ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto gekauft mit fester Kurzzulassung, bin verwirrt.

Auto gekauft mit fester Kurzzulassung, bin verwirrt.

Themenstarteram 7. August 2023 um 15:36

Hallo ich habe ein Auto gekauft von einem Autohändler. Das Auto hole diese Woche ab. Ich besitze aber noch ein altes Auto, dessen Kennzeichen ich dann auf das neue Auto übertragen will.

Der Händler hat mir gesagt das deren Autos auf das Autohaus für mindestens 4 Monate zugelassen sind. Im Kaufvertrag steht auch drin "Mindesthaltedauer 4 Monate. Eine vorzeitige Um- / Abmeldung ist untersagt."

Mit diesem Wissen habe ich dann um eine eVB zu erhalten bei meiner Versicherung einen Antrag gestellt für das Fahrzeug als neuen Vertrag (Bavariadirekt). Die eVB habe ich auch prompt erhalten. Als ich dann bei meiner Versicherung ein weiteres mal angerufen und den Passus im Kaufvertrag geschildert habe, meinte diese das sei Unfug und ich soll so schnell es geht das Auto ummelden (bis max. 3 Monate), da sonst die eVB auslaufen wird ich diese Bezahle und es keine Folgevertrag für das Auto gibt (ich Zahle also einmal die neue eVB und parallel meine jetzige Versicherung auch noch).

Auch sonst finde ich im WWW keine Anhaltspunkte zwecks der Gültigkeit des Autohändlers und das man sobald wie möglich den Halterwechsel angeben lass bei Zulassungsstelle.

Habt ihr hier eine Idee was ich jetzt machen sollte und was ist korrekt? Droht mir Strafe wegen Kaufvertrages?

Die eVB meiner jetzigen Versicherung kann ich auch innerhalb von 14 Tagen widerrufen z.B. und mir eine neue Versicherung suchen.

Danke und VG

Resselss

Ähnliche Themen
33 Antworten

Muss das Auto jetzt noch 4 Monate auf das Autohaus zugelassen sein oder war das schon?

Wenn das Auto bisher noch nicht zugelassen war, wird es mit deiner eVB auf das Autohaus zugelassen, du bist dann VN.

In 4 Monaten kannst es dann auf dich zulassen

Sind die 4 Monate haltedauer Bestandteil des KV?

Bezahlst Du den Wagen oder wird finanziert?

Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass manche Modelle für einen Zeitraum x auf den Händler zugelassen sein müssen. Auch ist es nicht ungewöhnlich, das Fahrzeug zu verkaufen und dem Käufer die entsprechende Bindung aufzuerlegen. idR gibt es dafür einen vergleichsweise üppigen Nachlass. Handelst Du dem entgegen, könnte der Händler uU Schadensersatzansprüche gegen Dich haben - zB wenn er eben aufgrund der Zuwiderhandlung gegen die Weisung des Herstellers für den Rest des Jahres in der Marge beschnitten wird, keine bevorzugten Modelle mehr bekommt, oder einfach einen höheren Preis für dieses bestimmte Fahrzeug bezahlen muss, oder irgendwas in dieser Art.

Was ist korrekt? Vertragsgemäß den Wagen nach Ablauf der 4 Monate Bindung ummelden. Für die Vereinbarung mit dem Händler sind Deine pers. Probleme mit Deiner Versicherung egal. Wie oben schon gesagt - ist der Wagen noch nicht zugelassen, kannst Du Dich als VN eintragen lassen. Ist er schon zugelassen - Pech gehabt wahrscheinlich

Warum fragst Du nicht genauer beim Händler nach??

So wie ich das sehr haben meine Vorschreiber nicht ganz unrecht ..

Wahrscheinlich wirst Du in diesem Fall den PKW fix und fertig zugelassen bekommen, die Zulassungsbescheinigung Teil !! wird der Händler behalten. Daher wirst Du nicht in Versuchung kommen können das Fz auf Deinen Namen umzumelden... nach den 4 monaten bekommst Du dann die Paiere und kannst das Fz auf Dich ummelden.

So gesehen hast Du dann ein gebrauchte Fz gekauft und einige Euronen "gespart" ...

Wie gesagt, das ist meine Vermutung.

Das sollte Dir Dein Händler schon sagen können ..

Zitat:

@Ressless schrieb am 7. August 2023 um 17:36:49 Uhr:

meinte diese das sei Unfug und ich soll so schnell es geht das Auto ummelden (bis max. 3 Monate),

Super, jetzt rufen Versicherungen schon zu Vertragsbruch auf (da wurde bestimmt etwas missverstanden)

Selbst wenn Du die Papiere bekommst, darfst Du das Auto nicht vor den 4 Monaten ummelden.

Zitat:

@Ressless schrieb am 7. August 2023 um 17:36:49 Uhr:

....da sonst die eVB auslaufen wird ich diese Bezahle und es keine Folgevertrag für das Auto gibt (ich Zahle also einmal die neue eVB und parallel meine jetzige Versicherung auch noch).

eine nicht genutzte evb kostet nichts (oder hat sich was geändert?)

Und wegen dem Kennzeichen, wenn du das alte Auto abmeldest, kannst das Kennzeichen reservieren und in vier Monaten lässt du das Auto mit dem Kennzeichen auf dich zu. Behalte die Schilder, das spart eine Menge Geld.

Lass es dir vom Händler nochmal genau erklären und hör zu, was der sagt.

