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Auto geklaut und Brief erschlichen

Themenstarteram 27. November 2005 um 11:30

Hi,

ich bräuchte dringend eure Hilfe: Meinen ehemals besten Freunden habe ich im Juni diesen Jahres ein in diesem Monat gekauftes Auto (passat VR6) überlassen, sie sagten, sie werden es bezahlen, sobald Sie wieder Geld haben. Vor ca. 1 Monat fragten Sie mich nach dem Brief, da Sie teile bestellen wollten, denen gab ich dann auch den Breif in Gutgläubigkeit. Als ich dann 1 Woche später anfing, regelmäßig nach dem breif zu fragen, haben die sich nicht mehr gemeldet. Somit habe ich werder Breif noch Auto, das Fahrzeug ist noch NICHT zugelassen worden. (Der Bruch mit denen kam nicht nur durch das Fahrzeug, sondern die schuldeten mir auch so noch zusätzlich Geld).

Habe ich nach eurer Meinung eine Chence, da dran zurückzukommen? Ich habe den damaligen Händler ausfindig gemacht und möchte mir eine Kopie des Kaufvertrages (da auf meinen Namen) zuschicken lassen, aber reicht das?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Lars

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20 Antworten

Mal kein Kommentar wie Naiv diese Aktion war!

Könnte ohne Brief schwer werden, aber sofort zum Anwalt.

Deinen "Freunden" nur noch eine kurze Nachricht zukommen lassen, dass sie sich sofort zu melden haben sonst kommt die Anzeige.

Themenstarteram 27. November 2005 um 12:17

Das es naiv war, weiß ich mittlerweile auch. Ich habe den schon eine Frist gesetzt, da kam nur zurück, ich soll mich nicht lächerlich machen und soll das erst mal beweisen.

Hallo

Hast du den Wagen auf dein Namen schon mal angemeldet?

und hast du Zeugen die das bestätigen können das dein Kumpel das Auto gekauft hat? Geh am besten zum Anwalt aber ob du auch dein geld bekommst ist sehr fraglich.

 

Gruß Audi01

kannst vergessen wenn du keinen zeugen hast der es bestätigen kann dass diese dir kein geld gegeben haben!

denn wer den brief hat ist der besitzer....dies vergessen oft viele die einen leasingwagen haben.....

der beste anwalt wird dir da nicht helfen können....und der kostet sowieso geld....eine kopie des briefes hätte für teileorder gereicht....sorry, dummheit muss bestraft werden

Hallo

Mach sofort schriftlich eine Strafanzeige wegen Unterschlagung, und schick diese per Einschreiben zur zuständigen Kriminalpolizei (Nicht hinfahren, die wimmeln nur ab, und verweisen auf Zivilklage)

Eine Kopie vom Kaufvertrag (Mit dem Du den gekauft hast) beilegen (Wenn keiner vorhanden ist, beim Vorbesitzer Bescheinigung ausstellen lassen)

Und Mahnbescheid im Schreibwarenladen holen und richtig (!) ausfüllen und ans zuständige Mahngericht schicken.

Als Betrag den vereinbarten Kaufpreis eintragen, und ein Kreuz im Feld: "aus unerlaubter Handlung" machen

Wenn der angekommen und für formell richtig befunden wurde, ergeht ein Kostenbescheid der innerhal genannter Frist zu zahlen ist.

Dann wird der per "Gelben Brief" an Deine "Freunde" geschickt

Solltest Du im Rechtschutz sein, kannste einen Anwalt nehmen, bist Du nicht drin, geh genannten Weg, oder lerne was aus dieser Sache

Aber ich denke mal, wenn die Kripo bei dem vor der Tür steht, wird der sich überlegen was er macht.

Viel Glück Mickie

P.S. Das war nur eine kleine Anleitung, Rechtsberatung gibt es beim Anwalt Deines Vertrauens

Themenstarteram 27. November 2005 um 16:42

Supi danke euch...werde ich auf jeden Fall versuchen.

 

Viele Grüße,

Lars

Sorry Mickie, aber ohne eindeutige Beweise macht die Kripo nichts! Schliesslich gilt der Inhaber vom Brief als Eigentümer, egak ob der Wagen schon einmal auf den alten Besitzer angemeldet war oder sogar noch ist.

Wenn keine glaubhaften Zeugen oder ein Kaufvertrag vorhanden sind, besteht absolut keine Chance, was Dir jeder gute Anwalt (der nicht nur auf seine unnötigen Gebühren aus ist) auch bestätigen wird.

Hatte nämlich einen ähnlichen Fall (auch sehr, sehr gute Freunde) selbst, die haben mich sogar bei der Kripo ausgelacht. Hatte es dann aber über "andere windige" Möglichkeiten regeln lassen :-))

Seitdem läuft ohne Kaufvertrag oder Quittung nichts mehr bei mir, auch innerhalb der Familie nicht.

 

Gruss Manana

Zitat:

Original geschrieben von manana

Sorry Mickie, aber ohne eindeutige Beweise macht die Kripo nichts! Schliesslich gilt der Inhaber vom Brief als Eigentümer, egak ob der Wagen schon einmal auf den alten Besitzer angemeldet war oder sogar noch ist.

W

Deswegen schriftlich Strafanzeige erstatten, und Kaufvertrag vom Erwerb vorlegen

Themenstarteram 28. November 2005 um 20:02

@ manana....was waren denn die windigen Möglichkeiten :)

also sagt ihr ich hab da schlechte karten :(

Hast auf jeden Fall schlechte Karten.

die "windigen Möglichkeiten" sind private Inkassounternehmen aus dem östlichsten Osten :-))

Hat geklappt

Zitat:

Original geschrieben von Dumper VR6

also sagt ihr ich hab da schlechte karten :(

Wenn Du nichst versuchst, kommt aber auch nie was raus.

Strafanzeige wegen Unterschlagung kostet eine Briefmarke

Mahnbescheid ~ 25 - 50 Euro, je nach Wert des Fahrzeugs

Und dann schau was rauskommt.

Aber auf jeden Fall Kopie vom Kaufvertrag vorlegen

Hallo, hast Du irgendwelche Beweise, dass Du den Wagen gekauft hast? Hast Du wenigstens eine Kopie des Briefes (wegen der Fahrgestellnummer). Geh und mahne das Auto mit Frist an (danach sind die in Verzug und müssen bei verlorenem Verfahren alle Kosten des des Prozesses tragen) . Anzeige wegen Betruges. Es wird nicht besser, wenn Du wartest.

Ich frage mal meine Frau (Rechtsanwältin), ob da was zu machen ist. Die Kosten des Zivilverfahrens sind vom Streitwert abhängig (also, was war das auto wert am Wegnahmedatum).

Alles was Du brauchst sind Beweise (auch Zeugenaussagen).

Die Aktion war aber schon sehr naiv.

Du hast Kumpelz, da braucht man keine Feinde mehr.

Gruss Sven

du kannst auch mal hier vorbeischauen.:

http://www.jurathek.de/

da gibts ein gutes Forum, wo du auch mal nachfragen kannst.

mfg

micha

am 2. Dezember 2005 um 23:57

Sorry wenn ich das jetzt so schreibe, aber ich hätte meine Methoden, mir mein Eigentum wieder zu holen. Mehr sag ich nicht dazu.

Viele Grüße,

Daniel

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