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Auto mit Brief (mit Namen vom Vorbesitzer) + ohne Fahrzeugschein anmelden

Themenstarteram 30. Juli 2012 um 18:24

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein Problem und zwar hab ich einen alten Minicooper gekauft.

- Ich habe den Fahrzeugbrief, wo noch der Name des Vorbesitzers drin steht.

- Den Fahrzeugschein hatte der Vorbesitzer leider nicht mehr.

Jetzt nachdem der Mini Cooper wieder fit und straßentauglich ist möchte ich den gern anmelden.

Ist das möglich mit dem Brief (mit Name des Vorbesitzers drin) ?

Wenn nicht, was muss ich machen, damit ich ihn anmelden kann?

Bitte helft mir, habe keine Lösung über Google gefunden.

Lieben Gruß

Marina

Beste Antwort im Thema

Das geht halt nur in Drahkkehausen, da arbeitet nämlich die Cousine vom Schwipp-Schwager vom Drahkke. Deswegen wird da nix verlangt. Es war schon immer so, dass grundsätzlich entweder die Abmeldebescheinigung, der alte Fahrzeugschein oder die alte ZB I vorgelegt werden muss. Ist eines davon aus welchen Gründen auch nicht mehr vorhanden, dann gibt es natürlich auch Möglichkeiten, das Fahrzeug zuzulassen. Aber einfach mal so drüber hinweg sehen wird keine Zulassungsstelle...außer natürlich in Drahkkehausen :rolleyes:

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Der Fahrzeugbrief zusammen mit dem TÜV- und AU-Bericht ist für die Anmeldung ausreichend.

am 30. Juli 2012 um 18:29

??? warum sollte es nicht möglich sein ???

bei einem gebrauchtwagen steht doch immer ein vorbesitzer im brief

evtl. mußt du oder der vorbesitzer versichern, das der schein abhanden gekommen ist.

aber ansonsten sehe ich da nirgends ein problem.

frag doch einfach mal bei deiner zulasungsstelle nach bezüglich des verlorenen scheines

Wahrscheinlich ist der Mini abgemeldet. Nun mit neuem TÜV oder gültigem TÜV zur Zulassungstelle gehen und das Auto neu anmelden. Den alten Fahrzeugschein gibt es nicht mehr. Heist jetzt Zulassungsschein Teil II, wird soweit ich weis bei der Abmeldung eingezogen und bei einer Neuanmeldung eben auch neu ausgestellt. Vielleicht mal da anrufen und sich unverbindlich erkundigen.

Gruß MIFIA4

Ich habe bei der Anmeldung eines neu erworbenen Gebrauchtwagens noch nie einen alten Fahrzeugschein vorgelegt und bin auch noch nie danach gefragt worden.

Themenstarteram 30. Juli 2012 um 18:51

Hey ihr Lieben,

super danke für die schnellen Antworten.

Das hört sich doch super an, das beruhigt mich.

Werd da morgen nochmals anrufen und fragen ( denn beim ersten Mal hieß es das es nicht gehen würde).

 

Vielen Dank

LG Marina

am 30. Juli 2012 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von Marina1986

Hey ihr Lieben,

super danke für die schnellen Antworten.

Das hört sich doch super an, das beruhigt mich.

Werd da morgen nochmals anrufen und fragen ( denn beim ersten Mal hieß es das es nicht gehen würde).

 

Vielen Dank

LG Marina

??? wer hat das denn gesagt ???

Bei der Abmeldung wird der Schein schon Jahre nicht mehr eingezogen, denn die Abmeldung wird auf dem Schein vermerkt (auf der Rückseite).

Für eine Anmeldung braucht man Brief, Schein, gültigen Tüv + eVB-Nummer.

Wie kommt ihr darauf, dass für eine Anmeldung der Schein nicht benötigt wird?

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_

Wie kommt ihr darauf, dass für eine Anmeldung der Schein nicht benötigt wird?

Weil der von mir noch nie auf dem Straßenverkehrsamt verlangt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_

Wie kommt ihr darauf, dass für eine Anmeldung der Schein nicht benötigt wird?

