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Auto bei VW finanziert, jetzt Totalschaden!

Themenstarteram 31. August 2014 um 16:52

Hallo,

hatte vor 2 Tagen einen Unfall. Der Unfallverursacher hat seine Schuld zugegeben. Am selben Tag riefen wir einen Gutachter, der nun von einem Totalschaden ausgeht. Der Wagen soll noch einen Wert von 8.000-10.000 EUR haben. Die Reparatur würde aber diesen Wert übersteigen, ca. 9.000 EUR. Also ist es ein Totalschaden, sagte der Gutachter. Dem Rechtsanwalt haben wir den Unfall gemeldet, aber noch nicht bescheid gegeben das der Wagen finanziert ist.

Golf 6 Baujahr: 2009

2.0 TDI/ 128.000 km

Der Wagen wurde September 2011 finanziert. (für 7 Jahre)

3 Jahre haben wir schon abbezahlt (4 Jahre sind noch offen)

3 Tage vor dem Unfall rief ich VW an, wieviel Euro noch offen sind, es kam dann schriftlich mit per Post das 6.150 EUR zu begleichen sind.

Was passiert nun wenn die gegnerische Versicherung bezahlt?

Wenn VW das Geld komplett bekommt, repariert VW den Schaden wie neu?

Oder können wir das Geld von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen?

Oder VW nimmt den Betrag was noch offen ist und wir kriegen dann den Rest ausgezahlt,

und können den Wagen behalten? Oder zieht VW den Wagen dann ein?

Auf eine Antwort würde ich mich freuen

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Supercan

Der Wagen soll noch einen Wert von 8.000-10.000 EUR haben.

hast du das schon schriftlich?

ich glaub kaum, das ein 5jahre alter golf mit 128tsd. auf dem tacho noch 8.-10tsd. wert ist, eher die hälfte!

Zitat:

Der Wagen wurde September 2011 finanziert. (für 7 Jahre)

warum finanziert man ein fahrzeug auf 7jahre, das bereits 3jahre alt ist? :confused:

Zitat:

hab ich ja nur Verlust.

stell dich mal drauf ein, je nach dem was der gutachter ausrechnet, das du eher noch aus eigener tasche draufzahlen musst, damit der wagen aus der finanzierung rauskommt!

Zitat:

Wer kriegt dann das Geld? Die Bank oder ich?

den nutzungsausfall bekommst du!

allerdings solltest du auch hier nicht von 700€ ausgehen - je nach austattung wirst du 300-500€ bekommen!

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am 31. August 2014 um 16:59

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bezahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Davon löst Du die Finanzierung ab, somit bleiben Dir noch rd. 3.000 €.

Wenn ein Sicherungsschein ausgestellt ist, darf die Versicherung nicht direkt an Dich bezahlen. Allerdings kann die VW-Bank nur die Restschuld behalten und muss die Differenz an Dich auszahlen.

Gruß

Der Chaosmanager

PS: Weshalb dem Rechtsanwalt der Schaden gemeldet wird, wenn der Unfallverursacher die Schuld zugibt und der Fall klar ist, ist mir schleierhaft.

Themenstarteram 31. August 2014 um 17:51

Wir haben 5.000 EUR zu Anfang des Darlehensvertrages angezahlt und seit 3 Jahren (5.220 EUR) zahlen wir noch für den Ratenkredit ein. Summe: 10.220 EUR. Wenn dann noch ca. 3.000 EUR für mich bleiben, hab ich ja nur Verlust. Was passiert dann mit dem Auto? Kann ich es dann so in dem Zustand weiterverkaufen?

PS: Hab es an den Rechtsanwalt weitergegeben, weil die Polizei schonmal die Schuld an den Verursacher gab. Er dann aber aufeinamal widersprach. Obwohl er es zum Zeitpunkt des Unfalls zugab.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt aber erst vor, wenn der Schaden höher als 130 % vom Wiederbeschaffungswert liegt. Das setzt aber voraus, dass der Wagen dann auch wirklich instandgesetzt wird.

Wenn du also den Wagen am liebsten behalten möchtest, dann gibt es somit vielleicht eine Chance.

Gruß Christof

am 31. August 2014 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von Supercan

Wir haben 5.000 EUR zu Anfang des Darlehensvertrages angezahlt und seit 3 Jahren (5.220 EUR) zahlen wir noch für den Ratenkredit ein. Summe: 10.220 EUR. Wenn dann noch ca. 3.000 EUR für mich bleiben, hab ich ja nur Verlust. Was passiert dann mit dem Auto? Kann ich es dann so in dem Zustand weiterverkaufen?

