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Auto ohne Schein, Brief und Schlüssel kaufen?

Themenstarteram 27. Juni 2014 um 8:26

Hallo zusammen,

ich kann ein Auto bekommen, dessen ehemaliger Halter nicht mehr auffindbar ist.

Der Wagen ist nicht mehr angemeldet, aber es sind auch der Brief und der Schein nicht mehr auffindbar.

Lohnt es sich den Wagen an zu nehmen und besteht die Möglichkeit, neue Papiere zu bekommen?

Wie gesagt der ehemalige Besitzer ist weg, er ist auch nicht mehr übers das Gericht zu finden...

Das haben wir schon versucht.

Beste Antwort im Thema

Der zweite Erbsenzähler. :D

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Wie willst du denn Besitzrechte bekommen/nachweisen, wenn der jetzige Besitzer nicht auffindbar ist? :confused:

Definiere mal "bekommen". Auf welche Art soll sich das Fahrzeug denn angeeignet werden?

Wird es aus irgendeiner (evtl. gepfändeten) Masse rausverkauft? Oder steht es nur auf der Straße rum?

am 27. Juni 2014 um 9:18

Wenn du den Wagen auf "offiziellem Weg" bekommst, also z. B. über einen Nachlassverwalter oder aus einer öffentlichen Versteigerung heraus, dann solltest du keine Probleme damit haben, auch neue Papiere etc. zu erhalten. Weshalb sollte derjenige, der den Wagen anbietet, ihn sonst als Auto (und nicht einfach nur als nicht-fahrbaren-Metallklumpen) anbieten?

Aber einfach nur, was mir grad durch den Kopf ging: Lass die Finger da weg, das hört sich komisch an.

Gibts doch oft, daß auf vermüllten Grundstücken irgendwelche "Oldtimer" rumstehen. Die Erbengemeinschaft wird dann auch nicht mehr wissen, wem das mal gehörte, dem Opa sein Auto war es jedenfalls nicht.

....und deines wird es niemals werden! :D

am 27. Juni 2014 um 10:34

Man sollte nicht nach dem Besitzer suchen sondern nach dem Eigentümer

am 27. Juni 2014 um 10:44

Hallo.

Über die VIN / Fahrgestellnummer bekommt man den letzten Halter raus, wenn das Kfz in DE zugelassen war. Beim Strassenverkehrsamt habe ich damals den Grund genannt Klärung der Besitzverhältnisse. Leider durfte mir keine Auskunft gegeben werden und ich musste einen RA hinzuziehen. Dann wurde der Vorgang recht schnell bearbeitet und ich konnte Kontakt zu dem letzten Besitzer bzw seiner Erbin herstellen. Über das Dekragutachten/Vollabnahme konnte ich das Kfz dann wieder in Betrieb nehmen. Die Kosten waren recht überschaubar mit etwa 500,00 DM.

Gruß aus Berlin

Dietmar

Zitat:

Original geschrieben von Tirendo_Experte

Über die VIN / Fahrgestellnummer bekommt man den letzten Halter raus...

...und ich konnte Kontakt zu dem letzten Besitzer bzw seiner Erbin herstellen.

der halter muss nicht zwangsläufig mit dem eigentümer übereinstimmen!

Der zweite Erbsenzähler. :D

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Der zweite Erbsenzähler. :D

das hat nichts mit erbsenzählerei zu tun, sondern ist ein weit verbreiteter irrglaube in der bevölkerung, das der halter gleich dem eigentümer ist, und der besitz des briefes einen zum eigentümer macht...

...so kann man zwar das auto vom 'halter' abkaufen, wenn der halter aber nicht der eigentümer war ist der kauf nichtig und das auto (und i.d.r. das geld) sind futsch wenn der eigentümer ansprüche geltend macht!

Ich halte es auch für Erbsenzählerei an der Stelle. Ja der TE hat die falsche Begrifflichkeit verwendet, ich bin mir aber sicher, er meint das richtige. ;)

Also anstatt jetzt hier unnötigerweise sich wieder im Detail zu verlieren, könnte man auch dem TE einfach nur Hinweise geben, wie er an eine rechtmäßige Zulassung kommt. Hierzu fehlen aber noch Infos seitens des TE...also warten wir doch einfach mal ab, anstatt hier jetzt die nächsten Seiten mit juristischen Kleinkram zu füllen.

Der aufgezeigte Weg ist vermutlich schon der richtige. Über die Fahrgestellnummer den letzten Halter ermitteln, wobei es ja laut Eingangsposting ein wenig schwierig zu sein scheint. Über den letzten Halter kann man ja den Eigentümer, sofern es zwei unterschiedliche Personen sind, auch ermitteln. Wenn die Eigentumsverhältnisse geklärt sind und der TE rechtmäßig an das Fahrzeug kommt, dann kommt noch die Zulassungsstelle ins Spiel. Je nach Sachbearbeiter kann's dann leichter oder schwieriger werden. Es muss jedenfalls eine Erklärung her, was wie mit den Papieren passiert ist, ggf. über eine eidesstattliche Versicherung. Fraglich bleibt, wie er an Schlüssel kommt, keine Ahnung, welche und wie strenge Voraussetzungen ein Autohaus da ansetzt, wenn Schlüssel neu zu beschaffen sind. Aber eine Info vom TE zum Erwerb des Fahrzeugs muss jetzt noch her...

am 27. Juni 2014 um 13:20

Der Tip ist an und für sich gut, wird aber so ncht klappen.

Ihr habt vergessen das der TE keinen Schlüssel hat, also kommt er auch nicht an die Fahrgestell Nr.

edit: Jetzt erst gesehen, Tecci erwähnte es.

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe

Ihr habt vergessen das der TE keinen Schlüssel hat, also kommt er auch nicht an die Fahrgestell Nr.

Die steht ja bei nahezu allen aktuellen Autos hinter der Windschutzscheibe.

Und insofern noch ein Kennzeichen vorhandne ist, bekommt man darüber auch die FIN.

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