Auto privat gekauft und nach 300 km Kardanwelle defekt. Irgendwelche Ansprüche am (vor) Verkäufer
Hallo, ich habe mir ein A4 Avant 3,0 quattro bj 10/2016 mit 139000km von privat gekauft.
Probefahrt alles gut gewesen. Keine hörbaren Probleme.
Als ich dann ca 300 km gefahren bin kam ein komisches quasie schleifendes Geräusch aus dem hinteren Bereich des Autos. Der Verkäufer hatte mir zugesichert dass alles technisch in einem einwandfreien zustand sei.
Der Wagen hat vorm Verkauf auch noch eine frische Inspektion und ein neuen ölwechsel bekommen.
Als ich dann in die Audi Werkstatt gefahren bin um es mit den Geräusch abklären zu lassen, stellte sich heraus, dass die Kardanwelle wohl kaputt ist (Reparaturkosten ca 2000euro).
Nun weiss ich nicht, ob ich noch überhaupt irgendwelche Garantie oder Gewährleistungsansprüche oder beim Verkäufer eine Preisminderung geltend machen kann.
Schließlich hat er mir den einwandfreien zustand zugesichert.
Ich muss dabei sagen, dass der Verkäufer das Auto ein halbes Jahr vorher in einem Autohaus gekauft hat mit 6 - 12Monaten Garantie. Nun weiss ich auch nicht, ob diese übergreifend ist, da er das Auto an mich verkauft hat?
Aber denke wohl mal eher hier gilt gekauft, wie gesehen. Oder hat jemand andere Erfahrung gemacht?
Lg
Beste Antwort im Thema
Gebrauchtwagen-Garantie von einem Händler greift natürlich auch bei Halterwechsel, diese ist nämlich auf eine Fahrgestellnummer und keine Person geschrieben.
Außerdem kann eine PRIVATPERSON keine Garantien vergeben. Musterverträge haben alle die oben genannte Klausel, alle anderen selbstgemalten Verträge haben maximal nichts drin stehen...was aufs selbe rauskommt.
Vorsatz lässt sich nur beweisen falls der Vorgänger bereits einen Kostenvoranschlag für diesen Defekt angefragt hat und dieser dir in die Hände fällt.
Also: Ruhe bewahren, mit dem Garantiegeber abklären ob ein Defekt der Kardanwelle (oder was auch immer) abgedeckt ist und dann weiter sehen.
Ansprüche am Verkäufer? Nein.
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38 Antworten
Zunächst einmal wäre der Kaufvertrag zwischen Dir und dem Verkäufer wichtig.
Was steht denn hinsichtlich Garantie/Gewährleistung darin?
Beim Privatverkauf ist diese ausgeschlossen. Es sei denn du kannst ihm Vorsatz beweisen. Versetz dich mal in die Lage des Verkäufers. Wie würdest du reagieren? Er kann ja auch sagen das du die kaputt gemacht hast.
Zitat:
@illegut schrieb am 3. November 2020 um 14:11:50 Uhr:
Beim Privatverkauf ist diese ausgeschlossen.
Das ist nicht richtig. Sie kann ausgeschlossen werden. Deshalb zunächst einmal in den Vertrag schauen!
Bist Du sicher dass es der Kardan ist? Die Bremsanlage vom 3.0 TDI quietscht auch gerne nach längerer Fahrt. Das ist sozusagen normal... und außer dem Geräusch ist es auch kein Problem. Es gibt hier auch Diskussionen dazu...
Geht das Geräusch weg wenn Du leicht auf die Bremse trittst? Dann ist es die Bremsanlage. Hat wohl was mit verglasenden Belägen zu tun.
Normalerweise steht doch oder sollte in jedem Kaufvertrag von Privat folgender Satz stehen:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten."
Also ist der Verkäufer hier raus, allerdings kann die Gebrauchtwagengarantie des Autohauses helfen, da die Ansprüche beim Verkauf übergegangen sind.
Woher weißt Du, was in seinem Vertrag drinsteht?
Zitat:
@Sko1904 schrieb am 3. November 2020 um 13:56:23 Uhr:
....
Ich muss dabei sagen, dass der Verkäufer das Auto ein halbes Jahr vorher in einem Autohaus gekauft hat mit 6 - 12Monaten Garantie. Nun weiss ich auch nicht, ob diese übergreifend ist, da er das Auto an mich verkauft hat?
...
ist sie, sie wird durch den kauf mit übertragen. du benötigst allerdings die originalen garantieunterlagen von deinem verkäufer.
