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Auto in Werkstatt gegeben u. in anderer repariert

BMW 3er
Themenstarteram 27. August 2011 um 15:33

Hallo E36 Gemeinde,

ich wollte euch um Rat bitten:

Mal angenommen man schafft sein Auto in die Werkstatt, gibt sozusagen im Vertrauen sein KFZ ab, und die FA lässt die anstehenden Arbeiten einfach in einer ca. 50 km entfernten Werkstatt erledigen. (keine 0815 Arbeiten, die jedoch von der eigentlichen Firma selbst ausgeführt werden können)

Wäre solch eine Sache juristisch in Ordnung?

Persönlich wäre ich mit solch einer Handhabung definitiv nicht einverstanden, da ich mir, und so geht es sicherlich vielen hier, die Leute schon genau anschaue, denen ich mein Auto anvertraue.

Vielen Dank für eure Antworten!

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10 Antworten

Hast du was schriftliches, dann schau da mal rein oder schau dir von der Fa. die allg. Geschäftsbedingungen an.

Aber im Prinzip darf er das. Nur er steht für die Reparaturen der anderen Fa. gerade. Es sei denn du hast es ausdrücklich ausgeschlossen.

Wenn was lackiert werden muss gibt so gut wie jeder Vertragshändler den Auftrag an einen Lackierfachbetrieb.

War es denn was spezielles????

Gruß

Themenstarteram 27. August 2011 um 16:17

Danke für deine Antwort.

Ja, es ist schon eine speziellere Sache, aber durch eventuelle juristische Schritte würde ich mich lieber bedeckt halten wollen, da die Sache mit der Werkstattweitergabe nicht das Einzige ist.

u. a. wurde an einer Stelle mit Kabelbinder gearbeitet, wo absolut dieser nicht hingehört. Erst nach Diskussion kam die Einsicht. Recht auf Nachbesserung hat man ja, aber ein schlechtes Gefühl hat man trotzdem und unseriös ist es allemal.

Ein Schriftstück, welches inhaltlich darauf aufmerksam macht, dass die Arbeiten nicht direkt im "Firmenhaus" ausgeführt werden können, gibt es nicht.

Ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich nicht möchte, dass das Auto anderweitig bearbeitet wird, habe ich nicht, da ich nicht davon ausgegangen bin, dass dies so gehandhabt wird.

Das Auto hat nun wesentlich mehr Kilometer drauf und die Reifen an der HA haben, wie man optisch sieht, schön gelitten.

 

Themenstarteram 27. August 2011 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von Rizzo 26

Danke für deine Antwort.

Ja, es ist schon eine speziellere Sache, aber durch eventuelle juristische Schritte würde ich mich lieber bedeckt halten wollen, da die Sache mit der Werkstattweitergabe nicht das Einzige ist.

u. a. wurde an einer Stelle mit Kabelbinder gearbeitet, wo absolut dieser nicht hingehört. Erst nach Diskussion kam die Einsicht. Recht auf Nachbesserung hat man ja, aber ein schlechtes Gefühl hat man trotzdem und unseriös ist es allemal.

Ein Schriftstück, welches inhaltlich darauf aufmerksam macht, dass die Arbeiten nicht direkt im "Firmenhaus" ausgeführt werden können, gibt es nicht.

Ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich nicht möchte, dass das Auto anderweitig bearbeitet wird, habe ich nicht, da ich nicht davon ausgegangen bin, dass dies so gehandhabt wird.

Das Auto hat nun wesentlich mehr Kilometer drauf und die Reifen an der HA haben, wie man optisch sieht, schön gelitten.

war des hier in Leipzig??

Profesionell wäre es gewesen, das Fahrzeug zu TRailern u nicht damit zu riemen!!

Kabelbinder sind beliebt, sogar als Werkslösung, haben aber z.B an sich bewegenden Teilen nichts zu suchen!!!

Grüße

am 27. August 2011 um 18:27

Diese Möglichkeit gibt es tatsächlich und sie ist auch nicht unüblich oder illegal.

Ansprechpartner bleibt immer deine Werkstatt.

Da gibt es im Falle eines Problems immer wieder Firmen, die den Kunden dann an die ausführende Werkstatt verweisen.

