ob denen das auch schei... egal ist. glaube ich weniger.

Ich war heute zu Fuß unterwegs und ich habe viele gesehen, die mit einem Kennzeichen eines anderen Bundeslandes hier unterwegs waren, obwohl tagestouristische Ausflüge aus anderen Bundesländern nicht gestattet sind. Entweder wussten sie es nicht oder es war ihnen egal.

Nun zeigst Du mir, dass Du vom Zulassungsrecht nicht viel Ahnung hast.

Was zeigt denn heute noch das Kennzeichen eines Fahrzeuges ? Wo der Halter seinen Wohnort hat ?

Falsch !

1. Jeder Halter kann und darf sein Kennzeichen bei einem Umzug mitnehmen, dass Fahrzeug ist nur umzumelden (solange das Fahrzeug zugelassen ist).

2. Wenn ich ein zugelassenes Fahrzeug im Ort " A " von Herrn Meier kaufe, kann auch ich das Kennzeichen, obwohl ich Müller heiße und in einem anderen Zulassungsbezirk wohne übernehmen.

Also, alleine am Kennzeichen kann ich nicht so ohne Weteres feststellen, ob sich der Fahrzeugführer dort ggf. zu Recht aufhält. Dies wäre sowieso nur in der momentanen Krise wichtig.

Nur zwei Beispiele aus dem I-KFZ

Meine Bitte bezog sich auf Deinen vorherigen Eintrag.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto außerhalb der Stadt kaufen und Zulassen