Auto, die weniger als eine bestimmte Zeit zugelassen sind, werden beim KBA anders gewertet. Deswegen die vier Monate Haltedauer. Und deine Versicherungshotline hat keine Ahnung und davon recht viel. Vergiss was die sagen, das Auto wird auf den Händler mit deiner eVB zugelassen und das muss die eVB auch ermöglichen. Das ganze nennt sich Jahreswagenregelung, hatte ein Kollege auch mal. Der fuhr mit Nürnberger Nummer rum und dabei hat die WGV nur öD in Württemberg versichert

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 7. August 2023 um 18:14:38 Uhr:

 

Wahrscheinlich wirst Du in diesem Fall den PKW fix und fertig zugelassen bekommen, die Zulassungsbescheinigung Teil !! wird der Händler behalten. Daher wirst Du nicht in Versuchung kommen können das Fz auf Deinen Namen umzumelden... nach den 4 monaten bekommst Du dann die Paiere und kannst das Fz auf Dich ummelden.

Wenn ich den Wagen vollständig bezahlt habe, würde ich einen Teufel tun,die ZB2 beim Händler zu belassen!

Davon unberührt ist die Vereinbarung, das Fahrzeug mindestens 4 Monate auf den Händler angemeldet zu lassen.

Wenn das so im Vertrag festgehalten wurde,muss sich der TE daran halten. Für den Fall das er das nicht tut, wird im Vertrag sicherlich was zu geschrieben stehen.

Das der besonders hohe Rabatt nur gegeben wird, wenn das Fahrzeug 4 Monate auf den Händler zugelassen wird, ist höchstwahrscheinlich kommuniziert worden und nicht unüblich.

Für den Hersteller fordert der Händler dann meist einen Halterdauernachweis bei der Zulassungsstelle an, weshalb der Tip der Versicherung,dass Fahrzeug einfach umzumelden, eher suboptimal sein und den Händler zu einer Schadensersatzforderung ermutigen dürfte.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 7. August 2023 um 19:13:11 Uhr:

 

Auto, die weniger als eine bestimmte Zeit zugelassen sind, werden beim KBA anders gewertet.

Was meinst Du mit anders gewertet?

Selbst wenn zwischen an und Abmeldung nur 5 Minuten sind, wird das Fahrzeug mit einem Haltereintrag belastet. Die Dauer spielt dafür keine Rolle. In der nächsten FZV gibt's sogar einen gesonderten neuen Vorgang dafür(Tageszulassung).

Die Fahrzeughersteller gewähren ihren Händlern Rabatte, wenn sie Fahrzeug für sich als vorführer/Selbstfahrervermietfzg zulassen oder an Gewerbetreibende verkaufen, knüpfen dann aber eine bestimmte Halterdauer ran.

Themenstarteram 7. August 2023 um 18:17

OK danke für die Infos an Euch. Aber was mach ich jetzt genau? Ich hab ja jetzt eine eVB von meiner Versicherung.

 

Soll ich die Wiederrufen oder gebe ich die dem Autohändler und er trägt mich ein?

 

Meine Versicherung meinte sie bekommen das nur mit wenn ich bei der Zulassungsstelle war.

 

Ich rufe morgen beim Händler nochmal an und hoffe er erklärt mir alles und hilft bei der Umsetzung.

 

Von Einem Rabatt wurde mir jedoch nichts erzählt.

Übrigens: Lies mal so einiges über die "Bavariadirekt"

Zitat:

@Ressless schrieb am 7. August 2023 um 20:17:19 Uhr:

OK danke für die Infos an Euch. Aber was mach ich jetzt genau? Ich hab ja jetzt eine eVB von meiner Versicherung.

Soll ich die Wiederrufen oder gebe ich die dem Autohändler und er trägt mich ein?

Meine Versicherung meinte sie bekommen das nur mit wenn ich bei der Zulassungsstelle war.

Ich rufe morgen beim Händler nochmal an und hoffe er erklärt mir alles und hilft bei der Umsetzung.

Von Einem Rabatt wurde mir jedoch nichts erzählt.

Hast Du bei der eVB angegeben, dass Du nur Versicherungsnehmer und nicht Halter wirst?

Wenn die eVB nicht abgerufen wird, musst Du bei der Versicherung nichts machen. Die ist eh nur befristet gültig und verfällt dann von selbst.

Zitat:

@lore8 schrieb am 07. Aug. 2023 um 20:25:16 Uhr:

Übrigens: Lies mal so einiges über die "Bavariadirekt"

Hauptsache billig, alles andere interessiert nicht. Wer vergleicht schon die AKB?

 

@Ressless Wenn das Autohaus Halter werden soll, dann muss der abweichende Halter auch auf der eVB erfasst sein, sonst wird das nichts mit der Zulassung auf das AH.

 

Wenn die 4 Monate Halterschaft auf das AH rum sind, brauchst Du keine neue eVB zur Ummeldung auf Dich.

 

Nicht genutzte eVB kosten kein Geld, sollte die Bavariadirect dafür doch tatsächlich eine Gebühr nehmen, würde mir das zu denken geben.

 

Und wie die Lore schon schreibt, mach Dich über diese Versicherung mal schlau.

Bei einem Halterwechsel ist immer eine eVB vorzulegen. Ohne lässt sich keine UI oder UMH beantragen

Jetzt bin ich mal gespannt ob und was der TE uns vom Gespräch mit dem Händler erzählt ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto gekauft mit fester Kurzzulassung, bin verwirrt.