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Auto gestohlen - wie lange dauert regulierung??

Themenstarteram 6. März 2008 um 14:13

Hallo liebe motortalk gemeinde

folgendes gesah bisher:

vor 2 monaten wurde mein bmw gestohlen. als ich es morgens merkte binich glecih zur polizei und hab anzeige erstattet, danach geich versicherung(allianz) den fall gemeldet. dann akm son fragebogen den ich ausfüllte u meinen breif u alle schlüssel zur allianz schcikte.nach 1 monat kam n brief vond er staatsanwaltschaft das keine täter gefunden wurden u das verfahren eingestellt wurde. das schreiben habe ich unmittelbar zur versicherung geschickt, heute nach einen weiteren monat kam immer noch nichts vond er allianz nun habe ich dort angerufen, der sachbearbeiter hatte sich noch gar nich darum gekümmert. un fäng nun an zu ermitteln... nun wie lange dauert das denn noch so?? ich braiuche das geld dringend.. habe mir vorrübergehend einen passat tdi 2001 gekauft bis das geld kommt.

zweite frage:

kann jemand schätzen wie hoch der wiederbeschaffungswert sein wird... ich habe gar keine ahnung und weiß gar nich was mich erwartet... bin so sauer würd am liebsten zum anwalt das der da mal druck macht.

zum auto:

Teilkasko versichert bei allianz

BMW 330d limo

schwarz shadowline

179000km

vollaussattung.

ez 1/2000

sprich individual nappa leder lightgelb

sportsitze,sprotfahrwerk,m-paket,regensensor,xenon,navi professional,dachhimmel schwarz,kardan soundsystem, telefon, eigentlich alles was es gab

orginal bmw m3 felgen mit 265 hinten und 235 vone

fzg hatte mal einen frontschaden wurde aber fachgerecht repareit und hatte keine erkennbaren schäden

im leder war noch ein klitzekleines brandloch (1x2mm)

ich habe den wagen so gekauft und nun weiß ich nich ob die felgen und so mit versichert sind. einen beleg ahbe ich ja das sie am auto verbaut waren (habe es extra im kaufvertrag vermerken lassen)

sind die nun mit im wiederbeschaffungswert ? sprich ist zaäht es mit zur regulierung?

kann mir jemand helfen...

 

 

 

 

 

 

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13 Antworten

Auf der Website von www.Autobudget.de kannst Du den Wert Deines Wagen ermitteln. Alternativ mit Anzeigen aus diversen Onlinebörsen abgleichen.

Themenstarteram 6. März 2008 um 16:30

danke die seite kenne ich und dort kommt man auf

Händlerverkaufspreis EUR 15.800

Privatkauf EUR 14.050

Händlereinkaufspreis EUR 13.100

allerdings denke ich nich das es soviel is, denke die versicherung "sucht" sich schon was woran die ihren wert mindern können denke esh an 12000 wenn überhaupt.

könnte heulen

Nun warte mal erst einmal ab. Den Wiederbeschaffungswert ermittelt ein KFZ- Sachverständiger.  

Wenn du den Betrag kennst kannst du dich ja noch einmal melden. Ich kann das dann gern noch einmal für dich überprüfen.

 

Also ruhig Blut...... ;)

Themenstarteram 6. März 2008 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Nun warte mal erst einmal ab. Den Wiederbeschaffungswert ermittelt ein KFZ- Sachverständiger.

Wenn du den Betrag kennst kannst du dich ja noch einmal melden. Ich kann das dann gern noch einmal für dich überprüfen.

Also ruhig Blut...... ;)

das wäre sehr nett von dir , ich habe nur ein bisschen angst bekommen da meine freunde meinten das der wiederbeschaffungswert deutlich weniger ausfallen wird als bei solchen bewertungslisten, da ja ein KFZ sachverständiger von der versicherugn immer für die versicherung bewertet.

am besten wäre gewesen ich hätte den nach dem kauf zum UNABHÄNIGEN gutachter gebracht... :(

das hätte dir auch nix genutzt. Der jetzige Marktwert ist entscheidend und nicht das was mal war.

 

Und deine Freunde machen sich nur wichtig. Die wissen gar nicht wie ein Wiederbeschaffungswert ermittelt wird. Lass dich nicht verunsichern.

 

Auch die Versicherung kann nicht machen was Sie will. Wenn der von dort ermittelte Wiederbeschaffungswert nicht passt müssen die Nach- Regulieren, das koste Geld und unter Umständen Kunden.

 

Also, es wird nicht alles so heiss gegessen wie es gekocht wird...... :)

am 6. März 2008 um 17:13

Da die Versicherungen das Recht haben, 4 Wochen abzuwarten ob der Wagen wieder auftaucht, die Frist jedoch verstrichen ist und auch die immer wieder benötigte Meldung von der Staatsanwaltschaft bereits vorliegt, müsste die Sache jetzt fix vom Tisch gehen. Ansonste: alle 2 Tage anrufen und ganz ganz freundlich nach dem Stand der Dinge erkundigen und natürlich ebenfalls fragen was Du noch tun kannst um zu einer Abrechnung und natürlich zu einer fairen Schadensermittlung beitragen zu können.