Gebrauchtwagen-Garantie von einem Händler greift natürlich auch bei Halterwechsel, diese ist nämlich auf eine Fahrgestellnummer und keine Person geschrieben.
Außerdem kann eine PRIVATPERSON keine Garantien vergeben. Musterverträge haben alle die oben genannte Klausel, alle anderen selbstgemalten Verträge haben maximal nichts drin stehen...was aufs selbe rauskommt.
Vorsatz lässt sich nur beweisen falls der Vorgänger bereits einen Kostenvoranschlag für diesen Defekt angefragt hat und dieser dir in die Hände fällt.
Also: Ruhe bewahren, mit dem Garantiegeber abklären ob ein Defekt der Kardanwelle (oder was auch immer) abgedeckt ist und dann weiter sehen.
Ansprüche am Verkäufer? Nein.
Zitat:
@FranziskaW schrieb am 3. November 2020 um 14:50:41 Uhr:
Woher weißt Du, was in seinem Vertrag drinsteht?
Ich weiß nicht was in seinem Kaufvertrag steht. Hast Du meinen ersten Satz gelesen? Ich habe dort geschrieben was normalerweise in Kaufverträgen von Privat drinsteht bzw. drinstehen sollte.
Ja das liegt defenitiv an der kardanwelle das qitschen war dauerhaft da und bei niedrigen geschwindigkeiten deutlich hörbar.
Zitat:
@NCS2011 schrieb am 3. November 2020 um 14:21:33 Uhr:
Bist Du sicher dass es der Kardan ist? Die Bremsanlage vom 3.0 TDI quietscht auch gerne nach längerer Fahrt. Das ist sozusagen normal... und außer dem Geräusch ist es auch kein Problem. Es gibt hier auch Diskussionen dazu...
Geht das Geräusch weg wenn Du leicht auf die Bremse trittst? Dann ist es die Bremsanlage. Hat wohl was mit verglasenden Belägen zu tun.
***Mod Edit: Quote repariert.
MfG
DJ BlackEagle | MT-Team***
Klar das stimmt. Aber im autohaus würde mir gesagt, dass sowas nicht von heute auf morgen kommt aber dieses halt einfach schwer zu beweisen ist ??
Zitat:
@illegut schrieb am 3. November 2020 um 14:11:50 Uhr:
Beim Privatverkauf ist diese ausgeschlossen. Es sei denn du kannst ihm Vorsatz beweisen. Versetz dich mal in die Lage des Verkäufers. Wie würdest du reagieren? Er kann ja auch sagen das du die kaputt gemacht hast.
Zitat:
@Sko1904 schrieb am 3. November 2020 um 13:56:23 Uhr:
Der Verkäufer hatte mir zugesichert dass alles technisch in einem einwandfreien zustand sei.
Kann es auch sein. Wenn der Wagen bei ihm die Geräusche nicht gemacht etc.
Ich Frage mich aber selbst, man kauft ein Auto und verkauft es nach 6 Monaten. Da würde ich mich nur Fragen warum.
Zitat:
@Stinsoon_F32 schrieb am 3. November 2020 um 15:12:37 Uhr:
Außerdem kann eine PRIVATPERSON keine Garantien vergeben.
Doch kann man, wenn man will. Tut nur keiner, weil es sich niemand leisten kann.
Zitat:
@Sko1904 schrieb am 3. November 2020 um 13:56:23 Uhr:
...
Der Wagen hat vorm Verkauf auch noch eine frische Inspektion und ein neuen ölwechsel bekommen.
...
Lass Dir eine Kopie der Rechnung der Inspektion geben.
Wenn da was drinsteht zuneige Problem was nicht repariert wurde und dies nicht im Kaufvertrag aufgeführt ist kannst du diesen widerrufen.
Wenn er dir die nicht gibt versuche diese von der Werkstatt zu bekommen.
Den Bericht habe ich von der Werkstatt. Nur leider steht nichts drinn von der Welle oä.
Zitat:
@Achim_s schrieb am 3. November 2020 um 18:37:44 Uhr:
Zitat:
@Sko1904 schrieb am 3. November 2020 um 13:56:23 Uhr:
...
Der Wagen hat vorm Verkauf auch noch eine frische Inspektion und ein neuen ölwechsel bekommen.
...
Lass Dir eine Kopie der Rechnung der Inspektion geben.
Wenn da was drinsteht zuneige Problem was nicht repariert wurde und dies nicht im Kaufvertrag aufgeführt ist kannst du diesen widerrufen.
Wenn er dir die nicht gibt versuche diese von der Werkstatt zu bekommen.