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Auto OHNE Kaufvertrag verkauft, jetzt Bußgeldbescheid

Themenstarteram 12. Juni 2017 um 19:45

Guten Abend zusammen,

wie dem Titel zu entnehmen ist habe ich vor 3 Wochen ein Auto über Ebay Kleinanzeigen nach Kassel an einen Exporteur verkauft, vermutlich südländischer Abstammung.

Wie dem auch sei das Fahrzeug war bereits 1 Jahr abgemeldet, jetzt habe ich am Samstag einen Bußgeldbescheid aus Kassel gekriegt das das Fahrzeug ohne Kennzeichen und Anmeldung herrenlos abgestellt wurde auf offener Straße.

Ich habe morgen einen Termin beim Anwalt, von dem Typ habe ich nur die Handy Nummer über welche er auf einer anderen Plattform ein Auto verkauft, den Nachrichtenverlauf und seinen Ebay namen (Ebay würde die Daten auf Polizei Anfrage rausgeben) zusätzlich habe ich einen Zeugend er vom ersten Gespräch bis zur Abholung dabei war (Fahrzeug wurde von Mittelsmann geholt)

Ich habe keinen Kaufvertrag gemacht da es sich um einen 92er Astra F gehandelt hat und ich nur 20€ bekommen habe, Fahrzeug musste eben schnell weg und ich hab nicht über die Konsequenzen nachgedacht.

Bitte spart euch Sachen wie hättest du mal nen Vertrag gemacht das weiß ich bereits hilft mir aber nicht weiter da es mir von 20 Leuten denen ich das erzählt habe den Satz bereits gehört habe, es war mir jedenfalls eine Lehre.

Wie kann ich hier jetzt noch weiter vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Der Rechtsstaat, unter dem du möglicherweise eine private Vollkasko verstehst die in allen Lebenslagen den Bürger vor eigener Dummheit schützt, handelt hier vollkommen korrekt.

Ich als Steuerzahler habe keine Lust, für deine Unfähigkeit ein Auto richtig zu verkaufen oder verschrotten zu lassen in Haftung genommen zu werden.

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Willkommen im Forum :).

Benutze mal bitte die Suchfunktion, musst ein bischen rumprobieren. Denn das (Grund-) Thema "Verkauf ohne schriftlichen Vertrag" bzw. "Schäden / Ordnungswidrigkeiten verursacht durch verkaufte Autos" hatten wir hier schon x Mal.

Jetzt musst du wahrscheinlich "Lehrgeld" zahlen...

Beim nächsten mal machst du einen Kaufvertrag.

Den Fehler haste bereits selbst erkannt, ist jetzt Pech das du nun zusätzlich an das schwarze Schaf (Käufer) geraten bist.

Die Sache der Bussgeldstelle schildern, obwohl ich denke es wird schwierig so ganz ohne Kaufvertrag.

Musst du wissen, bzw. nach der anwaltlichen Beratung, ob es sich lohnt den Übeltäter zu ermitteln und ihm die ganzen Kosten in Rechnung stellen UND die angefallenen Kosten auch zu bekommen, wenn der blank ist wird es noch mal komplizierter/aussichtsloser?.

Sicherlich heute kann man fast alles Rückverfolgen (Telefon, Internetdaten, selbst wenn er bei ebay ersteinmal Fakedaten eingegeben hat), ABER ob sich der Aufwand lohnt, ich denke eher nicht.

Im worst-case Fall bleibste auf den Bussgeldkosten + evtl Entsorgungkosten sitzen ... Lehrgeld

Themenstarteram 12. Juni 2017 um 19:59

Weiß denn zufällig jemand mit welchen Kosten ich im Worst Case rechnen muss?

Was ist den der Vorwurf im Bussgeldbescheid?

 

Edit ..steht ja oben ..

Geb das bei google ein, da wird es bereits Zahlen im Netz geben.

Ich würde jetzt schnellstens mit der Stadt aus der der Bescheid kommt Kontakt aufnehmen und eine Lösung finden, nicht das noch mehr Kosten auflaufen, wer weiß alte Karre nacher basteln da Kids dran rum und du hast auch noch ne richtige Umweltverschmutzung z.B. ausgelaufendes Öl an der Backe.