Weil der von mir noch nie auf dem Straßenverkehrsamt verlangt wurde.

Dann sei mal froh, dass du nicht bei uns bist. Bei uns geht ohne vollständige Papiere gar nichts, da wir den alten Schein/ZB Teil I einziehen müssen.

Das geht halt nur in Drahkkehausen, da arbeitet nämlich die Cousine vom Schwipp-Schwager vom Drahkke. Deswegen wird da nix verlangt. Es war schon immer so, dass grundsätzlich entweder die Abmeldebescheinigung, der alte Fahrzeugschein oder die alte ZB I vorgelegt werden muss. Ist eines davon aus welchen Gründen auch nicht mehr vorhanden, dann gibt es natürlich auch Möglichkeiten, das Fahrzeug zuzulassen. Aber einfach mal so drüber hinweg sehen wird keine Zulassungsstelle...außer natürlich in Drahkkehausen :rolleyes:

am 30. Juli 2012 um 22:28

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Das geht halt nur in Drahkkehausen, da arbeitet nämlich die Cousine vom Schwipp-Schwager vom Drahkke. Deswegen wird da nix verlangt. Es war schon immer so, dass grundsätzlich entweder die Abmeldebescheinigung, der alte Fahrzeugschein oder die alte ZB I vorgelegt werden muss. Ist eines davon aus welchen Gründen auch nicht mehr vorhanden, dann gibt es natürlich auch Möglichkeiten, das Fahrzeug zuzulassen. Aber einfach mal so drüber hinweg sehen wird keine Zulassungsstelle...außer natürlich in Drahkkehausen :rolleyes:

:D:D:D

liegt das an der polnischen grenze?

:D:D:D

Seit es die neuen Fahrzeugpapiere gibt, wird der "Schein" (Zulassungsbescheinigung Teil 2)an den "Brief" (Zulassungsbescheinigung Teil 1) getackert und darauf "abgemeldet" angekreuzt.

Beim anmelden braucht man beides.

Hat man Teil 2 verloren ist es zumindest einfacher zuzulassen, kostet aber trotzdem mehr. Am besten vom Vorbesitzer bestätigen lassen, dass das Ding weg ist (oder vom Verkäufer).

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

Wahrscheinlich ist der Mini abgemeldet. Nun mit neuem TÜV oder gültigem TÜV zur Zulassungstelle gehen und das Auto neu anmelden. Den alten Fahrzeugschein gibt es nicht mehr. Heist jetzt Zulassungsschein Teil II, wird soweit ich weis bei der Abmeldung eingezogen und bei einer Neuanmeldung eben auch neu ausgestellt. Vielleicht mal da anrufen und sich unverbindlich erkundigen.

Gruß MIFIA4

Der Schein nennt sich Zulassungsbescheinigung Teil I !

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_

Bei der Abmeldung wird der Schein schon Jahre nicht mehr eingezogen, denn die Abmeldung wird auf dem Schein vermerkt (auf der Rückseite).

Für eine Anmeldung braucht man Brief, Schein, gültigen Tüv + eVB-Nummer.

Wie kommt ihr darauf, dass für eine Anmeldung der Schein nicht benötigt wird?

Fast vollkommen richtig !

Sollte der " Alte " Fahrzeugschein in Verlust geraten sein, langt eine Verlusterklärung vom Vorhalter aus. Es muss kein Ersatzschein ausgestellt werden. Anders bei der Zulassungsbescheinigung Teil I. Sollte dieser in Verlust sein, wäre ( zumindest in Niedersachsen so ) von der Ursprungsbehörde ein Ersatz auszustellen. Der Grund ist, dass die spezi. Fahrzeugangaben nicht mehr im Teil II (vorher alter Brief) stehen und es in Deutschland immer noch Zulassungstellen gibt, die nicht online mit dem KBA sind und demnach immer noch die Daten via Filetransfer täglich abliefern und auch holen. Zudem ist auf der Zulassungsbescheinigung I eine spezielle Nr. der Ursprungszulassungsstelle regeneriert.

Gruß Rolf

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