Themenstarteram 25. März 2008 um 19:21

hi jung sso das gut achten is da.

wie ich schon vermutet habe viel zu wenig...

10770 euro

nix mit 13000 oder so

kann mir einer mal sagen was ich machen soll?

für das geld bekomm ich nie n gelichen! und meine m3 felgen sind auch weg :(

war heute beim anwalt und werde jetzt ein gegengutahcten machen lassen von der dekra und dann einkalgen ich lass mich doch nich verarschen!!!

mhhh.. komischer WBW.

 

Steht da evtl im Gutachten etwas von "Netto" oder WBW Regelbesteuert oder so ?

 

Wer hat das Gutachten denn erstellt?

 

Und mit dem Klagen wart erst ein mal ab. So geht das nicht, wenn dein Anwalt hier wirklich eine Klage einreicht, dass hast du die jetzt schon verloren.

 

 

Themenstarteram 25. März 2008 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

mhhh.. komischer WBW.

Steht da evtl im Gutachten etwas von "Netto" oder WBW Regelbesteuert oder so ?

Wer hat das Gutachten denn erstellt?

Und mit dem Klagen wart erst ein mal ab. So geht das nicht, wenn dein Anwalt hier wirklich eine Klage einreicht, dass hast du die jetzt schon verloren.

was ist wbw regelbesteuer ?

wieso hab ich jetzt schon verloren...

wir wollene rstlam verglichsangebote einaholen von ähnlichen autos und angebote zu den felgen und dann eine nachregulierung erbitten.

falls denn nich weiter geht werd ich mich wohl zufreifen geben müssen denn die ksoten vom gutachten müsste ich zusätzlich tragen und ob sich das dann im endwefekt loht weiß man nich... mus man abwägen :(

Im Kaskoschaden gibt es das so genannte Sachverständigenverfahren nach §14 der AKB.

 

Bei den neuen Bedingungen gibt es keine § mehr, da ist das in einer Art Punktesystem aufgegliedert.

Dennoch gibt es auch hier das Sachverständigenverfahren. Dieses wäre bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des WBW durchzuführen. 

 

Wenn dein Anwalt nun Klage einreichen würde, ohne, dass vorher dieses Sachverständigenverfahren durchgeführt wurde, dann würde das Gericht die Klage abweisen.

 

Das mein ich mit "verloren"

 

Nun noch mal zu dem Gutachten.

 

Da muss stehen, ob der WBW die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% beinhaltet. Das ist dann eine Regelbesteuerung.

 

Das andere lass ich jetzt mal weg, da dich das nur noch mehr durcheinander bringen würde.

 

Und vergiss auch erstmal deine Felgen, wir reden jetzt erst einmal über den Wiederbeschaffungswert von deinem Auto. 

 

Also, schau noch einmal auf und in das Gutachten, wass da zur Besteuerungsart steht und wie der WBW ausgewiesen wurde. Brutto oder netto.

 

Und noch einmal.... wer hat denn das Gutachten überhaupt erstellt ?

 

Ein Sachverständiger von der Versicherung, ein Sachverständigen- Unternehmen, oder wer?

 

 

Themenstarteram 26. März 2008 um 22:28

doppeltpost

Themenstarteram 26. März 2008 um 22:28

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Im Kaskoschaden gibt es das so genannte Sachverständigenverfahren nach §14 der AKB.

Bei den neuen Bedingungen gibt es keine § mehr, da ist das in einer Art Punktesystem aufgegliedert.

Dennoch gibt es auch hier das Sachverständigenverfahren. Dieses wäre bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des WBW durchzuführen.

Wenn dein Anwalt nun Klage einreichen würde, ohne, dass vorher dieses Sachverständigenverfahren durchgeführt wurde, dann würde das Gericht die Klage abweisen.

Das mein ich mit "verloren"

Nun noch mal zu dem Gutachten.

Da muss stehen, ob der WBW die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% beinhaltet. Das ist dann eine Regelbesteuerung.

Das andere lass ich jetzt mal weg, da dich das nur noch mehr durcheinander bringen würde.

Und vergiss auch erstmal deine Felgen, wir reden jetzt erst einmal über den Wiederbeschaffungswert von deinem Auto.

Also, schau noch einmal auf und in das Gutachten, wass da zur Besteuerungsart steht und wie der WBW ausgewiesen wurde. Brutto oder netto.

Und noch einmal.... wer hat denn das Gutachten überhaupt erstellt ?

Ein Sachverständiger von der Versicherung, ein Sachverständigen- Unternehmen, oder wer?

ja ein sachverständiger von der allianz... soll ich das ma einscannen und dir mailen?

was schlägst du denn vor zu machen?oder denkst du das is angebmessen so?

OK scann das mal ein und sende es mir per E-Mail.

 

Ich sehe mir das mal an. 

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