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Auto bei Händler gekauft im Kaufvertag anderer Name

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 21:48

Hallo liebe Forenmitglieder,

 

ich bin seit 2 tagen sehr verunsichert und nervös :(

 

vor 2tagen habe ich bei einem Händler ein Auto probegefahren alles probiert was geht und diesen dann für gut befunden und finde es auch jetzt noch!

Als ich dann mit dem sehr netten Händler gespochen habe waren wir uns Preislich einig und er hat mir den Kaufvertrag (von ihm unterschrieben) auf den Tisch gelegt und ich habe diesen nach lesen unterschrieben.

 

Da steht drin das er TÜV neu macht Km stand und Preis..... also erstmal alles gut..

 

Als ich und meine Frau dann am Abend nochmal das Inserat ansehen wollten weil es noch Online war (Samstag nachmittag) und den Kaufvertrag auf dem Tisch lag , habe ich festgestellt das da nicht Name und Adresse des Autohaus drauf steht sondern ein anderer Vorname (aber gleicher Nachname) und eine andere Adresse!

 

Das wäre ja dann ein Privatverkauf?

 

Aber ich saß ja im Autohaus die Anzeige im Netz war von dem besagten Autohaus usw....

 

Mir ist das einfach nicht aufgefallen :) obwohl ich alles gelesen habe :(

 

Will der Verkäufer evtl. die Gewährleistung umgehen und als Privat verkaufen?

Er hat diesbezgl. auch nichts gesagt und ich habe auch noch nichts bezahlt, da er den Wagen noch für mich Anmelden sowie HU machen will!

Er braucht auch noch alle Daten von mit zB. Versicherungsnr. usw... diese sollte ich morgen per Mail schicken.

Könnte ich weil ich mein vertrauen verloren habe vom KV zurück tretten? (obwohl ich das Auto gut finde aber einfach aus Angst)...

Wieso ist das so?

 

Der wagen ist Scheckheft gepflegt mit Stempel und Telnr. vom Skoda Autohaus

1 Fahrzeughalter BJ 2009

 

ich wäre sehr dankbar für Hilfe!!

 

LG

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2020 um 22:03

Zitat:

@IngoWausB schrieb am 9. Februar 2020 um 22:59:54 Uhr:

 

war nicht im Kundenauftrag und ja da steht das ich es Probegefahren bin, und mit ausschluß jeglicher Gewährleistung!

Ist im Kundenauftrag. Sonst kann der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen. Da hast du leider Pech gehabt. Beim nächsten Autokauf liest du dir den Vertrag bestimmt richtig durch, denn was der Verkäufer labert interessiert nicht. Nur was im Vertrag steht zählt.

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53 Antworten
am 9. Februar 2020 um 21:54

Sieht sehr nach Verkauf im Kundenauftrag aus und dann gibt es keine Gewährleistung. Für ein Auto aus 2009 möchte kaum ein Händler das Risiko tragen.

In dem Vertrag muss aber was zur Gewährleistung drin stehen. Lies noch einmal alles in ruhe durch.

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 21:59

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 9. Februar 2020 um 22:54:08 Uhr:

Sieht sehr nach Verkauf im Kundenauftrag aus und dann gibt es keine Gewährleistung. Für ein Auto aus 2009 möchte kaum ein Händler das Risiko tragen.

In dem Vertrag muss aber was zur Gewährleistung drin stehen. Lies noch einmal alles in ruhe durch.

war nicht im Kundenauftrag und ja da steht das ich es Probegefahren bin, und mit ausschluß jeglicher Gewährleistung!

Ich dachte halt ich kauf bei einem Händler und dann hat man automatisch eine Gwährleistung, und ich habe auch darüber mit dem Verkäufer gesprochen!

 

am 9. Februar 2020 um 22:03

Zitat:

@IngoWausB schrieb am 9. Februar 2020 um 22:59:54 Uhr:

 

war nicht im Kundenauftrag und ja da steht das ich es Probegefahren bin, und mit ausschluß jeglicher Gewährleistung!

Ist im Kundenauftrag. Sonst kann der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen. Da hast du leider Pech gehabt. Beim nächsten Autokauf liest du dir den Vertrag bestimmt richtig durch, denn was der Verkäufer labert interessiert nicht. Nur was im Vertrag steht zählt.

Ist leider ein bekannter Händler-Trick...

Wird dann ultra häufig über die Frau oder den Sohn/Tochter, den Cousin etc. (mit gleichem Nachnamen zudem häufig) verkauft; einzig allein mit der Absicht/dem Wunsch, die Gewährleistung ausschließen zu können....

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 22:14

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. Februar 2020 um 23:08:19 Uhr:

Ist leider ein bekannter Händler-Trick...

Wird dann ultra häufig über die Frau oder den Sohn/Tochter, den Cousin etc. (mit gleichem Nachnamen zudem häufig) verkauft; einzig allein mit der Absicht/dem Wunsch, die Gewährleistung ausschließen zu können....

Muss ich jetzt Angst haben das mit dem Auto was ist?

Vom KV zurück treten geht da wohl auch nicht?

