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Auto Online abgemeldet ist Bescheid per E-Mail ausreichend?

Themenstarteram 5. Februar 2022 um 20:27

Servus Leute,

wie der Titel schon sagt, ich habe das internetbasierte Abmeldeverfahren genutzt. Hat alles wunderbar geklappt und ich konnte direkt nach dem Bezahlen einen "Bescheid" herunterladen-> siehe Anhang. Muss ich trotzdem noch auf Post warten oder reicht dieser Bescheid schon aus ? Weil der Käufer braucht meine Abmeldebescheinigung und für mich sieht es so aus als wäre dies schon die offizielle Bestätigung oder liege ich da falsch? Habe nie zuvor online abgemeldet und im Internet stande man bekommt es per Post oder "DE-Mail" aber ich habe eine normale E-Mail angegeben daher meine Frage... Sollte ich dem Käufer ebenfalls den durch abrubbeln ungültig gewordenen Fzg-Schein mitschicken oder kann ich den behalten?

Mfg

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12 Antworten

Das reicht als Abmeldebescheinigung. Den KFZ-Schein braucht der Käufer.

Der Käufer braucht nur die ZB2 und die von Dir entwertete ZB1.

Der Käufer braucht neben der ZB 1 und 2 auch den letzten HU Bericht, sowie das Fahrzeug selbst und alle Schlüssel.

Wie habt Ihr das mit den Kennzeichen geregelt? Die kann der Käufer evtl. durchaus auch wieder verwenden und übernehmen.

Oder war das der eigentliche Grund für die online Prozedur? Willst Du die wieder für dein nächstes Fahrzeug verwenden?

Die Kennzeichen eines abgemeldeten Fahrzeugs können nur wiederverwendet werden, wenn es im gleichen Zulassungsbezirk anmeldet.

Ansonsten hätte man es auch online ummelden können, wenn die Kennzeichen am Fahrzeug bleiben sollen.

Themenstarteram 6. Februar 2022 um 9:57

Zitat:

@Pauliese schrieb am 6. Februar 2022 um 05:33:56 Uhr:

Der Käufer braucht neben der ZB 1 und 2 auch den letzten HU Bericht, sowie das Fahrzeug selbst und alle Schlüssel.

Wie habt Ihr das mit den Kennzeichen geregelt? Die kann der Käufer evtl. durchaus auch wieder verwenden und übernehmen.

Oder war das der eigentliche Grund für die online Prozedur? Willst Du die wieder für dein nächstes Fahrzeug verwenden?

Er hat das Fzg zu sich gefahren (50 km) abgestellt und mir anschließend wieder meine Kennzeichen gebracht, damit ich es abmelden kann und meine Kennzeichen wieder hab fürs neue Fzg. Den Rest hat er selbstverständlich schon also Brief, HU etc. Ich habe schon oft von dem Online Verfahren gehört und wollte es aus Bequemlichkeit mal testen :D

Also wenns nur um die Bequemlichkeit ginge: da hättest Du das Auto, sofern keine gefühlten oder tatsächlichen Gründe des Misstrauens dem Käufer gegenüber vorhanden sind, dem Käufer auch angemeldet mitgeben können.

Alles ordentlich mit Kaufvertrag und Datum und Uhrzeit dokumentiert, Perso und Nummer notiert und aus die Maus. Er hätte dann zeitnah umgemeldet und nicht 2x fahren müssen und Du hättest gar nichts mehr tun müssen und auch keine Abmeldegebühren zahlen müssen.

Aber jeder wie er mag und ich weiß schon, das ist ein echt kontrovers diskutiertes Thema hier. Wer 1x schlechte Erfahrungen gemacht hat, will davon freilich nichts mehr wissen und lesen müssen.

Danke für die Antwort. Ciao.

Der Käufer hätte auch nur die 3 Sicherheitscodes schicken müssen und der Verkäufer hätte dann abgemeldet.

Themenstarteram 6. Februar 2022 um 18:12

Zitat:

@Pauliese schrieb am 6. Februar 2022 um 18:56:16 Uhr:

Also wenns nur um die Bequemlichkeit ginge: da hättest Du das Auto, sofern keine gefühlten oder tatsächlichen Gründe des Misstrauens dem Käufer gegenüber vorhanden sind, dem Käufer auch angemeldet mitgeben können.

