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Auto Morgen Verkaufen - Brauche schnelle Hilfe!
Guten Morgen liebe Forumsmitglieder!
Morgen früh hat sich jemand Angemeldet der sehr Wahrscheinlich mein Auto Kaufen möchte. Ich habe Heute vor lauter stress vergessen das die Zulassungsstelle Am Vatertag Geschlossen hat. Da der Potenzielle Käufer extra 500Km mit dem Auto Fährt kann ich Ihn unmöglich Morgen wieder abfahren lassen. Nun die Frage:
Welche Unterlagen benötige ich um das Fahrzeug Freitag Abzumelden? Reicht nur der Fahrzeugschein sodass der Käufer das Auto mit Brief, TÜV und AU Bescheinigung mitnehmen kann? Oder brauche ich auch den Brief für die Abmeldung?
Ich würde mich Wahnsinnig Freuen wenn Ihr mir meine Fragen beantworten könntet.
Besten Gruß
Beste Antwort im Thema
Du brauchst den Schein, nebst Brief und die dazu gehörigen Kennzeichen. Fehlt eines der drei, wirds unnötig schwierig.
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18 Antworten
Du brauchst den Schein, nebst Brief und die dazu gehörigen Kennzeichen. Fehlt eines der drei, wirds unnötig schwierig.
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Du braucht den Schein, nebst Brief und die dazu gehörigen Kennzeichen.
Schei**..Also auf gut Deutsch...Auto kann nicht Verkauft werden! Oh Mann bin ich ein Idi**......
Besten Dank!
Verkaufen kannst Du schon. Musst dann halt nur vertraglich festhalten, dass der Käufer das Fahrzeug für Dich abmeldet. Das klappt in 90% der Fälle. Passiert aber ein Unfall oder wird wer geblitzt, fängt der ,,Spaß'' erst an...
Okay...Nein das kommt nicht in Frage. Das Auto ist auch nur auf mich Zugelassen. Oh da wird sich Heute Früh jemand freuen.....
Danke!!
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Verkaufen kannst Du schon. Musst dann halt nur vertraglich festhalten, dass der Käufer das Fahrzeug für Dich abmeldet. Das klappt in 90% der Fälle. Passiert aber ein Unfall oder wird wer geblitzt, fängt der ,,Spaß'' erst an...
Welcher Spass fängt da an??
Mit Verkauf des Autos im angemeldeten Zustand geht die Versicherung auf den Käufer über und der trägt das Risiko von Hochstufungen. Auch ist ab diesem Zeitpunkt kein Verkehrsdelikt mehr für den Vorbesitzer möglich.
Der "Spass" beschränkt sich also auf das Kommunizieren mit der Versicherung und den Behörden. Im Normalfall reicht das aber jeweils einmal
Die Identität des Käufers sollte aber festgehalten werden sowie der genaue Zeitpunkt der Übergabe.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Welcher Spass fängt da an??
Weil Versicherungen von Haus aus so tierisch geil drauf sind, Schäden zu regulieren, wird der Schwarze Peter gerne so lange es geht hin und her geschoben. Eventuell findet sich ja noch ein Dummer, versuchen kann man es ja.
Diesen ,,Spaß'' im speziellen meinte ich.
Grundsätzlich sicher ist man, klar. Schrieb ich ja bereits, Das kann man dann auch gerne Einklagen, im Zweifelsfall.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Verkaufen kannst Du schon. Musst dann halt nur vertraglich festhalten, dass der Käufer das Fahrzeug für Dich abmeldet. Das klappt in 90% der Fälle. Passiert aber ein Unfall oder wird wer geblitzt, fängt der ,,Spaß'' erst an...
Welcher Spass fängt da an??
Mit Verkauf des Autos im angemeldeten Zustand geht die Versicherung auf den Käufer über und der trägt das Risiko von Hochstufungen. Auch ist ab diesem Zeitpunkt kein Verkehrsdelikt mehr für den Vorbesitzer möglich.