Ich bin so Blöd:( aber glaube eigentlich an das gute in Menschen!

am 9. Februar 2020 um 22:20

Ein 10 Jahre alter Gebrauchter ist immer etwas Glücksache, da läuft eh viel an der Gewährleistung vorbei da es sich um Verschleiß handelt.

Vertrag ist unterschrieben und fertig.

Nur so als kleiner Tipp fürs leben: Bänkern und Autoverkäufer darfst du nie trauen. Nur was du schwarz auf weiß hast auf das kann man sich verlassen.

Das wird dir hier leider niemand beantworten können. Wir kennen das Auto nicht.

 

Für die Zukunft:

Verträge liest man vor der Unterschrift durch. Was man nicht versteht unterschreibt man nicht.

 

 

Was mich noch stutzig macht und wo man evtl (!!!) ansetzen könnte: Der Verkäufer hat selbst unterschrieben, obwohl gar nicht sein (Vor-)Name als Verkäufer aufgeführt ist?

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 22:25

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 9. Februar 2020 um 23:20:36 Uhr:

Ein 10 Jahre alter Gebrauchter ist immer etwas Glücksache, da läuft eh viel an der Gewährleistung vorbei da es sich um Verschleiß handelt.

Ist halt Scheckheftgepflegt und hat erst 80k gelaufen

Vertrag ist unterschrieben und fertig.

Nur so als kleiner Tipp fürs leben: Bänkern und Autoverkäufer darfst du nie trauen. Nur was du schwarz auf weiß hast auf das kann man sich verlassen.

Ist halt Scheckheftgepflegt und hat erst 80k gelaufen..

Da hast Du wohl recht!

Danke für deine Zeit!

am 9. Februar 2020 um 22:27

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 9. Februar 2020 um 23:24:54 Uhr:

 

Was mich noch stutzig macht und wo man evtl (!!!) ansetzen könnte: Der Verkäufer hat selbst unterschrieben, obwohl gar nicht sein (Vor-)Name als Verkäufer aufgeführt ist?

Der Verkäufer wird i.A. unterschrieben haben, denn die wissen genau wie es geht.

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 22:30

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 9. Februar 2020 um 23:24:54 Uhr:

Das wird dir hier leider niemand beantworten können. Wir kennen das Auto nicht.

Für die Zukunft:

Verträge liest man vor der Unterschrift durch. Was man nicht versteht unterschreibt man nicht.

 

Was mich noch stutzig macht und wo man evtl (!!!) ansetzen könnte: Der Verkäufer hat selbst unterschrieben, obwohl gar nicht sein (Vor-)Name als Verkäufer aufgeführt ist?

Doch schon, laut Impressum gehört das Autohaus zb. Max Mustermann und der hieß Martin Mustermann, also hat der Verkäufer mir den Wagen privat verkauft?!?!?!

Muss nicht, denn Max Mustermann kann ja auch Angestellte haben und dieser ist eben sein Bruder oder so

Ist denn nur die Unterschrift drauf oder auch ein Stempel?

Ansonsten die Anzeige sofort als Beweis sichern.

Denn das ist für mich keine klare Sache und so einfach kann man als Händler mit so einer Masche die Gewährleistung nicht ausschließen.

Das würde hier ja schon an arglistige Täuschung grenzen.

Kläre das mit dem Händler.

wenn du Gewöhrleistung möchtest - und das ist deim klares Recht bei einem Kauf vom Händler - dann kläre es mit dem Händler. Am besten einen Zeugen mitnehmen - idealerweise einen Rechtsverdreher (befreundeteter Polizist wird sich vermutlich nicht drauf einlassen).

Interessant wird ob die Unterschrift die dort drauf ist einer Real existierenden Person zuzuordnen ist. Es kommt ja vor da ist der Name des Verkäufers frei erfunden. Adresse des Verkäufers mal aufsuchen, notfalls die Nachbarn fragen wo er sich regelmäßig aufhält/wann er anzutreffen ist (zeig denen ruhig deinen Kaufvertrag.....evtl antworten sie dir gleich, dass er mit Autos handelt)

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Was ich nicht verstehe ist dein Blindheit:

1. du bist zu der Adresse hingefahren, hast sie vermutlich in dein Navi eingegeben, warum fällt dir dann nicht auf, dass es eine andere ist?

2. da hat jemand unterschrieben und es fließt eine vierstellige Summe an Geld. Warum läßt du dir von demjenigen nicht den Personalausweis zeigen schon um Name und Unterschift, Meldeadresse zu Prüfen.

3. Wenn im Vertrag steht unter ausschluss jeglicher Gewährleistung/Sachmangelhaftung und du weißt mit diesem passus nichts anzufangen warum fragst du dann nicht nach bzw nimmst mal kurz dein Smartphone und leißt nach was es damit konkret auf sich hat

4. vermutlich steht im Vertrag auch noch drin dass es ein Kauf von Privat an Privat istt? Auch das muss dir doch auffallen.

Gibt es über den "zulassungservice" und dessen Kosten eine gesonderte schriftliche Vereinbarung? Wenn ja sollte doch hier die Adresse des Händlers oder der Person die den Service anbietet/durchführt erwähnt sein.

