- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Auto privat verkauft, Käufer macht Ärger-Anwaltsschreiben
Auto privat verkauft, Käufer macht Ärger-Anwaltsschreiben
Hallo, ich habe da ein kleines Problem und zwar habe ich vor ca. einem Monat mein Auto privat verkauft und nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt erhalten und darin steht, das einige Mängel festgestellt worden sind und einiges wird mir im Schreiben unterstellt womit ich nichts zu tun hatte bzw darüber nichts wusste. Ich soll die Reparaturkosten übernehmen, falls ich dies nicht übernehme, wird die Käuferin vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurück verlangen. Ist das überhaupt möglich? Und soll ich nun auch einen Anwalt einschalten oder abwarten was noch so kommt? Es ist ziemlich arglistig von der Käuferin, dass sie mir so einiges unterstellt, was nicht der Wahrheit entspricht wie zum Beispiel, dass ich von den Mängeln wusste etc
Beste Antwort im Thema
Ich war nun beim Anwalt und er hat sich das Schreiben plus den Kaufvertrag gründlich angeschaut und laut seiner Aussage muss ich weder für die Reparaturkosten noch für die Sachmängel haften. Und weil ich eine Rechtsschutz-Versicherung habe muss ich auch keine Kosten (Anwaltskosten) übernehmen. Außerdem meinte er, man müsse nicht bzw man ist nicht dazu verpflichtet auf ein Schreiben vom Anwalt zu reagieren, auch nicht bei einer Anklage etc, aber besser wäre es so früh wie möglich zu handeln um das ganze ein Ende zu setzen. Er fand das auch ziemlich kurios, das jemand bei so einem Kaufpreis und bei so einem alten Auto sofort ein Anwalt eingeschaltet hat, da will jemand einfach nur seine Reparaturkosten bezahlt bekommen haben, in letzter Zeit kommt diese Masche sehr häufig vor. Erst einmal schön einschüchtern und Druck ausüben mit der Hoffnung, dass der Verkäufer dann für die Reparaturkosten etc aufkommt. Sowas sollte man sich definitiv nicht gefallen lassen. Na ja, nun läuft das alles über die Anwälte statt und wenn was ist, dann wird sich mein Anwalt bei mir melden. Ich hoffe es kommt nichts mehr und der Käufer gibt Ruhe.
Ähnliche Themen
105 Antworten
Existiert ein schriftlicher Kaufvertrag und wenn ja, was steht da im Detail zu Mängeln bzw. zum Gewährleistungsausschluß drin?
Rechtsschutzversicherung?
Kaufvertrag?
Bei beides Ja, nach Anwalt und ruhig zurück lehnen
Ja, es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und ich habe eine Rechtsschutzversicherung.
Ich finde es nur seltsam, das im Schreiben mir so vieles unterstellt wird, was überhaupt nicht stimmt. das
macht mich so sauer. Also soll ich einen Anwalt kontaktieren? Wird mich das was kosten?
Zitat:
@Malinaa schrieb am 6. Februar 2017 um 21:03:28 Uhr:
Ja, es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen...
Hast du darin die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Die Masche kommt immer wieder. Die wollen Dir einfach noch Kohle abziehen.
So lange Du
A) im Kaufvertrag (am günstigsten ein Musterkaufvertrag vom ADAC oder den Gebrauchtwagenbörsen) genutzt und die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast
und
B) keine Schäden arglistig verschwiegen hast
sitzt Du ruhig und sicher. Idealerweise bist Du ADAC-Mitglied und hast eine Rechtsschutz-Versicherung - der legst Du den ganzen Kram auf den Tisch und lehnst Dich entspannt zurück. Kosten wird es Dich einfach die Zeit, die Du dort verbringst, finanziell ist die RV für Dich da.
Ja, also habe angekreuzt, dass es keinen Unfallschaden hatte als es in meinem Eigentum war und es keine sonstige Beschädigungen hatte. Mir sind keine Mängel etc bekannt. Hatte das Auto nicht so lange
@twindance ich habe nichts verschwiegen oder dergleichen, von den Mängeln wusste ich nichts.
Ja, bin ADAC-Mitglied und obendrauf noch Rechtsschutssverischert, also muss ich mich bei der ADAC melden?
Ein Anwalt kann dich erst mal zu nichts zwingen. Prinzipiell sind erst amtliche Schreiben wichtig.
Die müssen dir nachweisen, daß du Mängel bewußt verschwiegen hast und nicht umgekehrt. Was quasi unmöglich ist, wenn man nicht gerade einen Totalschaden direkt beim Vertragshändler in der Historie zu stehen hat.
Danke für eure Antworten. Das beruhigt mich. Soll ich morgen bei der Rechtsschutzversicherung anrufen und ihnen das ganze schildern?
Beim ADAC bekommst Du Kontakt zu einem Vertragsanwalt vom ADAC und erhältst als Mitglied eine kostenfreie Erstberatung. Das mach mal als ersten Schritt. Wenn später weitere Schreiben kommen sollten, dann solltest Du einen Anwalt mit deiner Vertretung beauftragen. Der klärt auch deine RS-Versicherung ab. Du musst dann ggf. die SB erst einmal selbst tragen (100,-/150,-€), kannst aber u.U. diese Anwaltskosten von der Gegenseite zurück verlangen.
Hast du schon mal den Anwalt gegoogelt ob es den überhaupt gibt?
@fluchti24 ja den gibt es
Was steht denn alles drin was angeblich defekt ist?
@fluchti24 Reifen wären angeblich abgefahren. Auspuffendtopf sei beschädigt. Das Auto würde Öl verlieren
und mir wird unterstellt, dass ich den Motor frisch gereinigt hätte um den Ölverlust zu kaschieren. Was überhaupt nicht stimmt, ich habe nichts kaschiert noch habe ich arglistig was verschwiegen, habe nichts verheimlicht.