Der Transport auf eigener Achse über diese Strecke ist allerdings nicht in Ordnung alleine schon wegen der Spritkosten.

am 27. August 2011 um 20:07

Ach sowas ist doch Gang und Gebe......

Und mit schnellen Autos mit viel PS wird leider gerne Schindluder betrieben...

 

Wenn du Schäden an deinem Auto hast, die du vorher nicht hattest kannst du das bestimmt irgendwie bezahlen lassen, das dumme ist nur wie beweisen?

 

Scheiß Situation.

Themenstarteram 28. August 2011 um 12:15

Danke euch für die zahlreichen Antworten.

Ja, die Situation wenn es in eine Werkstatt geht ist immer sehr bescheiden.

Schäden, was Antriebsstrang, Motor etc. anbelangt, kommen ja meist dann erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Vorschein, so dass ein Nachweis für das "Verheizen" des Fahrzeuges unmöglich ist.

Die Sache selbst in die Hand nehmen wäre die beste Lösung.

Die Wartezeit wurde auch erheblich überschritten und das ohne es wirklich anständig zu kommunizieren. Ob man Anspruch darauf hat, dass einem ganz oder anteilig der Leihwagen bezahlt wird? Hat jemand in dieser Beziehung schon Erfahrungen gesammelt?

Es gingen viele Sachen schief. Selbst der Autoschlüssel war einige Zeit lang nicht mehr auffindbar.

Zitat:

Original geschrieben von Rizzo 26

Danke euch für die zahlreichen Antworten.

 

Ja, die Situation wenn es in eine Werkstatt geht ist immer sehr bescheiden.

Schäden, was Antriebsstrang, Motor etc. anbelangt, kommen ja meist dann erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Vorschein, so dass ein Nachweis für das "Verheizen" des Fahrzeuges unmöglich ist.

 

Die Sache selbst in die Hand nehmen wäre die beste Lösung.

 

Die Wartezeit wurde auch erheblich überschritten und das ohne es wirklich anständig zu kommunizieren. Ob man Anspruch darauf hat, dass einem ganz oder anteilig der Leihwagen bezahlt wird? Hat jemand in dieser Beziehung schon Erfahrungen gesammelt?

 

Es gingen viele Sachen schief. Selbst der Autoschlüssel war einige Zeit lang nicht mehr auffindbar.

Ich würde langsam mal einen Anwalt um seine Einschätzung der Sachlage bitten. Ist ja ne sehr tolle Werkstatt.

 

LG

Themenstarteram 28. August 2011 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von Audiracer1000

Zitat:

Original geschrieben von Rizzo 26

Danke euch für die zahlreichen Antworten.

Ja, die Situation wenn es in eine Werkstatt geht ist immer sehr bescheiden.

Schäden, was Antriebsstrang, Motor etc. anbelangt, kommen ja meist dann erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Vorschein, so dass ein Nachweis für das "Verheizen" des Fahrzeuges unmöglich ist.

Die Sache selbst in die Hand nehmen wäre die beste Lösung.

Die Wartezeit wurde auch erheblich überschritten und das ohne es wirklich anständig zu kommunizieren. Ob man Anspruch darauf hat, dass einem ganz oder anteilig der Leihwagen bezahlt wird? Hat jemand in dieser Beziehung schon Erfahrungen gesammelt?

Es gingen viele Sachen schief. Selbst der Autoschlüssel war einige Zeit lang nicht mehr auffindbar.

Ich würde langsam mal einen Anwalt um seine Einschätzung der Sachlage bitten. Ist ja ne sehr tolle Werkstatt.

LG

Hallo,

da hast du natürlich absolut recht. Ich hatte in den letzten Wochen viel Zeit mich mit diesem Schritt auseinanderzusetzen. In der kommenden Woche wird es wohl auch dazu kommen, auch wenn ich die ganze Sache lieber so klären wollte.

am 29. August 2011 um 16:30

Nun, was klar ist: In der Zeit wo die Werkstatt den Autoschlüssel "verlegt" hat, steht dir ein Leihwagen oder eine Entschädigung zu.

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