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Auto geschrottet, Neuanschaffung Beratung

Mercedes S-Klasse W221
Themenstarteram 22. Dezember 2017 um 17:35

Liebe MT - Community,

nicht vor langer Zeit habe ich mich von meinem S500 W221 getrennt und einen S63 Amg von 2015 gekauft.

Leider hatte ein Verwandter einen Unfall mit dem Auto wo glücklicherweise niemand bis auf den Benzer zu Schaden kam.

Nun da dass Auto ein Totalschaden ist und ich es als Teilespender verkauft habe brauche ich einen neuen mit dem kleinen Problem dass ich jetzt nicht mehr so viel Kohle hab weil das meiste ja für den S63 draufging haha.

Jetzt habe ich einen CL600 von Carlsson im Auge C215 2004 BJ oder einen CLS 55 Amg.

Was meint ihr Leute? Sitzt der CL echt so mies auf der Tasche oder hält sich das noch in Grenzen?

Bedanke mich schon im voraus für eure Beratung.

Mit freundlichsten Grüßen,

AMGold

Beste Antwort im Thema

Von W221 auf W220 ist doch kein Ersatz.

Dan muss der Verwandte den Ausgleich zahlen.

Oder wie ich immer sage, Autos und Frauen verleiht man nicht.

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Ist das richtig du hattest ein BJ 2015 und willst jetzt eine aus 2004?

Die Versicherung wird doch mehr bezahlt haben?

Themenstarteram 22. Dezember 2017 um 17:51

Leider hat die Versicherung fast gar nichts bezahlt weil mein Verwandter am Unfall Schuld hatte.

Ja 2004 für ein Jahr solche den S63 gut ersetzen von Leistung und Komfort?

Von W221 auf W220 ist doch kein Ersatz.

Dan muss der Verwandte den Ausgleich zahlen.

Oder wie ich immer sage, Autos und Frauen verleiht man nicht.

Fährst du so ein Auto ohnehin Vollkasko?????? Gibt's doch nicht.

... und n AMG verleiht man erst recht nicht. :-(

schade ums Auto.

Aber wenn der Verwandte Schuld ist, muss SEINE (Haftpflicht)Versicherung dafür aufkommen.

Wenn er keine hat, muss er es zahlen, punkt.

Kann aber sein das nach der Zahlung du einen Verwandten weniger hast.

Aber bei Geld, vor allem VIEL Geld hört die Freundschaft auf.

Zitat:

@maxtester schrieb am 22. Dezember 2017 um 18:55:58 Uhr:

Oder wie ich immer sage, Autos und Frauen verleiht man nicht.

Beim Auto stimm ich dir zu 100% zu. Beim Thema Frau kann/darf man abwägen. :D

Zitat:

@CL500 Fahrer schrieb am 22. Dezember 2017 um 20:52:00 Uhr:

Zitat:

@maxtester schrieb am 22. Dezember 2017 um 18:55:58 Uhr:

Oder wie ich immer sage, Autos und Frauen verleiht man nicht.

Beim Auto stimm ich dir zu 100% zu. Beim Thema Frau kann/darf man abwägen. :D

Na, verkaufen geht immer, ich bin Käuflich.:D

Frau

Sollte ein 2015er nicht ein 222 gewesen sein? Sind 2 Generationen. Das ist schwer zu glauben muss ich jetzt sagen.

 

Versicherung zahlt immer.

Oder es sind wieder Weihnachtsschulferien

Zitat:

@Eselvieh schrieb am 22. Dezember 2017 um 21:51:17 Uhr:

Sollte ein 2015er nicht ein 222 gewesen sein?

Ich habe mal einen gefunden, link

Warum bezahlt die Versicherung nicht? Alleinfahrer angegeben?

Ez 2015 kann ein Lagerfahrzeug sein.

@W220_Harz

und n AMG verleiht man erst recht nicht. :-(

 

schade ums Auto.

Das stimmt. Mann muss normale weise bevor ein AMG fährt, bei AMG Rennkurs absolvieren lassen. Obwohl das Auto reagiert deutlich schnelle oder früher als Konkurrenz. Trotzdem schade, AMG sind Sammler stücke.

Hm, und der eine ist jetzt viele Sammlerstücke ... Schade drum, aber wenn ein Verwandter meinen Benz schrottet, kenne ich den danach nicht mehr.

Zitat:

@TurboTronic schrieb am 23. Dezember 2017 um 00:41:59 Uhr:

wenn ein Verwandter meinen Benz schrottet, kenne ich den danach nicht mehr.

Der Verwandte kann doch nichts dafür, der ihn verleiht ist schuld.

 

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