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Auto per Handschlag verkauft - Was kann jetzt noch schiefgehen?

Moin!

Heute hat mein Bruder das alte Auto meiner Eltern per Handschlag verkauft. Ich wusste das leider nicht vorher, mache mir jetzt aber Sorgen was alles passieren kann. Was sind da so die Erfahrungen?

Vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Ich bimmel mal die Moderation an, auf dass dieser Werbe-Müll entfernt wird.

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2 Jahre Gewährleistung.

Was? Für alles oder bis zur Höhe des Kaufpreises?

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 30. Oktober 2015 um 19:17:04 Uhr:

2 Jahre Gewährleistung.

Quatsch.

Wer weiß was die beiden Vertragspartner mündlich ausgemacht haben?

Waren Zeugen dabei?

Da kommt gar nichts, wenn nur die beiden anwesend waren.

Einfache Antwort auf die Überschrift: Alles.

Dein Bruder hat das Auto mit Gewährleistung verkauft - (fast) alle Schäden, die in der nächsten Zeit auftreten muss er bezahlen.

(Wegen des Zeitraums - ich meine bei Privat - Privat sind das 12 Monate, also haftet er 6 Monate (Stichwort Beweisumkehr)).

Per Handschlag?

Also ich verkaufe ein Auto nur gegen Bargeld.

Und natürlich mit einem schriftlichen Vertrag.

also ohne Vertrag, so war das gemeint

Gerade wenn die beiden alleine waren, kann das Kapitel "Gewährleistung" tierisch in die Hose gehen. Denn nun müßte der Verkäufer nachweisen, dass entweder ein vollständiger Gewährleistungsausschluß vereinbart oder die vom Gesetz vorgesehene 2-Jahres-Frist abgeändert wurde. Und wenn z.B. die Verkaufsanzeige dazu nichts sagt, wird der Nachweis schwer.

Kleiner Hinweis: von Gesetzes wegen 2 Jahre, mit Beweislast in den ersten 6 Monaten - der Verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag (kann er meistens nicht), danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon vorlag (kann er meistens auch nicht). Bei gebrauchten Sachen ist eine Verkürzung auf ein Jahr zulässig, bei Verkauf von privat ein vollständiger Gewährleistungsausschluß.

Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe.

Und was so alles unter Gewährleistung fällt, kann man z.B. auf der ADAC-Homepage nachlesen. Da ist keine Begrenzung auf den Kaufpreis.

Wenn das Auto zwar verkauft, aber noch nicht bezahlt und übergeben wurde, würd ich das mit dem schriftlichen Vertrag und dem Gewährleisungsausschluss nachholen. Und dabei auch alle bekannten Mängel aufführen. Vertragsentwurf siehe mobile.de.

Um was für ein Auto geht es hier eigentlich?

Preis?

"per Handschlag?"... ich fass es nicht :rolleyes:

wahrscheinlich auch noch ohne Zeugen..

dümmer gehts nimmer!

Käufer/Verkäufer kennen sich wenigstens persönlich?

Vielleicht hilft das im Streitfall, das Schlimmste etwas zu entschärfen, wenn nicht: gut Nacht!

Dein Bruder hat hoffentlich eine gute RV...

da kein Ausschluss der Gewährleistung vorliegt, kann der Käufer so ziemlich mit allem nachher ankommen.

Zitat:

 

Käufer/Verkäufer kennen sich wenigstens persönlich?

Das wäre meine Grundvoraussetzung.

Es geht hier um einen alten C5, der für 700 EUR bar verkauft wurde. Das Auto wurde auch schon übergeben. Mein Bruder meinte, er würde den Käufer gut kennen, aber beim Geld hört die Freundschaft ja auf.

Was weis ich, was da jetzt noch alles kommt. Einmal Hydropneumatik kostet ein paar Tausender. Ich fasse es echt nicht.

Na hoffentlich wurde das Auto vor dem Verkauf abgemeldet. :D

Zitat:

@klamann15 schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:02:01 Uhr:

Na hoffentlich wurde das Auto vor dem Verkauf abgemeldet. :D

Nein, auch das wurde nicht gemacht. Ist das ein Problem?

Das ist hier kein Witz. Das ist heute gelaufen.

Deutsche Gericht urteilen seltsam, in diesem Fall hätte ich nach ein paar Tagen keine Sorgen mehr.

Trotzdem war das blöde - da wäre ein Kaufvertrag über Schrott angemessen gewesen.

Edit: Wir lernen ja alle täglich dazu...

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