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Auto gekauft / Getriebeschaden / Kosten
Guten Morgen,
ich habe vor drei Wochen beim VW Händler einen gebrauchten VW Touran gekauft.
Nach drei Wochen sieht es jetzt so aus, das ich einen Getriebeschaden habe.
Die Kupplung hängt öfters, der Gang lässt sich nicht einlegen und die Schaltung schleift beim Gang einlegen.
Jetzt hatte ich heute Termin in der Werkstatt und habe das Auto abgegeben.
Da sagt, der Servicemitarbeiter das ich die Kosten vielleicht selber tragen muss.
Nach drei Wochen sehe ich das eigentlich nicht ein.
Habe ich hier vielleicht eine Rechtsgrundlage um gegen diese Rechnung vorzugehen?
Weil jetzt noch zwischen 500 - 1500€ für eine neue Kupplung/Schaltung zu zahlen, sehe ich nicht ein.
Danke
Beste Antwort im Thema
Ein paar mehr Informationen werden dann doch zum Befeuern der Glaskugeln benötigt. Preis, Alter, Kilometerstand, Vorbesitzer? Verkäufer war der Händler oder trat der nur als Vermittler auf „Verkauf im Kundenauftrag“? Zusicherungen im Kaufvertrag?
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38 Antworten
§ 437 BGB
Ein paar mehr Informationen werden dann doch zum Befeuern der Glaskugeln benötigt. Preis, Alter, Kilometerstand, Vorbesitzer? Verkäufer war der Händler oder trat der nur als Vermittler auf „Verkauf im Kundenauftrag“? Zusicherungen im Kaufvertrag?
Wenn der schon 250tkm auf der Uhr hat und die Kupplung nur verschlissen ist, darfst Du das durchaus selber zahlen, da eine Kupplung als Verschleißteil gilt. Hätte der Wagen hingegen erst 50tkm, ist auch bei einem Gebrauchtwagen nicht von einer verschlissenen Kupplung auszugehen und man würde es ersetzt bekommen.
Von daher ist es tatsächlich mehr als relevant, wie alt das Fahrzeug ist und wie viel Kilometer es drauf hat.
Ok, entschuldigt bitte, hier die Informationen:
- 80.000 km gelaufen
- Erstzulassung: 27.11.2014
- Im Vertrag steht nichts von Verkauf im Kundenauftrag
- Vor mir steht im Zulassungbescheinigung Teil II nur VW selber und eine weitere Person.
Dann ab zum Händler, wo Du es gekauft hast und auf seine Kosten reparieren lassen.
Wenn Du es nicht als Gewerbetreibender gekauft hast, muss er Gewährleistung geben.
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 16. März 2020 um 14:18:53 Uhr:
Wenn Du es nicht als Gewerbetreibender gekauft hast, muss er Gewährleistung geben.
Muss er nicht unbedingt
Doch, muss er. Gewährleistung darf auf 1 Jahr verkürzt aber nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten ist der Vertrag in diesem Punkt ungültig.
Sehe ich auch so!
Oder klär uns mal auf was Du meinst.
Die Kupplung ist ein Verschleißteil, die fällt nicht unbedingt unter Gewährleistung. Es kommt im wahrscheinlich darauf an ob sie wirklich defekt ist oder verschlissen.
Und ja nach 80tkm kann eine Kupplung durchaus verschlissen sein, habe erst letzten wieder eine Rentnerin beobachtet die ihren Polo mit geschätzten 5000upm und 3km/h über den Supermarktparkplatz bewegt hat.
ich war nicht der einzige der seine Kinder in Sicherheit gebracht hat denn wenn die Dame von der Kupplung abgerutscht wäre, wäre sie bei der Drehzahl quer über den Parkplatz geschossen.
Gut für die Kupplung mag er auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein, aber er sprach ja von "Getriebeschaden".
Der Mitarbeiter meinte ja auch "vielleicht", also ist noch nicht Hopfen und Malz verloren.
Jo, also der Meister hat sich gemeldet.
Das komplette Getriebe muss gewechselt werden.
Ein Geberzylinder war defekt und das ganze Getriebe war schon voller Bremsflüssigkeit
Er meinte auch, dass ich das nicht zahlen muss, weil das nichts mehr mit normalen verschleiß Zutun hat.
Also morgen bekomme ich das Auto wieder, mit einem neuem Getriebe.
Zitat:
@rgruener schrieb am 16. März 2020 um 14:36:44 Uhr:
Doch, muss er. Gewährleistung darf auf 1 Jahr verkürzt aber nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten ist der Vertrag in diesem Punkt ungültig.
Eine Kupplung mit 80.000km kann durchaus Verschleiß und kein Mangel sein.
Und warum wurde bei der Probefahrt nichts davon bemerkt?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 17:40:40 Uhr:
Zitat:
@rgruener schrieb am 16. März 2020 um 14:36:44 Uhr:
Doch, muss er. Gewährleistung darf auf 1 Jahr verkürzt aber nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten ist der Vertrag in diesem Punkt ungültig.
Eine Kupplung mit 80.000km kann durchaus Verschleiß und kein Mangel sein.
Und warum wurde bei der Probefahrt nichts davon bemerkt?
Es handelt sich immer noch, wie bereits mehrfach erwähnt, um einen Getriebeschaden. Wahrscheinlich wurde bei der Problefahrt nichts bemerkt, weil das Getriebe da noch OK war.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 16. März 2020 um 18:06:27 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 17:40:40 Uhr:
Eine Kupplung mit 80.000km kann durchaus Verschleiß und kein Mangel sein.
Und warum wurde bei der Probefahrt nichts davon bemerkt?
Wahrscheinlich wurde bei der Problefahrt nichts bemerkt, weil das Getriebe da noch OK war.
Siehste....und da hat der Händler schon den Angriffspunkt nicht einen müden Cent dazuzugeben.