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Auto geparkt, dann kamen die Strassenreiniger. Auto abgeschleppt.
Hallo,
Ich habe eben von einer Aktion erfahren die eine Freundin von mir sehr betroffen macht.
Sie parkt ihr Fahrzeug immer korrekt am öffentlichen Straßenrand. Sie wohnt in sehr dicht besiedeltem Gebiet in Stuttgart. Also muss sie manchmal auch etwas Fußweg in Kauf nehmen um vom Auto nach Hause zu gehen.
Zur eigentlichen Story:
Sie stellt ihr Auto in ihrer Straße ab. Manchmal steht das Auto vier oder fünf Tage, zur Arbeit fährt sie in Stuttgart mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Sie fuhr dann mit dem Auto zum Einkaufen.
Gleich hat sie die Schilder bemerkt, die ein Parkverbot anzeigen weil die Straße gereinigt werden sollte (Laub usw.)
Somit hat sie ihr Fahrzeug, nach der Fahrt, weiter entfernt auf dieser Straße geparkt, wo noch keine Hinweise auf ein Parkverbot zu sehen waren.
Ein paar Tage später wird sie per Messenger, von einem befreundeten Nachbar, angeschrieben dass ihr Auto gerade abgeschleppt wird.
Augenscheinlich wurden die Schilder innerhalb von ein paar Tagen versetzt, um einen weiteren Strassenabschnitt zu reinigen.
Da sie ihr Fahrzeug immer mehrere Tage unbeaufsichtigt parkt, hat sie nicht gesehen dass nun dieser Abschnitt der Straße zur Reinigung für parkende Fahrzeuge gesperrt wurde.
Jetzt wurde das Fahrzeug umgesetzt und sie muss mit etwa 300€ rechnen die sie bezahlen soll.
Ich habe im Netz nichts entsprechendes gefunden.
Ist das rechtens?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 12. Januar 2019 um 12:34:17 Uhr:
Was für ein praxisferner Unsinn soll das mit dem regelmäßig nach seinem Auto schauen Mist denn bitte sein? Wenn ich drei Wochen in den Urlaub fliege (oder halt auch zwei) steht mein Auto trotzdem ganz normal vor der Haustür.
.und wenn in der Zwischenzeit dofr ein HalteVerbot aufgestellt wird,schleppt man den Wagen halt ab. Ganz normal, gängige Praxis.
Gruß M
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119 Antworten
24h oder 48h muss man wohl vorwarnen. Es ist einfach Pech. Mehr kann man dazu nicht sagen. Da kann keiner was dazu.
Ohne die genaue Zeitdauer zu kennen, aber man ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen nach seinem Fahrzeug zu schauen, wenn es längerfristig geparkt ist. Daraus entwickelte sich ja auch die Frist für das Aufstellen von Parkverbotsschildern vor dem eigentlichen Beginn des Verbots. Ich fürchte, sie wird nicht drum rum kommen.
Laut ADAC muss das mobile Schild 72 Stunden (3 Tage) stehen, bevor abgeschleppt werden darf. Nach 4-5 Tagen dürfte der Fall klar sein, die Freundin muß zahlen und sollte künftig einfach häufiger nach dem Fahrzeug sehen.
OpenAirFan
Alles klar. Das hat meine Frage schon beantwortet.
Das Auto stand sicherlich länger als 72 Stunden.
Danke euch.
Ehrlich gesagt... Ich würds nicht bezahlen !
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. Januar 2019 um 23:44:26 Uhr:
Ehrlich gesagt... Ich würds nicht bezahlen !
Warum nicht?
Zitat:
So hatte sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit der Vorlaufzeit auseinanderzusetzen und urteilte (Urteil vom 13.02.2007 zum Aktenzeichen 1 S 822/05), dass drei volle Tage (72 Stunden) als Vorlaufzeit ausreichend seien, um anschließend den PKW abschleppen und dem Halter die Kosten für diese Maßnahme auferlegen zu dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hingegen hielt bereits eine Vorlaufzeit von 48 Stunden für ausreichend (OVG NRW, beispielsweise im Urteil vom 23.05.1995 zum Aktenzeichen 5 A 2092/93), während das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1996 eine Aufstellung zumindest vier Tage vor Beginn des Halteverbotes nicht beanstandete (BVerwG, Urteil vom 11.12.1996 zum Aktenzeichen 11 C 15/95).