Wenn der Kredit abgelöst ist, gehört das Auto Dir.

Vielleicht lohnt sich ja doch noch eine Reparatur, dann sieht die finanzielle Situation für Dich natürlich besser aus.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 31. August 2014 um 19:06

Bei einem Totalschaden, gibt es wohl eine Entschädigung für 14 Tage. Da man das Auto nicht nutzen kann, sagte der Gutachter. Wer kriegt dann das Geld? Die Bank oder ich? 700 EUR sollen es wohl sein.

Das ist dein Nutzungsausfall (sofern du letztendlich nicht schuld bist...) dafür, dass du den Golf nicht nutzen kannst. Also ist das Geld für dich.

Alternativ könntest du ja einen Leihwagen nehmen.

Ich hatte vor 6 Jahren einen unverschuldeten Totalschaden. Ich habe 3 1/2 Wochen Nutzungsausfall bekommen. Das war das Kaufdatum des neuen Autos. Der Kaufvertrag als Nachweis für die 3 1/2 Wochen wurde akzeptiert.

Zitat:

Original geschrieben von Supercan

Wir haben 5.000 EUR zu Anfang des Darlehensvertrages angezahlt und seit 3 Jahren (5.220 EUR) zahlen wir noch für den Ratenkredit ein. Summe: 10.220 EUR. Wenn dann noch ca. 3.000 EUR für mich bleiben, hab ich ja nur Verlust. Was passiert dann mit dem Auto? Kann ich es dann so in dem Zustand weiterverkaufen?

Hi,

wieso hast du da verlust gemacht? Du hast den Wagen doch 3 Jahre genutzt?

Wenn es bei den genannten zahlen bleibt bekommst du ja nach Ablösung des Kredits 3000€ raus (der Restwert wird aber noch abgezogen,also das was der wagen jetzt noch wert ist).

Dann hättest du für 3 Jahre Nutzung ungefähr 7t€ bezahlt. Das ist ein ganz normaler Wert.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Supercan

Der Wagen soll noch einen Wert von 8.000-10.000 EUR haben.

hast du das schon schriftlich?

ich glaub kaum, das ein 5jahre alter golf mit 128tsd. auf dem tacho noch 8.-10tsd. wert ist, eher die hälfte!

Zitat:

Der Wagen wurde September 2011 finanziert. (für 7 Jahre)

warum finanziert man ein fahrzeug auf 7jahre, das bereits 3jahre alt ist? :confused:

Zitat:

hab ich ja nur Verlust.

stell dich mal drauf ein, je nach dem was der gutachter ausrechnet, das du eher noch aus eigener tasche draufzahlen musst, damit der wagen aus der finanzierung rauskommt!

Zitat:

Wer kriegt dann das Geld? Die Bank oder ich?

den nutzungsausfall bekommst du!

allerdings solltest du auch hier nicht von 700€ ausgehen - je nach austattung wirst du 300-500€ bekommen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

ich glaub kaum, das ein 5jahre alter golf mit 128tsd. auf dem tacho noch 8.-10tsd. wert ist, eher die hälfte!

Ein 2.0 TDI also Diesel? Die werden quasi in Gold aufgewogen, 5.000 € werden da noch für 2003er IVer Gölfe gezahlt. :rolleyes: (Sind dann die 1.9er, denn 2.0 gabs damals nicht)

Hi,

ein so lange Finanzieurng für ein Auto ist immer kritisch für einen Gebauchtwagen erst recht.

Die relativ hohe Anzahlung von 5000€ verhindert hier aber eine größere Lücke in der Finanzierung (also einen höheren Restkredit als Fahrzeugwert).

Somit wird es sich hier wahrscheinlich auf null ausgehen,bzw. sogar noch was übrig bleiben.

bei einem haftpflichtfall wäre auch eine Reparatur nach der 130% Regelung möglich. Das heißt die Reparatur darf 30% mehr kosten als der Wiederbeschaffungswert sofern das Fahrzeug hinterher weiter genutzt wird.

Die Finanzierung würde dann ganz normal weiterlaufen. Evtl. gibt es auch einen finanziellen ausgleich für den Wertverlust,bei einem 5 jahre alten Fahrzeug aber eher nicht oder sehr gering.

Genaueres kann man aber erst sagen wenn das Gutachten vor liegt,das dauert ja normalerweise nur 2-3 Tage.

