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Auto bei Freier KFZ Werkstatt gekauft + Intec Garantie Premium, Defekte nach kauf !

Themenstarteram 29. Mai 2017 um 9:54

Hallo leute, und zwar melde ich mich heute mal im Auftrag meiner Eltern.

Diese kauften anfang Mai einen Volvo XC90 D5 AWD Sport Edition mit 192.000km, aus Baujahr 2007.

Umfassend wurde eine Garantie mit der Firma Intec (Premium) geschlossen, die der Händler in den Kaufpreis integrierte.

Jetzt nach Abholung vor 2 wochen stellten wir bzw. der TÜV Nord Fest, das die Niveauregulierung an der Hinterachse (Polterte sehr laut) defekt ist Einseitig, Dämpfungsunterschied 84% !!!. Kostenvoranschlag 1374,-€ inkl. Arbeit und Material.

Dann stellte ich bei einer Autobahnfahrt fest, das der XC90 nicht Schneller als 175Km/h laut Tacho lief, was wohl Wahrscheinlich auf eine Defekte Wirbel klappe bzw. dessen Gestänge zurückzuführen ist. Nachgeschaut, und Volvo Blessin Göttingen bestätigte den Ausfall der Wirbel klappe und dessen Ausgeschlagenes Gestänge mit Öl austritt. KVA Liegt bei ~1200€ noch mal.

Dann hat Volvo ebenfalls bemerkt das die Handbremse Komplett ohne Funktion ist (Auto hat aber neu TÜV bis 05/2019), und keine Bremswirkung auf die Hinterachse auswirkt. KVA ~350-400€ für neue Bremsscheiben + Beläge und neue Handbremsbeläge.

Da die Schäden bei kauf vorhanden gewesen sind, ist doch der Händler verpflichtet diese zu Beheben oder :confused:

Meine Eltern sind für jede Hilfe dankbar.

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22 Antworten

Jo der Händler ist in der Pflicht aber ohne Anwalt wird das bestimmt nix

Themenstarteram 29. Mai 2017 um 10:48

Ich habe immerhin bereits Erreicht, das der Händler die Niveauregulierung bei sich selbst Reparieren will (Dämpfer gibts aber keine im Zubehör sondern nur Original Volvo zu 1100,-€).

Das mit der Wirbelklappe wird Intec wohl übernehmen. Falls nicht müsste wohl ein Anwalt hinzugezogen werden :mad:.

Lasse die Garantie aus dem Spiel.

Der Händler ist hier in der Pflicht alles im Rahmen der Sachmängelhaftung zu beheben. Garantie hat dabei zu viele "Nachteile"

 

Die Geschichte mit der Bremse ist jedoch so eine Sache. Kann durchaus sein, dass es als normaler Verschleiß gilt. Das Fahrzeug ist nunmal schon 200tkm alt

Zitat:

@guruhu schrieb am 29. Mai 2017 um 13:00:36 Uhr:

Lasse die Garantie aus dem Spiel.

Der Händler ist hier in der Pflicht alles im Rahmen der Sachmängelhaftung zu beheben. Garantie hat dabei zu viele "Nachteile"

Die Geschichte mit der Bremse ist jedoch so eine Sache. Kann durchaus sein, dass es als normaler Verschleiß gilt. Das Fahrzeug ist nunmal schon 200tkm alt

Da kann ich nur zustimmen, das muss der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung übernehmen. Der wird aber versuchen sich hinter der Versicherung zu verstecken. Ist ja eine bekannte Masche.

Mal ehrlich ich kenne jetzt die Bedingungen der Intec nicht, aber bei der Laufleistung würde die eh nur ein paar Prozent der Summe übernehmen. Bei 200tkm wird dann wie bei anderen vermutlich gar nichts mehr gezahlt.

Themenstarteram 29. Mai 2017 um 11:19

Der Händler versucht sich natürlich jetzt mit einem Reparaturtermin bei sich im Hause zu Verstecken, wäre erst am 12.06.17 möglich mit offenem Ende.

Ich werde das Fahrzeug allerdings am Jetzigen Donnerstag dort hin bringen (460Km eine Strecke), und auf Nachbesserung pochen. Und per bahn wieder nachhause fahren.

Sollte der wagen dann nicht bis zum 12.06 fertig sein, gibt´s ein schreiben vom Anwalt.

Themenstarteram 29. Mai 2017 um 11:34

Habe ihm jetzt per Mail eine Frist gesetzt den Wagen bis spätestens den 12.06.2017 repariert zu haben, das schreiben kommt per Anwalt allerdings auch noch mal, seitens meiner Eltern.

Ist das so Konform ?

Die Frist ist etwas kurz. Bei "normalen" Fristen geht man von rd. 14 Tagen aus + Brieflaufzeit, welche man nicht vergessen darf.

 

Ich würde nicht einfach so hinfahren. Da läuft man dann Gefahr die Strecke unnötigerweise zu fahren.

 

Die Briefe auf jeden Fall per Einschreiben senden und den Nachweis aufbewahren.

Sofern der Wagen schon beim Händler auf dem Hof steht,

sind 14 Tage Frist wohl angemessen.

Zitat:

Ich werde das Fahrzeug allerdings am Jetzigen Donnerstag dort hin bringen (460Km eine Strecke),

Warum überlässt du das nicht dem Händler?

Ich würde so ein Auto als Händler nur noch exportieren, ein Händler, der so ein Auto noch in Deutschland (+ EU Europa) an Privat verkauft, ist wirtschaftlich suizidgefährdet...

Könnte es ein Verkauf im Kundenauftrag sein? Einige Händler haben ein paar englische Ltd. Mäntel, die sie dann Pleite gehen lassen. Ein paar sind auch einfach doof und werden Pleite gehen.

Vor Gericht ist das bei einem Auto, das 10 Jahre alt ist und fast 200 Tkm gelaufen hat, ein ziemliches Risiko für beide Seiten - ich würde diese Situation meiden wollen.

Wie gesagt so kurz nach dem Kauf muss der Händler alles übernehmen. Garantie bitte nicht beanspruchen!

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 29. Mai 2017 um 19:29:37 Uhr:

Wie gesagt so kurz nach dem Kauf muss der Händler alles übernehmen. Garantie bitte nicht beanspruchen!

Nein, noch lange nicht alles. Nämlich alles was "Verschleiß" zugrunde liegt, muss er nicht übernehmen. Und das sind mehr als nur Bremsen, Reifen, Turbolader.

Bei der Laufleistung wird teilweise von Gerichten schon angenommen, dass das Fahrzeug und damit alle seine Bestandteile am Ende seiner Lebensdauer angelangt sind. Dabei kommt es dann natürlich auf den allgemeinen Zustand des PKW an.

 

Schlaumeier. Ist schon klar das bremse etc nicht darunter fällt. Mit alles meimte ich hier was er bemängelt hat

Nein, auch die hier benängelten Sachen, vor allem am Fahrwerk, könnten(!) unter normalen Verschleiß gewertet werden, wenn(!) die Sache vor Gericht kommen sollte.

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