Der "Spass" beschränkt sich also auf das Kommunizieren mit der Versicherung und den Behörden. Im Normalfall reicht das aber jeweils einmal
Die Identität des Käufers sollte aber festgehalten werden sowie der genaue Zeitpunkt der Übergabe.
Grüße
Steini
Oh...ein Lichtblick?? Also mache ich folgendes :
- Schriftlicher Kaufvertrag mit...
- Name/Vorname
- Adresse
- Personalausweiß Nummer
- Festhalten, dass das Kfz inkl. Brief, Schein, HU/AU-Bericht und den Schlüsseln übergeben wurde
- Datum/Uhrzeit
- Benachrichtigung an Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf des Fahrzeugs
Damit sollte ich dann auf Nummer sicher sein oder??
Danke
@schmonses: Wenn die Veräußerungsanzeige bei der Versicherung vorliegt, kommt da meist nüscht mehr Außerdemist ja nicht jeder Käufer ein Crash-Kid
@TE: Das klingt schon mal ganz gut, eine Kopie des Führerscheins würde ich noch machen und evtl mal beim ADAC auf der Seite suchen, die haben da ein paar nette Vordrucke
Grüße
Steini
PS: Warum stellst du die Frage eigentlich im LKW Bereich?
Zitat:
Original geschrieben von steini111
@schmonses: Wenn die Veräußerungsanzeige bei der Versicherung vorliegt, kommt da meist nüscht mehr Außerdemist ja nicht jeder Käufer ein Crash-Kid
@TE: Das klingt schon mal ganz gut, eine Kopie des Führerscheins würde ich noch machen und evtl mal beim ADAC auf der Seite suchen, die haben da ein paar nette Vordrucke
Grüße
Steini
PS: Warum stellst du die Frage eigentlich im LKW Bereich?
Okay Danke....LKW Bereich...Oh Sorry....Ich bin Aufgeregt :-) .
Formulare für die Versicherung und Zulassungsstelle gibt es zum Herunterladen bei Auto-Scout24.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Außerdemist ja nicht jeder Käufer ein Crash-Kid
Weeß ich doch! Deswegen schrieb ich ja: ,,In 90% der Fälle klappt das''
Und auch wenn der Rest der Fälle einem nicht wirklich böses erwarten kann, könnte Zeit und Nerven aufgewandt werden müssen, welches im Vorfeld vermeidbar gewesen wäre. Darum gings mir
Kein Problem, ich werde das Thema gleich in das Versicherungsforum verschieben
Achja: Lass aber bitte auch den guten Menschenverstand angeschaltet. Wenn dir die Käufer suspekt vorkommen, dann lass es. Auch wenn der oder die mit Bargeld unter der Nase fuchteln
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Außerdemist ja nicht jeder Käufer ein Crash-Kid
Weeß ich doch! Deswegen schrieb ich ja: ,,In 90% der Fälle klappt das''
Und auch wenn der Rest der Fälle einem nicht wirklich böses erwarten kann, könnte Zeit und Nerven aufgewandt werden müssen, welches im Vorfeld vermeidbar gewesen wäre. Darum gings mir
Das kann ich so stehen lassen, aber nur weil es zu spät ist um einzelne Prozentpunkte zu feilschen
Abmelden ist sicher die absolut Risikolose Variante.
Was aber auch noch geht, der Käufer hat Kurzzeitkennzeichen und nutzt diese für die Heimfahrt und der TE schickt Brief und entwerteten Schein per Post (Einschreiben, am besten Übergabe) nach.
Der "Brief" ist nämlich kein Eigentumsbeweis, sondern "folgt" dem KFZ. Steht sogar auf diesem Papier drauf
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Das kann ich so stehen lassen, aber nur weil es zu spät ist um einzelne Prozentpunkte zu feilschen
Ich habe da auch mehr oder weniger(eher weniger als mehr) ad hoc eine nicht gesicherte Zahl aus dem Bauch heraus, die da etwa ganz grob in die Richtung geht, genannt.
Wie gesagt, dass ist die Bauchschmerzfrei Variante, die ich selbst bevorzuge und mit der ich auch bisher immer gut gefahren bin.