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Auto geklaut

VW Käfer 1200
Themenstarteram 18. August 2010 um 20:08

Hallo hab eine Frage. Mein Käfer den ich gerade Restauriere würde mir gestohlen. Das Auto ist schon mehrere Jahre abgemeldet. Ich hab es schon der Polizei mitgeteilt, die meinte ich hätte schlechte Chance das Fahrzeug wieder zu bekommen. Bleib ich auf dem Schaden sitzen oder bezahlt die Versicherung das und welche?

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18 Antworten
am 18. August 2010 um 20:21

Wogegen hast Du denn eine Versicherung?

 

Wenn er abgemeldet war, hast Du wohl keine Teilkastko und die Hausratsversicherung kommt auch nicht auf, denn ein Auto ist kein Hausrat.

 

Sieht also eher schlecht aus.  :(

 

Aber wer klaut einen zu restaurirenden Käfer? Ist das was ganz besonderes?  

Themenstarteram 18. August 2010 um 20:26

Ich hatte den Käfer gerade fast wieder komplett zusammen neu lakiert komplett geschweist und versiegelt wolle ihn an dem tag wo ich merkte wo er geklaut wurde noch den rest montieren wie kotflügel und Lampen

Wenn du den Käfer mal angemeldet hattest, er Teilkasko versichert war,

Er jetzt nur vorrübergehend abgemeldet ist,!!!!!!

So besteht auch im Abgemeldeten + beitragfreiem Zustand die Teilkasko.

Die Klausel stammt zwar aus der Vorzeit des Saisonkennzeichens + sollte das FZ in dem "nicht-zugelassenen-Zeitraum" absichern.

Sie ist aber ohne Zeitbeschränkung + hat immer noch Gültigkeit.

Uwe

am 18. August 2010 um 20:59

Uwe, er war doch seit Jahren abgemeldet...

 

@ timoharter

Das ist natürlich superscheiße... da stecken Stunden über Stunden drin und dann, wenn er fast fertig ist, sowas :mad:

 

Aber wieso ist die Polizei der Meinung, den nicht finden zu können.

Die sollen sich anstrengen.

Wenn das vor 30 Jahren gesagt wurde, wo der  Käfer noch der häufigste Wagen war, verstünde ich das aber jetzt... da fällt einer schon auf. 

Ich würde versuchen, Bilder von dem Wagen in jedem der einschlägigen Käfer Foren und KFZ-Plattformen zu veröffentlichen.

Damit wird der Wagen schnell sehr bekannt und damit praktisch unverkäuflich.

 

Kannst ja hier gleich anfangen ;)

 

Viel Glück!

 

PS: Die Ruheversicherung endet 18 Monate nach der Abmeldung.

@Karl + TS

Wenn man ein FZ vorrübergehend abmeldet, besteht die TK weiter!!!

Aber nur im Einstellplatz, nicht "fahrend".

Sprich Feuer, Diebstahl, Wildschaden, Glasbruch etc.

Ohne Zeitbeschränkung!!!

Beitragsfrei!!!

Egal ob eine "Wildsau" in deine Garage rennt, - dir ein Backstein beim "renovieren" in die Frontscheibe fällt, -dir der Nachbar das Spiegelglas im 'Dun' zertrümmert, - oder die ganze Hütte abbrennt.

Es ist versichert!

Diebstahl natürlich auch.

Uwe

Die 18 Monate sind mir "Neu".

Das ist natürlich grosse Sch.... ! Fängt das auch schon mit'n Käfer an:(

Aber, versuche mal so richtig zu überlegen WER alles davon wusste. WER hat das Equipment und die innere Einstellung zum Käfer für den Diebstahl so ad hock? 

Ich hoffe mal es ist nur ein Scherz deiner Kollegen.

 

Auch glaube ich das Versicherungen nicht bis ultimo einen sog. Ruheversicherung beinhalten, weiss es aber nicht. Da musste - tja, da fängt es an - die Versicherung des Halters anrufen. Hast du den gekauft, der Verkäufer meldet die Versicherung erst ab, du restaurierst den 3 Jahre als neuer Halter ......hmm.... das ist ein Problem, denke ich.

Und, wenn du Versicherungsnehmer warst, was meinste denn was du kriegst?  Ein Objekt das dem Erzählen nach(!) top-restauriert war.....?

Schwerlich, wirklich.

Wie siehts denn mit Brief und Schein aus?

Hast du die noch?

Kann man die Fahrgestellnummer nicht als gestohlen melden?

Wenn dann einer versucht das Auto anzumelden hast du ihn ;)

Nur so eine Überlegung

am 19. August 2010 um 10:13

Geklaute autos gehen ja so gut wie immer ins ausland.

Allerdings sind da "Dicke Kisten" angesagt, aber ein Krabbler....

 

Vielleicht ist es wirklich nur ein "Scherz", aber dann ein ganz übler :( 

am 19. August 2010 um 12:48

Ich glaube der Käfer hat seine Fans international. Das ist im Ausland

zum Teil noch viel stärker ausgeprägt.

viele Grüße

am 19. August 2010 um 16:17

Einige Versicherungen, bieten "Ruheversicherungen" an, in der Zeit, in der das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Verker zugelassen ist, ist das Fahrzeug, gegen Diebstahl/Einbruchdiebstahl mit den Folgeschäden versichert, der Beitrag wird mit den Versicherungsprämien bezahlt, bevor das Fahrzeug abgemeldet wird, und wird wieder fällig, wenn das Fahrzeug zugelassen wird, andere Gesellschaften, stellen monatlich oder quarteilsweise den Versicherungsbeitrag für die "Ruhezeit" in Rechnung...

Schau mal in Deinen Vertrag, ob eine solche Regelung für die "Ruhezeit" vereinbart ist...

Jungs, setzt dem TE doch keine Flausen in den Kopf.

Er hat doch im Eingangsposting schon geschrieben, dass der Wagen seit Jahren abgemeldet ist.

 

Eine Ruheversicherung endet in aller Regel nach 18 Monaten. Ich kenne keine Gesellschaft, die eine beitragsfreie Ruheversicherung mit unbegrenzter Dauer anbietet.

 

Außerdem ist Voraussetzung, dass der Wagen vorher schon kaskoversichert war.

Schon davon hat der TE nichts geschrieben.

 

So schade es für den TE ist, aber der Schaden wird nicht versichert sein.

 

Hafi

am 19. August 2010 um 20:39

lt. meines Versicherungsvertrages, besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung für den Zeitraum nach der letzten Stilllegung, bis zur Wiederzulassung, bis der Vers. ein Verschrottungsnachweis oder ein Kaufvertrag, mit allen erforderlichen Daten, des neuen Halters vorgelegt wird.

Die Ruheversicherung ist nicht befristet, sie umfasst, Teilediebstahl, Fahrzeugdiebstahl, Einbruchschäden.

Schau nochmal  rein. Irgendwo wird geregelt sein, wann der eigentliche Versicherungsvertrag nach der Stillegung des Wagens ohne Kündigung endet (Punkt H. x.x.). An diesem Tag endet auch die Ruheversicherung.

 

Hafi

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