Gruß Tobias

Themenstarteram 1. September 2014 um 18:46

Technische Daten und Fahrzeugbeschreibung

Golf / TDI COMFORTLINE

1968ccm/81kW Diesel

205/55 R 16

verkehrssicher

25.02.2009

HU AU 01.2016 / 01.2016

128410 km

reflexsilber metallic (A7W) : durchschnittlich

Allgemeine alters- und laufzeittypische Gebrauchsspuren.

Beseitigter Schaden an der vorderen Stoßstange+Kotflügel VL+ Scheinwerfer VL.

Haftpflichtschaden vom 29.08.2014

??

Reparaturkosten ohne MwSt. EUR 7.562,61

Abzüge NFA Lack ohne MwSt. EUR 52,42 EUR

Schadenhöhe ohne MwSt. 7.510,19 EUR

Mehrwertsteuer 19 % 1.426,94 EUR

Schadenhöhe mit MwSt. 8.937,13

 

Beurteilung Totalschaden

Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert 10.000,00

Restwert 3.000

Reparaturdauer in Arbeitstagen 6

Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen 14

Nutzungsausfall-Gruppe E

Nutzungsausfall pro Tag EUR 43,00

Allgemeine Aussagen zur Kalkulation

Abzüge für Wertsteigerung-, bzw. - ausgleich ( z.B. Bereifung, Batterie, Art und Zustand der Lackierung, usw.) wurden bei den betreffenden Positionen entsprechend des Erhaltungszustandes in der Kalkulation berücksichtigt.

Weiter Abzüge sind nicht vertretbar.

In Anbetracht der hohen Instandsetzungskosten und eines noch vorhandenen Reparaturrisikos, wäre ein Aufbau des Fahrzeuges nicht mehr wirtschaftlich. Es liegt ein Totalschaden vor.

Wertermittlung

Der Wiederbeschaffungswert eines gleichen oder ähnlichen Fahrzeuges vor dem Unfall wurde unter Berücksichtigung aller den Wert beeinflussenden Faktoren, sowie unter Anlehnung an die örtliche Marktlage ermittelt. Der Wert versteht sich einschließlich der pauschalierten Kosten einer Werkstattdurchsicht.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall wurde in Kenntnis des Listenneupreises unter Berücksichtigung von Fahrzeughalter, km-Leistung, Erhaltungszustand sowie Marktgängigkeit und örtlicher Marktlage veranschlagt mit: 10.000,00 €.

Restwert

Für das beschädigte Fahrzeug dürfte unter Berücksichtigung der anfallenden Verschrottungskosten ein Restwerterlös in Höhe von 3.000,00 € zu erzielen sein.

Beschaffungszeit

Ein gleiches oder ähnliches Fahrzeug konnte auf dem regionalen Gebrauchtwagen- markt in 14 Tagen beschafft werden.

Nebenkosten

Die Zulassungskosten für ein Folgefahrzeug betragen ca. 60,00 €.

Meine Prognose: du bekommst 7000€ bezahlt und hast das kaputte Auto. Dieses kannst du für 3000 verkaufen, hierfür muss dir der Gutachter Kind ein gültiges Gebot vorlegen von einem Aufkäufer. Somit hast du nun 10.000€ wie vorher nur halt nicht in 1 Auto sondern als Geldbetrag und Schrottauto. Bist aber rechtlich nicht schlechter gestellt als vorher. Dass du jetzt aber noch 6150 an VW abdrücken musst ist dein Problem nicht der Versicherung. Am Ende des Tages hast du Schrottauto + 850€ oder kein Auto und 3850€. So sieht es aus und so ist es rechtlich auch korrekt. Sonst wärst du ja auch überbezahlt, denn du hättest vorher ja auch nur den Gegenwert von 10.000€ egal was du dafür in Summe ausgegeben hast.

Das Auto ist 10.000 Euro wert, die Reparatur kostet knapp 9000 Euro, wo ist da der Totalschaden?!? War das von Gutachter von deiner oder von der gegnerischen Versicherung?

Hi,

die differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert beträgt nur 7000€. Das wäre der versicherung natürlich lieber als eine Reparatur für 9000€ ;)

Aber wie von mir auch schon geschrieben eine Reparatur wäre möglich und müßte die versicherung bezahlen.

Ob man mit einem wagen fahren will der einen 10t€ schaden hatte ist halt die frage.

Wenn alles perfekt repariert wird kein kein Problem,aber ob es immer alles perfekt läuft ;)

Gruß Tobias

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