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Auto ohne Kaufvertrag verkauft

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 8:17

Hallo,

Habe ein Auto für 2100euro ohne Kaufvertrag verkauft weil der käufer gesagt hat er braucht keinen, bin privatperson, hat er jetz ein Anspruch auf gewährleistung?

MFg thomas

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66 Antworten
am 2. Dezember 2006 um 8:59

Bei Privatverkäufen, ist eine Gewährleistung, seidenn es ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ausgeschloßen.

Für Privatverkäufe gilt weiterhin, gekauft wie besehen.

Also mach dir keine Sorgen.

Aber achtung, gesetzt dem Fall, der neue Besitzer würde das Fahrzeug ohne es erneut anzumelden illegal entsorgen.

So stehst Du als letzter Halter bei der Zulassungsstelle und bist somit Haftbar, seidenn du hättest einen Kaufvertrag.

Aber keine Angst, wer ein Auto für über 2000 € kauft will es sicherlich nicht auf einem öffentlichen Parkplatz verrotten lassen ;)

 

Allzeit gute Fahrt

Hallo,

leider ist die Anrwort von Opel-Motorsport falsch. Bei einem Kauf ist grundsätzlich die Gewährleistung gegeben, nur kann sie bei dem Verkauf von Privat ausgeschlossen werden. Erfolgt dies nicht, hat man Gewährleistung übernommen.

Der Käufer hat somit Gewährleistungsansprüche gegen Dich, allerdings muß er im Einzelfall beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorgelegen hat. Die sechsmonatige Beweislastumkehr zu Beginn gilt nur bei gewerblichem Verkauf.

Gruß

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 9:32

ok,

danke für die Antwort!

MFg thomas

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Wenn ein 10 Jahre altes Auto unter Privatleuten per Handschlag verkauft wird, könnte man durchaus auf die Idee kommen, dass ein Gewährleistungsausschluß (implizit) vereinbart wurde.

Ein mündlicher Vertrag ist u.U. besser als ein schriftlicher Vertrag, in dem genau der Gewährleistungsausschluß fehlt.

IMHO und ohne Gewähr. Bin kein Anwalt.

Oliver

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 16:09

ja, aber daß Problem, der hatte sein Kumpel dabei, also ein zeuge, und dann können die Behaupten mit Garantie, oder??

Zitat:

Original geschrieben von pirkenseer

ja, aber daß Problem, der hatte sein Kumpel dabei, also ein zeuge, und dann können die Behaupten mit Garantie, oder??

Das kann natürlich so passieren, daher sollte man auch als Verkäufer was schriftliches in der Hand haben. Macht denn der Käufer Probleme?

Zitat:

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Wenn ein 10 Jahre altes Auto unter Privatleuten per Handschlag verkauft wird, könnte man durchaus auf die Idee kommen, dass ein Gewährleistungsausschluß (implizit) vereinbart wurde.

Da muß schon sehr viel dazukommen, dass man einen konkludenten Gewährleistungsausschluß annehmen kann. Alleine das Alter und Beschaffenheit des Kaufgegenstands lassen niemals auf einen Gewährleistungsausschluß schließen.

Viele Grüße

Celeste

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 17:18

Hallo,

Nein, macht noch keine probleme, habe heute erst verkauft, habe ihn jetz an gerufen und aus gemacht daß wir morgen den vertrag machen!

MFg thomas

Zitat:

Original geschrieben von erich.kaestner

Bei einem Kauf ist grundsätzlich die Gewährleistung gegeben, nur kann sie bei dem Verkauf von Privat ausgeschlossen werden. Erfolgt dies nicht, hat man Gewährleistung übernommen.

Genauso habe ich den Sachverhalt auch in Erinnerung.

am 3. Dezember 2006 um 11:56

Ich würde ein Auto nicht nur wegen irgendwelcher Gewährleistungen nur mit Vertrag verkaufen. Habe ich keinen Vertrag kann ich Probleme bekommen wenn der Käufer auch nur auf dem Weg nach Hause mit dem neuen Wägelchen einen Unfall baut. Dann ist man selbst nämlich noch offiziel der Halter und Versicherungsnehmer.

Also IMMER nen Vertrag abschließen und Datum und korrekte Uhrzeit eintragen nicht vergessen. Die Daten des Käufers sollte man übrigens auch von seinem Personalausweis abschreiben.

sehr blöde frage:

wie sollte das auto anmelden gehen, wenn kein kaufvertrag da ist?

kenne zwar die genaue rechtgslage in DE nicht, aber nur durch das besitzen aller papiere reicht es in Ö nicht aus, das man das KFZ anmelden kann.

In Ö ist auch ein Kaufvertrag notwendig, aus dem herausgeht, das man der eigentümer des Fahrzeuges ist.

Also Fahrzeugbrief + Kaufvertrag.

Erst dann ist eine zulassung möglich in Ö

am 3. Dezember 2006 um 15:23

Zumindest 2003 hatte es noch gereicht, dass ich den 1o6er auf mich anmelden konnte.

In den neuen Zulassungsbescheinigungen steht aber unter C.4c der Zusatz:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."

Wie es sich damit verhält, weiß ich nicht.

Mir ist nicht bekannt, daß man in Deutschland bei der Zulassung nun auch einen Kaufvertrag vorlegen muß.

Kfz-Zulassung: Brief und Kaufvertrag ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Mir ist nicht bekannt, daß man in Deutschland bei der Zulassung nun auch einen Kaufvertrag vorlegen muß.

In Bayern bei Neuzulassungen scheinbar schon, war mir aber auch neu !

Quelle: Baynet

 

Zitat aus Baynet:

Voraussetzungen

Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage des Fahrzeugbriefs oder der sog. EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original und eines Kaufvertrags nachweisen.

Der Witz bei den Kaufverträgen ist allerdings, daß sich jeder im Prinzip selbst einen schreiben kann, falls kein "Richtiger" existiert. Wo bleibt da die Beweiskraft des Dokumentes?

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