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Auto bei ebay versteigert, Auto verkauft. Kein Kaufvertrag. Käufer meldet sich nicht.
Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe mein Auto über ebay versteigert. Der Kontakt mit dem Höchstbietenden kam zustande, wir haben uns getroffen, er hat mir das Geld übergeben, ich habe mit seinem Ausweis in der Hand den Kaufvertrag ausgefüllt. Wir haben dann noch etwas nett geredet und dann brauste er mit KFZ Brief und Papieren los. Da das auto auf dem Hof einer Werkstatt stand hab ich noch das Tor aufgehalten.
Als er weg war stellte ich fest, das der Kaufvertrag garnicht da war. Es könnte ein Versehen gewesen sein, oder aber auch Absicht........
Ich habe zwar Name und Anschrift, da ich es ja vom Personalausweis abgeschrieben hatte, aber keine Telefonnummer.
Nun stellt sich das Problem, das er auf Email und auf Kontakte bei ebay nicht reagiert.
Ich kann nun nicht das Auto als verkauft meiner Versicherung melden. Ich war auch schon bei unserer Polizeiwache und habe gefragt was ich machen soll, Eidestattliche Erklärung oder so, doch dort sagten sie mir, sie geht das nichts an und können da nichts machen (sinngemäss).
Ich habe auch nur indirekte Zeugen, die an uns vorbei gelaufen sind als wir alles erledigten und die wussten, das ich das Auto gerade verkaufe (Werkstattmitarbeiter).
Ach so, und ich DummDussel hab mich vorher überreden lassen, das Auto nicht abzumelden. Er fährt mit meinen Nummernschilder.
Was kann ich machen, oder sollte ich machen ?
Ist der ebay Verkauf ein rechtsgültiger Vertrag, auch ohne persönlicher Unterschrift?
...hier die ebay-Angaben
Zitat:
"Marke: Volvo
Modell: V70
Typ: Kombi
Leistung: 106 kW
Anzahl Türen: 5
Getriebe: Manuelle Schaltung
Farbe: Blau
Kilometer: 360.000 km
Kraftstoff: Benzin
Datum der Erstzulassung: 1995
HU: 11. 2011
AU: 11. 2011
Emissionsklasse: Euro 4
Komfortausstattung: Elektr. verstellbare Sitze, Elektrische Fensterheber, Höhenverstellbares Lenkrad, Servolenkung, Zentralverriegelung
Sicherheitsmerkmale: ABS, Airbag Beifahrer, Airbag Fahrerseite
Hi-Fi-/ Navigation: Radio / CD
Außenausstattung: Anhängerkupplung
Nicht reparierte erhebliche Beschädigung: Ja
Verkaufe Vovo V70. Die Stossdämpfer müssten gemacht werden und der Kat ist defekt. An Bastler.
Er ist noch angemeldet und kann Probe gefahren werden, d.h. er kann auch mit roten Schildern abgeholt werden, da er fährt.
Sachmängelhaftung schliesse ich aus."
Beste Antwort im Thema
wenn er nicht weit weg wohnt, fahr doch mal beim käufer vorbei? ich würde mich hier aber schon beeilen.. nicht das hier gezinkte haftpflichtschäden verursacht werden, deine versicherung also betrogen wird. ohne kaufvertrag hast du dann ein echtes problem, da der nachweis fehlt, wann genau das auto verkauft wurde! hier ist also eile geboten!
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49 Antworten
Ach so, und ich DummDussel hab mich vorher überreden lassen, das Auto nicht abzumelden. Er fährt mit meinen Nummernschilder.
wenn er nicht weit weg wohnt, fahr doch mal beim käufer vorbei? ich würde mich hier aber schon beeilen.. nicht das hier gezinkte haftpflichtschäden verursacht werden, deine versicherung also betrogen wird. ohne kaufvertrag hast du dann ein echtes problem, da der nachweis fehlt, wann genau das auto verkauft wurde! hier ist also eile geboten!
Zitat:
Original geschrieben von beachi
wenn er nicht weit weg wohnt, fahr doch mal beim käufer vorbei? ich würde mich hier aber schon beeilen.. nicht das hier gezinkte haftpflichtschäden verursacht werden, deine versicherung also betrogen wird. ohne kaufvertrag hast du dann ein echtes problem, da der nachweis fehlt, wann genau das auto verkauft wurde! hier ist also eile geboten!