Gruß M
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. Januar 2019 um 23:44:26 Uhr:
Ehrlich gesagt... Ich würds nicht bezahlen !
Klar, Du zahlst ja auch nicht die zusätzlichen Ausgaben, die für aussichtslose Prozesse dann anfallen.
Zahlen und daraus lernen dürfte hier leider die kostengünstigste Variante sein. Wer keinen Parkplatz mieten kann oder will und sein Auto daher auf öffentlichem Grund abstellt, der muss halt alle zwei Tage danach schauen, ist einfach so.
Das sehe ich auch so.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. Januar 2019 um 23:44:26 Uhr:
Ehrlich gesagt... Ich würds nicht bezahlen !
Und das trotz einschlägiger Urteile? Na ja, auf MT kann man vieles behaupten.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. Januar 2019 um 23:44:26 Uhr:
Ehrlich gesagt... Ich würds nicht bezahlen !
Musst du nicht, irgendwann holen die sich das, dann auch noch mehr.
Außer du besitzt nix dann kann man sich das überlegen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Januar 2019 um 23:58:49 Uhr:
Warum nicht?
Ich betrachte die Sache so.
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist doch wie ein bunter Hund dafür bekannt, bezgl Umweltauflagen und Feinstaubalarm auf das Auto zu verzichten und stattdessen die Öffis zu benutzen.
Also bleibt das Auto auch mal stehen.
Es wird nur ein kleiner Straßenabschnitt für Reinigungsarbeiten mit Halteverbotsschildern ausgeschildert anstatt der komplette Straßenzug mit Zusatzschildern in welchem Zeitraum der jeweilige Bereich frei zu sein hat.
Die Schilder wurden ja von der Freundin erkannt und Ihr Fahrzeug aus dem vorangekündigten Halteverbotbereich entfernt.
Hier wurde im Allgemeinen betrachtet schlecht informiert und hätte durch eine richtige Beschilderung vermieden werden können.
Auch geht die Stadt Stuttgart hier den einfachen, bürokratischen, Weg und lässt das Fahrzeug abschleppen, obwohl für die Mitarbeiter der Straßenreinigung sicher einen Tag vorher das Auto noch aufgefallen sein müsste und über das Kennzeichen man den Halter rechtzeitig informieren hätte können.
Die Stadt Stuttgart informiert 2 bis 3 Tage vorher und glaubt somit aus dem Schneider zu sein, da man als Bürger verpflichtet ist regelmäßig nach seinem Fahrzeug zu schauen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. Januar 2019 um 23:44:26 Uhr:
Ehrlich gesagt... Ich würds nicht bezahlen !
Wie kann man nur eine so doofe Antwort geben.
Es ist doch geklärt dass man nach seinem Auto schauen muss und hier schon 72 Stunden nach abstellen vergangen sind.
Falls man nicht zahlt bekommt man sein Auto nicht zurück. Die haben das ja als Pfand.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Januar 2019 um 10:03:38 Uhr:
Auch geht die Stadt Stuttgart hier den einfachen, bürokratischen, Weg und lässt das Fahrzeug abschleppen, obwohl für die Mitarbeiter der Straßenreinigung sicher einen Tag vorher das Auto noch aufgefallen sein müsste und über das Kennzeichen man den Halter rechtzeitig informieren hätte können.
Die Stadt Stuttgart informiert 2 bis 3 Tage vorher und glaubt somit aus dem Schneider zu sein, da man als Bürger verpflichtet ist regelmäßig nach seinem Fahrzeug zu schauen.
Genau mit dem markierten Teil ist die Stadt raus. Wenn schon an einem Teilstück die Schilder stehen, kann man davon ausgehen, dass auch der Rest der Straße folgen wird. Und wenn ich jetzt noch weiss, dass ich dort länger als drei Tage stehen werde, bin ich selber schuld.
Und anrufen muss die Stadt gleich gar nicht. Was denkst, warum hier vorher Schilder aufgestellt werden ?
Deine Vorstellung ist weltfremd. Aber du kannst gerne klagen/den Rechtsweg begehen. Dann zahlst die Gebühren noch oben drauf.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. Januar 2019 um 23:44:26 Uhr:
Ehrlich gesagt... Ich würds nicht bezahlen !
Ehrlich gesagt:Typisch Geislein !
Soll die Stadt etwa besser vorsorglich ganze Strassenzüge sperren die innerhalb der nächsten Woche zur Reinigung anstehen??