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Auto Import aus Frankreich
Guten Tag an alle Motortalkers ,
ich bin neu hier und bitte euch um Hilfe , vielleicht hat jemand eine Ahnung .
Ich wohne in Hamburg und möchte eine Auto aus Frankreich kaufen (von Privat) und hier anmelden.
weiß jemand was ich da beachten muss , und welche Papiere ich machen muss .
Ich bedanke mich im voraus .
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22 Antworten
Hi,
wie alt ist das Fahrzeug? Wenn es bereits europäische COC papiere hat geht das relativ einfach.
Dein erster Weg muß sich halt in Deutschland zum Tüv führen,der Tüv macht eine Abnahme und erstellt ein Datenblatt (anhand des COC) wenn der Wagen dir Tüv Prüfung besteht und die Papiere vorhanden sind kannst du ihn einfach zulassen.
Etwas schwierig ist immer die Überführung des Fahrzeugs. Deutsche Kurzseitkennzeichen darfst du an dem Fahrzeug ja nicht in Frankreich befestigen.
Gruß tobias
Danke für die schnelle Antwort .
Das ist ein Audi A3 , Baujahr 2005 .
Das auto gehört einen Bekannten und hat noch einen Kennzeichen , darf ich mit dem Kennzeichen bis Deutschland fahren ?
Hi,
ja dank Europa ist das möglich,bei einem Schweizer Auto hättest du evtl. Probleme
Wichtig ist halt das das Auto noch zugelassen und Versichert ist. Keine Ahnung wie das in Frankreich mit der Abmeldung läuft,kannst du sicher mit deinem bekannten klären.
Gruß Tobias
Als Deutscher mit einem ausländischen Kennzeichen in D unterwegs ist imho Steuerhinterziehung!
Würde ich noch mal prüfen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von klappdepp
Als Deutscher mit einem ausländischen Kennzeichen in D unterwegs ist imho Steuerhinterziehung!
Würde ich noch mal prüfen lassen.
Gibt es nicht mehr, da die gezahlte Umsatzsteuer in anderen Mitgliedländern anerkannt wird.
Hi,
Es existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich. Nimm Dir so eins zur Überführung.
Mit dem Franz Kennzeichen in D-Land ? Kann ich mir nicht vorstellen.....
Bis zur Grenze kannste damit fahren, brauchst aber Versicherungsnachweis.
Grüsse Dirk
Danke schön !
Hallo,
Man darf im ausland mit kurzzeitkennzeichen fahren.
Anschrauben darf man die kennzeichen im ausland aber nicht.
Danke nochmal .
Was muss ich als erstes tun bevor ich nach Frankreich fahre? welche Papiere muss ich mitnehmen ?
Zitat:
Original geschrieben von adnaneflamingo
Danke nochmal .
Was muss ich als erstes tun bevor ich nach Frankreich fahre? welche Papiere muss ich mitnehmen ?
Papiere mitnehmen? Du kaufst das Auto doch erst in Frankreich.
Was Du besorgen musst sind Kurzzulassungskennzeichen von einer Zulassungsstelle Deiner Wahl. Diese beinhalten eine Haftpflichtversicherung.
Beim Kauf brauchst Du ein COC, damit die Deutschen das Auto zuordnen können. Kaufvertrag nimm den ADAC Vordruck. Ich nehme an Dein Verkäufer kann Deusch?
Grüsse
Dirk
Danke , nein er kann kein deutsch.
Er hat mir vorgeschlagen dass er sein Auto und die Versicherung abmeldet erst wenn ich nach deutschland ankomme . Würde das auch angehen ?
Hi,
an Papieren nimmst Du am besten diese lilafarbenen Scheine mit, die mit den 500 drauf
Wenn er das Auto erst abmeldet, wenn Du in D bist, ist das perfekt, dann kannst Du mit der franz. Nummer bis zur Grenze. Danach mit Kurzkennzeichen. Dann bist Du auf alle Fälle sicher.
Die Frage ist, ob ein deutscher ADAC-Kaufvertrag überhaupt eine rechtliche Relevanz hat. Der Verkäufer ist kein Deutscher, lebt im Ausland. Gilt da deutsches Recht? Und einen Kaufvertrag, den er nicht versteht?
Viel Spaß in F
Hi,
wie gesagt es ist verboten Deutsche KZK im Ausland an ein Auto zu montieren. Das ist ein hoheitlicher Akt der nur auf deutschem Boden erfolgen darf
Wenn der Wagen angemeldet bleibt sehe ich persönlich kein problem darin wenn du ihn bis nach Hause fährst. Wie leben schließlich in der EU.
Wie das mit dem Abmelden läuft müßtest du dann mit deinem Bekannten klären.
Gruß tobias
Zitat:
Original geschrieben von Volvonord23812
Zitat:
Original geschrieben von klappdepp
Als Deutscher mit einem ausländischen Kennzeichen in D unterwegs ist imho Steuerhinterziehung!
Würde ich noch mal prüfen lassen.
Gibt es nicht mehr, da die gezahlte Umsatzsteuer in anderen Mitgliedländern anerkannt wird.
Hallo,
hier geht es nicht um Umsatzsteuer, sondern um die Kraftfahrzeugsteuer nach dem deutschen Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Hier ist im §3 Absatz 13 geregelt:
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.So steht es zumindest in der aktuellen Fassung. Da die neue Regierung (wir haben ja noch keine bessere ) noch nix Anderes beschlossen hat, denk ich, das gilt noch immer.