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Auto privat gekauft - auf Firma angemeldet und nun verlaufen - was beachten?
Hallöle -
ein Kollege hat damals ein Auto (Ford) privat gekauft und aus bestimmten Gründen auf unsere Firma angemeldet. Nun will er es verkaufen.
Ist es möglich, das Auto nicht gewerblich zu verkaufen; ohne es der Firma abkaufen zu müssen?
Oder muss ich nun beim Verkauf seines Autos eine Gewährleistung ausprechen und die MwSt. für zahlen?
Schonmal danke für die Antworten.
Grüße
Louis ??
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11 Antworten
Wenn das Auto im Eigentum der Firma ist kommst du um die Gewährleistung nicht rum. Das selbe gilt für die Ust.
Im Genzug kannst du das Fahrzeug ja auch im Rahmen der AfA abschreiben.
Hi!
Der Eigentümer war also stets der Kollege?
Dann ist das gar nicht mal so einfach.
In Deutschland können ja Eigentümer, Halter und sogar Versicherungsnehmer "auseinanderfallen".
Ich halte es für durchaus denkbar, dass der Wagen nicht im Eigentum der Firma ist und somit weder Afa noch Gewährleistung anfallen, sondern das Auto abgemeldet und dann vom Eigentümer, dem Kollegen, privat unter Ausschluß der Sachmängelhaftung und Gewährleistung verkauft werden kann.
Zur Sicherheit würde ich das mit einem Steuerberater klären.
Gruß,
ZK
Zitat:
@ZiKla schrieb am 16. Mai 2020 um 07:00:02 Uhr:
Hi!
Der Eigentümer war also stets der Kollege?
Dann ist das gar nicht mal so einfach.
In Deutschland können ja Eigentümer, Halter und sogar Versicherungsnehmer "auseinanderfallen".
Ich halte es für durchaus denkbar, dass der Wagen nicht im Eigentum der Firma ist und somit weder Afa noch Gewährleistung anfallen, sondern das Auto abgemeldet und dann vom Eigentümer, dem Kollegen, privat unter Ausschluß der Sachmängelhaftung und Gewährleistung verkauft werden kann.
Zur Sicherheit würde ich das mit einem Steuerberater klären.
Gruß,
ZK
Heyy! Erstmal danke für die Antwort.
Das Auto wurde privat von meinem Kollegen erworben. Es wurde lediglich auf den Namen der Firma angemeldet. Ich frage mal meinen Steuerberater. Nochmals lieben Dank. ??
Du kannst die Gewährleistung nur wirksam ausschließen wenn du an einen Gewerbetreibenden verkaufst!
Alternativ aus der Firma rauskaufen und selbst nachweisbar privat nutzen, danach kann ohne Gewährleistung verkauft werden.
Wenn aber nur kurz auf Privat umgemeldet wurde und dann gleich weiter verkauft, kann es es bei Streitigkeiten Probleme mit dem wirksamen Ausschluss geben.
Grüße vom freiberuflichen Armani-Biker...
Hallo Armani,
das Auto war möglicherweise nie im Eigentum der Firma.
S. mein o.g. Kommentar.
ZK
Für einen Käufer kommt das Fahrzeug aus Firmeneigentum bzw. -Besitz und wird mit der ihm zustehenden Gewährleistung erworben; im Zweifelsfall entscheidet ein Richter über Besitz und Eigentum und der damit verbundenen Gewährleistung!
Muss man halt gut erklären können.
Grüße vom Armani-Biker...
Es wurde doch bereits erklärt, dass das Auto nicht im Eigentum der Firma stand oder steht. Was soll ein Richter da anderes entscheiden?
Trotzdem hat die Sache sicherlich ein Geschmäckle, wenn der Kumpel das Auto jetzt weiterverkauft und ein der gewerblichen Sphäre zuzuordnender Halter in den Papieren steht. Und DAZU könnte ein Richter eine hier nicht willkommende Meinung haben, ja.
Zitat:
@Chouwa schrieb am 15. Mai 2020 um 22:26:23 Uhr:
ein Kollege hat damals ein Auto (Ford) privat gekauft und aus bestimmten Gründen auf unsere Firma angemeldet. Nun will er es verkaufen.
Ist es möglich, das Auto nicht gewerblich zu verkaufen; ohne es der Firma abkaufen zu müssen?
Oder muss ich nun beim Verkauf seines Autos eine Gewährleistung aussprechen und die MwSt. für zahlen?
Hallo Louis,
Dein Kollege hat einen Kaufvertrag, in dem sein Name steht?
Der Kollege hat jedoch darum gebeten, dass das Fahrzeug nicht auf ihn zugelassen wird sondern über die Firma.
Damit wäre die Firma lediglich der Halter des Fahrzeugs aber nicht der Eigentümer! Eigentümer ist nämlich derjenige, der ein Kraftfahrzeug erwirbt und als Beleg hierfür einen Kaufvertrag vorweisen kann. Zudem muss das Fahrzeug auch an ihn übergeben worden sein, und zwar zusammen mit dem Kfz-Brief.
Ein Verkauf hat überhaupt nichts mit der MwSt in Deinem Fall zu tun. Das Auto wurde "brutto" (sofern der obige Sachverhalt stimmen sollte) erworben. Somit ist die Mehrwertsteuer im Kaufpreis enthalten. Dein Kollege verkauft das Auto als Eigentümer dann privat und muss die Umsatzsteuer nicht an das FA abführen. Das gilt nur für Gewerbetreibende.
Ich gehe jetzt auch mal davon aus, dass die Firma weder eine Abschreibung (AfA) oder sonstige Kosten für den Betrieb steuerlich geltend gemacht hat.
Sofern meine Vermutungen stimmen sollten, sehe ich eigentlich keine Gründe, die gegen einen privaten Verkauf sprechen!
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 2. Juni 2020 um 14:05:54 Uhr:
Trotzdem hat die Sache sicherlich ein Geschmäckle, wenn der Kumpel das Auto jetzt weiterverkauft und ein der gewerblichen Sphäre zuzuordnender Halter in den Papieren steht. Und DAZU könnte ein Richter eine hier nicht willkommende Meinung haben, ja.
Warum sollte ein Richter hier eine "nicht willkommene" Meinung haben. Die würde dann sicherlich gerechtfertigt sein, wenn der Kollege auch noch geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens ist. Davon wurde hier aber nichts geschrieben.
Also handelt es sich um ein ganz normales Rechtsgeschäft ohne "G'schmäckle".
Die Beweggründe für die Zulassung des Fahrzeugs auf die Firma sind hier ja nicht zu diskutieren; die objektiven Merkmale lassen aber keine Alternative zu (sofern die Vermutungen des Erwerbs sich hier bestätigen sollten).
Was genau waren denn die Gründe um einen Privatwagen gewerblich anzumelden; dass würde im Worstcase auch ein Richter wissen wollen.
Grüße vom Armani-Biker...
Zitat:
@uricken schrieb am 2. Juni 2020 um 17:54:38 Uhr:
Damit wäre die Firma lediglich der Halter des Fahrzeugs aber nicht der Eigentümer!
Und niemand findet dieses Konstrukt komisch? Was hat die Firma davon außer beim Verkauf Probleme zubekommen? Ich denke das würde vor Gericht lustig.