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Auto Privat Verkauft. Käufer möchte Mängel auf meine Rechnung reparieren oder vom Vertrag zurück tr
Guten Aabend,
ich habe vor gut 2 Wochen mein gebrauchtes Auto verkauft. Ich habe es Privat an Privat verkauft. Der Mann kam hat es sich angeschaut und gekauft. Habe den Standard Vertrag von Mobile benutzt und dort die bekannten Mägel aufgelistet, wie zb Unfälle und Nachlackierung. Heute war er beim ADAC und hat mehr Mängel entdeckt. Das Dach ( Cabrio Hardtop Dach) sei Undicht, der Innenraum und der Beifahrer Sitz seien Nass. Außerdem meint er es hätte im Motor einen Kabelbrand gegeben. Von all diesen Mängel wusste ich nichts. Ich bin mit dem Auto 5 Jahre gefahren.
Jetzt droht er mir mit Anwälten und möchte das ich das Auto wieder zurück nehme oder die Mängel reparieren lasse.
Hat er einen Anspruch drauf? Dass der Innenraum nass ist, könnte auch daran liegen, dass er in den 2 Wochen wo er das Auto hat es offen stehen gelassen hat.
Bitte um Hilfe bin sehr Ratlos
Danke
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10 Antworten
Hast du die Gewährleistung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen?
ich habe den Vertrag von Mobile genutzt da steht unter Ziffer 2 Gewährleistung folgendes:
Mehr habe ich dazu nicht geschrieben.
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflich- ten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Damit bist du auf der sicheren Seite und kannst dich bequem im Sessel zurücklehnen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf die gestellten Forderungen.
Auch wenn ich zusätzlich nichts dazugeschrieben habe wegen Gewährleistung und Garantie?
Mit dem Vertrag bist du aus der Sache raus, du hast ja die bekannten Mängel aufgezählt.
Zitat:
@Fouska schrieb am 18. April 2016 um 21:02:25 Uhr:
Auch wenn ich zusätzlich nichts dazugeschrieben habe wegen Gewährleistung und Garantie?
Ja, der beschriebene Absatz deckt alles ab.
In den meisten Fällen sind so etwas nur leere Drohungen.
Daher auch die Antworten hier.
Wenn das Dach aber tatsächlich undicht ist, sehe ich das ein wenig anders.
Den so etwas passiert nicht von heute auf morgen, und bei Feuchtigkeit im Innenraum lässt sich auch feststellen wie lange der Zustand schon so ist.
Das wäre ein Mangel den man hätte im Kaufvertrag benennen müssen.
Wenn du dir aber tatsächlich sicher bist, dass das Dach bei Übergabe Dicht war, gibt es keinen Grund die Sorgen zu machen.
Entscheident ist ja, daß der Besitzer den Mangel kannte und diesen arglistig verschwiegen hat, kannte er den Mangel nicht ist es unerheblich wielange dieser schon vorlag IMHO.
Letztendlich, verstehe ich die Käufer nicht, warum fährt man nicht vor dem Kauf zusammen mit dem Verkäufer zum ADAC ? Ist für beide doch eine faire Sache, ist das Auto gut fehlt die Verhandlungsbasis zum Preis drücken, wenn etwas ist kann es im Nachhinein keine Probleme geben oder Diskussionen.
Zitat:
@M.Watson schrieb am 19. April 2016 um 10:42:35 Uhr:
Entscheident ist ja, daß der Besitzer den Mangel kannte und diesen arglistig verschwiegen hat, kannte er den Mangel nicht ist es unerheblich wielange dieser schon vorlag IMHO.
Ja, natürlich, aber wenn das Dach so undicht ist das der Beifahrersitz nach Regen nass ist, dann wird dir keiner abnehmen das du davon nichts wusstest.
Selbst wenn man immer nur alleine fährt und dort nie was ablegt, irgendwann riecht man es.
Wenn man dann vor dem Verkauf das Auto ein wenig offen stehen lässt riecht es der Käufer aber erst mal nicht.
Aber ganz klar wenn dem TE nichts dementsprechendes aufgefallen ist muss er sich keine Sorgen machen.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 19. April 2016 um 11:41:08 Uhr:
Zitat:
@M.Watson schrieb am 19. April 2016 um 10:42:35 Uhr:
Entscheident ist ja, daß der Besitzer den Mangel kannte und diesen arglistig verschwiegen hat, kannte er den Mangel nicht ist es unerheblich wielange dieser schon vorlag IMHO.
Ja, natürlich, aber wenn das Dach so undicht ist das der Beifahrersitz nach Regen nass ist, dann wird dir keiner abnehmen das du davon nichts wusstest.
Selbst wenn man immer nur alleine fährt und dort nie was ablegt, irgendwann riecht man es.
Wenn man dann vor dem Verkauf das Auto ein wenig offen stehen lässt riecht es der Käufer aber erst mal nicht.
Aber ganz klar wenn dem TE nichts dementsprechendes aufgefallen ist muss er sich keine Sorgen machen.
Naja wenn man das Cabrio als zweitfahrzeug nur beim Guten Wetter benutzt und es sonst nur in der Garage steht, dann kann sowas auch nicht auffallen. Und wenn der Käufer zwei Wochen unter freiem Himmel bei Regen parkt, kommt sowas zum Vorschein. Die Frage bleibt wie groß wirklich die Unrichtigkeit ist und inwieweit hier der neue Besitzer übertreibt. Ich denke der TE hat nicht viel zu befürchten. Beim Cabriokauf gehört der Gang in die waschanlage eigentlich dazu.