Z.B. ein örtlichen Verwerter kontaktieren der den Wagen abholt und entsorgt, mit Glück macht der das sogar kostenfrei.

Zitat:

@tartra schrieb am 12. Juni 2017 um 22:05:35 Uhr:

Z.B. ein örtlichen Verwerter kontaktieren der den Wagen abholt und entsorgt, mit Glück macht der das sogar kostenfrei.

Das würde ich ja mal nicht machen, schließlich ist das Fahrzeug ja nicht mehr sein Eigentum, er hat es ja verkauft. Daher gibt es natürlich auch einen Kaufvertrag, nur eben keinen schriftlichen. Ich würde den Fall einfach der Stelle schildern, die den Bescheid erlassen hat, auch dort sitzen Menschen, die vermutlich durchaus nachvollziehen können, dass man für 20€ keinen schriftlichen KV aufsetzt.

Themenstarteram 12. Juni 2017 um 21:25

Ja genau das ist es eben Tecci hat meine Freundin auch schon gesagt im Zweifelsfall kann der typ mich dann auch anpissen wegen Diebstahl schließlich hat er die Papiere für das Fahrzeug.

Ich danke euch aufjedenfall schonmal und schaue mal was morgen der Anwalt sagt und halte euch auf dem laufenden.

am 13. Juni 2017 um 3:35

Der wird dich nicht wegen Diebstahl anpieseln sondern wird dir die Kosten fuers Auto aufs Auge druecken. Da das Auto jetzt viel mehr im Wert ist wird er von dir 1200 Euro verlangen :D:D:D

Ist nicht ein gueltiger Kaufvertrag ueber Ebay entstanden? Das duerfte doch kein Problem sein.

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 4:23

Naja über eBay nicht direkt, ich hab halt die Ebay Anzeige als Nachweis dann einen Kumpel der alle Telefonate mitgehört hat und auch bei der Abholung dabei war und ja, direkt ist es nur über telefonische Absprache erfolgt von dem Typen kam nur eine Nachricht

Falls das nicht bekannt sein sollte: Es gibt auch mündliche Verträge. Die Idee mit der Ebay Anzeige ist schon mal nicht schlecht.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 13. Juni 2017 um 06:51:32 Uhr:

Falls das nicht bekannt sein sollte: Es gibt auch mündliche Verträge. Die Idee mit der Ebay Anzeige ist schon mal nicht schlecht.

Exakt, das mit den mündlichen Verträgen nennt sich auch Vertragsfreiheit. Warum man dennoch in solchen Fällen auf die Schriftform Wert legen sollte, liegt im Problem, den Sachverhalt zu beweisen, wenn es zu Schwierigkeiten kommt.

Da es aber laut TE Zeugen und anderes Beweismaterial gibt, sollte man das - wie schon geschrieben - auch so gegenüber der Bußgeldstelle schildern.

Wenn man denen das freundlich vorbringt, könnte es klappen.

Dort sitzt halt nicht "die dunkle Seite der Macht" sondern auch nur normale Menschen ;)

Irgendwie solltest du doch belegen können, dass du zum Zeitpunkt x das Fahrzeug verkauft hast.

Es könnte ja sonst jeder der seine Schrottkarre abgemeldet am Straßenrand abstellt behaupten, dass diese schon lange verkauft ist.

Der letzte Satz ist nur eine Feststellung

Zitat:

@tartra schrieb am 12. Juni 2017 um 21:57:55 Uhr:

Im worst-case Fall bleibste auf den Bussgeldkosten + evtl Entsorgungkosten sitzen ... Lehrgeld

Hä? Du kannst doch kein Auto entsorgen daß dir gar nicht gehört.

Mußt du halt so schildern wie es war und dann mal weiter sehen.

Gruß Metalhead

am 13. Juni 2017 um 10:10

Mal ganz dumm gedacht, was wenn du den wegen Diebstahl einzeigst;) er wird ja dann sicher drauf pochen das es sein Auto ist. Dann hast ihn :D

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