...auch nicht wenn ich Zeugen habe, die gesehen haben, dass er mit dem Auto vom Hof gefahren ist?
Ich weiss, dass würde dann auf ein gerichtliches Verfahren hinführen, mit Gegenüberstellungen usw. ...
... aber wenn er sich morgen nicht meldet, werde ich erstmal das ganze bei der Zulassungstelle melden und ihm mit einem Fahndungsaufruf nach dem Auto drohen ... Äch echt Kacke gelaufen...
Melde das bei ebay als Konflikt und wenn der da nicht drauf reagiert, hast Du was für die Ermittlungsbehörden in der Hand. Vorallem schau mal wie lange der angemeldet ist und wieviele Bewertungen der hat.
@sv-p.s und das wird helfen?
lt. ebay ist der vertrag doch zustandegekommen und geld wurde gegen ware ausgetauscht.
einen beleg der vorsprache bei der polizei (mit uhrzeit) halte ich da allerdings fuer sinnvoll (oder fuer genauso unnuetz ^^ )
Sicher ist der Vertrag zustande gekommen, dass habe ich ja nicht in Abrede gestellt. Allerdings ist der Vertrag nicht wie vereinbart erfüllt und damit ein Konflikt. So ist das passend gemeldet und bei den Ermittlungsbehörden (Polizei ---> Staatsanwaltschaft) ein Belegt der die Aussage unterstützt, dazu besteht die Möglichkeit so an die Daten des Käufers zu kommen wie die bei ebay angegebene Adresse und die IP der Transaktion zur Standortermittlung.
... die Dame bei der Pozilei saß fest in ihrem Stuhl und wollte (oder konnte) nichts machen... ich wollt sogar mit ner Selbstanzeige kommen, doch alles war bürokratisch unmachbar ;(
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Sicher ist der Vertrag zustande gekommen, dass habe ich ja nicht in Abrede gestellt. Allerdings ist der Vertrag nicht wie vereinbart erfüllt und damit ein Konflikt. So ist das passend gemeldet und bei den Ermittlungsbehörden (Polizei ---> Staatsanwaltschaft) ein Belegt der die Aussage unterstützt, dazu besteht die Möglichkeit so an die Daten des Käufers zu kommen wie die bei ebay angegebene Adresse und die IP der Transaktion zur Standortermittlung.
...ich hab ja die Adresse lt. Personalausweis... aber ich kann nun leider nicht belegen, wann und wo ich das Auto ( und ob überhaupt) übergeben wurde...
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Sicher ist der Vertrag zustande gekommen, dass habe ich ja nicht in Abrede gestellt. Allerdings ist der Vertrag nicht wie vereinbart erfüllt und damit ein Konflikt. So ist das passend gemeldet und bei den Ermittlungsbehörden (Polizei ---> Staatsanwaltschaft) ein Belegt der die Aussage unterstützt, dazu besteht die Möglichkeit so an die Daten des Käufers zu kommen wie die bei ebay angegebene Adresse und die IP der Transaktion zur Standortermittlung.
Korrekt.
Das ist sinnvoll und im Augenblick die beste Möglichkeit etwas zu unternehmen.
Zitat:
Original geschrieben von newbie211211
...ich hab ja die Adresse lt. Personalausweis... aber ich kann nun leider nicht belegen, wann und wo ich das Auto ( und ob überhaupt) übergeben wurde...
Dann scheibst du das in die Mail an den Käufer mit Datum Urzeit der Übergabe. Das ist dann bei Ebay so gespeichert.
Am besten machst du das ganz einfach jetzt gleich.
Zitat:
Original geschrieben von newbie211211
... die Dame bei der Pozilei sa? fest in ihrem Stuhl und wollte (oder konnte) nichts machen... ich wollt sogar mit ner Selbstanzeige kommen, doch alles war bürokratisch unmachbar ;(
Das ist auch richtig so, weil es eine reine Zivalangelegenheit ist. Es liegt keine / noch keine Straftat vor wo die Polizei tätig werden muss. Selbst eine Unterschlagung kommt nicht in Betracht da Du das Fahrzeug ja offiziel verkauft hast.
Da kannst Du nur an die Dir bekannte Anschrift ein Einschreiben mit Fristsetzung zur ordnungsgemäßen Abmeldung schicken und wenn der nicht reagiert einen Rechtsanwalt einschalten.
Oh DANKE, die Idee ist mir bis jetzt nicht gekommen ... Werd ich morgen gleich mal machen!