Alles ordentlich mit Kaufvertrag und Datum und Uhrzeit dokumentiert, Perso und Nummer notiert und aus die Maus. Er hätte dann zeitnah umgemeldet und nicht 2x fahren müssen und Du hättest gar nichts mehr tun müssen und auch keine Abmeldegebühren zahlen müssen.

Aber jeder wie er mag und ich weiß schon, das ist ein echt kontrovers diskutiertes Thema hier. Wer 1x schlechte Erfahrungen gemacht hat, will davon freilich nichts mehr wissen und lesen müssen.

Danke für die Antwort. Ciao.

Das mit der Bequemlichkeit, war auf die Frage wieso der Wagen online und nicht vor Ort abgemeldet wurde bezogen. Wie bereits erwähnt, benötige ich meine Kennzeichen und da der Käufer lieber 2 mal fahren wollte statt mir die Kennzeichen per Post zurückzuschicken kann ich auch nichts machen. Bei sowas hört man einfach auf sein Bauchgefühl, falls jemand sagt er übergibt sein Fzg nur abgemeldet ist das durchaus nachvollziehbar... Aber darum geht es hier ja nicht ;)

Zitat:

@Cola127 schrieb am 6. Februar 2022 um 10:57:30 Uhr:

Er hat das Fzg zu sich gefahren (50 km) abgestellt und mir anschließend wieder meine Kennzeichen gebracht, damit ich es abmelden kann und meine Kennzeichen wieder hab fürs neue Fzg. Den Rest hat er selbstverständlich schon also Brief, HU etc. Ich habe schon oft von dem Online Verfahren gehört und wollte es aus Bequemlichkeit mal testen :D

Wie @windelexpress schon geschrieben hat:

Der Käufer braucht noch den (durch das Freilegen des Sicherheitscodes entwerteten) Fahrzeugschein.

Du hättest den Schein auch gleich beim Verkäufer lassen und lediglich den Sicherheitscode z.B. abfotografieren können.

Themenstarteram 6. Februar 2022 um 18:34

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. Februar 2022 um 19:27:30 Uhr:

Zitat:

@Cola127 schrieb am 6. Februar 2022 um 10:57:30 Uhr:

Er hat das Fzg zu sich gefahren (50 km) abgestellt und mir anschließend wieder meine Kennzeichen gebracht, damit ich es abmelden kann und meine Kennzeichen wieder hab fürs neue Fzg. Den Rest hat er selbstverständlich schon also Brief, HU etc. Ich habe schon oft von dem Online Verfahren gehört und wollte es aus Bequemlichkeit mal testen :D

Wie @windelexpress schon geschrieben hat:

Der Käufer braucht noch den (durch das Freilegen des Sicherheitscodes entwerteten) Fahrzeugschein.

Du hättest den Schein auch gleich beim Verkäufer lassen und lediglich den Sicherheitscode z.B. abfotografieren können.

War mein "erstes Mal" mit dem Online Verfahren daher werde ich das beim nächsten Mal so machen :D Außerdem dachte ich, da er unbedingt die Abmeldebescheinigung braucht und das ich ihm beides einfach per Post zuschicken kann...

Gibt es denn überhaupt noch eine amtliche Abmeldenescheinigung? Soviel ich weiß nicht mehr… Die Abmeldung erkennt man doch seit ??? (2009 ?) nur noch an der entstempelten bzw.entsiegelten ZB 1, die man wieder ausgehändigt bekommt.

Nein.

Seit Einführung der EU Harmonisierten Dokumente (ZB 1 und 2) im Jahre 2005 wird Bei der Abmeldung vor Ort auf der Rückseite der ZB1 neben Feld H das außerbetriebsetzungsdatum eingetragen und mit Unterschrift und Siegel versehen.

Die entwertete ZB1 ersetzt die AußerbetriebsetzungMitteilung.

Bei der online Außerbetriebsetzung bekommen der Antragsteller und der letzte Halter per Post eine Mitteilung über die Außerbetriebsetzung.

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