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ist die Unterschrift i.A also im Auftrag hast du vermutlich gute Chancen das Anzufechten. Da würd ich genau ein Gespräch mit dem Verkäufer suchen (vor Ort und incl einem Zeugen). Läßt er sich nicht zur Rücknahme bewegen dann den Rest über Anwalt - du wurdest getäuscht. Inserat hast dir hoffentlich den link und auch das ganze per PDF ausdruck gesichert?

Du bist zum Händler gefahren weil du vom Händler ein Auto kaufen wolltest.

Ist die Unterschrift nicht um Auftrag wird es spannend wer Unterschrieben hat. Wenns blöd läuft wirklich die Person die im Vertrag steht nur dass sie eben dir nmicht gegenübersaß sondern der Vertrag vorausgefüllt. Geschickt vom Verkäufer. Vermutlich wird der Verkauf des Autos auch nicht in seinen Büchern auftauchen (er wird dir sagen er hat nur "vermittelt"....)

Wenn du trotz aller Umstände das Fahrzeug haben möchtest, es aber tatsächlich noch nicht an dich Übergeben wurde dann ggf mit Sachverständigem dort aufkreuzen (der soll sich die Karre anschauen und wenn alles in Ordnung ist nimmst sie halt wie geplant mit). Wenn nicht soll er dokumentieren und du stellst dem Verkäufer in Aussicht:

->dass er entweder alle vorhandenen Mängel beseitigt

oder

->dass er dir Karre zurücknimmt

------------

ggf fotografierst mal den Kaufvertrag (komplett also vorder rückseite / alle seiten). fahrgestellnummer und adresse kannst ja kurz papierschnipsel oder post it drüberlegen! hinweis ob vor der unterschrift i.A (oder auch in Worten im Auftrag oder vergleichbares steht dann entsprechend erwähnen).

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für's nächste mal: 4 Augen sehen mehr als 2. Sprich bei Vertragsunterzeichnung gemeinsam lesen.

->Gggf auch darum bitten den Vertrag in Ruhe mit nach Hause nehmen zu dürfen und Unterschrieben wieder mitzubringen (oder wenns nicht nach Hause sondern ins nächste Restaurant geht um in Ruhe zu lesen dann eben auch das)

->sollte derjenige die mitnahme des ablehnen (vielleicht weil das Ding schon unterschrieben ist und er nicht möchte dass ihr das wegschleppt) dann eben fragen ob ihr ein Foto davon machen dürft. Dann abfotografieren, in Ruhe zu Hause durchlesen+unverstehen. Geht dir dann wieder hin zum Unterschreiben natürlich nochmals alles durchlesen und prüfen (nicht das jemand schon wieder sachen geändert oder dazugeschreiben hat....)

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Normal gibt es für euch als private käufer nur 2 sinnvolle verkäufe:

a) von gewerblich an privat. dann darf keine gewährleistung ausgeschlossen werden dass ist gesetzlich so geregelt. verkäufer sollte dann der händler sein (über seine unternehmensform könnt ihr euch schlaumachen. gewerbenachweis, steuernummer etc pp). normale gewährleistung sind 2 jahre. bei gebrauchtwaren kann diese auf ein jahr verkürzt werden und das wird in aller regel auch gemacht so dass sich auch eine fomulierung zurentsprechenden dauer der gewährleistung in einem solchen gewerblich an privatem kaufvertrag wiederfinden wird

b) von privat an privat. dann wird gewährleistung in aller regel ausgeschlossen es sei denn der verkäufer vergisst es (dann gelten auch hier 2 jahre). die üblichen kaufvetragsvordrucke von privat an privat enthalten aber einen rechtsicheren gewährleistungsausschluss.

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 9. Februar 2020 um 23:03:57 Uhr:

 

Ist im Kundenauftrag. Sonst kann der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen. Da hast du leider Pech gehabt.

Hat sich da denn juristisch zu diesem Thema in letzter Zeit was geändert?

 

Meines Wissens nach kann ein Händler gegenüber einer Privatperson die Gewährleistung gar nicht ausschließen, egal was im Vertrag steht.

Er könnte sie lediglich auf ein Jahr verkürzen, unter Beibehalt der üblichen halbjährlichen Beweislastumkehr.

Und da der Händler dem TE gegenüber ganz klar als Verkäufer aufgetreten ist, mit Besichtigung, Probefahrt, Aufsetzen und Unterschreiben des Kaufvertrags etc. sehe ich hier den Sachverhalt ganz klar.

 

Problematisch allerdings wird es, wenn es innerhalb des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss einen Gewährleistungsfall gibt. Der müsste dann ggf juristisch durchgesetzt werden.

 

Wie gesagt, soweit mein Wissensstand.

Moin,

Der Händler hat das Auto auf dem Papier ja nicht verkauft. Also ist er raus.

Wenn du belegen kannst, dass es sich um eine Umgehung handelt, dann kommt er da nicht raus - Problem: Belegen und dann noch Geld zum Abschöpfen finden. Weil - du wirst dann ziemlich sicher klagen müssen und bis das erledigt ist, ist Erfahrungsgemäß kein Geld mehr da.

LG Kester

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